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Nr. 219 Ministerkonferenz, Wien, 6. Mai 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol IV u. V, 6. 5.,) Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 1489 –

Protokoll der zu Wien am 6. Mai 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ablösung der Laudemien im Krakauer Gebiet

Der Minister des Inneren referierte den mittelst Vortrags vom 4. d. M., KZ. 1699, MCZ. 1368, zur Ah. Genehmigung überreichten Entwurf einer kaiserlichen || S. 232 PDF || Verordnung über die Ablösung der Veränderungsgebühren im Krakauer Gebiete1.

Die Konferenz fand gegen keine der Bestimmungen desselben etwas zu erinnern.

II. Orden für den Superintendenten Johann Steller

Der Kultusminister erhielt die Beistimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den in Ruhestand tretenden Superintendenten A. B. in Österreich ob der Enns Johann Steller, welcher sich in seinem vieljährigen Dienste sowohl überhaupt als auch insbesondere im Jahre 1848 durch seine gute Haltung und Einwirkung auf seine Glaubensgenossen Anspruch auf eine Auszeichnung erworben hat2.

III. Orden für den Ingenieur Josef Meusburger

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten eröffnete der Konferenz seine allerseits gebilligte Absicht, bei Sr. Majestät den au. Antrag dahin zu stellen, daß dem Generalbau­direktionsbeamten Josef Meusburger, welcher für die verdienstvolle Leitung der Arbeiten bei der Noceregulierung mit Ah. Entscheidung vom 18. Mai 1852 3 das goldene Verdienstkreuz mit der Krone erhielt, nunmehr aus Anlaß der nächst bevorstehenden Vollendung der ebenso erfolgreich ausgeführten Etschregulierung das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens Ag. verliehen und bei der feierlichen Eröffnung des Etsch-Durchstiches übergeben werden möge4.

Beim Vortrage der obigen drei Gegenstände war der zu Sr. Majestät berufene Minister des Äußern nicht anwesend.

IV. Strafmilderung für Johann Kaldrovits

Der Justizminister referierte über das Begnadigungsgesuch der Gattin des wegen Teilnahme am Hochverrate zu zwölfjähriger Schanzarbeit in Eisen verurteilten Johann Kaldrovits. Derselbe hat sich, Zeuge der Untersuchungsakten, an diesem Verbrechen nur insofern beteiligt, als er dem in der neuerlichen Kossuthschen Verschwörung kompromittierten Hatvany Unterstand gab und bei den Unterhandlungen desselben mit anderen Teilnehmern gegenwärtig war5. In dieser und in der Rücksicht auf seinen körperlichen Zustand — er leidet laut ärztlichem Parere infolge eines früheren Beinbruchs an einer Difformität des Beins — hält selbst Gouverneur Baron Kempen eine Erleichterung dieses Sträflings für angezeigt, || S. 233 PDF || glaubt jedoch, daß dieselbe nur durch Übersetzung desselben aus der Festung Theresienstadt in einen Zivilstrafort bewirkt werden kann, weil bei einem Schanzsträfling die Abnahme der Eisen nicht stattfindet und Kaldrovits vermöge seines Standes als gewöhnlicher Wachtmeister nicht unter die Kategorie der Offiziere, Militärbeamten und Honoratioren gehört, für welche auf Festungsarrest erkannt werden kann.

Die Konferenz teilte jedoch diese letztere Ansicht nicht, indem Kaldrovits zuletzt Rechnungsführer einer Aktiengesellschaft war, mithin als solcher allerdings unter die Honoratioren gereiht werden kann. Sie erachtete daher einstimmig, daß für Kaldrovits in Anbetracht seines körperlichen Zustands die Umwandlung der Schanzarbeit in einfachen Festungsarrest, dann in Rücksicht auf seine geringe Aktivität für die Revolution die Herabsetzung seiner am 19. Jänner 1853 angetretenen Strafe von zwölf Jahren auf die Hälfte bei Sr. Majestät zu befürworten wäre6.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 22. Mai 1854.