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Nr. 40 Ministerkonferenz, Wien, 21. August 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 23. 8.), Bach 24. 8., Thinnfeld 24. 8., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 3332 – [Prot. Nr. 37/1852] –

Protokoll der am 21. August 1852 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Bemessung der direkten Steuern für 1853

Der Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner brachte die Bemessung der direkten Steuern für das künftige Jahr 1853 zum Vortrag.

Direkte Steuern bei uns sind: die Grundsteuer, die Gebäudesteuer (Zins- und Klassensteuer), die Erwerbsteuer und die Einkommensteuer. Die Grundsteuer ist jetzt dreifacher Art: a) in den Ländern, wo der Stabile Kataster besteht, gibt das Reinerträgnis den Anhaltspunkt zur Bemessung der Grundsteuer, b) in den Ländern, wo der Stabile Kataster nicht besteht, wird eine bestimmte Quote als Grundsteuer ausgemittelt, und c) in den übrigen Ländern, wo dafür kein fester Anhaltspunkt vorhanden ist, bildet sie eine Art Einkommensteuer1. Der Finanzminister machte vor allem auf unsere bekannte Finanzlage und auf die dringende Notwendigkeit aufmerksam, das Gleichgewicht in unseren Staatseinnahmen und Ausgaben herzustellen. Um sich diesem Ziele zu nähern, gebe es zwei Mittel: das Staatspapiergeld, die schwebende Schuld, allmählich verschwinden zu machen und die Schuld an die Bank zu tilgen, wozu die Anleihen bestimmt seien, und das noch immer vorhandene bedeutende Defizit in dem Staatshaushalte aufzuheben. Dieses letztere könne nicht durch Anleihen geschehen, weil sonst die || S. 219 PDF || Interessenlast jährlich immer größer und zuletzt ganz unerschwinglich werden müßte. Die Steuerfähigkeit in der Monarchie, bemerkte der Finanzminister, sei zwar in der Aufnahme und Entwicklung und berechtige für die Folge zu guten Erwartungen, allein es würden lange Jahre dazu erfordert, um ohne Erhöhung der Steuern auf dem Wege dieser Steuerentwicklung zur Deckung des Defizits zu gelangen, auch würde dadurch der Zukunft zu viel aufgebürdet werden. Der Finanzminister habe schon früher einen Vortrag erstattet, was in Ansehung der einer Verbesserung allerdings fähigen indirekten Steuern zu geschehen hätte2. Allein diese Dinge fordern vielfache Einleitungen und lassen nicht so bald die gewünschte schleunige Hilfe erwarten, und so erübrige nichts, als die direkten Steuern zu diesem Ende in Anspruch zu nehmen. Der Antrag des Finanzministers geht dahin, daß die Grundsteuer an sich nicht erhöht, sondern auf jenes Maß wieder zurückgeführt werde, auf welchem sie war, solange die Einkommensteuer nicht bestand. Der Durchschnitt dieser Steuer vor Einführung des Stabilen Katasters war im ganzen 18%. Als die Einkommensteuer eingeführt ward3, wurde dieses Perzent zur Ausgleichung auf 16 gesetzt. Dieses Perzent klinge zwar hoch, sei aber nicht so bedeutend, wenn berücksichtigt wird, daß das Jahr 1824 als Normaljahr bei Festsetzung des Reinertragesa angenommen wurde, in welchem die Preise der Bodenprodukte sehr niedrig standen und einen ungewöhnlich geringen Wert hatten. Das Perzent des Reinertrages sei daher jetzt bedeutend höher als es im Kataster angesetzt erscheint. Der Finanzminister meint, daß das alte Maß von 18% wieder herzustellen wäre, wornach die Grundsteuer mit dem Zuschlage von 5⅓% sich im ganzen auf 23⅓% stellen würde. Hiernach würden dort, wo der Stabile Kataster eingeführt ist, 2% mehr gezahlt und dort, wo Provinzialquoten bestehen, die dermalige Steuer um ⅛ erhöht werden. Diese kleine Steigerung der Grundsteuer erscheine nach den bei uns bestehenden Verhältnissen und mit Rücksicht auf die Höhe der Grundsteuer in anderen Staaten, wo eine der unsrigen ähnliche Steuerverfassung besteht, immerhin zulässig und billig. In Ungarn, wo das Provisorium eingeführt werden wird, und in der Woiwodina wäre die Grundsteuer mit 18% ohne Zuschlag zu bemessen, und bdie Waldungen, welche jetzt der Einkommensteuer unterliegen, in die Grundsteuer einzubeziehenb .4

