MRP-1-3-02-0-18530806-P-0148.xml

|

Nr. 148 Ministerkonferenz, Wien, 6. August 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 6. 8.), Bach 16. 8., Thun, Baumgartner, Bamberg; abw. K. Krauß.

MRZ. – KZ. 3093 – (Prot. Nr. 67/1853) –

Protokoll der zu Wien am 6. August 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Gnadengabe für Leo Maczkowski

Der Minister des Inneren referierte statt des Justizministers über die laut des Vortrags vom 22. Juli 1853, KZ. 3054, MCZ. 2472, zwischen dem Justiz- und dem Finanzministerium obwaltende Meinungsdifferenz in Ansehung der Gnadengabe für den Grenzkämmerer Leo Maczkowski, welche nach jenem in 300 f., nach diesem in 90 f. zu bestehen hätte.

Nachdem der Finanzminister bemerkt hatte, daß überhaupt die Bewilligung einer fortdauernden Unterstützung für einen Grenzkämmerer, der auf eine Versorgung aus dem Staatsschatze gar keinen Anspruch hat, schon ein Gnadenakt ist und zu einer Steigerung desselben auf einen selbst die normalmäßige Gebühr weit übersteigenden Betrag kein hinlänglich gewichtiges Motiv vorliegt, so getraute sich die Konferenz nicht, in ihrem Einraten auf ein den Antrag des Finanzministerii überschreitendes Ausmaß einzugehen.

II. Quartiergeld des Hofrats bei der Statthalterei in Triest

Die zwischen dem Minister des Inneren laut seines Vortrags vom 25. Juli 1853, KZ. 3074, MCZ. 2491, und dem Finanzrninisterium obwaltende Meinungsverschiedenheit über das Ausmaß des Quartiergelds für den Hofrat der Statthalterei in Triest mit 400 oder 300 f. wurde durch den Beitritt des Finanzministers zum Antrage des Ministers des Inneren auf 400 f. behoben.

III. Kriegsschadenvergütung für Franz Kosztolányi und Georg Zubriczky

Der Minister des Inneren referierte über die Differenz zwischen seinem Antrage vom 24. Juli 1853, KZ. 3071, MCZ. 2487, wegen Verleihung einer Aversionalentschädigung von 400 f. und rücksichtlich 60 f. für den Postmeister Franz Kosztolányi und dem Postexpeditor Georg Zubriczky in Korotnok und dem abschlägigen Einraten des Finanzministeriums. Nachdem der Finanzminister erklärt hatte, dem Antrage des Ministers des Inneren aus den im Vortrage angeführten Gründen nicht entgegentreten zu wollen, besteht gegen den gedachten Antrag keine Einwendung mehr.

IV. Orden für den Fürstbischof Bernard Galura

Der Kultusminister erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Großkreuzes des österreichischen kaiserlichen Leopoldordens an den bereits mit dem Kommandeurkreuze dieses Ordens ausgezeichneten Fürstbischof von Büxen Bernard Galura, dessen Verdienste um Kirche und Staat allgemein bekannt sind und der heuer das seltene Alter von 90 Jahren bei voller Geisteskraft erreicht1.

V. Getreideausfuhrverbot im lombardisch-venezianischen Königreich

Aus Anlaß einer vom Feldmarschall Grafen Radetzky eingelangten telegraphischen Depesche, daß er sich wegen des Steigens der Getreidepreise veranlaßt gesehen habe, die Getreideausfuhr im lombardisch-venezianischen Königreiche zu verbieten, fand sich die Konferenz unter Vorbehalt der meritorischen Würdigung der Sache zur Zeit, wann der vom Feldmarschall zugesicherte Bericht wird eingelangt sein, zu der vorläufigen Bemerkung verpflichtet, daß dem Grafen Radetzky weder in seiner Eigenschaft als Zivilgouverneur noch als Militärbefehlshaber das Recht, eine solche Maßregel aus eigener Macht zu treffen, zustand und daß, nachdem es hiebei auf einige Tage nicht ankommen kann, dieses Vorgehen ohne vorläufig eingeholte höhere Genehmigung nicht gerechtfertigt sei2.

VI. Berggesetz (= Sammelprotokoll Nr. 153)

Fortsetzung der Beratung über den Entwurf des Berggesetzes im besonderen Protokolle3.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Ischl, den 21. August 1853.