MRP-1-3-01-0-18520828-P-0042.xml

|

Nr. 42 Ministerkonferenz, Wien, 28. August 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 28. 8.), Bach 4. 9., Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Thinnfeld, Thun, Stadion.

MRZ. – KZ. 3334 – (Prot. Nr. 39/1852) –

Protokoll der zu Wien am 28. August 1852 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ergänzung des Artikels V des Strafgesetzbuches vom 27. Mai 1852

Der Minister des Inneren referierte in betreff der Erlassung einer näheren Bestimmung über den Art. V des neuen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 1. Dieser Artikel besagt: „Die Behandlung und Bestrafung anderer Gesetzesübertretungen, worauf weder das gegenwärtige Strafgesetzbuch noch die oben (Art. H) erwähnten besonderen Preßstrafgesetze Beziehung haben, bleibt den dazu bestimmten Behörden nach den darüber bestehenden Vorschriften überlassen.“

Es handelt sich nun um die nähere Bezeichnung dieser Behörden, in welcher Beziehung der Minister des Inneren die Beistimmung der Konferenz zu seinen nachstehenden Anträgen in thesi erhielt: 1. die in Rede stehende Bestimmung als eine zur Ausführung einer bestehenden Anordnung dienende Erläuterung im Wege einer einvernehmlich zwischen den Ministern des Inneren und der Justiz zu erlassenden Ministerialverordnung hinauszugeben; 2. die politischen Behörden in dem ordentlichen Instanzenzuge als zur Behandlung und Bestrafung aller jener Übertretungen für berufen zu erklären, deren Behandlung und Bestrafung nicht ausdrücklich den Gerichten zugewiesen ist, und 3. in den Gemeinden, bei welchen durch besondere Gemeindeordnungen den Gemeindeorganen Funktionen der politischen Behörden übertragen sind, in den hierauf sich beziehenden Übertretungsfällen die Kompetenz der Gemeindebehörden in der bisherigen Weise aufrechtzuerhalten.

II. Militärische Feier des Ah. Geburtsfestes in den k. k. Kronländern und in Mainz

Der Kriegsminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß laut der eingelangten Berichte sämtlicher Landesmilitär- und Armeekommanden das Ah. Geburtsfest Sr. Majestät von allen Garnisonen in der herkömmlichen feierlichen Weise begangen worden ist. Besonders bemerkt wurde, daß in der Bundesfestung Mainz die königlich preußische Garnison sich an dieser hohen Feier zu beteiligen nachgesucht hatte, daß in den Städten des lombardisch-venezianischen Königreiches eine erhöhte Teilnahme der Bevölkerung und der unzweifelhafte Ausdruck ihrer Verehrung des Ah. Landesfürsten sich kundgegeben hat und daß von Seite der Stadtkommune Triest die Mannschaft der k. k. Garnison sowohl als der k. k. Marine aus Anlaß des hohen Festes mit 12 Kreuzer pro Mann beteilt worden ist2

III. Börsenordnung (= Sammelprotokoll Nr. 78)

Die heute nach dem vom Handelsminister redigierten Entwurfe vorgenommene Beratung der Börsenordnung erscheint in einem abgesonderten Protokolle3.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, den 6. September 1852.