In Kroatien, Slawonien und Siebenbürgen hätte die Sache auf sich zu beruhen. Die anderen direkten Steuern blieben unverändert, und nur bei der Gebäudesteuer || S. 220 PDF || hätte eine Modifikation einzutreten. Bis in die neueste Zeit war die Hauszinssteuer nur in den Hauptstädten mit 16% des Reinertrages bemessen. Unter dem vorigen Finanzminister Freiherrn v. Krauß wurde sie auch auf mehrere andere größere Orte mit 12% des Reinertrages ausgedehnt5. Der Finanzminister glaubt diesfalls den Antrag stellen zu sollen, daß dieses Perzent überall gleich und auch in den größeren Orten außer den Hauptstädten mit 16% zu bemessen wäre6. Hinsichtlich der Erwerbs- und Einkommensteuer, welche einer radikalen Reform bedürfen, behält der Finanzminister die diesfälligen Verhandlungen der nahen Zukunft vor. Durch die oben erwähnte Maßregel glaubt der Finanzminister eine Mehreinnahme von beiläufig 7 Millionen zu erzielen.

Die Ministerkonferenz erklärte sich bei dem Drange der Verhältnisse und bei der unverkennbaren Notwendigkeit der Wiederherstellung des Gleichgewichtes zwischen den Staatseinnahmen und Ausgaben, was nun die erste und wichtigste Aufgabe sei, mit den Anträgen des Finanzministers einverstanden. Die Sache so fortgehen zu lassen und immerfort Anleihen zu machen, sei für die Länge nicht haltbar, und die Grundsteuer könne, ohne das Nationalvermögen im Kerne anzugreifen und ohne eine Gefahr zu laufen, angemessen erhöht werden. Der Finanzminister wird nun hiernach den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten7.

II. Gnadengehalt für die Generalmajorswitwe Josepha Sartorius v. ThaIIborn

Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich referierte über das Ah. bezeichnete Gesuch der Generalmajorswitwe Josepha Sartorius Edle v. Thallborn um Verleihung eines Gnadengehaltes von 300 f. als Ergänzung ihrer Heiratskautionsinteressen von 300 f. bis zum Betrage der normalmäßigen Pension einer Generalswitwe (600 f.). Die Bittstellerin hatte ihren Gatten als aktiven Hauptmann gegen Kaution von 6000 f. geheiratet. Der im Jänner d. J. in Pension verstorbene Generalmajor Sartorius hat über 41 Jahre im Kriege und im Frieden zur vollen Zufriedenheit gedient. Die Witwe hat keinen Anspruch auf die normalmäßige Pension. Ihre sieben unter dem Normalalter stehenden Kinder haben jedes einen Erziehungsbeitrag von 200 f. bis zur Erreichung dieses Alters erhalten. Der Kriegsminister hat an das Finanzministerium seine Absicht erklärt, || S. 221 PDF || für die bittstellende Witwe bei Sr. Majestät um die Verleihung eines Gnadengehaltes jährlicher 300 f. für die Dauer ihres Witwenstandes einschreiten zu wollen, da sie außer den Kautionsinteressen von 300 f. kein anderes Einkommen bezieht, die in ihrer Verpflegung stehende Familie sehr zahlreich ist und die Erziehungsbeiträge der Kinder mit dem Eintritte des Normalalters nach und nach wieder eingezogen werden. Das Finanzministerium erklärte sich dagegen, da die Witwe Sartorius für ihre sieben Kinder bereits 1400 f. bezieht und mit ihren Kautionsinteressen über 1700 f. zu verfügen hat. Jedenfalls wären aber noch früher die Vermögensverhältnisse dieser Witwe legal zu erheben. Nach den diesfälligen von dem Kriegsministerium durch das Militärlandeskommando in Brünn und das k. k. Militärkommando in Mailand, wo die Bittstellerin geboren wurde und ihre Mutter noch lebt, eingeleiteten, nun vorliegenden Erhebungen, besitzt dieselbe kein eigenes Vermögen, lebt mit ihren sieben Kindern in äußerst eingeschränkten Verhältnissen und kann sich selbst einen Dienstboten nicht halten. Bei diesen Verhältnissen beharrt der Kriegsminister bei seiner oben ausgesprochenen Ansicht, und die Ministerkonferenz trat derselben, auch mit Zustimmung des Finanzministers, bei, wornach nun der Kriegsminister den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten wird8

