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Nr. 267 Ministerkonferenz, Wien, 13. Jänner 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 13. 1.), Bach, Thun, K. Krauß, abw. Baumgartner.

MRZ. – KZ. 15 –

Protokoll der zu Wien am 13. Jänner 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Organisierung der Landeskommissionen zur Ablösung der Wald- und Weiderechte

Der Minister des Inneren referierte über die Organisierung der in Gemäßheit des § 33 des Ah. Patents vom 5. Juli 1853 über die Regulierung und Ablösung der Holz-, Weide- und Forstproduktenbezugsrechte, dann einiger Servituts- und gemeinschaftlicher Besitz- und Benützungsrechte zusammenzusetzenden Landeskommissionen1.

Die Zahl der Mitglieder dieser Kommissionen könnte je nach dem Umfange des Kronlandes oder der Geschäfte aus vier oder acht, und verstärkt aus sechs oder zwölf, ständigen Mitgliedern, und zwar aus zwei bis vier Mitgliedern aus dem Beamtenstande, dann aus einem oder zwei sachkundigen Mitgliedern aus dem Stande der Berechtigten, dann aus einem oder zwei sachkundigen Gliedern aus dem Stande der Verpflichteten und aus zwei oder vier zur verstärkten Landeskommission beizuziehenden landesfürstlichen Richtern bestehen. Da aber die Wichtigkeit und Verantwortlichkeit des der Kommission übertragenen Geschäftes selbst bei kleinern Kronländern für die Bestimmung der größern Zahl von Mitgliedern sprechen und ein Herabgehen unter die Gesamtzahl von zwölf nur in der Voraussetzung tunlich machen, wenn unter der Zahl der ständigen Mitglieder aus dem Beamtenstande sich ein lf. Richter befände, wo dann die Zahl der zur verstärkten || S. 9 PDF || Kommission beizuziehenden lf. Richter sich auf zwei beschränken könnte, so stellte der Minister des Inneren den Antrag, diese Kommission nebst dem Präsidenten mit drei politischen Beamten und einem Richter, dann mit je zwei ständigen Gliedern aus dem Stande der Berechtigten und Verpflichteten, dann in verstärkter Versammlung noch mit zwei lf. Richtern zu konstituieren und für jede Kategorie einen Ersatzmann zu bestimmen.

Der Justizminister erklärte sich mit diesen Grundanträgen einverstanden, gegen die auch die übrigen Mitglieder der Konferenz nichts erinnerten. aZu Vorständen jener Kommissionen werden Sr. Majestät in der Regel die Länderchefs in Vorschlag gebracht werden. Nur in Böhmen, im Lemberger Verwaltungsgebiete und im Küstenlande werden wegen des großen Umfangs der Administrationsgeschäfte in beiden erstem und wegen besonderer und persönlicher Verhältnisse im letztern Ausnahmen eintreten müssen. Der Minister des Inneren wird daher für Böhmen den Kreispräsidenten Obentraut, für Lemberg den Vizepräsidenten v. Kalchberg und für das Küstenland den Sektionsrat Jenny zu Vorständen der gedachten Kommission vorschlagen, übrigens auch die Stellvertreter der Vorstände namhaft machen, a Zu Vorständen jener Kommissionen werden Sr. Majestät in der Regel die Länderchefs in Vorschlag gebracht werden. Nur in Böhmen, im Lemberger Verwaltungsgebiete und im Küstenlande werden wegen des großen Umfangs der Administrationsgeschäfte in beiden erstem und wegen besonderer und persönlicher Verhältnisse im letztern Ausnahmen eintreten müssen. Der Minister des Inneren wird daher für Böhmen den Kreispräsidenten Obentraut, für Lemberg den Vizepräsidenten v. Kalchberg und für das Küstenland den Sektionsrat Jenny zu Vorständen der gedachten Kommission vorschlagen, übrigens auch die Stellvertreter der Vorstände namhaft machen2, .

II. Pension für den küstenländischen Gubernialsekretär Franz Michael Ogrissig

Der Minister des Inneren referierte über die Meinungsdifferenz, welche laut seines Vortrags vom 10. d. M., KZ. 118, MCZ. 107, zwischen ihm und dem Finanzminister in betreff der für den pensionierten küstenländischen Gubernialsekretär Michael Ogrissig beantragten Pensionszulage im Betrage des von demselbem in der Aktivität genossenen Quartiergeldes von 100 fr. obwaltet.

In der Voraussetzung, daß der Finanzminister von seinem Standpunkte aus auf dem abweislichen Antrage beharren werde, glaubte die Konferenz ihrerseits die besonderen Umstände würdigen zu dürfen, welche von dem Minister des Inneren zugunsten des Bittstellers angeführt wurden. Als solche erscheinen: die 42jährige, ausgezeichnete Dienstleistung Ogrissigs, sein vorgerücktes, kränkliches Alter, seine im Ah. Dienste sich zugezogene Unvermögenheit, fernerhin im aktiven Dienste zu verbleiben und die Obsorge für eine zahlreiche Familie, ferner die Ah. Bezeichnung des Gesuches3 und der Umstand, daß verdienten und bedürftigen Beamten der Fortbezug des Quartiergelds oder eines Teils desselben unter der Benennung Zulage ausnahmsweise im Wege der Gnade auch im Pensionsstande nicht selten gewährt wird.

|| S. 10 PDF || Hierin fand die Konferenz Anhaltspunkte genug, um den Antrag des Ministers des Inneren der Ah. Genehmigung Sr. Majestät zu empfehlen4.

III. Statutarische Verfassung der Wiener Universität (= Sammelprotokoll Nr. 263)

Schluß der Verhandlung über die Grundzüge der statutarischen Verfassung der Wiener Universität5.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 19. Jänner 1855.