MRP-1-3-03-0-18540128-P-0195.xml

|

Nr. 195 Ministerkonferenz, Wien, 28. Jänner 1854 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 28. 1.), Bach 4. 2., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 419 –

Protokoll I der zu Wien am 28. Jänner 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Chiffrebücher für die geheimen telegraphischen Korrespondenzen

Der Handelsminister referierte in betreff der für die geheime telegraphische Korrespondenz bestimmten Chiffrebücher. Die ursprüngliche Auflage hatte von den Serien A, B, C, D und E in je 20 Exemplaren bestanden, von welchen jene der lit. C infolge einer von Ministerium des Inneren an die k. k. Hof- und Staatsdruckerei erlassenen Weisung bereits vergriffen sind.

Um nun eine neue Auflage derselben entbehrlich zu machen, was darum wünschenswert ist, weil diese Bücher unzweckmäßig und unbequem eingerichtet sind, und daher auch eine gänzliche Umgestaltung derselben beabsichtigt wird, schlug der Handelsminister vor, von den Stationen Linz, Salzburg und Innsbruck, welche mit Serie C dotiert sind, diese Exemplare abzuverlangen und diese Stationen mit lit. D, wovon noch 14 disponibel sind, zu dotieren, wodurch dann wieder drei Exemplare von lit. C für andere Zwecke verfügbar werden würden. Von Seite des Chefs der Obersten Polizeibehörde wurde hiergegen nichts erinnert. Der Minister des Inneren jedoch, welcher hierwegen vornehmlich betroffen wird, behielt sich vor, nach genommener geeigneter Rücksprache über die Tunlichkeit des vorgeschlagenen Austausches bei den drei genannten Stationen seine Zustimmung dem Handelsminister nachträglich zu eröffnen.

II. Beteiligung der Staatsbeamten an der Presse

Nachdem die mit dem Ah. Kabinettsschreiben vom 19. Dezember 1853 gestellten Fragen über die Maßregeln gegen die Teilnahme und Mitwirkung der Staatsbeamten an der ausländischen sowie an der kautionspflichtigen inländischen Presse in der Konferenz vom 29. Dezember 1853 umständlich beraten worden || S. 126 PDF || und die von den einzelnen Konferenzgliedern zugesicherten Mitteilungen über die von ihnen diesfalls bezüglich der Beamten und Diener ihres Ressorts bereits getroffenen Anordnungen, wie auch insbesondere vom Minister des Inneren die umständliche Motivierung seiner teils von allen, teils von den mehreren Stimmen geteilten au. Anträge eingelangt sind, erachtete der tg. gefertigte Minister des Äußern das Ergebnis der Beratung nach dem Wortlaute des Ah. Kabinettsschreibens einfach mittels Vorlegung des gegenwärtigen Protokolls und jenes vom 29. Dezember 1853 zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät bringen zu sollen1.

Die Konferenz hat bezüglich des ersten Allerhöchstenorts gestellten Fragepunkts sich in der Ansicht geeinigt, daß, was die Anordnung über die Teilnahme der Beamten an der Presse betrifft, in den verschiedenen Verwaltungszweigen das diesfällige Verhältnis nach den besonderen Beziehungen des betreffenden Verwaltungszweiges besonders zu regeln sei. Laut der Beilagen dieses Protokolls2 sind hierüber bereits beschränkende Anordnungen erlassen worden: a) vom Chef der Obersten Polizeibehörde unterm 6. September und 28. November 1852, b) vom tg. gefertigten Minister des Äußern unterm 4. Oktober 1852, c) vom Minister des Inneren am 18. Dezember 1852, d) für die Angestellten im Bereiche des Handelsministerii am 18. Dezember 1852, e) für jene im Bereiche des Finanzministeriums unterm 17. Jänner 1853, f) für die zum Ressort des Justizministeriums gehörigen Beamten unterm 6. Jänner 1854.

Über die den Konsularfunktionären demnächst hierwegen zu gebenden Weisungen haben sich die beteiligten Minister des Handels und des Äußern bereits geeinigt3. Der Minister des Unterrichts hat bis itzt in dieser Richtung noch keine Anordnung getroffen, würde sich jedoch, was die eigentlichen Bürobeamten betrifft, im wesentlichen mit den vom Minister des Inneren getroffenen Bestimmungen einverstanden erklären und nur für die dem Lehrstande angehörigen Angestellten aus den im Konferenzprotokolle vom 29. Dezember 1853 angeführten Gründen eine etwas größere Freiheit in der Beteiligung an der Tagespresse als wünschenswert betrachten.

In Ansehung des zweiten Fragepunkts, nämlich der Mittel zur Entdeckung von Übertretungen der in Rede stehenden Anordnungen, war die Stimmenmehrheit in der heutigen wie in der Konferenz vom 29. Dezember 1853 der Meinung, daß, sofern es sich um die ausländische Presse handelt, kaum ein anderes Mittel zu Gebote stehe als die sorgfältige Überwachung verdächtiger Individuen; daß aber ein wirksames Mittel zur Hintanhaltung von Übertretungen in der inländischen Presse durch die Ah. Genehmigung der von den Ministern des Inneren und der Justiz und dem Chef der Obersten Polizeibehörde unterm 31. August 1853, KZ. 36924, unterbreiteten Verordnungsentwurfe gewonnen wäre, wodurch die || S. 127 PDF || Redakteure verpflichtet würden, die Quelle ihrer Hof- und Dienstesnachrichten auf Verlangen namhaft zu machen. Der tg. gefertigte Minister des Äußern bemerkte hierüber, daß ihm diese Mittel ungenügend erscheinen, weil, sofern es die ausländische Presse betrifft, erst die Mittel angegeben werden müßten, wie jene Überwachung zu bewirken wäre; und weil die Absicht, die man bei der Namhaftmachung des Autors eines Artikels der inländischen Presse hat, sehr leicht durch anonyme oder pseudonyme Artikel vereitelt werden kann. Dem tg. Gefertigten schien es also unbedingt nötig zu sein, jeden Beamten noch besonders zu verpflichten, daß er seinem Vorgesetzten die Anzeige mache, wenn er etwas für ein Journal und für welches er zu schreiben gedenke, insofern der Artikel nicht rein literarische Gegenstände betrifft.

Die Mehrheit der Konferenz vermeinte jedoch von ihrer Ansicht nicht abgehen zu können, nachdem der Justizminister noch bemerkt hatte, daß es dann wieder eines Kontrollmittels bedürfen würde, um zu überwachen, daß der Beamte dieser seiner Verpflichtung nachkomme, dann, daß bei der Verpflichtung des Redakteurs zur Namhaftmachung des Autors, die Annahme anonymer Artikel ohnehin nicht zu besorgen sei.

Der dritte Fragepunkt wurde, als durch die erste Beratung bereits einstimmig erledigt, heute nicht weiter besprochen5.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 21. März 1858.