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Nr. 247 Ministerkonferenz, Wien, 11. Oktober 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 11. 10.), Bach (III, IV), Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 3340 –

Protokoll der zu Wien am 11. Oktober 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Bestimmungen über Verlassenschafts- und Vormundschaftssachen in Krakau

Der Justizminister referierte den Entwurf einer Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung vorzulegenden Übergangsverordnung in betreff des Verfahrens bei Verlassenschaftsabhandlungen und Vormundschaften im Gebiete des ehemaligen Freistaates Krakau. Daselbst besteht nämlich in dieser Hinsicht noch das französische Recht, welches wesentlich abweicht von den Bestimmungen des Ah. Patents vom 9. August 1854, das mit der Aktivierung der neuen Gerichtsbehörden daselbst auch in Wirksamkeit treten soll1. Um den Übergang von dem bisherigen in den neuen Zustand zu regeln, erscheinen einige Bestimmungen erforderlich, welche sich vornehmlich auf die Einweisungen des Vermögens der Verlassenschaft, auf die Abstellung des statt der verstorbenen Mutter zu bestellenden Vormundes und auf die Ersetzung des Gegenvormunds und des Familienrates beziehen.

Die Konferenz fand gegen die diesfälligen Anträge nichts einzuwenden2.

II. Pension für den Oberlandesgerichtsrat Matthäus De Gradi

In der Meinungsdifferenz, welche laut des Vortrags vom 5. d. M., KZ. 3937, MCZ. 3188, über die Pensionsbehandlung des nach 34 anrechenbaren Dienstjahren in den Ruhestand tretenden dalmatinischen Oberlandesgerichtsrates Matthäus de Gradi zwischen dem Finanz- und [dem] Justizminister besteht, haben sich, während der erstere auf seiner Meinung für die normalmäßige Pension mit der Hälfte des Gehalts verharrte, alle übrigen Stimmen dem günstigeren Einraten des Justizministers auf Verleihung von zwei Dritteln aus den von dem letzteren in seinem Vortrage entwickelten Gründen angeschlossena .

III. Sprengung am Eisernen Tor

Der vorsitzende Minister des Äußern eröffnete der Konferenz den Ah. Auftrag, das Gutachten über den telegraphisch hierher gelangten Antrag des FZM. Baron Hess abzugeben, daß zur Vornahme der Felsensprengung am || S. 337 PDF || Eisernen Tore in der Donau bei dem dermal sehr niedrigen Wasserstande eine Kompanie Pioniere und eine Abteilung Mineurs detachiert werden mögen. Die Konferenz, insonderheit der Minister des Inneren, fand es wünschenswert, daß mit dieser Unternehmung im Interesse der Schiffahrt und des Handels je eher je lieber begonnen und der eben itzt günstige Wasserstand benützt werde. Ob aber und in welchem Maße die Verwendung der von dem Feldzeugmeister verlangten Truppen dazu notwendig sei, darüber behielt sich der Minister des Handels und der öffentlichen Bauten vor , nach Einvernehmung des mit den dortigen Lokalverhältnissen bekannten Rates Pasetti das weitere Gutachten zu erstatten3.

IV. Veräußerung von Staatsgütern und Eisenbahnen

Der Finanz- und Handelsminister entwickelte seine Anträge zur Aufbringung von Metallgeld.

Das Ergebnis der neuen Anleihen4 gewährt zunächst nur die Bedeckung der Staatsbedürfnisse und die Zurückzahlung der Bankschuld in dem festgesetzten Betrag. Es vermehrt aber weder den Barfonds der Bank, noch schafft es das erforderliche Silber, um die Zinsen der neuen Anleihe und andere in Münze zu berichtigende Staatsausgaben zu bestreiten. Die Finanzverwaltung würde daher für die Herbeischaffung von Metallmünze in dieser doppelten Rücksicht zu sorgen haben.

