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Nr. 162 Ministerkonferenz, Wien, 20. September 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 21. 9.), Bach 8. 10., K. Krauß, Baumgartner; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 3906 –

Protokoll der am 20. September 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. Der Minister des Inneren referierte über die mit den Ministern der Justiz und der Finanzen vereinbarten Anträge:

I. Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiet der Preßburger Statthaltereiabteilung

Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiete der Preßburger Statthalterei­abteilung.

Diese Statthaltereiabteilung soll in 57 Bezirke mit 48 gemischten und neun politischen Stuhlrichterämtern eingeteilt werden. Die politischen Stuhlrichterämter werden in den Städten: Preßburg, Tyrnau, Neutra, Trentschin, Neusohl, Balassa-Gyarmath und [Alsó-]Kubin, dann Komorn und Schemnitz beantragt. Die Stadt Preßburg mit einem zur politischen Amtsführung berufenen Magistrate wird unmittelbar der Statthaltereiabteilung untergeordnet. Die StädteTyrnau, Neusohl, Trentschin, Neutra, Balassa-Gyarmath und [Alsó-] Kubin, wo sich Komitatsbehörden und Gerichts­höfe befinden werden, erhalten zur politischen Amtierung Magistrate und stehen unmittelbar unter den Kreisbehörden. Die Städte Komorn und Schemnitz erhalten keinen Gerichtshof, wegen ihrer Bedeutendheit aber Magistrate zur politischen Amtsführung mit der Unterstellung unter die Komitatsbehörde. Für die Bezirke der Umgebung dieser zwei Städte werden politische Stuhlrichter­ämter bestellt und die Justizpflege in Stadt und Land je einem besonderen Bezirksgerichte zugewiesen. Der Personalstand der angetragenen 57 Stuhlrichterämter der Preßburger Statt­haltereiabteilung soll aus 559 Individuen (59 Stuhlrichter, 74 Adjunkte, 103 Aktuare, 158 Kanzlisten, 72 Amtsdiener und 93 Gehilfen) bestehen und einen Aufwand von 258.238 fr. erfordern.

Gegen diese Anträge ergab sich keine Erinnerung1.

II. Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiet der Großwardeiner Statthaltereiabteilung

Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Großwardeiner Verwaltungsgebiete.

Dieses Gebiet wird in 36 Bezirke mit 31 gemischten und 5 politischen Stuhlrichterämtern (die letzteren in Großwardein, Debreczin, Arad, Szathmár [Némethi] und Gyula) abgeteilt, und dafür ein Gesamtpersonal- und Besoldungsstand von 383 Individuen und 174.354 fr. beantragt, wogegen sich keine Erinnerung ergab2.

III. Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiet der Pest-Ofener Statthaltereiabteilung

Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiete der Pest-Ofner Statthalterei­abteilung.

Diese Abteilung wird in 42 Bezirke mit 34 gemischten und 7 politischen Stuhlrichterämtern nebst 3 besonderen Bezirksämtern eingeteilt. Die politischen Stuhlrichterämter werden für Ofen, Erlau, Szegedin, Stuhlweißenburg, Gran, Miskolcz und Jász-Berény und die Bezirksgerichte für Kecskemét, Stuhlweißenburg und Gran angetragen.

IV. Organisierung der Stuhlrichterämter im Verwaltungsgebiet der Oedenburger Statthaltereiabteilung

Zur Organisierung der Stuhlrichterämter im Oedenburger Verwaltungsgebiete, für welches 56 Bezirke, davon 49 gemischte und 7 politische Stuhlrichterämter, nebst zwei besonderen Gerichten angetragen werden.

|| S. 338 PDF || Die politischen Stuhlrichterämter sollen in Oedenburg, Steinamanger, Kanizsa, Fünfkirchen, Veszprim, Raab und Güns und die besonderen Gerichte in den zwei letzteren Orten ihren Sitz haben. In den Städten Oedenburg, Steinamanger, Fünfkirchen, Raab und Güns haben die Magistrate die politische Amtierung zu besorgen. Für diese 56 Bezirke wird ein Gesamtpersonal- und Besoldungsstand von 591 Individuen und 270.182 fr. in Antrag gebracht, wogegen von Seite der Konferenz nichts zu erinnern gefunden wurde3.

V. Organisierung der Bezirksämter in Galizien und Krakau

Zur Organisierung der Bezirksämter im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogturne Krakau.

Der östliche Teil von Galizien wird in 110 Bezirke (103 gemischte und 7 politische Bezirksämter, diese in Lemberg, Przemyśl, Złoczów, Sambor, Tarnopol, Stanislau und Brody) eingeteilt und dafür ein Personalstand von 1185 Individuen mit einer Kostensumme von 537.202 fr. in Antrag gebracht. Für den westlichen Teil Galiziens mit Krakau werden 67 Bezirke (64 gemischte und 3 politische Bezirksämter, diese in Neu-Sandec, Rzeszow und Tarnow) mit einem Personalstande von 679 Individuen und einer Auslage von 317.714 fr. angetragen.

Die Konferenz hat sich mit diesen Anträgen einverstanden erklärt4.

VI. Organisierung der Bezirksämter in der Bukowina

Zur Organisierung der Bezirksämter im Herzogtume Bukowina.

Dieses Kronland wird in 15 Bezirke eingeteilt. Die Gerichtsbarkeit im Bezirke der Stadt und Umgebung von Czernowitz wird von dem dortigen Landesgerichte besorgt; die politische Amtierung in der Stadt wird dem Magistrate übertragen und für die Umgebung ein politisches Bezirksamt bestellt; die übrigen 14 Bezirke sind gemischt. Für diese 15 Bezirke wird ein Personalstand von 142 Individuen mit einem Aufwande von 69.866 fr. angetragen, wogegen die Ministerkonferenz nichts zu erinnern fand5.

VII. Begünstigungsjahr für den vormaligen Hofsekretär Ignaz v. Vilecz

Die hierauf noch von dem Minister des Inneren, KZ. 3873, MCZ. 3146, zum Vortrage gebrachte Meinungsdifferenz zwischen ihm und dem Finanzministerium bezüglich des Anfangs, von welchem das Begünstigungsjahr des vormaligen Honorarsekretärs der ungarischen Hofkanzlei, nunmehrigen provisorischen Vorstandes des Landesgerichtes zu Bereghszasz Ignaz v. Vilecz zu berechnen wäre, was eine Differenz in dessen Bezuge im ganzen von 600 fr. zur Folge hätte, hat sich durch den Beitritt des Finanzministers wie auch der übrigen Stimmführer der Konferenz zu dem Antrage des Ministers des Inneren behoben; wornach es bei dem von dem letzteren Minister angetragenen Resolutions­entwurfe zu verbleiben hat.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 10. Oktober 1853.