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Nr. 198 Ministerkonferenz, Wien, 4. Februar 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 5. 2.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 421 –

Protokoll der zu Wien am 4. Hornung 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Verwendung des quieszierten Professors Ludwig Gál

Der Minister des Kultus und Unterrichts erbat sich und erhielt sofort auch die Zustimmung des Finanzministers zu seinem bei Sr. Majestät gestellten Antrage vom 20. v. M., KZ. 375, MCZ. 298, daß der quieszierte Professor der Klausenburger Rechtsakademie Ludwig Gál bis zu seiner Anstellung im Justizdienste, jedoch nur bis zum Beginn des Studienjahres 1854/55, an der Hermannstädter Rechtsakademie als Korrepetitor verwendet und ihm hierfür sein bisheriges Gehalt und seine Dienstzeit laufend erhalten werden dürfen.

II. Pension des Septemvirs Gabriel v. Gyurtsányi

Der Justizminister referierte über die laut seines Vortrags vom 29. v. M., KZ. 435, MCZ. 341, zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Meinungsdifferenz über die Ziffer der für den gewesenen Septemvir Gabriel v. Gyurtsányi beantragten Pension. Der Finanzminister erklärte, von seinem frühern Antrage auf deren Bemessung mit 1000 f. um so weniger abgehen zu können, als die anrechenbare Dienstzeit des Bittstellers kaum 18 Jahre beträgt und derselbe keine so hervorragenden Dienste geleistet hat, um noch eine weitere Begünstigung für ihn eintreten zu lassen. Die übrigen, also mehreren Stimmen traten aber in Berücksichtigung der vom Justizminister in seinem Vortrage entwickelten Gründe dem Antrage dieses letzteren auf Gewährung einer Pension von 1500 f. bei — der Minister des Inneren noch mit der Bemerkung, daß, wenn dem Tihanyi (KZ. 741/18531) 1500 f. bewilligt wurden, keinem der ehemaligen Septemvirn2 weniger gegeben werden dürfte3.

III. Gesuch des Statthaltereirats Maximilian Freiherr v. Werner

Der Kultusminister referierte über die Bitte des niederösterreichischen Statthaltereirates Maximilian Freiherrn v. Werner, ihm in Rücksicht auf die ungünstige Stellung, in welche er nach 37jähriger ehrenvoller Dienstleistung durch die Bevorzugung Jüngerer (des Statthalters Eminger, Vizepräsidenten || S. 139 PDF || Baron Sala, die er als einstiger Chef des Präsidialbüros Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Ferdinand in Lemberg in den Dienst eingeführt, dann des angeblich zum Hofrat vorgeschlagenen v. Riedl) versetzt wird, den Austritt aus der aktiven Dienstleistung bei der Statthalterei und nach dem Beispiele eines seiner Vorgänger die Fortsetzung seiner aktiven Dienstleistung als Präses der akatholischen Konsistorien mit Beibehaltung seiner Bezüge zu bewilligen4.

Der Kultusminister würde diese Bitte, wenn sonst kein Bedenken gegen deren Gewährung obwaltet, in Berücksichtigung der vielfachen Verdienste, welche sich Baron Werner bei der taktvollen Leitung der akatholischen Konsistorien in den schwierigsten Zeitläuften erworben hat, um so mehr befürworten, als auch nicht zu verkennen ist, daß das Verhältnis des Bittstellers zu seinen gegenwärtigen Vorgesetzten manche Unzukömmlichkeiten für den Dienst mit sich bringt. Nachdem jedoch der Minister des Inneren erklärt hatte, daß das Verhältnis Baron Werners zu seinen Vorgesetzten schon länger besteht, anderwärts auch — und gewiß nicht selten — vorkommt und eine ganz außer dem System gelegene Begünstigung, nämlich die Versetzung extra statum, aus solchem Titel nur zu bedenklichen Konsequenzen führen würde, glaubte der Kultusminister wenigstens den Antrag auf Erwirkung des Titels und Ranges eines k. k. Hofrats für Baron Werner durch die eröffneten Rücksichten begründen zu können. Der Justizminister bestätigte aus eigener Überzeugung den durchaus ehrenhaften Charakter des Barons Werner, seine durch musterhaften Fleiß und Rechtschaffenheit ausgezeichnete Verwendung in der politischen Verwaltung sowie seine besonders im Jahr 1848 für die Regierung ersprießlichen Dienste in der Leitung der protestantischen Konsistorien. Dieser Minister war daher mit dem zweiten Antrage des Kultusministers, adaß nämlich dem Freiherrn v. Werner der Titel und Charakter eines Hofrates taxfrei Ag. verliehen werden möge,a vollkommen einverstanden, welchem dann auch der tg. gefertigte Minister des Äußern bei- und der Finanzminister nicht entgegentrat, obwohl letzterer auf das Bedenkliche aufmerksam machte, welches ihm darin zu liegen scheint, wenn in dem Momente der Ausführung des neu organisierten Status gleich mit einer außerordentlichen Rangeserhöhung bei einem der Ernannten vorgegangen werden würde. Der Minister des Inneren erklärte, vor der ordnungsmäßigen Verhandlung dieses Antrags im schriftlichen Wege auf denselben nicht eingehen zu können, und erbat sich daher vor allem die schriftliche Mitteilung von Seite des Kultusministers, welcher diese sofort zusagte5.

IV. Vorschrift über die politische Geschäfts- und Richteramtspraxis und die entsprechenden Prüfungen (= Sammelprotokoll Nr. 200)

Wurde mit der Beratung des Entwurfs einer kaiserlichen Verordnung über die politischen Geschäfts- und Richteramtspraxis und -prüfungen begonnen, worüber ein abgesondertes Protokoll abgefaßt wird6.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 16. Februar 1854.