Zu diesem Zwecke hat sich unaufgefordert eine französische Gesellschaft von Kapitalisten dargeboten. Sie ist bereit, der Staatsverwaltung 200 Millionen Francs in Silber und Gold binnen drei Jahren zu bezahlen, wenn ihr dagegen die Staatseisenbahnen, und zwar die nördliche Bahn von Bodenbach über Prag nach Brünn und Olmütz, dann die östliche von Marchegg über Pest, Szolnok nach Temesvár, bdann die Bahn von Oravicza nach Baziasb, auf 90 Jahre, endlich die ärarischen Steinkohlenwerke bei Buschterhad und cdie Braunkohlenfelder beic Aussig, dann sämtliche Realitäten der Domäne Oravicza eigentümlich überlassen werden5. Die Hauptbestimmungen der diesfalls zwischen dem Ministerium und der Gesellschaft gepflogenen mehrwöchigen Unterhandlung sind folgende: Die Staatsverwaltung überläßt der Gesellschaft die obgedachten Staatsbahnen — bei der || S. 338 PDF || östlichen mit der Verpflichtung zum Ausbau der noch unvollendeten Strecke dbis Temesvárd samt Fundus instructus auf 90 Jahre. Nach deren Ablauf fallen dieselben — jedoch ohne Fundus instructus — wieder an die Staatsverwaltung zurück. Die Staatsverwaltung behält auch das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren die Bahn wiederzurückzunehmen, hat jedoch alsdann der Gesellschaft eine Ablösung dafür zu zahlen, welche nach dem Durchschnittsertrage der letzten sieben Jahre — nach Ausscheidung der zwei ungünstigsten Jahre — oder, wenn dieser geringer wäre als der Ertrag des letzten Betriebsjahres, nach diesem letzteren zu 5% im Kapitale berechnet wird. Überdies garantiert die Staatsverwaltung der Gesellschaft einen Reinertrag von 5 Zehntel und mit Einschluß der Tilgungsquote à 2 Zehntel im ganzen von 5,2%e der Anlagssumme gegen dem, daß die hiernach von der Staatsverwaltung der Gesellschaft zu leistenden Aufzahlungen aus dem über 5,2%f steigenden Erträgnisse anderer Jahre zurückvergütet werden. Endlich beansprucht die Gesellschaft die zollfreie Einfuhr der zum Bahnbetrieb nötigen Maschinen und Schienen. gSie soll berechtigt seing, den Tarif der Nordbahn (20 Kreuzer erste, 15 Kreuzer zweite und 10 Kreuzer dritte Klasse per Meile) als Maximum beizubehalten, jedoch bei etwaigen schlechten Silberkursverhältnissen [neu] zu berechnen. Die weiters gedachten Kohlenwerke und Oraviczaer Güter gehen für immer in das Eigentum der Gesellschaft über, und [es] beansprucht die Gesellschaft für die Montanwerkeh Fronfreiheit. Was nun die Gegenleistungen der Gesellschaft betrifft, so soll die angebotene Summe von 200 Millionen Francs in Silber oder Gold, wovon 170 Millionen für die Eisenbahnen, 30 Millionen für die Realitäten in Böhmen und im Banate gerechnet werden, zwei Monate nach erfolgter Genehmigung des Anbotes binnen drei Jahren in 36 Monatsraten bar entrichtet und, falls die Staatsverwaltung wünschen sollte, gewisse Summen früher zu erheben, diese in Wechseln erlegt werden, welche die Gesellschaft auf Verlangen gegen 4% zu eskomptieren bereit ist. Sie verpflichtet sich weiter, die zum besseren Bahnbetriebe erforderlichen Meliorationen, namentlich ein zweites Geleise, auf ihre Kosten herzustellen, überhaupt 45 Millionen auf die Verbesserungen zu verwenden und die Bahnen nach Ablauf der festgesetzten Zeit in gutem Stande samt allen Meliorationen, jedoch ohne Fundus instructus, der Staatsverwaltung zu übergeben.

