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Nr. 68 Ministerkonferenz, Wien, 30. November 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 30. 11.), Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Bach, Stadion.

MRZ. – KZ. 4838 – (Prot. Nr. 64/1852) –

Protokoll der zu Wien am 30. November 1852 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Besetzung erledigter Legationsratsstellen

Der vorsitzende Minister des Äußern eröffnete seine Absicht, zur teilweisen Behebung des zwischen der Zahl der Legationssekretäre (23) zu jener der Legationsräte (10) bestehenden Mißverhältnisses und zur Aneiferung des subalternen Legationspersonals Sr. Majestät nachstehende Anträge erstatten zu wollen: a) drei dermal wirklich erledigte Legationsratsstellen den rangältesten Legationssekretären Baron Testa, Baron Wydenbruck und Conte Giorgi mit der für diese Stellen systemisierten untersten Besoldung per 1800 f. zu verleihen, b) den Legationsrat Conte Gozze, welcher 25 Jahre dient, in die höhere Gehaltsstufe von 2000 f. vorrücken zu lassen, c) den Gesandtschaftsattache Grafen Thun zum Legationssekretär mit 1200 f. Gehalt zu ernennen.

Nicht nur der Finanzminister, sondern auch die übrigen Minister erklärten sich mit diesen Anträgen einverstanden1.

II. Geschäftsordnung der Ministerien

Ebenso brachte der Vorsitzende den Ah. Auftrag wegen Erstattung der Anträge zur Geschäftsordnung für die Ministerien in Erinnerung, in welcher Beziehung bemerkt wurde, daß nach einer von Abgeordneten sämtlicher Ministerien bei dem Kanzleidirektor der Ministerkonferenz abgehaltenen kommissionellen Vorberatung die Entwürfe der Geschäftsordnung für jedes einzelne Ministerium Sr. Majestät von jedem insbesondere werden vorgelegt werden und daß die meisten derselben bereits ausgearbeitetet sind2.

III. Aufhebung der Avitizität und Einführung des ABGB. in Ungarn

Der Justizminister brachte zur Kenntnis die Ah. Entschließung vom 29. d. M., womit die Aufhebung der Avitizität und die Einführung des ABGB. in Ungern ausgesprochen und in betreff des Heimfallsrechts der ungrischen Bischöfe und Kapitel Erhebungen sowie wegen Erlassung einer Vorschrift über Verlassenschaftsabhandlungen und eines Cridagesetzes die weiteren Einleitungen anbefohlen wurden3.

IV. Gnadenzulage für den Amtsdienergehilfen Peter Nedoma

handelt es sich um eine Meinungsdifferenz zwischen dem Finanz- und Kriegsministerium in betreff der Pensionsbehandlung des realinvaliden Amtsdienergehilfen Peter Nedoma, welchem nebst der normalmäßigen höchsten Provision von täglich 15 Kreuzer eine Gnadenzulage von jährlich 60 f. vom Kriegsministerium erwirkt werden will. Das Finanzministerium hat sich gegen diese Zulage erklärt, weil Nedoma keine besondere Verdienstlichkeit nachweist, erst 50 Jahre alt ist und nicht bleibend erwerbsunfähig zu sein scheint. Allein eine besondere Verdienstlichkeit läßt sich bei der beschränkten Wirkungssphäre eines Dieners wohl nur in höchst seltenen Fällen nachweisen. Bei solchen Leuten genügt das Zeugnis der besonderen Treue und Verläßlichkeit, wie dies dem Nedoma wirklich erteilt wird. Ob er, der seit einem Jahr ohne Erfolg ärztlich behandelt wird, wieder erwerbsfähig werden wird, ist sehr zweifelhaft. Übrigens hat ihn das Unglück seiner Dienstunfähigkeit in dem Augenblicke getroffen, als er an der Tour war, in eine Kanzleibotenstelle mit 350 f. vorzurücken, welche ihm seiner Dienstzeit von 31 Jahren nach den unbestrittenen Anspruch auf eine Pension von 175 f. und eine bessere Versorgung seiner Angehörigen nach seinem Tode würde gewährt haben. Aus diesen Rücksichten glaubte der Kriegsminister auf seinem Antrage zugunsten Nedomas, der hiermit im ganzen einen jährlichen Bezug von 150 f. erhielte, verharren zu sollen, und der Finanzminister nahm sofort keinen Anstand mehr, demselben beizutreten4.

V. Gnadengabe für die Rechnungsführersadjunktenswitwe Allna Wetzel

Der Absicht des Kriegsministeriums auf Erwirkung eines Gnadengehalts von 60 f. für die Rechnungsführersadjunktenswitwe Anna Wetzel hat sich das Finanzministerium, ohne die für sie sprechenden Billigkeitsrücksichten zu verkennen, bloß aus dem Grunde widersetzt, weil zu einem Gnadenantrage wie diesem die Ah. Aufforderung unerläßlich ist. Nachdem aber ihr verstorbener Gatte über 37 Jahre in jeder Beziehung zur vollkommensten Zufriedenheit gedient, ein belobendes Zeugnis des FZM. Barons Haynau aufzuweisen hat und zur Charge eines wirklichen Rechnungsführers, womit die eigene und der Witwe Pensionsfähigkeit verbunden, bereits vorgemerkt war, sie selbst endlich 63 Jahre alt, krank und mittellos ist, so dürfte es nach dem Erachten des Kriegsministers weniger auf den Mangel der Ah. Signatur, welche vielleicht nur darum unterblieb, weil die rücksichtswürdigen Verhältnisse aus dem bloßen Gesuche nicht || S. 349 PDF || so wie aus den nun vorliegenden Erhebungen zu ersehen waren, als vielmehr auf die Würdigung der zugunsten der Bittstellerin sprechenden, auch vom Finanzministerium als triftig anerkannten Gründe ankommen. Unter diesen Umständen glaubte der Finanzminister auch nicht länger mehr auf seinem Widerspruche gegen den in Rede stehenden Antrag verharren zu sollen5.

VI. Militärstrafgesetz (= Sammelprotokoll Nr. 81)

Schließlich ward mit der Beratung des Entwurfes des Militärstrafgesetzes begonnen, welche abgesondert protokolliert ist6.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz ]oseph. Wien, den 6. Dezember 1852.