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Nr. 213 Ministerkonferenz, Wien, 8. April 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 8. 4.), K. Krauß, Baumgartner; abw. Bach, Thun.

MRZ. – KZ. 1241 –

Protokoll der zu Wien am 8. April 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Pension für den Präsidenten Daniel v. Rudits

Der Minister der Justiz referierte über die Meinungsdifferenz, die zwischen ihm und dem Finanzminister bezüglich der Bemessung des Ruhegehalts für den Pester Wechselgerichts­präsidenten Daniel v. Rudits besteht (Vortrag des Justizministers vom 29. März 1854, KZ. 1222, MCZ. 1020).

Der Justizminister verharrte auf seinem Antrage, dem Rudits in Berücksichtigung seiner mehr als 42jährigen öffentlichen Dienste und bewährten Treue das ganze Gehalt von 2500 fr. als Pension zu bewilligen; der Finanzminister dagegen, welchem sich der tg. gefertigte Minister des Äußern anschloß, erklärte, über den Antrag auf Bewilligung der Hälfte des Gehalts, das ist 1250 fr., nicht hinausgehen zu können, weil dem Rudits, der nur 13 Jahre anrechnungsfähig gedient hat, nur ein Drittel als normalmäßige Pension gebührt, mithin durch die Zugestehung des Halbsoldes schon eine um einen Grad günstigere Behandlung zuteil werden würde1.

II. Gnadengabe für Eugenie Gräfin Gleispach

Die zwischen dem Justiz- und dem Finanzminister laut Vortrag vom 2. April 1854, KZ. 1275, MCZ. 1063, bestehende Meinungsverschiedenheit über die Beteilung der Bezirksgerichtsadjunktenswitwe Eugenie Gräfin v. Gleispach mit einer Gnadengabe wurde dadurch behoben, daß der Finanzminister in Berücksichtigung der für die Bittstellerin angeführten Billigkeitsgründe für die Zugestehung einer Gnadengabe von jährlich 100 fr. stimmen zu wollen erklärte und daß sich hiermit sowohl der tg. Gefertigte als auch der Justizminister vereinigten.

III. Begnadigung Franz Skapskis

Der Justizminister referierte über das Begnadigungsgesuch für den wegen nächster Beinzichtigung der Teilnahme an der Goslarschen Verschwörung unterm 3. Hornung 1853 kriegsrechtlich zu sechsjähriger Schanzarbeit in leichten Eisen verurteilten galizischen Förster Franz Skapski2.

Es liegt nichts Erschwerendes wider ihn vor, und als mildernd kann angeführt werden, daß er durch den Urheber, seinen Schwager Goslar, verleitet worden ist. Das 4. Armeekommando hält zwar gegenwärtig, wo Skapski kaum über ein Jahr || S. 216 PDF || in der Strafe sich befindet, den Antrag auf eine Strafmilderung für vorzeitig. Allein der Justizminister glaubte, daß eben itzt, wo ein beglückendes Ereignis dem Ah. Kaiserhause und dem Reiche bevorsteht, der rechte Moment zu dem Antrage vorhanden sein dürfte, dem Verurteilten die Hälfte der Strafzeit nachzusehen3. Die Konferenz war hiermit einverstanden.

IV. Auszeichnung für Jakob Kollmann

Der Finanzminister referierte über ein wiederholtes Gesuch des im Jahre 1851 nach 48jährigen Diensten in den Ruhestand versetzten Münzgraveurs Jakob Kollmann um eine Personalzulage und um eine Auszeichnung.

Beide Bitten zu bevorworten, vermöchte der Finanzminister in keinem Falle. Er könnte sich höchstens für die Gewährung einer, und zwar von seinem Standpunkte aus für jene der Auszeichnung erklären, wenn wesentliche Verdienste Kollmanns nachgewiesen würden. Die Unterbehörden tragen für ihn auf die Verleihung des Goldenen Verdienstkreuzes in der Rücksicht an, weil seine langjährige Dienstleistung als sehr fleißig, treu und ersprießlich, sein Benehmen als sehr lobenswert geschildert wird. Der Finanzminister vermißte aber eine hervorragende Leistung Kollmanns, welche den Anspruch auf eine Auszeichnung rechtfertigte, und getraute sich sonach nicht, dem Einraten der Unterbehörden — ohne Vernehmung der Meinung der übrigen Mitglieder der Konferenz4 — beizutreten. Da nun auch diese in der zwar langen, aber durch keine besondere Leistung hervorragenden Verwendung Kollmanns keinen hinlänglichen Anhaltspunkt zu dem Antrag auf eine Auszeichnung fanden, so wurde beschlossen, den Antrag nicht zu unterstützen5.

V. Auszeichnung für Bischof Emerich Palugyai

Wurde der Vortrag des Kultusministers vom 31. v. M., KZ. 1333, MCZ. 1108, wegen Verleihung des Großkreuzes des St.-Stephans-Ordens an den Neutraer Bischof Palugyai anläßlich einer neuerlichen wohltätigen Stiftung referiert.

Die Konferenz verkannte nicht die großen Verdienste Palugyais um Staat und Kirche, konnte aber den Zweifel nicht unterdrücken, ob es angemessen sei, einem einfachen Bischof mit dem Großkreuze des St.-Stephans-Ordens, der höchsten Auszeichnung für Zivilverdienste, zu dekorieren. Sie war daher des Dafürhaltens, daß es vielleicht genügen dürfte, für diesen Bischof das Großkreuz des Leopoldordens zu erbitten6.

VI. Notariatsordnung (= Sammelprotokoll Nr. 217)

Fortsetzung der Beratung über die Notariatsordnung (im besonderen Protokolle7).

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph.