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Nr. 182 Ministerkonferenz, Wien, 6. Dezember 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 7. 12.), Bach 13. 12., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 5075 –

Protokoll der am 6. Dezember 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Entschädigungsgesuch des Handelsagenten Christian Schlenk

Die von dem Minister des Inneren zur Sprache gebrachte Differenz zwischen seinem und dem Finanzministerium bezüglich der dem Handelsagenten Christian Schlenk aus dem Staatsschatze zu bewilligenden Vergütung von 12.800 f. Konventionsmünze für die ihm während der Belagerung von Temesvár von dem Insurgentenführer Vécsey abgedrungenen Darlehen in dem erwähnten Betrage, für deren Vergütung sich der Minister des Inneren aus den in seinem au. Vortrage vom 30. November 1853, MCZ. 3976, angeführten Gründen, das Finanzministerium sich aber dagegen aussprach, hat sich durch die Zustimmung des Finanzministers zu dem Antrage des Ministers des Inneren, welchem auch die übrigen Konferenzglieder beitraten, behoben. Es wird demnach der einstimmige Antrag, Sr. Majestät wollen dem Handelsagenten Schlenk zu Temesvár als Vergütung für die während der Belagerung dieser Festung im Jahre 1849 von dem ungarischen Insurgentenführer Vécsey abgedrungenen Darlehen den Betrag von 12.800f. Konventionsmünze aus dem Staatsschatze zu bewilligen geruhen, der Ah. Schlußfassung ehrfurchtsvollst unterzogen.

II. Pension für die Oberlandesgerichtspräsidentenwitwe Mathilde Burlo

Dem Antrage des Justizministers (MCZ. 4008, KZ. 4947/1853) wegen Bewilligung einer Pension von 1200 f. für die Witwe Mathilde des verstorbenen Triester Oberlandesgerichts­präsidenten Peter v. Burlo und eines Erziehungsbeitrages von 300 f. für seine 16jährige Tochter Klementine bis zur Erreichung des Normalalters wurde, was den letzteren Antrag betrifft, gegen welchen das Finanzministerium sich schon früher im Wege der Korrespondenz erklärt hatte, nicht beigestimmt, weil es der Witwe bei einer Pension von 1200 f. nicht schwerfallen dürfte, für ihre einzige Tochter zu sorgen.

III. Entschädigung des Bischofs Ludwig v. Haynald

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf v. Thun brachte ein Gesuch des Bischofs von Siebenbürgen Ludwig v. Haynald zur Sprache, worin derselbe bittet, Se. Majestät möchten Ag. anzuordnen geruhen, daß die Verabfolgung der in dem von ihm mit den Testamentsexekutoren seines Vorgängers, des Bischofs Nikolaus Kovacs, geschlossenen und von den Ministerien des Kultus und der Finanzen gutgeheißenen Vergleiche bestimmten Entschädigungs­summe von 80.000 f. aus der bischöflichen Kovacs’schen || S. 57 PDF || Masse unabhängig von der Austragung der Abhandlungskompetenz sogleich stattfinden solle. Der Fall ist folgender: Bei dem am 15. Oktober 1852 erfolgten Tode des Bischofs Kovacs, des Vorgängers des Bittstellers, sind dessen Benefizialgüter in einem völlig vernachlässigten Zustande zurückgelassen worden. Der auf den Benefizialgebäuden haftende Schaden ist von der Übergabskommission mit 127.000 f. erhoben worden. Der Bittsteller hat, um langwierigen Prozessen auszuweichen und durch Überkommung eines angemessenen Geldbetrages, ohne Schulden machen zu müssen, die bischöflichen Güter ertragfähig zu machen, mit den Testamentsexekutoren des Bischofs Kovacs einen Vergleich abgeschlossen, wornach zur Entschädigung des bistümlichen Dominiums aus der bezogenen Verlassenschaft 80.000 f. Konventionsmünze verabfolgt werden sollen, und die Ministerien des Kultus und der Finanzen haben diesen Vergleich gutgeheißen. Der Ausführung dieses Vergleiches trat mittlerweile ein unvorhergesehenes Hindernis in den Weg, nämlich der Kompetenzstreit, der hinsichtlich der Abhandlung der bischöflichen Kovacs’schen Verlassenschaft zwischen dem Justizministerium und dem Finanzministerium entstanden ist. Dieser Kompetenzstreit, da die Verlassenschaft indessen unter der Sperre ist, droht dem Bittsteller mit neuen Nachteilen, da er bis zu dessen Austragung nichts für die Ertragfähigkeit der bischöflichen Güter tun kann. Dieser Umstand veranlaßte ihn, die oberwähnte au. Bitte zu stellen.

