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Nr. 270 Ministerkonferenz, Wien, 27. Jänner 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 21. 1.), Bach (30. 1.), Thun, K. Krauß, Baumgartner (allerdings war er seit 14. 1. 1855 seines Finanzministeramtes enthoben).

MRZ. – KZ. 20 –

Protokoll der zu Wien am 27. Jänner 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Verjährung des Forstfrevels

Der Minister des Inneren referierte den in seinem Vortrage vom 22. d. M., KZ. 227, MC[Z]. 215, der Ah. Schlußfassung unterzogenen Entwurf einer Verordnung über die Bedingungen und die Zeit der Verjährung der Übertretungen des Forstgesetzes vom 3. Dezember 1852, welche nicht nach dem allgemeinen Strafgesetze zu behandeln sind1.

Nachdem sowohl diese Bedingungen, nämlich, daß der Übertreter aus der Übertretung keinen Nutzen mehr in Händen und nach der Natur derselben Erstattung geleistet haben müsse, als auch die Zeit (drei bis sechs Monate) den Bestimmungen entsprechen, welche grundsätzlich die Verjährung der Übertretungen des Strafgesetzes festgesetzt sind, fand die Konferenz gegen den vorgetragenen Verordnungsentwurf nichts zu erinnern2.

II. Zulage für den Landesgerichtsrat Clemens Herrmann

In dem Vortrage des Justizministers vom 18. d. M., KZ. 205, MCZ. 200, wird – gegen das Einraten des Finanzministers – auf die Bewilligung einer Personalzulage von 200 f. jährlich an den Landesgerichtsrat Clemens Herrmann in Wiener Neustadt angetragen.

|| S. 36 PDF || Bei der wegen dieser Meinungsdifferenz in der Konferenz angestellten Umfrage, erklärte der Finanzminister , in der durch die neue Organisierung der lf. Behörden vereitelten Aussicht Herrmanns auf Vorrückung in einen höheren Gehalt ebensowenig als in der zahlreichen Familie desselben einen genügenden Anhaltspunkt zu dem Einraten auf die vorgeschlagene Begünstigung finden zu können. Die übrigen, also die mehreren Stimmen, vermeinten dagegen übereinstimmend mit dem Justizminister , daß diese Umstände, vereint mit der Rücksicht auf die angerühmte Dienstleistung und patriotische Gesinnung des Bittstellers allerdings geeignet seien, denselben der besonderen Ah. Gnade Sr. Majestät zu empfehlen3.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 21. Februar 1855.