Es fragt sich nun, ob das Anerbieten geeignet ist, vom finanziellen, nationalökonomischen und politischen Standpunkte aus zur Annahme empfohlen zu werden. In finanzieller Hinsicht handelt es sich zunächst um die Vergleichung des Wertes des Angebotenen mit dem Werte desjenigen, das dafür gegeben werden soll. Die in Rede stehenden Eisenbahnen, die unvollendeten Strecken mitinbegriffen, haben eine Ausdehnung von 174⅜ Meilen und kosten 94 Millionen Gulden Papiergeld = 78,300.000 fr. in Silber. Man bietet dafür 170 Millionen || S. 339 PDF || fr. = 65,500.000 fr. Konventionsmünze, also um 12,800.000 fr. weniger, als sie gekostet haben. Dagegen ist aber zu berücksichtigen, daß es sich hier nicht um einen Verkauf der Bahnen, sondern nur um Überlassung der Benützung derselben auf 90 Jahre handelt, nach deren Ablauf das Eigentum derselben wieder an den Staat übergeht. Es stellt mithin die angebotene Summe eigentlich nichts anderes dar als einen antizipativen Pachtschilling für 90 beziehungsweise 93 Jahre, iindem der Beginn auf die Zeit zu setzen wäre, wenn die Bahn von Szegedin nach Temesvár vollendet ist, wozu höchstens drei Jahre erforderlich wäreni . Auf 93 Jahre verteilt ergibt sich eine Summe von jährlich 8,600.000 Francs oder dreieinhalb Millionen Gulden. Gegenwärtig, nach dem Ergebnisse des heurigen günstigen Jahres, kann der Ertrag der hinwegzugebenden Bahnen mit dreidreiviertel Millionen Gulden angenommen werden. Es ergäbe sich sonach auch bei dieser Berechnung ein Verlust von einer viertel Million Gulden jährlich. Allein es ist zu berücksichtigen, daß dieses Geschäft in keiner andern Absicht abgeschlossen werden soll, als um dem dringenden Bedürfnisse nach Metallmünze abzuhelfen; daß gegenwärtig kaum ein anderes Mittel als etwa ein Anleihen sich dazu darbietet; ein Anleihen aber unter den jetzigen Verhältnissen — abgesehen von der nachteiligen Wirkung in politischer Beziehung — gewiß nur unter den drückendsten Bedingungen aufzubringen wäre, mithin dem Staate größere finanzielle Opfer kosten würde als die Einbuße von einer viertel Million jährlich, wobei übrigens noch das Objekt, um das es sich handelt, nach Ablauf der festgesetzten Frist mit allen Meliorationen wieder an den Staat zurückfällt und diesem nur die Anschaffung des Fundus instructus, des Betriebsmaterials, zur Last fällt, welches ja ohnehin im Laufe der Jahre öfters erneuert werden muß und wofür in der Regel 20% des Ertrags in Anrechnung gebracht wird. Im ganzen dürfte also das Geschäft mit Rücksicht auf das vorgesteckte Ziel in finanzieller Beziehung Beachtung verdienen.

Was einige einzelne Stipulationen betrifft, so kommt bezüglich auf die für antizipative Raten angebotenen Wechsel der Gesellschaft zu bemerken, daß dieselben in der Tat barem Metallgelde gleichgehalten werden können, weil sie jin der Bank hinterlegt und, gegen [ein] erst zu treffendes Übereinkommen in Silber zum Teil abgestellt, die Wirkung von barem Metallgeld haben würdenj . Die Stipulationen der Garantierung der 5 beziehungsweise 5,2% des Reinertrags bieten ebenfalls nichts Bedenkliches dar; denn die Gesellschaft verspricht sich von ihrem Geschäfte gewiß einen höheren Ertrag als diesen und wird ihn auch den bisherigen Erfahrungen bei Eisenbahnen in Privatregie zufolge erzielen. Die Forderung dieser Garantie ist wohl auch nur in der Absicht gestellt, um den Teilnehmern volle Beruhigung über die sichere Verzinsung ihrer Einlagen zu gewähren und somit die Teilnahmelust zu erhöhen. Sollte unter besonders ungünstigen Verhältnissen in einem oder dem andern Jahre wirklich der Ertrag unter das garantierte || S. 340 PDF || Perzent sinken, also die Staatsverwaltung zu einer Aufzahlung genötigt sein, so ist ja die Rückvergütung derselben aus den besseren Erträgnissen anderer Jahre bedungen, somit der Ersatz dafür geleistet. In die von der Gesellschaft verlangte zollfreie Einfuhr von Maschinen und Schienen könnte der Finanzminister in keinem Falle willigen. Er hat dies auch den Bevollmächtigten erklärt. Wohl aber gestattet das Gesetz ihm, für diese Artikel zum eigenen Betriebe eine Zollermäßigung bis zur Hälfte des Tarifsatzes zu bewilligen. Hiermit müßte sich die Gesellschaft auch begnügen.

