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Nr. 56 Ministerkonferenz, Wien, 26. Oktober 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 26. 10.), Bach 30. 10., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß; außerdem anw. Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4155 – (Prot. Nr. 52/1852) –

Protokoll der am 26. Oktober 1852 zu Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Einrichtung provisorischer Bezirksämter für die politische Verwaltung im Hermannstädter Distrikt

Der Minister des Inneren erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät auf Einraten des Militär- und Zivilgouverneurs von Siebenbürgen zu stellenden Antrage wegen provisorischer Einsetzung von acht Bezirksämtern und sechzehn Unterbezirksämtern im Hermannstädter Bezirke, dann eines Bezirksamtes in Abrudbánya für die politische Verwaltung, welche Maßregel sich nach der Darstellung des gedachten Gouverneurs und nach der Bestätigung des Ministers durch die Rücksicht rechtfertigt, weil mit 1. November l. J. die neueingesetzten k. k. Gerichtsbehörden im ganzen Lande in Wirksamkeit treten1, mithin die Notwendigkeit sich ergibt, auch für die politische Verwaltung, welche in dem genannten Landesteile noch in den Händen der Munizipialbehörden ist, durch gleichzeitige Aufstellung landesfürstlicher Behörden Sorge zu tragen2.

II. Obergespansstelle in Fiume

brachte derselbe Minister zur Kenntnis der Konferenz, daß der bisherige Obergespan von Fiume Russnova quiesziert und an dessen Stelle der Bezirkshauptmann Baron Kellersperg ernannt worden sei3 und

III. Waffenpatent; dessen Wirksamkeit in jenen Kronländern, über die der Belagerungszustand verhängt ist

das Waffenpatent die Ah. Genehmigung Sr. Majestät erhalten habe4. Die Frage, in welcher Ausdehnung dasselbe in den Kronländern, welche dem Martialgesetze noch unterworfen sind, || S. 282 PDF || in Wirksamkeit zu treten hätte, wird einer besonderen Verhandlung zwischen dem Ministerium des Inneren und der Obersten Polizeibehörde vorbehalten5.

IV. Einstellung des Benefizialholzbezuges der Beamten in Ofen, Pest und Temesvar

Der Finanzminister referierte über seinen bei Sr. Majestät gestellten Antrag vom 3. Oktober 1852, KZ. 4022, MCZ. 3219, wegen Einstellung des bisher den Staatsbeamten in Ofen und Pest, ferner den Kameral- und Militärbeamten in Temesvar bewilligt gewesenen Benefizialholzbezuges nach einem gegen den Verschleißpreis um 25% billigeren Preis6.

Da nach der vom Finanzminister gegebenen Aufklärung das finanzielle Opfer, welches diese Begünstigung kostet, außer allem Verhältnisse zu dem Vorteile steht, welches den einzelnen hieraus erwächst und kein Grund besteht, diese außerdem nirgends zugestandene Begünstigung noch länger fortdauern zu lassen, so erklärten sich nicht nur der Minister des Inneren, sondern auch die anderen Stimmführer der Konferenz mit dem gedachten Antrage einverstanden7.

V. Auszeichnungsanträge der Zentralseebehörde Fiume

Der Handelsminister referierte über nachstehende Auszeichnungsanträge der k. k. Zentral­seebehörde: 1. auf Verleihung des Ritterkreuzes des Franz Joseph-Ordens an den Casimir Cosulich, Mitglied der Handelskammer in Fiume, einen der reichsten und angesehensten Schiffsreeder in Fiume, dessen patriotischer Wirksamkeit die Stadt den letzterhand genommenen Aufschwung der Reederei und des Seehandels verdankt, auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone, 2. an den Merkantilkapitän Johann Jellecich in Fiume, der sich durch Tatkraft und Entschlossenheit überhaupt, insonderheit aber bei der vor kurzem eingetretenen Wassernot durch Rettung von Menschenleben hervorgetan hat, 3. an den Schiffsbauer Andr[eas] Zanon, wegen dessen um den Schiffsbau erworbenen Verdienste, ebenfall in Fiume8.

Die Konferenz trat diesen vom Minister unterstützten Anträgen einhellig bei.

VI. Börsenordnung (= Sammelprotokoll Nr. 78)

Schließlich wurde mit der Beratung des Börsengesetzes fortgefahren (darüber ein besonderes Protokoll)9.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zu Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 3. November 1852.