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Nr. 125 Ministerkonferenz, Wien, 21. Mai 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 22. 5.), Bach, Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 1747 – (Prot. Nr. 44/1853) –

Protokoll der am 21. Mai 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Finanzschuld Toskanas an Österreich

Der vorsitzende Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf v. Buol-Schauenstein brachte eine neuerliche Eingabe der toskanischen Regierung um billige Ermäßigung der an Österreich schuldigen Summe zum Vortrage.

Die toskanische Regierung will nämlich den an Österreich schuldigen Betrag im Falle der früheren Bezahlung desselben vermindert wissen. Sie meint, wenn sie diese Zahlung leistet, daß Österreich von der Kontrahierung einer Schuld von gleichem Betrage befreit werde und daß es demnach billig wäre, daß Österreich für jedes Hundert der Schuld, etwa 95 f., den gegenwärtigen Börsepreis der Staatspapiere annehme. Der referierende Minister bemerkte, daß die frühere gleiche Eingabe der genannten Regierung im Sinne des Finanzministeriums dahin beantwortet wurde, daß man sich hierorts im Falle der früheren Bezahlung der Schuld nur zur Abrechnung von 5%igen Interessen pro rata temporis verstehen könnte und daß in der neuerlichen Eingabe der toskanischen Regierung keine neuen Gründe geltend gemacht werden.

Der Minister Graf Buol-Schauenstein wird dieses wiederholte Einschreiten der toskanischen Regierung Sr. Majestät au. vorlegen und hierbei bemerken, daß der Finanzminister sich bereits über die frühere gleiche Eingabe der genannten Regierung ausgesprochen habe und daß derselbe nach der heute wiederholt gegebenen Äußerung keinen Grund finde, von seiner früheren Meinung abzugehen. Es wird übrigens dem Ah. Ermessen und der Gnade Sr. Majestät au. anheimgestellt, ob und inwiefern dem Ansuchen der toskanischen Regierung willfahrt werden wolle, womit sich die Konferenz einverstanden erklärte1.

II. Personal- und Besoldungsstand der Statthaltereien in Tirol und Vorarlberg

Der Minister des Inneren referierte hierauf über den Personal- und Besoldungsstand der Statthalterei in Tirol und Vorarlberg.

Dieser Gegenstand wurde in der Kommission der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen beraten und in nachfolgender Art vereinbart: Hiernach hätten für Tirol und Vorarlberg künftig zu bestehen: ein Statthalter mit 6000 f. Gehalt und 6000 f. Funktionszulage. Der frühere Landeschef vor 1848 hatte 8000 f. Gehalt und 4000 f. Funktionszulage, was im ganzen dieselbe Auslage darstellt; ein Hofrat mit 4000 f., welchem auch ein angemessenes, mit seinen übrigen Geschäften vereinbarliches Referat übertragen werden könnte, sechs Statthaltereiräte, drei mit 2500 f. und drei mit 2000 f. Gehalt, sieben Statthaltereisekretäre, drei mit 1400 f. und vier mit 1200 f. Gehalt, sieben Statthaltereikonzipisten, drei mit 800 f. und vier mit 700 f. Gehalt, ein Translator mit Konzipistenrang und -gehalt, welcher auch zu Konzeptsarbeiten zu verwenden wäre, sechs Konzeptspraktikanten mit Adjutum von 300 f. Für die Hilfsämter : ein Direktor mit 1200 f. Gehalt, zwei Adjunkten mit 900 f. und 800 f. Gehalt; zwölf Offiziale, vier mit 700 f., vier mit 600 f. und vier mit 500 f. Gehalt, sechs Akzessisten, drei mit 400 f., drei mit 350 f., ein Türhüter mit 400 f., sechs Kanzleidiener, drei mit 300 f. und drei mit 250 f., vier Gehilfen zu 216 f. und ein Portier ebenfalls zu 216 f. Der Gesamtaufwand dieses Status würde sich auf 49.680 f. belaufen – gegen die Anträge des Statthalters um 15.350 f. weniger – und mit Hinzurechnung der Bezüge des Statthalters von 12.000 f. und des angetragenen Kanzleipauschales per 7000 f. im ganzen die Summe von 68.680 f. ausmachen. Der Aufwand an systemisierten Besoldungen bis zum Jahre 1848 betrug 76.850 f., daher um 8170 f. mehr, als der in der Rede stehende Status in Anspruch nehmen wird.

Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden2.

III. Personal- und Besoldungsstand für die Gerichtshöfe erster Instanz in der serbischen Woiwodschaft mit dem Temescher Banat

Ebenso erklärte die Ministerkonferenz ihr Einverständnis mit dem von dem Justizminister Freiherrn v. Krauß angetragenen Personal- und Besoldungsstatus für die Gerichtshöfe erster Instanz in der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banate3.

Es sollen daselbst, der politischen Einteilung dieses Kronlandes folgend, ein Landesgericht zu Temesvár für den Temesvárer Kreis und mit dem gesetzlichen Wirkungskreise für das gesamte Serbisch-Banater Krongebiet und vier Kreisgerichte || S. 123 PDF || mit dem Sitze zu Lugos, Groß-Becskerek, Zombor und Neusatz für die gleichnamigen Kreise aufgestellt werden. Das Kreisgericht zu Lugos soll zugleich Berggericht für das ganze Land sein.

Der Personalstatus für diese Gerichtshöfe, zu dessen den neuen Verhältnissen entsprechender Ausmittlung in den früheren Verhältnissen und dem früheren Stande der Dinge keine zureichenden Daten und Anhaltspunkte gefunden werden konnten, wurde mit reifer Erwägung aller Umstände und mit Berücksichtigung der Anträge von landes- und sachkundigen Männern festgestellt. Bei den Anträgen für den Besoldungsstand wurde sich genau nach dem mit der Ah. Entschließung vom 14. September 1852 genehmigten Besoldungsschema und den aufgestellten Grundsätzen über die Verteilung der einzelnen Besoldungsabstufungen4 gehalten. Der Personal- und Besoldungsstatus für die gedachten Gerichtshöfe erster Instanz wurde übrigens bereits in der Kommission der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen beraten und in der von dem Justizminister angetragenen Art angenommen5.

IV. Strafmilderung für Karl Klipunowski

Der Justizminister referierte weiter über das Gesuch des Chrysanth Klipunowski, jubilierter Gymnasiallehrer und Vater des Sträflings Karl Klipunowski, um gänzliche Begnadigung desselben oder wenigstens um Umwandlung der gegen ihn verhängten Strafe der Schanzarbeit in einen Festungsarrest.

Karl Klipunowski, Hörer der Rechte im vierten Jahrgange zu Lemberg, 27 Jahre alt, katholisch, ledig, wurde als nahe beanzeigt erklärt, von den Unternehmungen des Julian Goslar zur Anfachung einer allgemeinen Revolution zum Umsturze der bestehenden Regierungsformen, namentlich Österreichs, Rußlands und Preußens, welche polnische Länder besitzen, Wissenschaft gehabt und seine Mitwirkung zugesichert zu haben6. Erschwerend war für ihn die Verheimlichung von. Waffen und Munition, Besitz von bedenklichen Papieren der polnischen Emigration etc. Er wurde mit dem Urteile des Kriegsgerichtes, 3. Sektion, in Wien, de dato 13. September 1852, wegen Mitschuld am Verbrechen des Hochverrates zu zehnjähriger Schanzarbeit in schweren Eisen verurteilt, und diese Strafe wurde vom k. k. Militärgouvernement unterm 16. September 1852 dahin gemildert, daß sie in leichten Eisen auszustehen sei. || S. 124 PDF || Klipunowski hat die Strafzeit am 17. September 1852 begonnen7. Das k. k. Militärgouvernement hat sich aus Anlaß des oberwähnten Gesuches dahin geäußert, daß es bei der erst unlängst angetretenen Strafe auf eine Begnadigung dieses Sträflings nicht antragen könne, daß jedoch mit Rücksicht auf die persönliche Eigenschaft seines hochbejahrten Vaters und auf die von ihm selbst genossene bessere Erziehung der Umwandlung der Schanzarbeit in Festungsarrest kein erhebliches Bedenken im Wege stehen dürfte. Mit dieser Ansicht hat sich die oberste Militärverwaltung einverstanden erklärt. Der Justizminister und einverständlich mit ihm die Ministerkonferenz glauben sich gleichfalls für diese Erleichterung aussprechen zu sollen, weil dadurch der Zweck der Verurteilung, obgleich in milderer Form, ebenfalls erreicht wird8.

