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Nr. 281 Ministerkonferenz, Wien, 10. April 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 10. 4.), Bach, Thun, K. Krauß (I, II), Toggenburg, Bruck.

MRZ. – KZ. 1001 –

Protokoll der zu Wien am 10. April 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Gnadenpension für Ignaz v. Vágo

Der Minister des Inneren referierte über die Differenz, welche zeuge seines Vortrags vom 5. d. M., KZ. 1055, MCZ. 975, in Ansehung der Ziffer der für den gewesenen Bezirkskapitän in Jazygien, Ignaz v. Vágo, angetragenen Gnadenpension zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltet.

Der Minister des Inneren verkannte zwar nicht, daß die Ah. Genehmigung seines Antrags auf eine Pension von 600 f. eine zweifache Gnadenbezeigung sein würde. Nichtsdestoweniger vermeinte er, denselben mit Vágos langer Dienstleistung und dessen patriotischer Haltung während der ungarischen Revolution befürworten zu können. Nachdem auch die Mehrheit der Konferenz demselben beigetreten war, erklärte der Finanzminister , demselben nicht entgegen treten zu wollen, weil die Fälle dieser Art zu den selteneren gehören, mithin zu Exemplifikationen keinen Anlaß geben dürften1.

II. Gnadenpension für Anton Donati

Der Handelsminister referierte über die Differenz, welche laut seines Vortrags vom 3. d. M., KZ. 1077, MCZ. 996, zwischen ihm und dem Finanzminister in betreff der Beteiligung des Seesanitätsamtskontrollors-Waisen Anton Donati besteht. Donati stand bis zum Normalalter im Genuß der Konkretalpension von 100 fr., deren Fortbezug für ihn bis zur Erlangung eines Adjutums oder einer besoldeten Anstellung im Grunde der Ah. Entschließung vom 25. Jänner 1841 2 in der Rücksicht beantragt wird, weil er ohne diese Unterstützung seinen Dienst als Amtspraktikant der Finanzintendanz in Zara, den er mit lobenswertem Eifer versieht, verlassen müßte.

Das Finanzministerium war dagegen der Meinung, daß die vorbelobte Ah. Entschließung, welche nur von dem Fortbezuge von Erziehungsbeiträgen handelt, hier keine Anwendung finde, wo eine Konkretalpension zugestanden war, und daß allen Rücksichten entsprochen werde, wenn für Donati auf eine Gnadengabe von 50 fr. angetragen würde. Der Finanzminister erklärte von dieser Ansicht umso weniger abgehen zu können als Fälle dieser Art öfter vorkommen, mithin zu Berufungen Anlaß geben können, als überdies eine der Schwestern Donatis bereits mit einer Gnadengabe beteilt ist und die zweite voraussichtlich ebenfalls um eine sich bewerben wird.

Dagegen glaubte der Handelsminister auf seinem Antrage verharren zu sollen, nachdem die Rücksichtswürdigkeit der Familie dargetan ist und die Anwendbarkeit der Ah. Entschließung vom 25. Jänner 1841 ihrem eigentlichen Sinne nach auf den vorliegenden Fall nicht in Zweifel gezogen werden dürfte. Die Konferenz stellte sonach die Sache der Ah. Gnade Sr. Majestät anheim3.

III. Gnadenpension für Professor Johann Fletzer

a Der Professor der italienischen Sprache an der Pester Universität, Fletzer, welcher einen Gehalt von 600 f. und eine Teuerungszulage von 150 f. bezieht, muß wegen Geisteskrankheit in den Ruhestand versetzt werden. Mit Rücksicht auf seine 17jährige Dienstleistung gebührt ihm ein Drittel, welches von dem Gehalte mit 200 f. und von dem Teuerungsbeitrage mit 50 f. sowohl von den Landesbehörden als auch vom Kultus- und Unterrichtsminister beantragt wurde. Der Finanzminister erklärte sich jedoch gegen die Zugestehung des Drittels der Teuerungszulage, weil dieselbe systemmäßig zur Einrechnung in die Pension nicht geeignet ist, und er erklärte auch gegenwärtig von dieser Ansicht nicht abgehen zu können, um zu keinen Folgerungen Anlaß zu geben.

Die Mehrheit der Konferenz trat jedoch mit Rücksicht auf die sehr traurige Lage Fletzers dem günstigeren Antrage des Kultusministers bei4.

IV. Donauregulierung am Eisernen Tor

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten brachte das Resultat der auf Ah. Befehl angestellten Erhebungen über die Mittel zur Beseitigung der Schiffahrtshindernisse am Eisernen Tore in Vortrag (MCZ. 3218/1854).

Die damit betraute Kommission hat erklärt, daß der Schiffahrt, welche nach einem zehnjährigen Durchschnitte dort wegen niedrigen Wasserstandes durch 155 Tage des Jahres gesperrt oder doch unsicher ist, nur durch Konstruierung eines Kanals gründlich geholfen werden könnte. Sie hat in dieser Absicht ein alternatives Projekt, nämlich eines Kanals am serbischen und eines am walachischen Ufer ausgearbeitet und die Kosten des ersteren auf 1,800.000 f., des letztern auf 2,700.000 f. veranschlagt5. Es handelt sich zunächst, nach der Ansicht des referierenden Ministers, um die Erwägung der Frage, welches der beiden Projekte aus militärischen und politischen Rücksichten zu befürworten wäre.

Nach einigen Bemerkungen des Finanzministers , welcher die unbedingte Notwendigkeit eines so kostspieligen Baues auf fremdem Gebiete bezweifelte, weil der Verkehr auf jener Donaustrecke tatsächlich, wenn auch mit kleineren Schiffen, unterhalten wird und durch teilweise Sprengungen wie bisher geholfen werden könnte, vereinigte man sich in dem von dem tg. gefertigten Minister des Äußern gemachten Vorschlag, diese Angelegenheit an ihn zu leiten, um sie nach Beendigung des orientalischen Kongresses bei der zur Verhandlung über die Donauschiffahrt überhaupt zusammenzusetzenden Kommission der beteiligten Staaten zur Sprache zu bringen und von allen Gesichtspunkten erörtern zu lassen6.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 27. April 1855.