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Nr. 160 Ministerkonferenz, Wien, 13. September 1853 II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sonderprotokoll; RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. ( Buol 14. 9.), Bach 20. 9., K. Krauß, Baumgartner 19. 9.; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 3905 –

Protokoll der am 13. September 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Revision des österreichischen Zolltarifs

Der Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner brachte den korrigierten allgemeinen österreichischen Zolltarif für die Ein-, Aus- und Durchfuhr zum Vortrage1. Der allgemeine österreichische Zolltarif ist von dem Jahre 18512. An diesem Zolltarife sind infolge des Zollvertrages mit Preußen vom Februar d. J.3 in vielen Punkten Abänderungen notwendig geworden, welche der Gegenstand dieses Protokolls sind.

In dem Zollvertrage mit Preußen sind nämlich viele Zollbefreiungen und Zollbegünstigungen festgesetzt worden. Würde man die Zollbefreiungen nur für Preußen allein gelten lassen und dieselben nicht auch gegen die anderen Grenzen des Staates einführen, so würde die preußische Industrie zum Nachteile der einheimischen zu sehr begünstigt sein. Dasselbe ist auch der Fall bei den Zollermäßigungen, welche bei den meisten Roh- und Hilfsstoffen stattgefunden haben und welche Modifikationen bei diesen Stoffen in unserem Zolltarife im ganzen zur notwendigen Folge haben müssen. Diesfalls müsse als Grundsatz angenommen werden, daß alle Zölle in unserem Zolltarif so weit herabgesetzt werden, daß unser Zoll nicht mehr oder wenigstens nicht viel mehr betrage als der preußische Übergangszoll und der Einfuhrzoll zusammen, indem sonst fremdea Waren nach Preußen eingeführtb, an der preußischen Grenze verzollt und dann wieder als preußische Ware nach Österreich cgegen den begünstigten Zollc eingeführt werden könnten. Der Zoll bei uns darf daher nicht um ein Wesentliches größer sein als die Summe des preußischen Übergangszolles und Einfuhrzolles. Infolge des Februarvertrages werden viele Waren von Preußen nach Österreich gehen. Die preußischen Fabrikate würden durch den österreichischen Übergangszoll auf die Rohstoffe unserer Fabriks-Industrie gegenüber im Vorteile sein; daher müssen viele Rohstoffe, auf welche früher ein Eingangszoll bei uns festgesetzt war, entweder bedeutend herabgesetzt oder ganz frei gelassen werden. So war z. B. der Eingangszoll auf die Baumwolle früher 1 f. 40 Kreuzer, im Jahre 1852 ist er auf 5 Kreuzer herabgesetzt worden und muß nun ganz aufgelassen werden, || S. 329 PDF || weil Preußen die Baumwolle in seiner Einfuhr ganz frei läßt. Ein weiterer Grund, welcher Änderungen in unserem Tarife notwendig erscheinen läßt, ist das mit Parma und Modena geschlossene Zollübereinkommen4 Der mit Preußen abgeschlossene Zollvertrag soll ferner die Einigung mit dem Zollvereine anbahnen, welche Rücksi,cht gleichfalls Änderungen und Vorbereitungen in unserem Zolltarife bedingt, und diese Vorbereitungen müssen hauptsächlich in der Ermäßigung der Eingangszölle bestehen. Nachdem das frühere Verbotsystem in Österreich aufgegeben wurde, mußte dahin getrachtet werden, Einrichtungen zu treffen, daß die Industrie nicht so bloßgestellt werde, um einen wesentlichen Schaden zu leiden. Es wurden daher hohe Zölle festgesetzt, wie z. B. bei der Seide 600 f. per Zentner oder 6 f. per Pfund, die aber einem Verbote gleichkamen und die Schwärzung ungemein begünstigten und lohnend machten. Ein weiterer Übelstand war der: Um alle Zweige der Industrie nach ihrem Werte zu schätzen, mußten für verschiedene Kategorien von Waren verschiedene Zollsätze festgesetzt werden, was aber die Deklarationen und die Zollmanipulation wesentlich erschwerte. Als Beispiele hievon können die Eisen- und Baumwollwaren des alten Tarifs angeführt werden. Bei dem neuen Tarife wurde Vereinfachung angestrebt, und bei mehreren Warenklassen wurde mehr kumulativ zu Werke gegangen. Der referierende Finanz- und Handelsminister bemerkte weiter, daß ungeachtet der bedeutenden Zollherabsetzungen in der letzteren Zeit dennoch neue Fabriken gebaut wurden, was den Beweis liefere, daß die inländische Industrie durch diese Herabsetzungen nichts gelitten habe. Noch nähere Anhaltspunkte für diese Behauptung gebe der neue Zolltarif vom Jahre 1851. Aus den Nachweisen des Zollvertrages der Ein- und Ausfuhr in den Jahren 1850, 1851 und 1852 gehe unzweideutig hervor, daß die stattgehabten Zollermäßigungen im Jahre 1851 der Industrie durchaus nicht nachteilig waren und daß sich der Zollertrag gegen das Jahr 1850 nicht unwesentlich erhöhte. Im Jahre 1850 betrug derselbe 18,550.000 f., im Jahre 1851 (dem Jahre des neuen Tarifs und der Zollermäßigungen) 19,327.000 f. und im Jahre 1852 21,737.000 f. Zu demselben Resultate gelangt man auch, wenn die Kronländer ins Auge gefaßt und verglichen werden, wo die Industrie bedeutend entwickelt ist, wie Böhmen, Lombardei etc.