Der Justizminister fand aus diesem Anlasse zu bemerken, daß die Akten über diesen Kompetenzstreit erst jetzt von dem Obersten Gerichtshofe an das Justizministerium gelangt seien, daß er die schleunige Erledigung dieses Gegenstandes bereits verfügt habe und daß er über den Stand der Sache nach näherer Einsicht in die Akten in der nächsten Sitzung der Konferenz Auskunft geben werde1.

IV. Kriminaluntersuchung gegen den Kanonikus Simon Suppaneo

Der Minister des Kultus und des Unterrichtes erwähnte weiter, daß der Stellvertreter des Militär- und Zivilgouverneurs von Dalmatien2 General Freiherr v. Mamula seine Intervention mit vieler Wärme dahin in Anspruch genommen habe, es möge von der Ah. Gnade Sr. Majestät erwirkt werden, daß die Kriminalverhandlung gegen den Kanonikus Suppaneo in Zara niedergeschlagen werde. Suppaneo hat bei der Errichtung der Sparkasse in Zara die Inspektion darüber übernommen und dieselbe durch neuneinhalb Jahre geführt. In den ersten sechs Jahren hat er zwei Drittel des dafür entfallenden Gehaltes der Kleinkinder-bewahranstalt und ein Drittel der Sparkasse geschenkt. Bei der Übergabe des Geschäftes am 19. Jänner 1852 und bei der Prüfung der Bücher ergab sich ein Defizit von 5957 f., und es kam hervor, daß 2900 f. durch Zifferfälschungen, Radierungen etc. dem Suppaneo zur Last fallen. Der General Freiherr v. Mamula hat, um den geistlichen Stand und das priesterliche Ansehen zu schonen, einen Vergleich veranlaßt, nach welchem Suppaneo bis 1. Jänner 1854 der ihm zur Last fallenden Verbindlichkeit entsprechen will. Mittlerweile hat aber das Kreisamt die sämtlichen Akten dem Kriminalgerichte zur weiteren Verhandlung übergeben, um deren Niederschlagung es sich nun handelt.

|| S. 58 PDF || Die Ministerkonferenz hat sich dahin geeinigt, daß der Justizminister zum Behufe des an Se. Majestät diesfalls zu erstattenden au. Vortrages sich die sämtlichen in dieser Angelegenheit verhandelten Akten durch den dalmatinischen Oberlandesgerichtspräsidenten vorlegen lasse, welche Vorlage ohnedies die einstweilige Sistierung der Untersuchung zur Folge haben wird, und daß der Kultusminister dem Landeschef GM. Freiherrn v. Mamula von dieser Abforderung und der einstweiligen Sistierung der Kriminaluntersuchung des Suppaneo in die Kenntnis setze. Die Einsicht der vorgelegten Akten wird dann näher an die Hand geben, welcher Antrag diesfalls Sr. Majestät zu erstatten sein werde3.

V. Auszeichnung für den Gefällshauptamtsvorsteher Peter Dimnig

Dem Antrage des Finanz- und Handelsministers auf Ah. Auszeichnung des Vorstehers des Gefällshauptamtes zu Optschina Peter Dimnig mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone, welcher bereits 33 Jahre eifrig und ersprießlich dient, sich im Jahre 1848 unter gefahrvollen Umständen der österreichischen Regierung als treu ergeben erwiesen hat und von allen Behörden für diese Auszeichnung in Antrag gebracht wird, wurde einstimmig beigetreten4.

VI. Universitätsreform (= Sammelprotokoll Nr. 194)

Die Fortsetzung der Beratung über die von dem Unterrichtsminister vorgelegte gedruckte Nachweisung über die Erfolge des bisherigen neuen Universitätsstudiums und über die hierwegen noch zu treffenden Maßregeln erscheint in dem besonderen darüber aufgenommenen Protokolle5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 19. Dezember 1853.