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Nr. 645 Ministerrat, Wien, 2. April 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg, BdE. fehlt), Bach 5. 4., Thinnfeld 5. 4., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. 1012 – KZ. 1260 ½ –

Protokoll der am 2. April 1852 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Vorarbeiten zur Reorganisierung des Verwaltungs- und Justizwesens

Der Minister des Inneren Dr. Bach teilte dem Ministerrate pro statu notitiae mit, daß er auf der Grundlage der Ah. ausgesprochenen Grundsätze vom 31. Dezember 1851 seine Ansichten über die vorzunehmende politische und Justizorganisierung, Reglung des Gemeindewesens, der Kreis- und Landesvertretungen, des Adelsinstituts usw. zu dem Ende niedergeschrieben habe, um das ganze noch zu organisierende Gebiet zu übersehen und auf dieser Grundlage, wenn aund insoweit sie die Ah. Genehmigung Sr. Majestät erhalten solltea, die definitive Reglung der staatlichen Verhältnisse mit der tunlichsten Beschleunigung und in der möglich kürzesten Frist zustande bringen zu können1.

Die erste Aufgabe (die Organisierung der Gerichts- und Verwaltungsbehörden) ist nach der Andeutung des Ministers Dr. Bach mehr administrativ und wäre im Wege der Behörden durchzuführen. Die Bezirksämter seien bereits beraten. Über die Einrichtung der Kreis- und Landesbehörden wären die Statthalter und über die entsprechenden Justizbehörden die Justizpräsidenten zu vernehmen; dieselben hätten auch Personalvorschläge zu machen, damit der gesamte Organismus mit dem 1. November d. J. in Tätigkeit gesetzt werden könne.

Für die Organisierung aller übrigen Abteilungen (das Gemeindewesen, Kreis- und Landesausschüsse usw.) wären auf der Grundlage der Bestimmungen vom 31. Dezember 1851 nur allgemeine Grundsätze auszusprechen und die weitern Beratungen darüber im Lande selbst vornehmen zu lassen. Zu diesem Ende wären Se. Majestät zu bitten, den Statthaltereien schon jetzt und noch vor der Aktivierung der Kreis- und Landesausschüsse einen Beirat aus Vertrauensmännern zur Beratung der erwähnten Gegenstände an die Seite zu geben, aus welchen Vertrauensmännern seinerzeit bauch die Mitglieder fürb die Ausschüsse gewonnen werden könnten.

Auf diese Art wären die Gemeinde- und Städteordnungen, die Kreis-, Landes- und Adelsstatute der einzelnen Länder zu beraten, jedes Land hätte mit Wahrung der Grundsätze vom 31. Dezember 1851 sein eigenes Statut zu erhalten, und jedem Kronlande|| S. 628 PDF || wären seine Eigentümlichkeiten zu lassen. Ein solches Verfahren, wenn nämlich die Sachen in den Provinzen beraten und den Bedürfnissen derselben angepaßt werden, würden nach der Ansicht des referierenden Ministers viel mehr Vertrauen einflößen, als wenn ein anderer Weg zu diesem Ende eingeschlagen würde.

In der Zeit, in welcher die Organisierungsanträge für die Gerichts- und Verwaltungsbehörden erstattet werden, könnten auch die Vorschläge in Ansehung der übrigen Gegenstände vorgelegt sein und dann zur Organisierung im ganzen geschritten werden.

Für diesen letzteren Zweck fände es der Minister des Inneren angemessen, wenn zu der Beratung darüber eine gemischte Kommission aus Mitgliedern des Ministerrates und des Reichsrates zusammengesetzt und ihre gemeinschaftlichen Anträge dann Sr. Majestät nach vorläufiger Beratung in dem Ministerrate und in dem Reichsrate vorgelegt würden. Auch für die weitere Ausführung der Ah. Beschlüsse wäre dieses Komitee beizubehalten.

Nach diesen allgemeinen Andeutungen bemerkte der Minister Dr. Bach, daß er das von ihm verfaßte Operat den sämtlichen Ministern zur Einsicht und näheren Erwägung übermitteln werde2.

II. Holzabgabe des Ärars an die Stadt Innsbruck

Der Minister für Landeskultur und Bergwesen Edler v. Thinnfeld brachte eine Meinungsdifferenz zwischen seinem und den Ministerien der Finanzen und des Inneren hinsichtlich der Holzabgabe von Seite des Ärars an die Stadt Innsbruck zum Vortrage3. Er bemerkte, daß die Stadt Innsbruck seit etwa 200 Jahren vom Ärar mit Holz versehen wurde; nun habe aber das Ärar keinen solchen Überfluß an Holz, um es weiter tun zu können, und die Stadt müsse sich selbst mit Holz versehen.

