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Nr. 53 Ministerkonferenz, Wien, 19. Oktober 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (BuoI 19. 10.), Bach 23. 10., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4152 – (Prot. Nr. 50/1852) –

Protokoll der am 19. Oktober 1852 zu Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ah. Urgenz der Vorschläge über die Geschäftsordnung bei den Ministerien

Der vorsitzende Minister des Äußern eröffnete der Konferenz den Inhalt des an ihn gelangten Ah. Kabinettsschreibens vom 17. d. M., womit die Vorlage der mit dem Ah. Kabinettsschreiben vom 12. April 1852 abgeforderten Vorschläge1: 1. über die bei den einzelnen Ministerien einzuführende Geschäftsordnung, 2. über eine Maßregel zur Kontrolle der Einhaltung des Wirkungskreises und der Geschäftsordnung der Ministerien, 3. über die Bezeichnungen, welche an den Platz jener Benennungen von Beamtenstellen zu setzen seien, die seit 1848 eingeführt wurden und gegenwärtig nicht mehr passen. In Beziehung auf den Ah. Befehl ad 1. sind die Vorarbeiten bei den Ministerien des Inneren, des Äußern und der Justiz geschlossen, und es wird zum Behufe der Ausarbeitung der für alle Ministerien gemeinsamen Bestimmungen hierüber und der für jedes einzelne insbesondere zu entwerfenden Geschäftsordnung eine aus Abgeordneten sämtlicher Ministerien zusammenzu­setzende Kommission dieser Tage bei dem Kanzleidirektor der Ministerkonferenz sich versammeln, um mit Beschleunigung in derjenigen Weise zu verhandeln, wie dies in Ansehung der Wirkungskreise für die Ministerien stattgefunden hat2. Die Aufgaben ad 2. und 3. behielt sich die Konferenz vor, in ihrer nächsten Sitzung in reifliche Beratung zu nehmen3.

II. Liturgische Bücher aus Rußland für die griechischen Kirchen im Banat

Dem Minister des Äußern ist die Mitteilung zugekommen, daß von Seite der russischen Synode 117 Kisten mit liturgischen und religiösen Büchern als Geschenk für die griechisch-nichtunierten Kirchen in der Bacska und im Banat || S. 271 PDF || zu Stettin angekommen seien und der Zulassung über die k. k. Grenze gewärtigen. Da diese Bücher mit Rücksicht auf ihre Bestimmung und auf frühere ähnliche Vorgänge nicht zurückgewiesen werden können, so wird der Minister des Äußern vorläufig hiervon die schriftliche Mitteilung an den Finanzminister erlassen, damit dieser die hierwegen nötige Weisung an die betreffende k. k. Grenzzollbehörde hinausgebe. In bezug auf die Behandlung dieser Bücher im Inlande erinnerte der Minister des Inneren , daß nur die eigentlichen liturgischen Bücher den bestimmten Kirchen, und zwar, wie dies früher geschah, nach Verklebung derjenigen Stellen hinausgegeben werden dürften, welche vermöge ihres Inhalts in den k. k. Staaten nicht zulässig erscheinen. Zugleich erinnerte er an die zuerst beim Ministerio des Inneren begonnene, nachmals an das Kultusministerium abgetretene Verhandlung wegen Verlegung der griechischen liturgischen Bücher im Inlande, worüber der Kultusminister die Auskunft in der nächsten Sitzung zu erteilen sich vorbehielt4.

III. DiätenkJasse für den Militär- und Zivilgouverneur FML. Graf Johann Coronini

Die zwischen dem Finanzministerium und dem Minister des Inneren, Zeuge des Vortrags des letzteren vom 13. Oktober 1852, KZ. 4079, MCZ. 3268, bestehende Meinungsdifferenz in betreff der Bestimmung der Diätenklasse für den Militär- und Zivilgouverneur der Woiwodina FML. Grafen v. Coronini hat sich durch die heute abgegebene Erklärung des Finanzministers, dem Antrage des Ministers des Inneren für die Zugestehung der III. Diätenklasse aus den im Vortrage dargestellten Gründen beitreten zu wollen, behoben.

IV. Gnadengabe für den Tribunalrat Carl Zamboldi

Der Justizminister unterstützte den von seinem Stellvertreter5 in dem au. Vortrage vom 2. Oktober 1852, KZ. 3906, MCZ. 3112, gestellten Antrag auf Verleihung eines Gnadengehalts von 600 fr. jährlich an den entlassenen Rat des Venediger Ziviltribunals Dr. Carl Zamboldi gegen die diesfalls vom Finanzminister unterm 16. Oktober 1852 schriftlich zu den Akten gegebene Erklärung6, vornehmlich aus dem Grunde, weil andere ehemalige Räte unter ähnlichen Verhältnissen gleiche Gnadengaben von Sr. Majestät erhielten und Zamboldi wegen seiner untergeordneten Wirksamkeit während seiner Amtsführung als Präses des Comite di publica vigilanza, seiner siebenmal versuchten Resignation, dann als mittelloser Familienvater mit sieben Kindern Rücksicht verdienen dürfte.

Außer dem Minister für Landeskultur, welcher für Zamboldis gleiche Behandlung mit den anderen Individuen seiner Kategorie stimmte, erklärten sich aber alle übrigen Votanten gegen die Bewilligung eines Gnadengehalts, indem Zamboldi, der im schlimmsten Falle sich auf die Beibehaltung der richterlichen Funktionen während der Revolution hätte beschränken können, || S. 272 PDF || jedenfalls sehr gefehlt hat, daß er ein seinem Berufe als Justizmann fremdes, revolutionäres Amt und noch dazu die Vorsteherstelle annahm.

V. Börsenordnung (= Sammelprotokoll Nr. 78)

Schließlich wurde der Entwurf des Börsengesetzes weiter beraten, worüber ein besonderes Protokoll vorliegt7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 24. Oktober 1852.