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Nr. 79 Ministerkonferenz, Wien, am 4. Jänner 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 4. 1.), Bach 8. 1., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 27 – (Prot. Nr. 1/1853) –

Protokoll der zu Wien am 4. Jänner 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Orden für den Baudirektor Elias Lombardini

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrag auf Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse an den nach 34jähriger ausgezeichneter Dienstesleistung in den Ruhestand tretenden lombardischen Baudirektor Elias Lombardini, über dessen Benehmen überhaupt und während der Revolution insbesondere die ehrenvollsten Zeugnisse vorliegen, und von dem unter anderem bestätigt wird, daß er dem Andringen der Revolutionäre, die Leitung einer die Operationen der k. k. Truppen hindernden Ableitung des Addaflusses zu übernehmen, erfolgreich widerstanden habe1.

II. Verordnung wegen Anwendung genauer und von der Behörde geprüfter Alkoholometer

Die Wahrnehmung, welche Mißbräuche und Übervorteilungen im Handel mit Branntwein und Weingeist bisher darum stattgefunden haben, weil es an genauen und von der öffentlichen Behörde kontrollierten und rektifizierten Instrumenten zur Bestimmung der Stärke dieser geistigen Flüssigkeiten gebrach, hat den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten bestimmt, die in dem beiliegenden Entwurfe ausgearbeitete Verordnung, wirksam für alle Kronländer mit Ausnahme der Militärgrenze, samt einer Vorschrift über die ämtliche Prüfung und eine Anweisung zum Gebrauch der Alkoholometer in Antrag zu bringen. Der Entwurf der Verordnung wurde vorgelesen und von der Konferenz einstimmig angenommen. Nur am Schlusse wurde über Antrag des Justizministers die Aufnahme einer eigenen Bestimmung darüber für wünschenswert erkannt, welcher Behörde die Prüfung der Alkoholometer und welcher die Bestrafung der Kontraventionen zustehen soll. Für ersteres wären die Zimentierungsämter, für letzteres die politischen Behörden zu bezeichnen. Der vortragende Minister behielt sich vor, einen diesem Antrage entsprechenden Paragraph der Verordnung beizufügen. Die Vorschrift über die Prüfung der Alkoholometer und die Anweisung über deren Gebrauch waren, als rein technische Bestimmungen enthaltend, kein Gegenstand der Deliberation2.

III. Über die vom Gouverneur des Banats dem Redakteur Medakovics erteilte Verwarnung

Der Minister des Inneren machte auf die im Abendblatte der Wiener Zeitung vom 3. d. M. dem vollen Inhalte nach abgedruckte Verwarnung aufmerksam, welche der Zivil- und Militärgouverneur der serbischen Woiwodschaft und des Temescher Banats unter dem Datum Temésvar, den 26. Dezember 1852, dem Redakteur Medakovics des „Srbski Dnevnik“ wegen eines in Nr. 46 dieser Zeitschrift enthaltenen Artikels in bezug auf Montenegro zu erteilen sich veranlaßt gefunden hat. Es enthält diese Verwarnung in ihrer Motivierung eine bisher nicht gewöhnliche Aufzählung von Tatsachen zur Widerlegung der von dem Zeitungsschreiber vertretenen Ansicht und besonders in dem letzten Absatze, worin der Abhängigkeit Montenegros von der Pforte und der Anerkennung desselben von Seite Österreichs erwähnt wird, ein Eingehen in staatsrechtliche und auswärtige Verhältnisse, welches der Landeschef ohne vorläufige Rücksprache mit dem einschlägigen Ministerium sich nicht hätte erlauben sollen. Der Minister des Inneren behielt sich vor, in betreff dieser Verwarnung die nähere Aufklärung von dem Chef der Obersten Polizeibehörde sich zu erbitten und sodann des weiteren wegen mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Verhandlung zu treten3.

IV. Militärstrafgesetz (= Sammelprotokoll Nr.81)

Fortsetzung der Beratung des Militärstrafgesetzes (Extraprotokoll)4.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 9. Jänner 1853.