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Nr. 226 Ministerkonferenz, Wien, 6. Juni 1854 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 8. 6.), Bach 13. 6., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 2858 –

Protokoll der am 6. Juni 1854 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Künftige Verwendung des Regierungskonzipisten Franz v. Schwabenhausen

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf v. Thun referierte, daß der Statthalter von Niederösterreich wiederholte Berichte an ihn mit dem dringenden Ansuchen erstattet habe, es möchte der Regierungskonzipist Schwabenhausen zum Statthaltereikonzipisten extra statum bei Sr. Majestät au. in Antrag gebracht werden.

Schwabenhausen wurde bisher in dem Studiendepartement, früher der Regierung, jetzt der Statthalterei, und zugleich als Aktuar bei den Kommissionen zur Prüfung der Lehramtskandidaten für die Realschulen und die Gymnasien verwendet. Er dient nahe an die 38 Jahre. Würde er als Konzipist || S. 263 PDF || im Status der Statthalterei ernannt, so könnte er den Dienst in dem stark beschäftigten Studiendepartement und zugleich jenen als Aktuar in den gedachten Kommissionen nicht wohl versehen; als Konzipist extra statum dagegen könnte er sich dem Dienste jener Kommissionen widmen und, da dieser Dienst ihn nicht hinreichend beschäftigen würde, zugleich auch aushilfsweise Dienste in dem sehr beschäftigten Studiendepartement leisten1. Der referierende Minister bestätigt es als wahr, daß die Statthalterei Aushilfe bei den erwähnten Prüfungskommissionen, besonders bei jener für Realschullehramtskandidaten, leisten müsse. Für diese Kommissionen sei keine eigene Aktuarstelle systemisiert worden und könne auch gegenwärtig bei dem jetzigen Stande des Unterrichts- und Studienwesens nicht wohl systemisiert werden. Wenn ein Konzipist des stark beschäftigten Studienreferats das Geschäft eines Aktuars bei den gedachten Kommissionen mit besorgen müßte, so entginge ein Teil der Arbeitskraft diesem Departement, und eine Geschäfts­stockung darin könnte die Folge davon sein. Der Minister Graf Thun würde daher keinen Anstand nehmen, den Antrag des niederösterreichischen Statthalters bei Sr. Majestät au. zu unterstützen.

Die Ministerkonferenz erkennt den Umstand als begründet, daß hier Prüfungskommissionen für Realschul- und Gymnasial-Lehramtskandidaten bestehen, für welche keine Aktuarstelle systemisiert würde und für welche auch jetzt noch keine solche Stelle systemisiert werden kann. Bei der Organisierung der niederösterreichischen Statthalterei2 sei auf diese außerordentliche Verwendung eines ihrer Beamten nicht Rücksicht genommen worden. Gegen die Ernennung des Schwabenhausen zum Statthaltereikonzipisten extra statum glaubte sich die Konferenz bei der kaum erfolgten Organisierung und Aktivierung der Statthalterei bestimmt aussprechen zu sollen. Sie ist aber nicht entgegen, daß derselbe fortan mit Belassung seines Gehaltes als Regierungskonzipist in Verwendung bleibe, in dieser Eigenschaft die Aktuarstelle bei den gedachten Kommissionen versehe und die von diesem Dienste erübrigte Zeit zur aushilfsweisen Dienstleistung in dem Studiendepartement der niederösterreichischen Statthalterei verwende.

Der referierende Minister vereinigte sich gleichfalls mit dieser Ansicht und wird nun in diesem Sinne den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten3.

II. Grundzüge über die statutarische Verfassung der Wiener Universität

Der Minister des Kultus und Unterrichtes Graf v. Thun brachte weiter die Grundzüge über die statutarische Verfassung der Wiener Universität zur Sprache. Er bemerkte, daß es sich hierbei vorzüglich um folgende zwei Hauptpunkte handle: a) dem Doktoren- und dem Professorenkollegium eine von dem gegenwärtigen Bestande abweichende Bestimmung zu geben, sie nämlich nicht in ihrer gesonderten Gestalt zu erhalten, sondern die ersteren mit den Professoren zu einem Körper der Fakultät in pleno zu vereinigen und b) dem Universitätsrektor eine erweiterte Stellung und Wirksamkeit zu geben.

|| S. 264 PDF || Die Debatte über diesen Gegenstand wurde, da sich die Minister des Inneren, dann der Finanzen und des Handels mit den Anträgen des Grafen Thun nicht vereinigen konnten und gegen die Prinzipien der in der Rede stehenden statutarischen Verfassung der Wiener Universität verschiedene Bedenken erhoben, da ferner Graf Thun bei seinen Ansichten beharrte und die Besprechung hierüber in dieser Sitzung nicht zu Ende geführt werden konnte, bis zur Zurückkunft des referierenden Ministers von seinem Urlaube ajourniert; worauf dann dieser Gegenstand neuerdings in Beratung genommen werden wird, um Sr. Majestät im Nachhang zu den in Ah. Händen befindlichen Anträgen wegen Organisierung des österreichischen Unterrichtswesens vorgelegt zu werden4.

III. Politische Geschäfts- und Richteramtspraxis im lombardisch-venezianischen Königreich (= Sonderprotokoll Nr. 227)

Der Justizminister Freiherr v. Krauß brachte hierauf noch den Entwurf einer kaiserlichen Verordnung für das lombardisch-venezianische Königreich über die politische Geschäfts- und über die Richteramtspraxis, dann über die praktischen politischen und Richteramtsprüfungen zum Vortrage, worüber ein abgesondertes Protokoll aufgenommen worden ist5.

A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 22. Juli 1854.