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Nr. 252 Ministerkonferenz, Wien, 4. November 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 4. 11.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 4180 –

Protokoll der zu Wien am 4. November 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Organisierung des Gymnasiums in Fiume

Zeuge des Vortrags des Unterrichtsministers vom 25. Oktober 1854, KZ. 4151, MCZ. 3384, über die Regulierung des Obergymnasiums zu Fiume hat das Finanzministerium seine Zustimmung zu dem Antrage, den Abgang von jährlich 2530 f. 25 Kreuzer an dem zur Erhaltung dieser Anstalt erforderlichen Aufwand auf den kroatisch-slawonischen Studienfonds zu übernehmen, gegen das erteilt, daß die Stadtgemeinde sich — außer mehreren anderen Leistungen — auch zur Bestreitung der sich ergebenden Pensionen und Quieszentengebühren verpflichtet.

Die Gemeinde hat sich auch zu allen geforderten Leistungen bereit erklärt, jedoch gebeten, von der ihre Kräfte übersteigenden Verpflichtung zur Bezahlung der Pensionen und Quieszentengebühren enthoben zu werden. Der Unterrichtsminister glaubte, diese Bitte um so mehr unterstützen zu können, als die Gemeinde außerdem auch zu anderen Unterrichtsanstalten namhafte Beiträge leistet, insbesondere eine Realschule auf ihre Kosten erhält, einen Lehrer der nautischen Schule bezahlt usw. und als bei dem Bestande der Verpflichtung der Gemeinde zur Bestreitung der Pensionen die Regierung in der aus Unterrichtszwecken nicht selten gebotenen Versetzung der Lehrer gehindert wäre.

Unter diesen Verhältnissen nahm der Finanzminister keinen Anstand, nunmehr von der Forderung der angefochtenen Verpflichtung abzugehen, wornach zwischen den Anträgen beider Minister keine Differenz mehr besteht1.

II. Pachtzins des Religionsfondsguts Radautz

Der Kultusminister referierte über die Differenz, welche zwischen ihm und dem Finanzministerium in Ansehung eines Pachtschillingsausstands von 48.728 f. 1¾ Kreuzer von der dem griechisch-nichtunierten Religionsfonds gehörigen Herrschaft Radautz in der Bukowina (laut Vortrags vom 21. Oktober 1854, KZ. 4217, MCZ. 3445) obwaltet.

Jener Ausstand rührt daher, daß das Militärärar als Pächter infolge der Aufhebung der Untertansschuldigkeiten im Jahre 1848 zur Kompensierung des hiernach an den Einkünften erlittenen Abgangs mit Zustimmung des Finanzministeriums eine Quartalrate des mit 34.000 f. stipulierten Pachtschillings zurückbehielt. Auf Vorstellung des Kultusministers, daß eine solche Maßregel im Rechte nicht begründet sei und der griechisch-nichtunierte Bukowinaer Religionsfonds kontraktmäßig unter allen Umständen auf den vollen Pachtschilling Anspruch habe, hat das Armeeoberkommando sofort die Abfuhr jenes zurückbehaltenen Betrags an die Solkaer Renten zwar angeordnet, das Finanzministerium hat jedoch verfügt, daß der betreffende Betrag sowohl als die vierte Rate pro 1854 nicht für den Religionsfonds, sondern als Interimaleinnahme „fremdes Geld“ in Empfang gestellt wurde. Nachdem jedoch das Recht des Religionsfonds auf den vollen Pachtzins kontraktmäßig außer Zweifel ist, die Angelegenheit auch das Finanzministerium unmittelbar nicht angeht, sondern zwischen dem Pächter (Militärärar) und Eigentümer (Religionsfonds) auszutragen ist, glaubte der Kultusminister, in dem zitierten Vortrag die Bitte stellen zu sollen, Ew. Majestät geruhen anzuordnen, daß die in Rede stehenden Pachtraten für den griechisch-nichtunierten Religionsfonds beeinnahmt werden.

Der Finanzminister fand sich nicht bestimmt, von der beanständeten Verfügung abzugehen. Die Minister des Inneren und der Justiz , somit die Mehrheit der Konferenz, erklärten sich mit der Ansicht des Kultusministers vollkommen einverstanden2.

III. Entwurf des Handelsrechts

Wurde die Beratung über das Handelsrecht fortgesetzt, worüber das abgesonderte Protokoll ausgefertigt ist3.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 20. November 1854.