MRP-1-3-01-0-18530207-P-0082a.xml

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Nr. 82a Ah. Entschließung über Vorschüsse auf die Urbarialentschädigung für galizische Grundbesitzer, Wien, 7. Februar 1853 (Beilage zu: MRP-1-3-01-0-18530111-P-0082.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS. HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 110/1853 ; der dazugehörende Originalvortrag des Finanzministers v. 8. 1. 1853 FA., FM., Präs. 19096/1852 ; zwei alternative Resolutionsentwürfe Baumgartners erscheinen auf dessen Vortrag durchgestrichen; die vorliegende Ah. E. deckt sich inhaltlich im großen und ganzen mit dem Resolutionsentwurf des Reichsratspräsidenten Kübeck, nur stilistisch weist sie Modifikationen auf; der Vortrag und das Gutachten Kübecks v. 30. 11. 1852 HHSTA., RR., GA. 57/1853 ; ebd. Sammelakt GA. 23/1853 mit einem Gutachten des Reichsrates Ph. Krauß v. 20. 1. 1853 über diesen Gegenstand, mit den Entwürfen zu einer Ah. E. und dem Sitzungsprotokoll des Reichsrates v. 20. 1. 1853; vgl. MK. v. 11. 1. 1853/VIII.

MRZ. – KZ. –

Das in Anregung gebrachte Moratorium hat auf sich zu beruhen. Für Grundbesitzer, welche einer schnellen Geldaushilfe dringend bedürfen und die ihre sonstigen Eigenschaften einer ausnahmsweisen Behandlung würdig erscheinen lassen, ermächtige Ich Meinen Minister des Inneren, auf die Bewilligung dreijähriger Rentenvorschüsse aus dem Landesfonds nach dem Ausmaße ihrer bisherigen Jahresrenten bei Mir einzuraten. Übrigens ist es Mein Wille, daß die Entschädigung für die aufgehobenen Urbarialbezüge den Güterbesitzern in Galizien, der Bukowina und dem Großherzogtum Krakau mit möglichster Beschleunigung zukomme und daß ihnen unter angemessenen Verzichten und insbesondere mit Beobachtung der den Hypothekengläubigern zustehenden Rechte, bis die Verhandlungen über die Ermittlung der Entschädigung geschlossen sind, Abschlagszahlungen in Grundentlastungsobligationen geleistet werden. Was Ich zu diesem Ende und zur Beschleunigung der Durchführung der Grundentlastung in Galizien und dem Großherzogtum Krakau anzuordnen finde, werden Sie aus der beiliegenden Abschrift Meines Erlasses an den Minister des Inneren ersehen.