Was die staatsökonomische und politische Seite der Frage anbelangt, so muß bemerkt werden, daß in beiden Hinsichten Eisenbahnen in der unmittelbaren Verwaltung des Staates nur dann von Wichtigkeit sind, wenn sie ihren Ausgangspunkt von Wien haben wie die Südbahn. Dieses ist bei den der Gesellschaft zu überlassenden Bahnen nicht der Fall. Es bestände sonach auch in dieser Beziehung gegen den Abschluß des Geschäfts kein Bedenken. Selbst wegen des Schicksals der vielen bei diesen Bahnen Angestellten und Bediensteten ist der Finanzminister unbekümmert, weil dieselben fürs erste von der Gesellschaft übernommen werden müssen, erst nach vorhergegangener Kündigung entlassen werden können und im Falle der Entlassung zuverlässig bei den vielen demnächst in Betrieb kommenden Strecken der italienischen und anderen Staatsbahnen Wiederanstellung finden werden.

Was die für die Kohlengruben, dann für die Oraviczaer Realitäten angebotene Summe von 30 Milllionen fr. anbelangt, so entspricht sie wohl dem Kapitalswert dieser Entien nicht. Aber es dürfte zu berücksichtigen sein, daß ihr gegenwärtiger Ertrag in der Staatsregie weit hinten derjenigen Ziffer zurückbleibt, die erreicht werden könnte, wenn sie in die Verwaltung unternehmender Privater käme. Diese im Inlande zu finden ist bei dem Charakter der österreichischen Industriellen schwer: Sie hängen in der Regel an dem Hergebrachten und bedürfen eines Sporns vom Auslande her, um durch Wetteifer mit dem Fremden zur Ausdehnung und Verbesserung ihrer Erzeugnisse geweckt zu werden. So war es mit vielen Artikeln, namentlich mit Seiden- und Wollstoffen, der Fall, die erst durch das ermunternde Beispiel ausländischer, in das Reich hereingezogener Fabrikanten auf die damalige höhere Stufe ihrer Fabrikation gehoben wurden. Auch an großen Kapitalien, welche sich der Industrie zuwenden, fehlt es zur Zeit bei uns. Findet sich nun eine Gelegenheit, aus dem Auslande das heranzuziehen, dessen die inländische Industrie so sehr bedarf, so liegt es im Interesse der Staatsverwaltung, das diesfällige Anerbieten anzunehmen und selbst ein Opfer nicht zu scheuen, welches in späterer Zeit durch Erhöhung der inländischen Produktion reichlich vergolten wird. Solches ist von der proponierenden Gesellschaft zuversichtlich zu erwarten: Sie wird durch umfassende Benützung der ihr zu überlassenden Werke und Güter nicht nur die inländische Produktion materiell vermehren, sondern auch durch ihr mächtiges Beispiel die inländische Industrie, namentlich die noch sehr vernachlässigte Eisenproduktion, zu heben geeignet sein. Sonach dürfte sich auch in dieser Beziehung das Anerbieten der Gesellschaft als annehmbar darstellen. Als besondere Begünstigung wurde hier die Befreiung von der Bergfrone auf 30 Jahre für die Montanwerke angesprochen. || S. 341 PDF || Dies zuzugestehen schiene dem vortragenden Minister nicht rätlich. Wohl aber würde er eine solche Begünstigung für zehn Jahre bevorworten können, in der Voraussetzung, daß der diesfällige Entgang durch den höheren Ertrag der Werke, sohin durch die in gleichem Verhältnisse wachsende Bergfrone, in den späteren Jahren wieder eingebracht werden wird. Der Finanzminister schloß sonach mit der Anfrage, ob der Konferenz die Abschließung dieses Geschäfts unter den bemerkten Modalitäten bei Sr. Majestät zu beantragen rätlich erscheine.

