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Nr. 266 Ministerkonferenz, Wien, 9. Jänner 1855 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 1.), Bach (20. 1.), Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 16 –

Protokoll der zu Wien am 9. Jänner 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Erziehungsbeitrag für die Offizialswitwe Henriette Truska

Der Minister des Inneren referierte über die Differenz, welche laut seines Vortrags vom 2. Jänner 1855, KZ. 9, MCZ. 11, zwischen ihm und dem Finanzminister || S. 7 PDF || in Ansehung des den Kindern des verstorbenen Offizials Heliodors Truska zuzuwendenden Gnadenerziehungsbeitrags besteht.

Der Finanzminister erklärte, auf seinem ablehnenden Einraten beharren zu müssen, weil die Witwe Truskas, welche für sich selbst keinen Anspruch auf eine Pension hat, bereits durch Gewährung der letztern begünstigt wird und somit die Gewährung von Erziehungsbeiträgen für ihr jetzt einziges und das zu erwartende Kind einen zweiten Gnadenakt ergeben würde.

Die mehreren Stimmen schlossen sich indes dem Antrage des Ministers des Inneren auf diese weitere Begünstigung in Berücksichtigung der besondern Verdienste Truskas an, welche im Vortrage umständlich dargestellt sind1.

II. Rückgabe des inkamerierten schlesischen Offizierquartiersfonds

Der Minister des Inneren brachte die Meinungsverschiedenheit in Vortrag, welche sich über seinen Antrag vom 6. d. M., KZ. 68, MCZ. 59, wegen Herausgabe des inkamerierten schlesischen Offiziersquartierfonds von Seite des Finanzministers ergeben hat. Obwohl der letztere von seinem Standpunkte aus gegen die Herausgabe des bereits in das Eigentum des Ärars übergegangenen und für Staatszwecke verwendeten Fonds sich verwahrte, glaubte der Minister des Inneren dennoch seinen Antrag zur Ah. Genehmigung umso mehr empfehlen zu dürfen, als von Seite des Justizministers anerkannt wurde, daß zur Inkamerierung des gedachten Fonds ein Rechtstitel nicht bestand2.

III. Pension für den Landesgerichtsrat Carl v. Bene

Der Justizminister erklärte, trotz der Einsprache des Finanzministers auf seinem Antrage vom 27. Dezember 1854, KZ. 4785, MCZ. 3979, wegen Verleihung einer Pension von 800 fr. (statt 400 fr.) an den in den Ruhestand tretenden provisorischen Landesgerichtsrat Carl v. Bene aus den im gedachten Vortrage entwickelten Gründen beharren zu sollen3.

IV. Pension für die Gerichtsbeamten Franz Redly (Redl) und Benjamin Erös

Bei der zwischen dem Justiz- und dem Finanzminister obwaltenden Meinungsverschiedenheit über die Ziffer der für den gewesenen provisorischen Bezirksgerichtsadjunkten Franz Redly (Redl) und den Bezirksgerichtsbeisitzer Benjamin Erös in Antrag zu bringenden Gnadenpension brachte der Justizminister seinen Vortrag vom 27. Dezember 1854, KZ. 4786, MCZ. 3980, mit dem Bemerken zur Kenntnis der Konferenz, daß er bei seinem Einraten auf Bewilligung von 250 fr. für den erstem und von 200 fr. für den letzteren umso mehr beharren müsse, als || S. 8 PDF || der von [dem] Finanzminister zugestandene Betrag von je 100 fr. jährlich der Würdigkeit und Bedürftigkeit der Bittsteller nicht entsprechen würde4.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 22. Jänner 1855.