III. Auszeichnung für den Esseker Pfarrer Joseph Heim

Das Esseker Festungskommando hat den um Verleihung einer Remuneration für sein bisheriges eifriges Wirken in der Militärseelsorge bittenden und vom Djakovirer Bischofe Strossmayer sehr empfohlenen Esseker Stadt- und Festungspfarrer J oseph Heim für die Verleihung einer öffentlichen Auszeichnung anstatt der von ihm für das Vergangene angesuchten Remuneration in Antrag gebracht. Das kroatisch-slawonische Landesmilitärkommando, das kroatisch-slawonisch-dalmatinische Feldsuperiorat und das Apostolische Feldvikariat unterstützen diesen Antrag in Berücksichtigung der sich von Heim in den Jahren 1848, 1849, 1850 und 1851 in der Militärseelsorge, in den Militärspitälern während der Cholera- und Typhusepidemien und sonst erworbenen Verdienste. Der Kriegsminister beabsichtigt für diesen wohlverdienten Priester im Einklange mit dem darüber vernommenen Minister des Kultus auf Ag. Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes bei Sr. Majestät anzutragen. Wegen der gleichzeitig für diesen Priester angetragenen jährlichen Remuneration von 100 f. für die Zukunft will der Kriegsminister das Esseker Festungskommando ermächtigen, für denselben bei fortgesetzter eifriger Pflichterfüllung in angemessenen Zeiträumen um Remuneration einzuschreiten.

Die Ministerkonferenz erklärte sich damit einverstanden9.

IV. Unterstützung für den ehemaligen Prediger Joseph Székelyhini

Der Minister des Kultus etc. Graf Thun brachte das mit der Bezeichnung „ab Imperatore“ versehene Gesuch des ehemaligen Predigers der evangelisch-helvetischen Konfession Joseph Székelyhini um eine Unterstützung zum Vortrage. Nach den über dieses Gesuch im Wege der ungarischen Statthalterei durch den Großwardeiner Distriktsobergespan gepflogenen Erhebungen || S. 222 PDF || hat der Bittsteller durch 41 Jahre in sechs verschiedenen evangelischen Kirchengemeinden die ersprießlichsten Dienste als Seelsorger geleistet, in der verflossenen Revolutionsepoche die größte Anhänglichkeit und Treue für das Ah. Kaiserhaus an den Tag gelegt, ist nun vom Schlage gerührt und sprachlos und lebt bloß von milden Gaben. Unter diesen rücksichtswürdigen Umständen beabsichtigt der Kultusminister, für den Bittsteller auf eine Unterstützung von 200 f. Konventionsmünze ein für allemal aus dem Kameralfonds anzutragen.

