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Nr. 152 Ministerkonferenz, Wien, 16. August 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 17. 8.), Bach 30. 8., Thun, Baumgartner, Bamberg; abw. K. Krauß.

MRZ. – KZ. 3440 –

Protokoll der am 16. August 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Organisierung der Bezirksämter in Niederösterreich

Der Minister des Inneren referierte über die in dem Komitee der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen bereits beratene Organisierung der Bezirksämter in Niederösterreich1 und über die bei solchen Organisierungen überhaupt in Anwendung kommenden Grundsätze2, welche in seinem au. Vortrage vom 13. [sic!] August 1853a, MCZ. 2710, umständlich dargestellt erscheinen.

|| S. 273 PDF || Der Einteilung des Landes in die Bezirksämter liegt die dermal bestehende Zahl und Abgrenzung der Gerichts- und Steuerbezirke im ganzen genommen zugrunde3. Die Standorte der dermaligen Bezirksgerichte und Steuerämter sind, mit wenigen Ausnahmen, auch als Amtssitze der künftigen Bezirksämter vorgeschlagen4. Die vier Kreise in Niederösterreich werden demnach in 70 Bezirke abgeteilt, wovon 15 auf den Kreis Unter-Mannhartsberg, 19 auf den Kreis Ober-Mannhartsberg und je 18 auf die zwei übrigen Kreise entfallen. Die Übertragung der politischen Amtsführung an einen städtischen Magistrat ist - Wien ausgenommen – nirgends beantragt. Die Ah. Genehmigung der angetragenen Kreisgerichte, welche in den Bezirken (Wiener] Neustadt, St. Pölten, Krems und Korneuburg die Gerichtsbarkeit zu übernehmen hätten, vorausgesetzt, haben in diesen vier Bezirken nur politische Bezirksämter zu bestehen5. Für die übrigen 66 Bezirke wären nach der Ansicht der Ministerien des Inneren und der Finanzen durchgehends nur gemischte Bezirksämter zu bestellen. Abweichend davon meint das Justizministerium, daß in den sechs Bezirken: Sechshaus, Hernals, Mistelbach, Ober-Hollabrunn, Waidhofen an der Thaya und Zwettl ein eigenes Bezirksgericht neben einem politischen Amte, teils wegen der Größe der Ausdehnung und Bevölkerung des Bezirkes, teils weil jede dieser Geschäftsabteilungen die ungeteilte Aufmerksamkeit des Amtsvorstehers in Anspruch nehmen würde, aufgestellt werden sollte6. Der Personalstand für 66 gemischte und 4 politische Bezirksämter würde nach dem Antrage der drei Ministerien, welche, abgesehen von der erwähnten Meinungsverschiedenheit in betreff der Trennung der Justizgeschäfte in 6 Bezirken, diesfalls übereinstimmen, aus 70 Bezirksvorstehern, 85 Adjunkten, 105 Aktuaren, || S. 274 PDF || 20 Grundbuchsführern, 210 Kanzlisten, 78 Amtsdienern und 119 Gehilfen zu bestehen haben und einen Kostenaufwand von 320.804 f. in Anspruch nehmen. Diese Kosten würden sich, wenn der Antrag des Justizministeriums bezüglich der Trennung der politischen und der Justizgeschäfte in den obgenannten 6 Bezirken die Ah. Genehmigung erhalten sollte, auf 334.450 f. erhöhen7.

Die Ministerkonferenz fand gegen diese Organisierungsanträge nichts zu erinnern, und es werden demnach die diesfälligen Alternativen zur Ah. Auswahl Sr. Majestät vorgelegt8.

II. Organisierung der Bezirksämter in Oberösterreich

Der Minister des Inneren referierte über die Organisierung der Bezirksämter im Erzherzogtume Österreich ob der Enns. Nach seinem Antrage, womit die Ministerien der Finanzen und der Justiz sich einverstanden erklärten, würden für das Land ob der Enns 42 gemischte und 4 politische Bezirksämter (diese in Linz, Wels, Ried und Steyr) mit einem Personale von 46 Bezirksvorstehern, 48 Adjunkten, 45 Aktuaren, 18 Grundbuchsführern, 124 Kanzlisten, 53 Dienern und 79 Gehilfen bestellt. Die Kosten dieser Personalbestellung werden || S. 275 PDF || auf 191.864 f. berechnet und die Zahl der Adjuten für Auskultanten und Konzeptspraktikanten sowie das Pauschale für die Diurnen einer nachträglichen Bestimmung vorbehalten.

Gegen diese Anträge ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung9.