Der Minister des Inneren , durch Einsicht der Verhandlungsakten von dem Gegenstande bereits näher informiert, glaubte, dem Einraten des Finanzministers auf Annahme des Anerbietens unbedingt beistimmen zu sollen. Er erkannte darin zur Zeit das einzige und sicherste Mittel, dem Bedürfnis nach Metallgeld abzuhelfen; er fand die dabei zu bringenden Opfer geringfügig im Vergleiche zu denjenigen, welche gebracht werden müßten, um diesem Bedürfnisse in anderen Wegen, namentlich durch ein Anleihen, abzuhelfen. Insbesondere schien ihm die Stipulation vorteilhaft, daß nach 30 Jahren der Staat die Bahnen zurücknehmen könne, weil zu erwarten ist, daß die Gesellschaft sie schwunghaft betreiben und sich gern zu einem Geldopfer herbeilassen dürfte, um der Kündigung des Vertrags zu entgehen. Die Bahn selbst bleibt Eigentum des Staates und geht mit Meliorationen, mit doppeltem Geleise, wieder in dessen Besitz über. Die Gesellschaft übernimmt auch den kBau der Strecke von Temesvár an die Donau und die übrigen sich weiter ergebenden Bauten und die wichtige Dotierung mit den Betriebsmittelnk — lauter Bestimmungen, die vorteilhaft für das Ärar sind. Auch die Veräußerung der Güter an die Gesellschaft erschien ihm von hoffnungsreichem Einflusse auf die inländische Industrie und Unternehmungslust, welche am wirksamsten durch fremdes Beispiel gehoben wird. Er wünschte, das Unternehmen recht bald zustande gebracht zu sehen. In der Voraussetzung, daß auf keinem anderen Wege das vorgesteckte Ziel zu erreichen sei und durch Annahme des Geschäfts die Bank in den Stand gesetzt werde, ihre Barzahlungen wieder aufzunehmen, trat auch der Kultusminister dem Antrage bei, nur schien ihm das Zugeständnis: Maschinen und Schienen um den halben Zoll für immer, also auch wenn in der Folge der Tarif herabgesetzt würde, vom Auslande beziehen zu dürfen, l eine den inländischen Industriellen gegenüber nicht wohl zu rechtfertigende Bevorzugung, und er würde es für eine ausreichende Begünstigung ansehen, wenn der Gesellschaft gestattet würde, diese Artikel um die Hälfte des gegenwärtigen Zolls — auch bei etwa später eintretender Herabsetzung des Tarifs — zu beziehen, wogegen jedoch der Finanzminister bemerkte, daß eine Ermäßigung des jeweiligen Zolls bereits grundsätzlich durch das Gesetz der Finanzverwaltung eingeräumt und gerade bei diesem Artikel sehr wichtig ist, weil die Lauheit unserer Eisenproduzenten dem immer steigenden Bedarfe darnach schlechterdings nicht gewachsen ist. Der Justizminister , ebenfalls mit dem Antrage des Finanzministers in der Hauptsache einverstanden, hätte nur eine Erhöhung des Kaufschillings für die Güter mund daher weitere Unterhandlungenm für sehr wünschenswert erkannt, || S. 342 PDF || wogegen jedoch der Finanzminister bemerkte, daß in dieser Beziehung von der Gesellschaft nichts mehr zu erlangen sein dürfte, nachdem sie infolge der vielfältigen Unterhandlungen ihr ursprüngliches Anbot mindestens um 50 Millionen gebessert hat. Der vorsitzende Minister des Äußern erklärte sich ebenfalls mit dem Antrage des Finanzministers einverstanden und sprach den Wunsch um Beschleunigung des Abschlusses aus.

Um dem abreisenden Unterhändler6 seinem Begehren gemäß zur Verständigung seiner Kommittenten eine Andeutung über das wahrscheinliche Resultat der Unterhandlung geben zu können, ward — nach dem Antrage des Finanzministers — beschlossen, demselben zu bedeuten, daß die Angelegenheit Sr. Majestät zur Entscheidung vorgelegt worden sei7.

[Ah. E.]: Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 24. Oktober 1854.