Das Finanzministerium erklärte sich dagegen, weil solche im Systeme nicht gegründete Zugeständnisse an Privatpersonen zu nachteiligen Folgerungen Anlaß geben würden. Graf Thun beharrt bei den dargestellten Umständen, und da Székelyhini als Privatperson im eigentlichen Sinne nicht angesehen werden könne, bei seiner obigen Ansicht und die Ministerkonferenz trat ihm bei, nachdem auch der Finanzminister gegen den obigen Antrag keinen weiteren Anstand erhob10.

V. Berufung des Dr. Peter Mischler auf die Lehrkanzel für staatswirtschaftliche Fächer

Der Minister Graf Thun referierte weiter über das Gesuch mehrerer Kaufleute und Industrieller aus Böhmen um die Errichtung einer außerordentlichen Lehrkanzel für staatswirtschaftliche Fächer, wobei sie den Dozenten der Staatswissenschaften in Heidelberg Dr. Mischier als denjenigen, welcher zur Bekleidung dieser außerordentlichen Professur vorzüglich geeignet wäre, bezeichnen. Der Verein jener Industriellen, nämlich der Verein der österreichischen Zuckerfabrikanten, beabsichtigt, den Dr. Mischler in seinen Dienst als Sekretär aufzunehmen, und der Dr. Mischier ist bereit, diese Stelle anzunehmen, wenn ihm gleichzeitig gestattet würde, über staatswirtschaftliche, besonders gewerbsund handelspolitische Gegenstände an der Universität vorzutragen. Eine Auslage für das Ärar wäre damit nicht verbunden11. Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes wäre nicht abgeneigt, in das Gesuch einzugehen und glaubt, daß es cvon wesentlichem Nutzen sein dürfte, wenn Dr. Mischier als Sekretär jenes Vereines angestellt würdec, was aber davon abhängt, daß ihm gestattet werde, an der Universität zu lehren. Mischlers politische Denkungsart sei gut, und er habe sich stets in Wort und Schrift mit großer Energie auf die Seite Österreichs gestellt und verdiene deshalb Berücksichtigung. Das hierüber um seine Wohlmeinung angegangene Handelsministeriumd glaubte aber bemerken zu sollen, daß der passende Ort für solche Vorträge das technische Institut eund die Berufung des Dr. Mischler nicht nötige sein dürfte12.

Der Handelsminister Ritter v. Baumgartner äußerte heute seine Ansicht dahin, daß er auf Verbreitung richtiger Begriffe über die Nationalökonomie und auf praktische Behandlung derselben in Verbindung mit der Statistik den größten Wert lege und deshalb gegen die Einleitung von Vorträgen darüber nichts zu erinnern finde. || S. 223 PDF || Er halte aber dafür, daß ein Mann zu berufen wäre, der unsere Verhältnisse, unsere Statistik näher kenne, was bei Dr. Mischler als einem Ausländer nicht wohl vorausgesetzt werden könne. Der Minister des Inneren , obgleich im allgemeinen kein Freund der Berufung von Ausländern, glaubt sich in diesem Falle für die Gewährung des Gesuches aussprechen zu sollen. Bei uns sei gegenwärtig nur eine geringe und beschränkte Kraft für die Bearbeitung des Materials der administrativen Statistik vorhanden, indem sich neue Kräfte dieser Richtung nur sparsam zuwenden, während es doch sehr wünschenswert sei, daß dieses Feld gut gepflegt werde, was von Dr. Mischler, einem in diesem Fache versierten Manne, der stets die Partei für die österreichischen Interessen genommen und ein Katholik ist, mit Grund, ohne Auslagen und mit Gewinn für die Sache erwartet werden könne.

Dieser Ansicht schlossen sich die übrigen Stimmen der Konferenz an13.

