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Nr. 237 Ministerkonferenz, Wien, 11. Juli 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 12. 7.), Bach 18. 7., K. Krauß, Baumgartner; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 2859 –

Protokoll der am 11. Juli 1854 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Verwendung einiger Gold- und Silbermünzen zu Zollzahlungen

Der Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner brachte den hier angeschlossenen für sämtliche Kronländer bestimmten Erlaß des Finanzministeriums || S. 294 PDF || über die Verwendung einiger Gold- und Silbermünzen zu Zollzahlungen, welchen er schon morgen zur Publikation zu bringen wünscht, zum Vortrage1.

Derselbe bemerkte, daß Se. Majestät mit Ah. Entschließung vom 3. Juli 1854 zu bewilligen geruht haben, daß die Ein-, Aus- und Durchfuhrzölle auch in jenen Kronländern, wo dieselben bisher im Papiergelde entrichtet werden durften, mit Einschluß von Dalmatien, vom 1. August l. J. angefangen ausschließend in Silbermünze eingehoben werden. Ungeachtet [daß] — bei den bestehenden Kursverhältnissen — die Zölle schon seit längerer Zeit in Silber gezahlt werden, so wäre doch jetzt, wo die Verpflichtung, „das Muß“, zur Zahlung der Zölle Ah. ausgesprochen ist und es nicht mehr in der Wahl der Parteien steht, dieselben auch im Papiergelde mit einem bestimmten Aufgelde zu entrichten, immerhin zu besorgen, daß Leute auf ein höheres Agio2 des Silbers spekulieren und den Preis des Silbers in die Höhe treiben dürften. Um diesem zu begegnen, sollen auch einige fremdländische, und zwar nur vollgewichtige Gold- und Silbermünzen, und diese nicht nach dem Nominal-, sondern nach dem Valvationswerte, zur Zollzahlung zugelassen werden. Der dem Erlasse beigefügte Münztarif bestimmt das Wertverhältnis, nach welchem die österreichischen Goldmünzen, dann die zur Zahlung zugelassenen ausländischen Münzen vom 1. August 1854 angefangen bei der Entrichtung von Zöllen angenommen werden sollen.

Die Ministerkonferenz erklärte sich mit dem in der Rede stehenden Erlasse einverstanden3.

II. Auszeichnung für den Kameralforstbeamten Franz Fries

Ebenso stimmte die Ministerkonferenz dem Antrage des Finanz- und Handelsministers bei, für den k. k. Kameralforstbeamten auf dem Dominium Brandeis Fries, welcher im ganzen einige und fünfzig und darunter 45 ½ anrechnungsfähige Dienstjahre zählt, über seine ganze Dienstleistung die günstigsten Zeugnisse aufzuweisen hat und sein ganz besonderes Verdienst darin besteht, daß er durch eine lange Reihe von Jahren die Obstkultur in seiner Gegend zu heben bestrebt war und es nur ihm zu danken ist, daß sich die Gegend um Brandeis in der gedachten Beziehung so vorteilhaft auszeichnet, bei seinem Übertritte in den wohlverdienten Ruhestand das goldene Verdienstkreuz von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erbitten4.

III. Pension für den Kreishauptmann Ernst Uherek

Der Minister des Inneren referierte hierauf über eine Meinungsdifferenz zwischen seinem und dem Finanzministerium bezüglich des Gesuches des Sanoker Kreishauptmanns Ernst Uherek um Belassung seines vollen letzten Aktivitätsgehaltes von 2500 fr. zum Ruhegenusse.

|| S. 295 PDF || Uherek dient ins 40. und anrechnungsfähig in das 38. Jahr. Der galizische Statthalter5 trägt für denselben auf die Erwirkung von zwei Dritteln des letzten Aktivitätsgehaltes zum Ruhegenusse an, mit welchem Antrage sich der Minister des Inneren in seiner Zuschrift an das Finanzministerium vereinigte. Das letztere hat sich jedoch dagegen ausgesprochen, weil zu einem Gnadenantrage hier die Ah. Aufforderung mangle und weil die Dienstleistung des Uherek sich eben nicht durch eine hervorragende Verdienstlichkeit bemerkbar machte. Nachdem aber das erste Bedenken des Finanzministeriums, wie der Minister des Inneren bemerkt, durch die mittlerweile erfolgte Ah. Bezeichnung des Gesuches des hier gewesenen Uherek als behoben erscheint, worüber der Minister des Inneren nicht neuerliche Rücksprache mit dem Finanzministerium zu pflegen für notwendig erachtete, die Dienstleistung des Uherek wenn auch nicht ausgezeichnet, doch im ganzen gut und vom besten Willen und unverbrüchlicher Treue begleitet war und er nur wegen Reform in dem Verwaltungsorganismus in den Ruhestand treten muß, so nahm der Finanzminister keinen Anstand mehr, dem Antrage des Ministers des Inneren auf Ah. Bewilligung von zwei Dritteln des letzten Aktivitätsgehaltes als Ruhegenuß für den gewesenen Sanoker Kreishauptmann Ernst Uherek beizutreten6.

A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Juli 1854.