Hierauf ist der referierende Finanz- und Handelsminister auf die Änderungen in dem Zolltarife selbst übergegangen. Diese sind folgende:

Zahl der Abteilungen 1, lit. b: Kakaobutter. Diese Post wurde von dem früheren Zoll von 13 f. auf 15 f. per Zentner erhöht.

Zahl 2, lit. a: Kaffee, roh, und Kaffeesurrogate. Preußen hat diesen Artikel herabgesetzt, was die Folge hat, daß auch bei uns dieser Artikel von den früheren 10 f. auf 7 f. 30 Kreuzer herabgesetzt werden muß.

Zahl 7, [lit.] a: Zucker, raffiniert, wird von dem früheren Zolle von 14 f. auf 12 f. 30 Kreuzer herabgesetzt; [lit.] b: Zuckermehl von 11 f. auf 10 f. und [lit.] d: Zuckersirup von 5 f. auf 4 f.

|| S. 330 PDF || Zahl 9: Gartengewächse ; [lit.] a: frische, welche früher mit 3 Kreuzer per Zentner sporco in der Einfuhr zu verzollen waren, sollen künftig ganz frei sein, und [lit.] b: bei den zubereiteten soll der frühere Zoll von 25 Kreuzer auf 45 Kreuzer erhöht werden.

Zahl 13, lit. b, c, d, e (Pflanzen und Pflanzenteile), sollen von den früheren 5 Kreuzern auf 3 Kreuzer herabgesetzt und lit. f: Kleesaat und Sämereien von 45 Kreuzer auf 15 Kreuzer vermindert werden; lit. g: Senfsaat wird von dem früheren Zoll von 2 f. 30 Kreuzer auf 45 Kreuzer per Zentner sporco herabgesetzt.

Zahl 14, lit. b: Heringe, soll der Zoll von 1 f. 30 Kreuzer auf 1 f. herabgesetzt werden.

Zahl 15, lit. b und c: Kühe und Jungvieh über zwei Jahre waren bisher mit 2 f., bis zwei Jahre mit 25 Kreuzer verzollt. Künftig soll das Jungvieh über zwei Jahre mit 2 f. und die Kälber mit 24 Kreuzer verzollt werden. Hiedurch fällt die schwankende Bestimmung bis zu zwei Jahren hinweg; lit. g: Spanferkel nicht über 20 Pfund. Bei diesen soll der Zoll künftig statt 5 Kreuzer 10 Kreuzer betragen.

