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Nr. 166 Ministerkonferenz, Wien, 11. Oktober 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 12. 10.), Bach 13. 10., K. Krauß, Baumgartner 15. 10.; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 3909 –

Protokoll der am 11. Oktober 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Kompetenzkonflikt zwischen den Ministerien des Inneren und des Kultus über das Vorschlagsrecht für die Battaszéker Stiftplätze der Theresianischen Akademie

Der Minister des Inneren brachte zu der in der Ministerkonferenz vom 4. Oktober 1853 von ihm vorgetragenen Angelegenheit in Ansehung des Kompetenzkonflikts zwischen seinem und dem Unterrichtsministerium über das Vorschlagsrecht für die Battaszéker Stiftplätze deutscher Abteilung in der Theresianischen Akademie statt des mit Urlaub abwesenden Kultus- und Unterrichtsministers den nun auch von dem Unterrichtsministerium über denselben Gegenstand erstatteten au. Vortrag vom 30. September 1853, MCZ. 3362, zur Sprache1.

Die Plätze dieser von Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Theresia gegründeten Stiftung sind zur Hälfte für deutsche und zur Hälfte für ungarische Zöglinge bestimmt und haben eine und dieselbe ungeteilte Dotation2. Der Vorschlag zur Besetzung der ungarischen Stiftplätze ist immer von der bestandenen ungarischen Hofkanzlei geschehen, und dieses Vorschlagsrecht ist nach Auflösung der ungarischen Hofkanzlei an das Ministerium des Inneren übergegangen, von welchem es seit dieser Zeit auch ohne Beanständung des Unterrichtsministeriums ausgeübt wird3.

Hinsichtlich des Vorschlagsrechtes für die deutschen Plätze dieser Stiftung ergab sich dagegen eine Meinungsdifferenz zwischen den genannten zwei Ministerien über die Kompetenz dazu, welche beide Ministerien für sich in Anspruch nehmen. Das Ministerium des Inneren machte diesfalls im wesentlichen geltend: daß das Präsentationsrecht für die Plätze der genannten Stiftung gleich bei Errichtung des Theresianums der obersten politischen Behörde zugewiesen wurde; daß nach dem Ah. resolvierten Vortrage vom 30. April 1784 für die eine Hälfte der Battaszéker Stiftung die Vereinte Hofkanzlei die Stiftlinge vorzuschlagen habe; daß mit der Ah. Entschließung|| S. 4 PDF || vom 29. November 1803 zwei solcher Stiftplätze über den Antrag der Vereinten Hofkanzlei verliehen wurden; daß aus den Akten des Ministeriums des Inneren nicht entnommen werden konnte, wie in späterer Zeit die Präsentation an die Kuratel des Theresianums gelangte4; daß die Teuffenbach’sche Stiftung mährischer Abteilung5, wozu durch eine lange Reihe von Jahren der Vorschlag von der Kuratel des Theresianums ausging, von der Vereinten Hofkanzlei reklamiert und dieser das Vorschlagsrecht hiezu zuerkannt wurde; und daß es eine unbegründete Anomalie von allen übrigen Stiftungen wäre, wenn dem Ministerium des Unterrichtes das Vorschlagsrecht zu den in der Rede stehenden Stiftungsplätzen eingeräumt werden wollte usw.

Das Unterrichtsministerium führte dagegen für seine Ansicht an: daß im Jahre 1784 die Theresianische Ritterakademie bereits aufgehört habe zu bestehen6, es sich daher nur um die Verleihung der den Stiftplätzen surrogierten Stipendien handelte, auf welche die Direktion der Anstalt keinen Einfluß mehr nehmen konnte, und daß im Jahre 1803 keine neue Verleihung von Stiftplätzen, sondern nur die Einrückung einzelner Handstipendien in die betreffenden Stiftplätze stattgefunden habe; daß in späterer Zeit nach fester Gestaltung der Akademie die Vorschläge für diese Stiftplätze ununterbrochen bis zur Umgestaltung der Kuratel im Jahre 1849 von der Kuratel der Akademie ausgegangen seien, sie daher in anerkanntem, unbestrittenen, durch keine entgegengesetzte Anordnung aufgehobenen Besitze war; adaß der Wirkungskreis dieser Kuratel infolge Ah. Entschließung vom 29. September 1849 an das Unterrichtsministerium übergegangen sei;a und daß die Übertragung dieses Vorschlagsrechtes an das Ministerium des Inneren dem Ansehen und dem Einflusse des Unterrichtsministeriums auf das Theresianum abträglich wäre usw.7.

Der Minister des Inneren hat diesen Kompetenzkonflikt bereits in der Ministerkonferenz vom 4. Oktober 1853 zum Vortrag gebracht und die von dem Unterrichtsministerium angeführten Gründe nicht von der Art erachtet, um von seinem Anspruch auf das Vorschlagsrecht auch für die Battaszéker Stiftplätze deutscher Abteilung abzustehen, und die Ministerkonferenz hat sich seiner Ansicht angeschlossen. Bei dieser Ansicht verharrt derselbe auch aus Anlaß des vorliegenden au. besonderen Vortrages des Unterrichtsministeriums vom 30. September 1853, welcher nur eine Wiederholung dessen ist, was bereits in dem au. Vortrage des Ministers des Inneren vom 15. September 1853 umständlich erörtert || S. 5 PDF || worden ist, und auch die Ministerkonferenz findet keinen Grund, von ihrer im Protokolle vom 4. Oktober 1853 ausgesprochenen Meinung abzugehen8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. November 1853.