Wegen des langjährigen Holzbezuges und des dadurch gleichsam erworbenen halben Rechtes darauf, fand das Ministerium für Landeskultur und Bergwesen es notwendig, mit der Stadt Innsbruck in Unterhandlungen zu treten, infolge welcher ein Vertrag wegen des künftigen Holzbezuges verabredet wurde.

Dieser Vertrag ist es, in Ansehung dessen über einige Punkte eine Meinungsverschiedenheit zwischen den genannten Ministerien entstanden ist.

Der erste Differenzpunkt ist folgender: Der Stadt Innsbruck wird der Ärarialrechen am Innflusse um einen gewissen Preis überlassen, dessen Berichtigung nach dem Kontraktsentwurfe in zehnjährigen Raten zu geschehen hat.|| S. 629 PDF ||

Das Finanzministerium hat sich für eine fünfjährige Ratenzahlung ausgesprochen; der Minister v. Thinnfeld meint dagegen, daß es aus Rücksicht der gerechtfertigten billigeren Behandlung der Stadt Innsbruck bei der zehnjährigen Frist verbleiben dürfte, mit welcher Ansicht sich der Ministerrat einverstanden erklärte. c(Diese Differenz ist schon durch die Zustimmung des Finanzministers in seiner zweiten Äußerung dato 1. 4. 1852 ad a) behoben worden.)c

2. Differenzpunkt: Die Stadt Innsbruck spricht an, daß das Ärar ihr die Überschüsse von Brennholz durch 50 Jahre um Vergütung der Stockpreise zukommen lasse.

Die Ministerien der Finanzen und des Inneren halten den Zeitraum von 50 Jahren bei der Veränderlichkeit der Verhältnisse und Wandelbarkeit der Preise für viel zu ausgedehnt und das Ärar für zu lange Zeit bindend und würden 25 Jahre für hinreichend erkennen.

Über die Bemerkung des referierenden Ministers, daß die Stadt Innsbruck durch den jahrhundertelangen Bezug des Holzes ein gewisses Recht darauf erworben zu haben glaubt und deshalb wohl billiger als andere behandelt werden dürfte, erklärte sich der Ministerrat mit der Ansicht des Ministers Edler v. Thinnfeld einverstanden, diesen Zeitraum auf 30 Jahre festzusetzen.

3. Differenzpunkt: Die Feststellung der Stockpreise des Holzes soll von fünf zu fünf Jahren geschehen und der ausgemittelte Preis z. B. von heuer bis zum Jahre 1857 gelten. Dafür wird geltend gemacht, daß die jährliche Ausmittlung der Preise beschwerlich ist, das Geschäft darunter leidet und Reibungen dabei unvermeidlich sind.

Diese Ansicht teilten die beiden divergierenden Ministerien nicht. Nach ihrer Meinung wären bei der großen Veränderlichkeit der Holzpreise, besonders unter den gegenwärtigen Verhältnisse, die Stockpreise jährlich festzustellen, was umso leichter geschehen könne, als hiezud Beamte da sind, das Geschäft keine außerordentliche Mühe verursacht und diese Mühe in keinem Verhältnisse zu dem Risiko des Ärars steht, welches aus den fünf Jahre feststehenden Preisen für dasselbe entspringen könnte.

Mit dieser letzteren Ansicht, nämlich der Feststellung der Stockpreise von Jahr zu Jahr, erklärte sich der Ministerrat einverstanden.

eIn dieser Voraussetzung erklärte auch der Finanzminister, gegen den von ihm früher beanständeten zehnprozentigen Nachlaß am Stockpreise keine Erinnerung mehr erheben zu wollen.e

4. Differenzpunkt: Der Vertrag enthält unter andern auch die Stipulation, daß die Bezahlung des der Stadt angewiesenen Holzes (welches vom Tage der Anweisung in ihr Eigentum übergeht) zwei Jahre nach dieser Anweisung zu geschehen habe, weil, da die Stadt das Holz erst im zweiten Jahre verwertet, sie bei der Bezahlung im ersten Jahre das Geld für das ganze zweite Jahr vorschießen müßte, was ihr bei ihren Vermögensverhältnissen schwer fiele.

Darüber, ob die Bezahlung im ersten oder zweiten Jahre geschehe, besteht die Differenz.|| S. 630 PDF ||

Der Ministerrat fand gegen die von dem referierenden Minister angetragene Zugestehung der Bezahlung des Holzes in zwei Jahren nach der geschehenen Übergabe desselben nichts zu erinnern4.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 12. April 1852.