Zahl 16. Tiere; lit. a: Wildpret, soll der Zoll von 1 f. auf 1 f. 30 Kreuzer erhöht werden.

Zahl 17. Felle und Häute; lit. a: werden von 25 Kreuzer auf 45 Kreuzer erhöht und lit. c: Pelzwerk von 10 f. auf 2 f. 30 Kreuzer herabgesetzt.

Zahl 18. Haare, Borsten, Federn; lit. c: Haare, zubereitet, werden von 2 f. 30 Kreuzer auf 45 Kreuzer herabgesetzt.

Zahl 20, lit. a: Honig erleidet eine Verminderung von 1 f. 30 Kreuzer auf 1 f.

Zahl 22, lit. c: Fischtran wird von 45 Kreuzer auf 30 Kreuzer vermindert und lit. d: Fette, nicht besonders benannte, von 45 Kreuzer auf 1 f. erhöht.

Zahl 23, lit. a: Öle, Fette etc. werden von 15 f. auf 12 f. 30 Kreuzer ermäßigt und lit. d: Öle, Fette, nicht besonders benannte in Fässern, von 5 f. auf 1 f. 30 Kreuzer herabgesetzt.

Zahl 24. Bier und Met; lit. b: in Fässern, wird von 45 Kreuzer auf 1 f. 30 Kreuzer erhöht.

Zahl 27. Wein; [lit.a]: in Flaschen und Krügen, wird von 15f. auf 12f. 30 Kreuzer gesetzt.

Zahl 28. Eßwaren; lit. e: feine, werden von 20 f. auf 15 f. herabgesetzt.

Zahl 29. Holz; lit. a: Brennholz wird von 25 Kreuzer auf 24 Kreuzer bloß deshalb herabgesetzt, damit es in Groschen ausgehe, wodurch die Rechnung erleichtert wird.

Zahl 33. Arznei- und Parfumeriestoffe; lit. b: edelster Art, werden von 15 f. auf 12 f. 30 Kreuzer vermindert.

Zahl 34. Farb- und Gerbestaffe ; lit. a, b, c, welche bisher 5 Kreuzer zahlten, werden künftig frei sein; lit. d: Krapp5 statt 5 Kreuzer 6 Kreuzer zahlen; lit. e: Farbhölzer, verkleinert, werden von 45 Kreuzer auf 30 Kreuzer und lit. g: Farbholz- und Gerbstoffextrakte von 5 f. auf 1 f. 30 Kreuzer im Einfuhrzoll herabgesetzt.

|| S. 331 PDF || Zahl 35. Gummen5 ; lit. b: Terpentin wird von 5 Kreuzer auf 24 Kreuzer erhöht.

Zahl 37. Chemische Hilfsstoffe ; lit. d: Borax wird von 45 Kreuzer auf 24 Kreuzer herabgesetzt und lit. g: Blei- und Zinkweiß von 3 f. auf 2 f. 30 Kreuzer vermindert.

Zahl 38. Erze. Früher wurde 1 Kreuzer gezahlt; diese sollen künftig ganz frei sein.

Zahl 39. Blei; lit. a: Blei, roh, erleidet eine Verminderung von 2 f. 30 Kreuzer auf 2 f. und lit. b: Blei, gegossenes, von 7 f. 30 Kreuzer auf 5 f.

Zahl 40. Eisen; lit. b: gefrischtes, wird von 2 f. 30 Kreuzer auf 2 f. und lit. d: Stahl von 4 f. auf 2 f. 30 Kreuzer herabgesetzt; Eisen, gefrischtes (d. i. geschmiedetes oder gewalztes), lit. e, wird von 2 f. 30 Kreuzer auf 4 f. erhöht und Eisenguß, lit. h, von 2 f. auf 1 f. 30 Kreuzer vermindert.