III. Organisierung der Bezirksämter in Steiermark

Der Minister des Inneren referierte weiter über die von der Kommission der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vereinbarten Anträge zur Organisierung der Bezirksbehärden im Herzogtume Steiermark10. Nach diesen Anträgen soll das Land Steiermark 59 gemischte und 5 politische Bezirksämter, dann zwei abgesonderte Bezirksgerichte, diese in Marburg und Pettau, haben und der Personalstand aus 66 Bezirksvorstehern, 75 Adjunkten, 89 Aktuaren, 26 Grundbuchsführern, 182 Kanzlisten, 81 Amtsdienern und 113 Gehilfen bestehen, welche Personalbestellung einen Aufwand von 295.158 f. in Anspruch nehmen würde.

Die Konferenz fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern11.

IV. Gnadengabe für den Protomedikus Dr. Alexius v. Praunsberger

Die von dem Minister des Inneren in seinem au. Vortrage vom 11. August 1853, MCZ. 2694, KZ. 3338, besprochene Differenz mit dem Finanzministerium bezüglich der für den Protomedikus im kroatisch-slawonischen Banalgebiete Dr. Alexius v. Praunsberger bei Sr. Majestät anzutragenden Gnadenpension (der Minister des Inneren stimmte für 400 f., während der Finanzminister sich nur für 300 f. aussprach) hat sich durch den Anschluß des Ministers des Inneren an den Antrag des Finanzministeriums behoben.

V. Pension für den Hofrat Franz Ritter v. Contin

Der Minister des Inneren referierte hierauf über die Meinungsdifferenz zwischen ihm und dem Finanzminister bezüglich des Ah. bezeichneten Gesuches des pensionierten Hofrates bei dem bestandenen venezianischen Gubernium Franz Ritter v. Contin um Bemessung seiner Pension vom Tage der Einstellung seines Aktivitätsgehaltes.

Dem Bittsteller wurde mit Ah. Entschließung vom 28. Mai 1850 bei seiner Versetzung in den bleibenden Ruhestand aus Gnade der volle zuletzt bezogene || S. 276 PDF || Gehalt von 4000 f. als Ruhegenuß bewilligt12, und diese Pension wurde ihm vom Tage der Ah. Entschließung flüssiggemacht. Das Finanzministerium glaubte für die Gewährung des obigen Gesuches aus dem Grunde nicht stimmen zu sollen, weil Contin, ungeachtet seiner 48jährigen Dienstzeit, schon durch die Nachsicht der unterlaufenen Dienstesunterbrechung und durch die Anweisung des ganzen Gehaltes als Pension eine Gnade erhielt, während ihm nur die Hälfte des Aktivgehaltes als Pension gebührt hätte. Das Ministerium des Inneren meinte dagegen, daß der greise, durch seine Dienstleistung und Anhänglichkeit an das Ah. Kaiserhaus ausgezeichnete Staatsbeamte eine besondere Berücksichtigung verdienen dürfte und daß, wäre von den Landesbehörden normalmäßig vorgegangen worden und würde die Pensionsbemessung für Contin noch vor oder bald nach Ablauf des Begünstigungsjahres (Ende Mai 1849) erfolgt sein, ihm mit Nachsicht der Unterbrechung schon damals der ganze Gehalt als Pension zuteil geworden wäre. Der Minister des Inneren trug daher auf Ag. Bewilligung der Pension für den Hofrat v. Contin vom Tage der Einstellung seines Aktivitätsgehaltes an.

Bei der darüber in der Konferenz erfolgten Abstimmung beharrten sowohl der Finanzminister als der Minister des Inneren bei ihren obigen Ansichten. Die übrigen Stimmführer traten bei den hier obwaltenden besonders rücksichtswürdigen Umständen dem Antrage des Ministers des Inneren bei13.

VI. Berechnung der in dem Lehenvorrufe festgesetzten Frist von „Jahr und Tag“

Bezüglich der von dem Minister des Inneren zum Vortrage gebrachten Meinungsdifferenz mit dem Finanzministerium über die Berechnung der in dem Lehenvorrufe aus Anlaß des Hauptfalles festgesetzten Frist von Jahr und Tag, ob nämlich unter diesem Ausdrucke nach der Lehenspraxis ein Zeitraum von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen zu verstehen oder nach der Ansicht des Finanzministeriums mit strenger Auslegung nur ein Jahr und ein Tag anzunehmen sei14, wurde bei dem Umstande, daß die betreffenden Minister bei ihren in dem au. Vortrage vom 7. August 1853, MCZ. 2641, KZ. 3271, umständlich dargelegten Ansichten beharrten und es sich um einen legislativen Gegenstand bzw. darum handelt, wie der Ah. Gesetzgeber jenen Ausdruck „Jahr und Tag“ gedeutet wissen will, beschlossen, die verschiedenen Ansichten der Ministerien darüber lediglich der Ah. Schlußfassung Sr. Majestät ehrfurchtsvoll zu unterziehen15.

