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Nr. 110 Ministerkonferenz, Wien, 5. April 1853 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 5. 4.), Bach 9. 4., Thun, Baumgartner; außerdem anw. K. Krauß; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 1381 – (Prot. Nr. 29/1853) –

Protokoll II der zu Wien am 5. April 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Gnadengesuch für Lajos Jánosy

Der Justizminister referierte über das zugunsten des Lajos Jánosy, gewesener königlicher Pfarrer zu Jakobfalva, eingebrachte Gnadengesuch.

Jánosy, wegen Teilnahme an der ungrisch-siebenbürgischen Rebellion, zu zehnjährigem Festungsarreste in Eisen verurteilt, seit 8. Hornung 1850 in der Strafe, schien dem Justizminister einer Berücksichtigung nicht unwürdig zu sein, weil seine verbrecherische Tätigkeit sich lediglich auf aufreizende Reden und Predigten beschränkt hat, er also mit Rücksicht auf das, was andere getan, und das, wozu sie verurteilt wurden, wirklich etwas strenge behandelt worden sein dürfte. Bevor jedoch über dieses Begnadigungsgesuch abgesprochen würde, wünschte der Kultusminister, daß über die frühere Conduite Jánosys der Bischof vernommen werde1, zu welchem Ende der Justizminister die betreffenden Akten an den Kultusminister zu leiten sich vorbehielt.

II. Gnadengesuch für Carl Rakony

Das für Carl Rakony eingebrachte Gnadengesuch eignet sich nach der einstimmigen Ansicht des Justizministers und der Konferenz lediglich zur Abweisung, || S. 52 PDF || indem Rakony, welcher als Beisitzer eines revolutionären Standgerichtes bei der auch vollzogenen Verurteilung eines Gutgesinnten zum Tode, dann noch sieben anderer zu verschiedenen Kerkerstrafen mitgewirkt, nur auf zwei Jahre, also verhältnismäßig sehr milde, verurteilt worden ist und kaum die Hälfte seiner Strafzeit überstanden hat.

III. Orden für Ministerialrat Josef v. Ferro

Der Finanzminister erbat sich und erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Ministerialrat Ritter v. Ferro, welcher sich dem ihm übertragenen Geschäfte der Regulierung des siebenbürgischen Bergwerkswesens mit Eifer und Erfolg sowie zur Zufriedenheit des Militär- und Zivilgouverneurs und des Ministers unterzogen hat2.

IV. Aufbewahrung der auf unechtem Stempelpapier ausgefertigten Urkunden

Der von dem Finanzminister in Vortrag gebrachte, einvernehmlich mit dem Justizminister redigierte Entwurf einer Ministerialverordnung über die Aufbewahrung der auf unechtem Stempelpapier ausgefertigten Urkunden gab zu keiner Erinnerung Anlaß. Die Hauptbestimmungen desselben sind, daß derlei Urkunden in keinem Falle der Partei erfolgt werden dürfen, bei der Finanzlandesdirektion hinterlegt werden müssen, den Parteien nur mit gerichtlicher Bewilligung erlaubt wird, davon Einsicht oder Abschriften zu nehmen, und daß für die Beibringung eines echten Stempels diejenigen zu haften haben, welche nach dem Tax- und Stempelgesetze für stempelpflichtig erklärt sind3.

V. Telegrafenlinie nach Cattaro

Der Finanz- und Handelsminister brachte zur Kenntnis der Ministerkonferenz, daß von den für heuer präliminiert gewesenen Telegraphenlinien von Lemberg nach Czernowitz und von Triest nach Zara die erstere in diesem Jahre nicht in Ausführung kommen werde, weil mit Rücksicht auf die bestandenen Verwicklungen an der türkischen Grenze4 die Verlängerung der letzteren Linie, nämlich jener von Triest nach Zara bis Cattaro, notwendiger und zweckmäßiger erschien [und] daher auch bereits in Angriff genommen worden ist.

VI. Ah. Resolution über die ungarischen Distrikte, Statthaltereiabteilungen und Obergerichte

Der Minister des Inneren machte die Mitteilung, daß Se. Majestät die Ah. Entschließung in betreff der Abgrenzung der ungrischen Distrikte und der Amtssitze der Statthaltereiabteilungen sowie der Distriktualobergerichte nach dem Antrage des Ministeriums zu erteilen geruht haben5.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph, Wien, 13. April 1853.