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Nr. 118 Ministerkonferenz, Wien, 29. April 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Buol 30. 4.), Bach 30. 4., K. Krauß, Baumgartner; abw. Thun, Stadion.

MRZ. – KZ. 1740 – (Prot. Nr. 37/1853) –

Protokoll der am 29. April 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Organisierung des Konsularwesens in der Levante

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, daß Allerhöchstdieselben der baldigsten Zustandebringung des Operats über die Reorganisierung || S. 83 PDF || der levantinischen Konsulate entgegensehen, wie dieselbe Allerhöchstenorts in der Konferenz am 29. März 1853 angeordnet worden ist1. Es werde hiebei hauptsächlich auf die diplomatische und politische Wirksamkeit der k. k. Konsuln in der Levante Rücksicht zu nehmen und deren diesfällige Unterordnung unter die Internuntiatur – in zweiter Linie aber unter das Ministerium des Äußern ins Auge zu fassen sein. Die Unterstellung der Konsuln unter das Handelsministerium bezüglich ihrer kommerziellen Wirksamkeit bleibe dadurch unbeirrt; nur müsse der diplomatische Charakter derselben vorwalten. Es sei daher auch unerläßlich, bei der von beiden Ministerien einverständlich vorzunehmenden Wahl der Individuen für Konsularposten auf die vollständige Befähigung zur Erfüllung dieser ihrer verschiedenartigen Berufspflichten zu sehen.

Der Handelsminister referierte hierauf, daß sich die Ministerien des Äußern und des Handels bezüglich der Reorganisierung jener Konsulate bereits ins Einvernehmen gesetzt hätten und die Erhöhung der politisch-diplomatischen Tätigkeit der Konsuln sich unschwer werde bewirken lassen2. Daß in dieser Beziehung bisher wenig geleistet worden sei, dürfte weniger am Organismus des Konsularwesens überhaupt, sondern hauptsächlich daran die Schuld liegen, daß die Internuntiatur ihren ämtlichen Einfluß auf die Konsuln zuwenig benützte, um dieselben im politischen Interesse Österreichs zu verwenden. Der Handelsminister müsse übrigens im Interesse des österreichischen Kommerzwesens den größten Wert darauf legen, daß die Konsuln neben ihrer diplomatischen Befähigung auch alle jene speziellen Kenntnisse besitzen, um den österreichischen Handel im Orient zu stützen und zu fördern. Zu der Sorge für die einheimischen kommerziellen Interessen des Kaiserstaates komme für die k. k. Konsuln in den Scale del Levante infolge des neuesten Handelsvertrags mit Preußen noch der Schutz für den Handel dieses letzteren Staates3. Es sei daher von hoher Wichtigkeit, daß das Ah. genehmigte System, wonach die Bewerber um Anstellung im Konsulardienste sich einer besonderen Prüfung aus den bezüglichen Fächern beim Handelsministerium zu unterziehen haben, aufrechterhalten werde.

Se. Majestät der Kaiser geruhten hierüber auszusprechen, daß die Aufrechthaltung dieses Systems im allgemeinen der Ah. Absicht entspreche, daß jedoch immerhin im Dienst erprobte diplomatische Beamte, welche die nötigen kommerziellen Kenntnisse besitzen, auch ohne Ablegung der Konsularprüfung ausnahmsweise auf Konsularposten angestellt werden könnten. Der Justizminister ergriff diese Gelegenheit, um zur Ah. Kenntnis zu bringen, daß die Instruktion über die künftige Wirksamkeit der levantinischen Konsulate in zivilrechtlichen Angelegenheiten und die Regulierung des neuen Instanzenzuges bereits vollendet seien3. Der Minister des Äußern gab schließlich die Versicherung, daß das Operat über die Reorganisierung der Konsulate schleunigst || S. 84 PDF || und mit möglichster Wahrung der in neuester Zeit wichtiger als je gewordenen österreichischen Handelsinteressen im Orient werde zustande gebracht werden4.

II. Reform der Gymnasialstudien

Se. Majestät der Kaiser geruhten hierauf, die baldige Erstattung des Gutachtens der Konferenz über den Erfolg und die Zweckmäßigkeit der neuen Reformen der öffentlichen Studien in Erinnerung zu bringen.

Die Minister glaubten hierüber zur Ah. Kenntnis bringen zu sollen, daß die isolierte Begutachtung der Frage in bezug auf die Gymnasialstudien, welche der Unterrichtsminister ganz getrennt von den übrigen im Ah. Handschreiben vom 13. Julius 1852 gestellten Fragepunkten in einer ziemlich umfangreichen Druckschrift behandeln zu sollen geglaubt hat, viele Schwierigkeiten biete5. Die Gymnasialstudien stünden mit den Fakultäts- und technischen Studien in einem so innigen Zusammenhange, daß man über dieselben, abgesehen von den übrigen Studieneinrichtungen, nicht wohl mit Beruhigung ein Gutachten abgeben könne. Die übrigen Operate des Unterrichtsministers aber lägen noch nicht vor. Se. Majestät der Kaiser erklärten hierauf, daß der bei Beratung der erwähnten Studienangelegenheiten einzuschlagende Gang demnächst mit Beiziehung des Unterrichtsministers in Beratung zu ziehen sein werde6.

III. Untersuchungen über Fälle von Majestätsbeleidigung

Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät, dem Justizminister ein Verzeichnis über die bei den Zivilgerichtsstellen in den Kronländern ungeachtet eines längeren Zeitverlaufs noch nicht erledigten Untersuchungen über Fälle von Majestätsbeleidigungen zu dem Ende Ag. mitzuteilen, damit dem Grund der Verzögerungen nachgeforscht und dahin gewirkt werde, daß über kleinere Fälle dieser Art schnell amtsgehandelt wird.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. Mai 1853.