Zahl 41. Quecksilber wird für 1 Zentner sporco von 7 f. 30 Kreuzer auf 7 f. herabgesetzt.

Zahl 42. Zink; lit. a: roh, wird von 25 Kreuzer auf 24 Kreuzer gesetzt.

Zahl 46. Flachs, Hanf, Manilahanf. Hievon sollen künftig statt 5 Kreuzer nur 3 Kreuzer entrichtet werden.

Zahl48. Seide; [lit.] a: Seidenpaletten, welche früher 5 Kreuzer entrichteten, sollen künftig ganz frei sein; lit. d: Seide, roh filiert, soll von 15 f. auf 7 f. 30 Kreuzer, lit. e: Seidenabfälle, gesponnen, von 10 f. auf 7 f. 30 Kreuzer herabgesetzt und lit. f: Seide, gefärbt oder weiß gemacht, von 10 f. auf 15 f. erhöht werden.

Zahl 49. Baumwollgarne; lit. a: roh etc., werden von 7 f. auf 6 f. und lit. c: gefärbt, von 15 f. auf 12 f. 30 Kreuzer herabgesetzt.

Zahl 50. Leinengarne ; lit. b: gebleicht, werden von 12 f. 30 Kreuzer auf 10 f. und lit. c: gezwirnt, von 20 f. auf 15 f. vermindert.

Zahl 53. Leinenwaren; llit.] a: Seilerwaren werden von 7 f. 30 Kreuzer auf 1 f. 30 Kreuzer, lit. b: Seilerwaren, gebleicht, von 20 f. auf 5 f., lit. c: Leinenwaren, gemeinste, von 20 f. auf 15 f., lit. d: Leinenwaren, gemeine, von 75 f. auf 40 f. gesetzt.

Zahl 54. Wollwaren ; lit. a: gemeinste, erleiden eine Herabsetzung von 12 f. 30 Kreuzer auf 7 f. 30 Kreuzer, lit. b: gemeine, von 75 f. auf 50 f.

Zahl 55. Seidenwaren ; lit. a: feine, werden von 600 f. auf 250 f. herabgesetzt, lit. b: mittelfeine, von 600 f. auf 180 f. und lit. c: gemeine, von 600 f. auf 150 f. im Einfuhrzolle gemindert.

Zahl 56. Wachstuch etc.; lit. a: grobes, wird von 7 f. 30 Kreuzer auf 5 f. vermindert, lit. b: feines, von 7 f. 30 Kreuzer auf 15 f. erhöht und lit. c: Wachstaft von 250 f. auf 50 f. herabgesetzt.

Zahl 57. Kleidungen und Putzwaren; lit. a: gemeine, werden von 100 f. auf 75 f. und lit. c: feinste, von 600 f. auf 250 f. gemindert.

|| S. 332 PDF || Zahl 58. Bürstenbinder- und Siebmacherwaren; lit. a: gemeine, werden von 12 f. 30 Kreuzer auf 3 f., lit. b: feine, von 150 f. auf 15 f. herabgesetzt.

Zahl 59. Bast-, Binsen- und Strohwaren; lit. a: gemeinste, werden von 25 Kreuzer auf 15 Kreuzer, lit. b: gemeine, von 50 f. auf 2 f. 30 Kreuzer herabgesetzt, lit. c: mittelfeine, von 2 f. 30 Kreuzer auf 10 f. erhöht, lit. d: feine, von 100 f. auf 75 f. und lit. e: feinste, von 600 f. auf 250 f. gemindert.

Zahl 60. Papier und Papierwaren; lit. d: feinstes, wird von 25 f. auf 15 f. und Papierarbeiten werden von 50 f. und 100 f. des alten Tarifs auf 15 f. herabgesetzt.

Zahl 61. Kürschnerwaren; lit. a: rohe, erleiden eine Verminderung von 15 f. auf 10 f. und lit. b: fertige, von 100 f. auf 75 f.