VII. Auszeichnung für den Sektionschef Johann Nepomuk Baron Aichen und die Ministerialräte Franz Wildschgo und Anton Johann Brentano

Der Minister der Finanzen und des Handels beabsichtigt auf die Ah. Auszeichnung einiger besonders verdienter Individuen des Finanzministeriums bei Sr. Majestät au. anzutragen. Diese Individuen sind: || S. 277 PDF || Der Sektionschef des Finanzministeriums Freiherr v. Aichen. Derselbe dient bereits 45 Jahre und seit mehreren Jahren als Sektionschef mit besonderer Auszeichnung, genießt die allgemeine Hochachtung und hat jederzeit Treue und Hingebung für Fürst und Vaterland unverbrüchlich bewährt. Für diesen will der Finanzminister auf die Ag. taxfreie Verleihung der geheimen Ratswürde au. antragen. Die Ministerialräte Wildschgo und Brentano. Der erstere dient dem Staate bereits 39 Jahre mit Auszeichnung, hat mehrere Departements zur vollsten Zufriedenheit geleitet und ist vielfältig zu Systemalarbeiten mit dem besten Erfolge verwendet worden. Er besitzt gründliche und umfassende Geschäftskenntnis, strenge Rechtlichkeit und hat jederzeit Treue und Anhänglichkeit an den Tag gelegt. Brentano wurde zwar erst im Jahre 1852 als Ministerialrat in den Staatsdienst berufen, dient daher wohl nur kurze Zeit, aber seine ausgezeichneten Leistungen ersetzen das, was ihm an Dienstjahren fehlt. Er hat bei den Kreditsunternehmungen der letzten Zeit dem Finanzminister den besten Beistand geleistet. Er war früher Chef eines großen Handlungshauses in Triest, Mitglied der BörseConsulta16, Beisitzer des Handels- und Wechselgerichtes, Börsendeputierter und Referent bei der auf Ah. Anordnung im Jahre 1851 in Wien eingesetzten Kommission zur Beratung einer Bankreform. In Triest war er stets in der Reihe der treuesten Bürger der erste, und es unterliegt keinem Zweifel, daß, wäre er noch in Triest zur Zeit der erteilten Auszeichnungen an die Treuen gewesen, ihm eine Auszeichnung auch zuteil geworden wäre. Für die genannten zwei Ministerialräte trägt der Finanzminister auf die taxfreie Verleihung des Ritterkreuzes des Leopoldordens an.

Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesen Anträgen vollkommen einverstanden16.

VIII. Errichtung eines dritten Jahrganges an der Unterrealschule zu Leipa in Böhmen

Der Minister des Kultus und Unterrichtes Graf v. Thun beabsichtigt, die bisherige zweiklassige Unterrealschule der Stadt Leipa in Böhmen zu einer dreiklassigen Schule zu erheben. Das Bedürfnis zu einer solchen Einrichtung der Schule ergebe sich schon aus dem Umstande, daß die Stadt Böhmisch-Leipa selbst eine bedeutende Bevölkerung hat und der Zentralpunkt einer sehr industriellen und gewerbreichen Gegend ist, einer Gegend, die mit Fabriken gleichsam besät ist, ferner daß die Realschulen der nächsten Städte dergestalt überfüllt sind, daß sie keine Schüler mehr aufnehmen können.

Der Stadt Leipa wurde, wie der referierende Minister bemerkte, mit Ah. Entschließung vom 2. April 1842 zur Erleichterung ihres damaligen Vorhabens, an ihrer Hauptschule den Kurs einer vierten Klasse mit zwei Abteilungen einzuführen, eine Aushilfe von 600 f. jährlich auf acht Jahre aus dem Normalschulfonds bewilligt17. Nach diesen acht Jahren sollten die Lokalmittel der Stadt selbst zureichen, alle Auslagen der Schule zu bestreiten. Dieses wäre auch der Fall gewesen, wenn nicht die Bedürfnisse der Schule (welche mittlerweile wirklich in eine Unterrealschule von zwei Jahrgängen umgestaltet worden ist) || S. 278 PDF || in einem unerwartet hohen Grade sich vermehrt hätten und andererseits die Lokalmittel nicht mehrseitig zu anderen Zwecken, wie z. B. zur Aufnahme der k. k. Behörden daselbst, in Anspruch genommen worden wären. Im Schuljahre 1851/52 wurde die obige Unterstützung von 600 f. jährlich eingestellt. Damit die Realschule in Böhmisch-Leipa aus Abgang der nötigen Mittel nicht aufgelassen werden müsse, wo im Gegenteile jetzt das unabweisliche Bedürfnis hervortritt, diese Schule zu einer ordentlichen dreiklassigen Unterrealschule zu erheben, bittet die genannte Stadt um eine weitere zeitliche Unterstützung aus dem Normalschulfonds, und zwar von 1000 f. jährlich auf acht Jahre. Alle übrigen Auslagen will die Stadt selbst bestreiten und hofft, nach Ablauf der acht Jahre die Lokalquellen dahin gebracht zu haben, daß dieselben zur Bestreitung aller Kosten der dreiklassigen Unterrealschule selbst zureichen werden. Die Bezirkshauptmannschaft und das Leitmeritzer bischöfliche Konsistorium unterstützen diese Bitte der Stadt Böhmisch-Leipa.

