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Nr. 174 Ministerkonferenz, Wien, 12. November 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 12. 11.), Bach 22. 11., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 4796 –

Protokoll der zu Wien am 12. November 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitz des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Auszeichnung für Friedrich Falstich, Leopold Burger und Johann Dornauer

Der Finanzminister erwirkte die Beistimmung der Konferenz zu einem nachträglichen — durch zufällige Verlegung der Akten verspäteten — Auszeichnungsantrage für drei Individuen der Dienerschaft, welche sich im Jahre 1848 durch ihr loyales Verhalten überhaupt und einige Akte persönlichen Mutes und der Hingebung insbesondere hervorgetan haben. Diese Individuen sind: der Kanzleidiener des Finanzministeriums Friedrich Falstich, der Kasseamtsbote Leopold Burger und der Kassediener Johann Dornauer. Für jeden von ihnen wird auf die Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone angetragen.

II. Vorschußrückzahlung des griechisch-nichtunierten Bischofs von Dalmatien Stephan Kneževich

Der Kultusminister referierte über die zwischen seinem Ministerium und dem Finanzminister obwaltende Meinungsdifferenz in betreff der von Stephan Kneževich, griechisch-nichtuniertem Bischofe von Dalmatien, angesuchten Nachsicht des Ärarialvorschusses von 4000 f. Während das Kultusministerium auf die Nachsicht der Hälfte des Vorschusses antrug, glaubte der Finanzminister laut seines Vortrags vom 31. Oktober 1853, KZ. 4541, MCZ. 3674, eine Nachsicht nicht, sondern nur eine Erleichterung der Rückzahlungsmodalitäten befürworten || S. 35 PDF || zu können. Der Kultusminister erachtete zwar, die Ansicht seines Ministeriums damit vertreten zu können, daß Kneževichs Berufung auf den bischöflichen Sitz einige spezielle Zwecke vor Augen hatte, die nicht erreicht werden können, wenn derselbe von seinem Einkommen von 6000 f. eine Rückzahlung per 4000 f., wenn auch in Raten, leisten muß. Der Finanzminister entgegnete, daß die fortwährend den Bischöfen gewährten Vorschußnachsichten bereits zu solchen Konsequenzen geführt haben, daß bald kein Bischof wird ernannt werden können, ohne daß der Staatsschatz genötigt wäre, für dessen Erhebung noch daraufzuzahlen. Da ein solches Verhältnis denn doch unzulässig ist, so kann der Finanzminister nur für die Aufrechthaltung der Ersatzpflicht stimmen, zumal ein Einkommen von 6000 f. nicht so gering ist, um nicht einige Jahre hindurch 500 f. davon für Rückzahlung einer Schuld verwenden zu können. Die speziellen Zwecke, welche mit Kneževichs Ernennung zum Bischof erreicht werden wollten, können ein Motiv zur Begründung des Antrags auf die Ersatznachsicht nicht abgeben. Die Qualifikation Kneževichs zur Erreichung jener Zwecke war vielmehr das Motiv zu seiner Erhebung auf den bischöflichen Sitz, und ohne diese Qualifikation wäre er nicht Bischof geworden.

Indem daher der Finanzminister sich gegen jede Nachsicht erklärte, war er bereit, für die Rückzahlung des Vorschusses noch weitere Erleichterungen zuzugestehen, nämlich die Rückzahlung in jährlichen Raten à 500 f. erst nach Verlauf von zwei Jahren beginnen zu lassen. Der Kultusminister stellte sich mit diesem Zugeständnisse vorderhand zufrieden, nachdem die übrigen Stimmführer der Meinung des Finanzministers beigetreten waren1.

III. Bestellung von Kultus- und Unterrichtsreferenten bei den organisierten Landesstellen

Mit Beziehung auf die in der Konferenz vom 20. August 1853 sub XIII gemachte Andeutung ging der Kultus- und Unterrichtsminister den Minister des Inneren um die baldige Mitteilung an, welche Landesstellen bereits organisiert seien, damit wegen definitiver Besetzung der Kultus- und Unterrichtsreferentenstellen zwischen beiden Ministerien das vorgeschriebene Einvernehmen gepflogen werden könne, was der Minister des Inneren auch zusagte2.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 30. November 1853.