Zahl 62. Leder, Leder- und Gummiwaren; lit. b: feines, wird von 15 f. auf 12 f. 30 Kreuzer, lit. c: Leder und Gummiwaren, gemeine, werden von 25 f. auf 15 f. herabgesetzt, lit. d: feine, von 25 f. auf 40 f. erhöht und lit. e: Handschuhe von 100 f. auf 75 f. gemäßigt.

Zahl 63. Beinwaren ; lit. a: Fischbein, gerissenes, wird von 7 f. 30 Kreuzer auf 5 f. herabgesetzt.

Zahl 64. Holzwaren; lit. a: gemeinste, werden von 25 Kreuzer auf 24 Kreuzer, lit. b: Furniere und Parketten von 2 f. 30 Kreuzer auf 1 f. 30 Kreuzer, lit. c: feine, von 15 f. auf 5 f., lit. d: feinste, von 50 f. auf 15 f. herabgesetzt.

Zahl 65. Glas und Glaswaren; lit. a: Glas, gemeinstes, wird von 2 f. 30 Kreuzer auf 1 f. 30 Kreuzer, lit. c: mittelfeines, von 12 f. 30 Kreuzer auf 10 f., lit. d: feines, von 50 f. auf 15 f. gesetzt, und lit. e: Spiegel werden von 15 f. auf 20 f. erhöht.

Zahl 66. Steinarbeiten ; lit. b: gemeine, werden von 1 f. 30 Kreuzer auf 45 Kreuzer, lit. c: feine, von 50 f. auf 15 f. herabgesetzt.

Zahl 68. Bleiwaren. Diese waren im früheren Tarife teils mit 7 f. 30 Kreuzer, teils mit 15 f. verzollt; künftig sollen dieselben allgemein mit 15 f. belegt werden.

Zahl 69. Eisenwaren; lit. c: feine, sollen von 25 f. auf 15 f. herabgesetzt werden.

Zah170. Metallwaren; [lit.] b: Zinkwaren erleiden in dem da angegebenen Verkehre eine Verminderung von 15 f. auf 4 f. 30 Kreuzer.

Zahl 71. Schiffe und andere Wasserfahrzeuge; lit. b: eiserne, wie auch Dampfschiffe werden von 4 f. auf 5 f. erhöht.

Zahl 73. Instrumente werden von 15 f. auf 10 f. vermindert und

Zahl 74. Maschinen von 4 f. auf 5 f. erhöht.

Zahl 76. Chemische Produkte und Farbwaren; lit. d: Bleistifte werden von 50 f. des alten Tarifs auf 15 f. gemäßigt.

Zahl 77. Kerzen und Seifen; lit. b: Stearin- und Walratkerzen werden von 4 f. auf 5 f. erhöht, und lit. f: feine, d. i. parfumierte Seife wird von 15 f. auf 12 f. 30 Kreuzer herabgesetzt.

Zahl 78. Zündwaren ; lit. b: Kupferzündhütchen werden von 50 f. auf 25 f. gemindert und lit. d: Knallsäure etc. von 600 f. auf 250 f. herabgesetzt.

Zahl 80. Abfälle, wofür 1 Kreuzer und 5 Kreuzer entrichtet wurden, sollen künftig ganz frei gelassen werden.

|| S. 333 PDF || Mit diesen Anträgen des Finanz- und Handelsministers zur Abänderung und Ermäßigung des gegenwärtigen österreichischen Zolltarifs vom Jahre 1851 erklärte sich die Ministerkonferenz in allen Punkten einverstanden. Der Finanz- und Handelsminister wird nun diesen Gegenstand zur Ah. Schlußfassung Sr. Majestät mit der tunlichsten Beschleunigung vorlegen, um womöglich diesen rektifizierten Tarif mit dem 1. November d. J. in Wirksamkeit treten lassen zu können6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 6. Dezember 1853 e .