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Nr. 84 Ministerkonferenz, Wien, am 18. Jänner 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.,. P. Wlacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 19. 1.), Bach 25. 1., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion; Thinnfeld war aus der Ministerkonferenz ausgeschieden; das Ministerium für Landeskultur und Bergwesen war mit Ah. Handschreiben an Buol und Thinnfeld v. 17. 1. 1853, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 214 ex 1853 , aufgelöst worden.

MRZ. – KZ. 32 – (Prot. Nr. 5/1853) –

Protokoll der am 18. Jänner 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Organisierung der Rechnungskontrollbehörden

Der vorsitzende Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf v. Buol-Schauenstein brachte das soeben an ihn herabgelangte Ah. Kabinettsschreiben zur Kenntnis der Ministerkonferenz, womit Se. Majestät mit Beziehung auf das Ah. Kabinettsschreiben vom 1. Juli 1852 den mit demselben zur Beratung und Begutachtung in der Ministerkonferenz hinabgegebenen au. Vortrag des Präsidenten des Generalrechnungsdirektoriums über die künftige Stellung und Organisierung dieser Behörde mit dem Ah. Auftrage in Erinnerung bringen, das diesfällige noch immer ausständige Gutachten der Konferenz ehestens zu erstatten1.

Der Minister des Inneren bemerkte, daß – obgleich die Organisierung der Behörden noch nicht beendigt ist und es zu wünschen gewesen wäre, diese zustande gebracht zu haben, bevor die Begutachtung des oberwähnten Gegenstandes mit der nötigen Gründlichkeit und Vollständigkeit gepflogen werden kann, die angetragene Organisierung der Rechnungsbehörden voraussichtlich auch nicht unbedeutende Mehrauslagen den Finanzen verursachen dürfte – bei dem im Mittel liegenden Ah. Befehl nunmehr die Beratung und Begutachtung über die Stellung und Organisierung der Rechnungsbehörden nach Maßgabe der bisher vorliegenden Nachweisungen vorgenommen werden müsse. Zu diesem Ende machte er mit der Bemerkung, daß er seinerseits Materialien über diesen Gegenstand vorbereitet habe, die von der Konferenz gebilligte Motion, es möchten die in dieser Sache einzuhaltenden Prinzipien im Einvernehmen mit dem dabei zunächst und am meisten interessierten Finanzminister beraten und festgestellt werden, worauf dann der Gegenstand zur Schlußberatung gebracht werden wird2.

II. Verleihung des Ehrendiploms eines Doktors der Rechte an den Statthalter Graf Leopold Lazanzky

Der Akademische Senat der Universität Olmütz unterstützte den Antrag des dortigen rechts- und staatswissenschaftlichen Professorenkollegiums, dem Statthalter von Mähren Grafen Lazanzky das Ehrendiplom eines Doktors der Rechte der Olmützer Universität mit Ah. Genehmigung Sr. Majestät, welche zu solchen Auszeichnungen erforderlich ist, verleihen zu dürfen. Die dafür geltend gemachten Gründe sind: die vielfältigen Verdienste des Grafen Lazanzky, die wiederholte Anerkennung derselben durch Verleihung von Orden, die Ernennung desselben zum Statthalter von Mähren und seine vollkommene wissenschaftliche Ausbildung im Gesamtgebiete der Rechts- und Staatswissenschaften.

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf v. Thun nimmt bei diesen Verhältnissen keinen Anstand, auf die erwähnte Ah. Bewilligung bei Sr. Majestät au. anzutragen, worin ihm die Ministerkonferenz einstimmig beigetreten ist3.

III. Grundentlastung in Kroatien und Slawonien (= Sammelprotokoll Nr. 88)

Der Minister des Inneren brachte hierauf den Entwurf eines kaiserlichen Patents zur Durchführung der Grundentlastung und Regelung der Urbarial- und der ihnen verwandten Besltzverhältnisse in den Königreichen Kroatien und Slawonien zum Vortrage, worüber ein eigenes Protokoll aufgenommen worden ist4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 31. Jänner 1853.