V. Auszeichnung für den Pfarrer Franz Palka

Der vom Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Grafen Thun unterstützte Antrag des nun verstorbenen Fürsterzbischofs in Olmütz Freiherrn v. Somerau, des Bezirkshauptmanns in Kremsier und des Statthalters von Mähren auf eine öffentliche Auszeichnung des Zdauneker Bezirksdechants und Pfarrers in Littentschitz, Franz Palka mit dem Franz-Joseph-Orden- Ritterkreuze erhielt die Zustimmung der Ministerkonferenz.

Franz Palka ist nämlich einer der geachtetsten Seelsorger der Olmützer Diözese, seit 1827 Dechant und Schuldistriktsaufseher des Zdauneker Bezirkes, seit 1850 Konsistorialrat und Beisitzer des Konsistoriums und hat sich überhaupt während seines 50jährigen Seelsorgerwirkens große Verdienste um die Kirche und die Schule und so um den Staat erworben9.

VI. Anstellung eines Bibliothekars beim Ministerium des Kultus und Unterrichtes

Der Minister Graf Thun beabsichtiget für das Unterrichtsministerium einen Bibliothekar, wie sie andere Ministerien bereits haben, anzustellen. Die dortige Bibliothek wird bei dem ohnehin beschränkten Personale des Ministeriums von einem Konzeptsadjunkten zur Not besorgt.

Mit diesem Posten gedenket Graf Thun den Priester aus Oberösterreich Salfinger, der alle nötigen Eigenschaften dazu besitzt, zu betrauen. Derselbe wurde von dem Minister Grafen Stadion hierher berufen, um ein populäres, im guten Sinne gehaltenes Blatt zu redigieren, das aber aus Mangel an Abonnenten wieder eingegangen ist. Salfinger ist ein ganz verläßlicher Mann und könnte auf dem ihm zu übertragenden Posten, mit dem der Hofkonzipistenrang und -gehalt zu verbinden wäre, recht gute Dienste leisten.

Die Ministerkonferenz fand gegen die hier ausgesprochenen Absichten des Ministers Grafen Thun nichts zu erinnern.

VII. Auszeichnung für den Steueramtsdiener Andreas Kriegelstein

Der Finanzminister Ritter v. Baumgartner unterstützt den Antrag des Präsidenten der Finanzlandesdirektion in Tirol und Vorarlberg, dem Steueramtsdiener Andreas Kriegelstein zu Steinach das silberne Verdienstkreuz von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken.

|| S. 125 PDF || Derselbe hat bei Gelegenheit eines Feuers zu Steinach alle seine Habseligkeiten in Stich gelassen und sich nur damit beschäftiget, die Kasse und die ämtlichen Akten und Schriften zu retten, was ihm auch gelungen ist. Sein Weib und vier Kinder sind nur in Hemden mit dem Leben davongekommen. Es wurde demselben zwar, weil ihm alles verbrannt ist, eine kleine Geldaushilfe zuteil; allein seine Tat und seine im Dienste bewiesene Opferwilligkeit sind, nach dem Dafürhalten des Finanzministers, abgesehen von der Geldaushilfe der oberwähnten Auszeichnung im vollen Maße würdig, welche Ansicht auch die Ministerkonferenz teilte10.

VIII. Umfang und Wirksamkeit der Kontrolle des Staatshaushaltes (= Sammelprotokoll Nr. 126)

Umfang und Wirksamkeit der Kontrolle des Staatshaushaltes11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 1. Juni 1853.