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Nr. 199 Ministerkonferenz, Wien, 11. Februar 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 11. 2.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 422 –

Protokoll der zu Wien am 11. Hornung 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Auszeichnung für Ignaz Mayr

Der Finanzminister erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den Hauptrechnungsführer der Wiener Forstdirektion Ignaz Mayr, welcher 50 Jahre treu und ersprießlich gedient und auch in politischer Beziehung sich stets wohl verhalten hat1.

II. Unterrealschule in Pirano

Der Unterrichtsminister referierte in betreff des Antrags wegen Errichtung einer Unterrealschule in Pirano (Vortrag vom 1. Februar 1854, KZ. 597, MCZ. 482). Die Stadt beansprucht bloß die Bezahlung der Lehre, im ganzen mit 1700 fr., aus dem Schulfonds. Das Finanzministerium ist mit der zeitweiligen Übernahme dieser Auslage auf den Schulfonds einverstanden, wofern nicht die geringe Entfernung von Triest, wo für den Realunterricht vollkommen gesorgt ist, die Errichtung einer Realschule in Pirano ganz entbehrlich machte. In dieser Beziehung bemerkte nun der Unterrichtsminister, daß die Bevölkerungs- und Gewerbsverhältnisse Piranos an und für sich die Errichtung dieser Schule im Orte selbst um so mehr rechtfertigen, als die Realschule in Triest kaum für den dortigen Bedarf genügt und außer ihr nur noch in Görz eine derlei Unterrichtsanstalt für das Küstenland besteht. Unter diesen Umständen gab der Finanzminister || S. 141 PDF || seine unbedingte Beistimmung zu dem Antrage des Unterrichtsministers2.

III. Auszeichnung für Bischof Platon Athanaczkovicz

Der Kultusminister erhielt die einhellige Zustimmung zu seinem im Vortrage vom 10. Februar 1854, KZ. 595, MCZ. 480, ausführlich begründeten Antrage, dem griechisch-nichtunierten Bischofe in Neusatz Platon Athanaczkovicz in Betracht seiner vielfachen Verdienste um den Staat vor der Ah. Gnade Sr. Majestät die Auszeichnung mit dem Kommandeurkreuze des kaiserlichn österreichischen Leopoldordens zu erwirken.

Bei dieser Gelegenheit bemerkte der Minister des Inneren , daß nach verschiedenen Zeitungsnachrichten Geldunterstützungen aan den Patriarchen von Karlowitza für Zwecke der griechisch-nichtunierten Kirche aus dem Auslande einlangen und angenommen werden und daß dieses Verhältnis die Aufmerksamkeit der Regierung erwecke, vielleicht auch besondere Anordnungen erfordern dürfte. Der Kultusminister, dem von solchen Gaben weder außerämtlich noch ämtlich etwas bekannt geworden ist, ersuchte den Minister des Inneren zum Behufe der weitern Erhebung um die Mitteilung der betreffenden Zeitungsartikel, was dieser Minister auch zusagte.

IV. Auszeichnung für Lektor Anton Palsovits

Erhielt der Kultusminister die Zustimmung der Konferenz zu seinem Antrage vom 4. Februar 1854, KZ. 596, MCZ. 481, wegen Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens an den Titularabt und Lektor des Preßburger Kollegialkapitels Anton Palsovits in Betracht seiner 60jährigen eifrigen Dienste in der Seelsorge und Erziehung der geistlichen Jugend.

V. Verwendung des Franziskaners Jukich

Der Bischof von Djacovár3 hat den Antrag gemacht, den bekannten Franziskaner Jukich in seiner Diözese zu verwenden.

Der Kultusminister ist hierwegen mit dem Minister des Äußern und mit dem Chef der Obersten Polizeibehörde in Verhandlung getreten. Ersterer hatte gegen den Antrag nichts einzuwenden, FML. v. Kempen aber erklärte sich anfangs sehr bestimmt dagegen, und erst über bei Sr. Majestät hierwegen gestellte au. Anfrage, ob es nicht besser sei, diesen Mönch unter steter Aufsicht im Inlande zu behalten, als ihn besonders während der gegenwärtigen Verwicklungen in Bosnien zu lassen, erklärte sich FML. v. Kempen für den Antrag des Bischofs4. Der Kultusminister gedächte daher, dem Bischof die angesuchte Erlaubnis zu erteilen, denselben || S. 142 PDF || aber dafür verantwortlich zu machen, daß Jukich von allen Agitationen in Bosnien ferngehalten werde, und ihm aufzutragen anzuzeigen, wozu oder wie er Jukich verwenden, dann ob er ihn nur zeitweilig oder für immer in seiner Diözese behalten wolle, damit im letztern Falle über die Frage wegen dessen Aufnahme in den österreichischen Untertansverband ordnungsmäßig verhandelt werden könne.

Die Konferenz fand gegen diesen Antrag nichts einzuwenden5.

VI. Gesetz über die politische Geschäfts- und Richteramtsprüfung (= Sammelprotokoll Nr. 200)

Fortsetzung der Beratung über den Gesetzentwurf wegen der politischen und Richteramtspraxis und -prüfungen6.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 16. Februar 1854.