VI. Begnadigungsgesuche für Martin Lang und Michael Kronneter

Der Justizminister Freiherr v. Krauß trug schließlich folgende Gnadensachen vor:

a) Martin Lang, bürgerlicher Rotgerber in Temesvar, 54 Jahre alt, verheiratet, Vater eines Kindes, katholisch, wurde wegen Hochverrats und Mitschuld an der Hinrichtung des Michael Inriga, eines gutgesinnten Staatsbürgers, unterm 5. November 1849 durch das Temesvarer Kriegsgericht zum Tode durch den Strang verurteilt, dieses Urteil jedoch vom III. Armeekommando unterm 10. November 1849 mit Aufrechterhaltung der Vermögenskonfiskation in zwanzigjährige Schanzarbeit in Eisen gemildert14.

b) Michael Kronneter, Faßbinder in der Vorstadtfabrik in Temesvar, verheiratet, Vater eines Kindes, 45 Jahre alt, katholisch, wurde wegen ähnlicher Verschulden wie der obige zu achtjähriger Schanzarbeit in Eisen verurteilt und dieses Urteil unter Aufrechterhaltung der Vermögens­konfiskation am 10. November 1849 durch das III. Armeekommando bestätigt15.

Beide sind durch Zeugen überwiesen, große Anhänger der Rebellen zu sein und die Hinrichtung des Michael Inriga mittelst des Stranges durch die Ungarn veranlaßt zu haben, indem ersterer denselben den in die Vorstadtfabrik eingerückten Ungarn als einen für die revolutionäre Sache schlecht gesinnten Menschen schilderte, welcher stets über Ungarn, seine Konstitution etc. geschimpft habe und diese Aussage mit Eid beschwor, der letztere gleichfalls einen Eid darauf ablegte, daß Inriga geäußert habe, es würden die Ungarn und Schwaben, sobald Knicanin mit seinen Serbianern anrücken würde, aus dem Lande gejagt werden. Mildernde Umstände für den ersteren sind: der in jener Gegend herrschende Fanatismus, die öfteren Streitigkeiten, die er im Gasthause mit Inriga hatte, welche endlich sein Gemüt bis zur Rache erhitzten, seine fortdauernde Kränklichkeit || S. 224 PDF || und sein ruhiges und ordnungsmäßiges Benehmen in der Strafe; für den letzteren: daß er die Verpflegung der Ungarn gleichmäßig wie der kaiserlichen Armee besorgte, und daß er nicht aus eigenem Antriebe, sondern vom Rebellenkomitee aufgefordert und in Eid genommen, seine wahrheitsgetreue Aussage, welche so böse Folgen hatte, abgelegt habe. Zugunsten des Lang liegt überdies ein Ah. bezeichnetes Gesuch seiner Frau vor, in welchem zugleich nebst der Begnadigung oder Ermäßigung der Strafzeit um Auflassung der beschwerlichen Schanzarbeit gebeten wird. Der ]ustizminister beabsichtigt, für den Lang bei Sr. Majestät auf Ermäßigung der Strafzeit auf fünf Jahre und in leichten Eisen anzutragen, weil er wegen seiner Kränklichkeit meistens im Spitale ist und weil er nicht wissen konnte, daß seine Aussage gegen Inriga so weit führen und er deshalb werde hingerichtet werden. Eine gleiche Strafzeitermäßigung, nämlich auf fünf Jahre in leichten Eisen, glaubt der Justizminister auch für Kronneter, obgleich für ihn keine Aufforderung vorliegt, wegen Gleichheit der Verhältnisse in Antrag bringen zu sollen.

Der Ansicht des Justizministers hinsichtlich des Lang traten bei: die Minister Ritter v. Baumgartner, Freiherr v. Csorich und Graf Thun, folglich die Stimmenmehrheit, während die Minister des Inneren, der Landeskultur und der vorsitzende Minister der auswärtigen Angelegenheiten für 10 Jahre in leichten Eisen stimmten, da, wie der Minister des Inneren bemerkte, bei Lang wegen der Feindschaft, in welcher er mit Inriga lebte, ein maskierter Mord im Spiele sein könne16.

Hinsichtlich des Kronneter ergab sich keine Meinungsverschiedenheitl17.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ischl, den 29. August 1852.