Der Minister Graf Thun nimmt gleichfalls keinen Anstand, bei den dargestellten Verhältnissen und bei den bedeutenden Opfern, welche die Stadt Leipa der Aufnahme des Schulwesens daselbst bereits gebracht hat, diese Bitte bei Sr. Majestät au. zu unterstützen, mit welchem Antrage sich auch die Ministerkonferenz einverstanden erklärte18.

IX. Errichtung eines Museums für vergleichende Anatomie an der Wiener Universität

Der Kultus- und Unterrichtsminister Graf v. Thun referierte weiter, daß das bestandene Ministerium der Landeskultur19 eine Eingabe der Direktion des Geologischen Reichsinstitutes an ihn geleitet habe, worin die Notwendigkeit dargestellt und der Antrag auf Errichtung eines Museums für vergleichende Anatomie enthalten war.

Bei dem anerkannten Nutzen eines komparativen anatomischen Museums zur Bestimmung der organischen Reste, die sich in den Gebirgsschichten der verschiedenen Formationen vorfinden, woran es im österreichischen Staate noch fehlte, fand sich der vortragende Minister bestimmt, den Professor Hyrtl - eine Auctorität in dieser Beziehung - aufzufordern, einen Plan zur Gründung eines Museums für vergleichende Anatomie zu entwerfen. Professor Hyrtl nahm es auf sich, ein solches Museum, worin die Elemente der komparativen Anatomie gelehrt werden könnten, in einer Zeit von vier bis fünf Jahren herzustellen, und der Minister Graf Thun hielt sich unter den damaligen Verhältnissen und um dem ausgezeichneten Professor Hyrtl Gelegenheit zur Gründung eines solchen Museums zu bieten, berechtigt, in den Jahren 1850/51, 1851/52, 1852/53 die nötigen Geldmittel dazu anzuweisen, wofür jetzt 2000 anatomische Präparate || S. 279 PDF || von großem Werte vorhanden und in vier Sälen des Josephs-Akademiegebäudes aufgestellt sind. Die Sammlung ist nun großenteils am Ziele, und das noch Fehlende will Professor Hyrtl im Studienjahre 1853/54 ergänzen, wozu er noch um eine Unterstützung von 2500 f. Konventionsmünze, für die fernere Zukunft aber um eine bleibende Dotation zur Erhaltung des Bestehenden und Bereicherung des Museums im Betrage von 1000 f. Konventionsmünze bittet. Graf Thun hält sich bei den um seinen Wirkungskreise gezogenen Schranken nicht berechtigt, das Unternehmen in der bisherigen Weise auf eigene Verantwortung zu fördern, zumal auch jetzt eine bleibende Feststellung der Dotation zur Erhaltung und weiteren Bereicherung des Museums erforderlich ist. Graf Thun beabsichtigt daher, die au. Bitte an Se. Majestät zu richten, Allerhöchstdieselben wollen der Gründung des Museums für vergleichende Anatomie und der Bewilligung der dafür verausgabten Beträge die nachträgliche Ah. Genehmigung zu erteilen und zu bewilligen geruhen, daß dem Professor Hyrtl für 1853/54 noch ein Betrag von 2500 f. aus dem niederösterreichischen Studienfonds flüssiggemacht und daß für die Erhaltung und Vermehrung der Sammlung aus eben diesem Fonds jährlich eine Summe von 1000 f. Konventionsmünze verwendet werden dürfe, ferner, daß Allerhöchstdieselbe dem Grafen Thun zu gestatten geruhen, dem Professor Hyrtl die Ah. Anerkennung der ausgezeichneten Verdienste bei Gründung dieses Museums auszusprechen.

Die Ministerkonferenz fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern20.

X. Entwurf des Berggesetzes (= Sammelprotokoll Nr. 153)

Der Finanzminister setzte hierauf seinen Vortrag über den von ihm vorgelegten Entwurf eines allgemeinen Berggesetzes bis zum Schlusse fort, worüber das Nähere in dem besonderen Protokolle aufgenommen erscheint21.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 4. September 1853.