MRP-1-3-01-0-18521023-P-0055.xml

|

Nr. 55 Ministerkonferenz, Wien, 23. Oktober 1852 II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sonderprotokoll der MK. v. 23. 10. 1852/IX; RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 26. 10.), Bach 26. 10., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion. Druck: Walter , Zentralverwaltung 3/4, Nr. 8 .

MRZ. – KZ. 4153 – (Prot. Nr. 51½/1852) –

Protokoll der am 23. Oktober 1852 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

IX. Kontrolle der Einhaltung der Wirkungskreise der Ministerien

Die Ministerkonferenz zog infolge des bei der Sitzung vom 19. d. M., MCZ. 3358, gefaßten Beschlusses die Sr. Majestät au. vorzuschlagenden Maßregeln zur Kontrolle der Einhaltung des Wirkungskreises und der Geschäftsordnung der Ministerien in reifliche Erwägung1. Nach längerer Besprechung hierüber und Beleuchtung des Gegenstandes von den verschiedenen sich darbietenden Gesichtspunkten vereinigte man sich in folgender Meinung, daß die Beratung der Maßregeln zur Kontrolle der Einhaltung der Geschäftsordnung bei den Ministerien gegenwärtig noch nicht mit jener nötigen Gründlichkeit gepflogen werden kann, um Sr. Majestät mit voller Beruhigung einen au. Antrag darüber erstatten zu können, indem die Geschäftsordnung für die Ministerien noch nicht festgestellt ist und die Wahl der Maßregeln zur Kontrolle vor allem durch die Festsetzung derjenigen Normen bedingt ist, deren genaue Einhaltung kontrolliert werden soll. So können z. B. bei den Ministerien, wie es bereits hinsichtlich der Statthaltereien Ah. angeordnet ist, Gremial- oder Kollegialberatungen wieder stattfinden2, und schon darin würde eine Art Kontrolle der Ministerien zu finden sein. Der Entwurf zu den Bestimmungen der Geschäftsordnung für die einzelnen Ministerien befindet sich bei der hierzu aufgestellten besonderen Kommission in Beratung, und nach Festsetzung dieser Bestimmungen werden sich die entsprechenden Kontrollmaßregeln ohne besondere Schwierigkeit ermitteln lassen3. Was die Maßregeln zur Einhaltung der Wirkungskreise betrifft, so war der Ministerrat bereits in der Lage, in seinem au. Vortrage vom 9. Jänner 1852 seine Ansichten hierüber au. darzulegen, und er hat sich damals dahin ausgesprochen, daß die Wiederkehr zu dem bis 1848 bestandenen Systeme der periodischen Einsendung von mehr als 300.000 Referatsbögen jährlich an Se. Majestät dem beabsichtigten Zwecke nicht vollkommen entsprechen, die Bestellung besonderer Organe zur Prüfung dieser Referatsbögen erforderlich machen und auf den Dienst hemmend einwirken würde4. || S. 279 PDF || Einige der diesfälligen Übelstände ließen sich zwar dadurch beseitigen, daß statt der Referatsbögen nur Auszüge aus den Einreichungsprotokollen sämtlicher Ministerien von Woche zu Woche au. vorgelegt würden, wenn der Gegenstand aller einlangenden Stücke und das Wesentlichste der darüber erflossenen Erledigungen daraus zu entnehmen wären. Indes sei nicht zu verkennen, daß es für Se. Majestät sehr schwer und im höchsten Grad zeitraubend sein würde, aus den kurz gefaßten Elenchen über so zahlreiche und mannigfaltige Eingaben von allen Ministerien täglich über 900 - ein klares Bild der Geschäftstätigkeit derselben und des Standes der wichtigsten Verhandlungen und die Überzeugung von der genauen Einhaltung der Wirkungskreise zu gewinnen. Die wesentlichste Bürgschaft für die genaue Einhaltung der Wirkungskreise sowie aller übrigen Ah. Anordnungen im allgemeinen liege vor allem in dem pflichtmäßigen Bestreben jedes Ministers und der ministeriellen Organe, ihren beschworenen Amtspflichten gehörig nachzukommen. Der Minister des Inneren machte insbesondere darauf aufmerksam, daß eine sehr wirksame Kontrolle über die Einhaltung der administrativen Wirkungskreise der Ministerien sowie überhaupt aller Behörden bei Entscheidungen über Parteisachen in dem Rekurse und in der jedem sich gekränkt Fühlenden offenstehenden Zuflucht an Se. Majestät bestehe, ein Weg, der von den sich beschwert Erachtenden aus allen Kreisen der Monarchie sehr häufig ergriffen wird, und wobei die Ah. Signatur Sr. Majestät die Gelegenheit bietet, die Gestion der Minister in jedem einzelnen Falle der Ah. Prüfung zu unterziehen5. Der Fall der Überschreitung des ministeriellen Wirkungskreises durch eigenmächtige Ernennung eines Sr. Majestät vorbehaltenen Beamten ist wohl nicht denkbar. Eigenmächtige Degradation, Pensionierung und Versetzung würde aber ohne Zweifel sofort durch die Reklamanten zur Ah. Kenntnis gebracht werden. Die Ausschreitung eines Ministeriums in legislativer Beziehung kann bei dem Umstande, wo jedes Gesetz im Reichsgesetzblatte erscheinen muß, nicht unbekannt bleiben6 Die Gestion der Ministerien unterliegt in allen Fällen, welche mit einer Geldauslage verbunden sind, also auch bei Baulichkeiten, provisorischer Bestellung von Beamten, Lieferungsverträgen usw., bereits einer fortgesetzten, genauen, organischen Kontrolle durch das Finanzministerium und durch die Rechnungsbehörden7, so daß selbst eine unbewußte Überschreitung des diesfälligen Wirkungs­kreises bald entdeckt werden würde. Der Versuch des Übergriffes eines Ministeriums in die Amtssphäre eines anderen oder der Obersten Polizeibehörde oder einer Hofstaatsbranche oder des Generalrechnungsdirektoriums würde ohne Zweifel von den in ihren Attributen verkürzten Behörden schnell bemerkt und erforderlichenfalls zur Ah. Kenntnis gebracht werden. || S. 280 PDF || Der Präsident der Ministerkonferenz eröffnete hierauf, daß Se. Majestät der Kaiser ihm die Ah. Willensmeinung in dieser Beziehung dahin zu bezeichnen geruht hätten, daß es sich nicht um die Vorlage von detaillierten Übersichten aller einlaufenden Geschäftsstücke, sondern darum handle, Se. Majestät den Kaiser von den wichtigen Vorkommnissen im Dienste, von dem Gange der Verwaltung, dem Stande legislativer Vorarbeiten, von den Regulierungen u. dgl. in fortlaufender Kenntnis zu erhalten. Dieser Ah. Willensmeinung, von dem ganzen Gange der Verwaltung im großen Kenntnis zu erhalten und in einfacher, klarer Weise unterrichtet zu sein, was in jedem Ministerium vorgeht, dürfte anach dem einstimmigen Erachten der Ministerkonferenza am angemessensten durch Rechenschaftsberichte entsprochen werden, welche alle zwei oder drei Monate von jedem Ministerium an Se. Majestät zu erstatten wären. Durch diese Rechenschaftsberichte würden Se. Majestät in die Lage gesetzt werden, die Verhandlungen, deren nähere Einsicht Allerhöchstdieselben wünschen würden, Allerhöchstsich vorlegen zu lassen oder die Ah. Aufträge zu erteilen, in welcher Richtung sie fortgesetzt und zu Ende geführt werden sollen8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Wien, den 27. Oktober 1852. Franz Josephb .