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Nr. 637 Ministerrat, Wien, 15. März 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 16. 3.), Bach 17. 3., Thinnfeld 17. 3., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner (17. 3.); abw. Stadion.

MRZ. 791 – KZ. 1054 –

Protokoll der am 15. März 1852 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Defizitdeckung im Jahre 1852 und Veröffentlichung des Staatsvoranschlages

Der Finanzminister Ritter v. Baumgartner referierte A) über die Mittel zur Deckung des Abganges im Jahre 1852, dann B) über die Veröffentlichung des Staatsvoranschlages und der Finanzergebnisse1.

Zu A: Was die Mittel zur Deckung des für das Verwaltungsjahr 1852 mit 52 Millionen ausgewiesenen Defizits anbelangt, bemerkte der referierende Minister zunächst, daß hierbei auf ein Anlehen nicht zu denken sei, weil das frühere noch in der Einzahlung begriffen ist, daß auch kein Staatspapiergeld gemacht werden dürfe, weil die Ah. Bestimmung feststeht, daß das Staatspapiergeld 200 Millionen nicht überschreiten soll, und daß weiter, nach einem anderen Ah. Auftrage, auch die Bank hierbei nicht in Anspruch zu nehmen ist, wornach sich der Kreis für die aufzufindenden Deckungsmittel als sehr eingeengt darstellte.

Nachdem ein Dritteil des Jahres 1852 bereits abgelaufen ist, so entfallen von dem oberwähnten Defizit per 52 Millionen auf die noch übrigen zwei Dritteile des Jahres 1852 35 Millionen, um deren Deckung es sich eigentlich handelt.

Diese Deckung glaubt der referierende Minister in folgenden Posten finden zu können: 1. In einem Teile des Anlehens vom Jahre 1851. Von diesem Anlehen sind bisher nur 60 ½ Millionen untergebracht und 25 Millionen stehen noch zur Verfügung. Für diese 60 ½ Millionen haben in Silber und Papiergeld einzugehen 53 Millionen, und da erst 43 ½ eingegangen sind, so erübrigen noch 9 ½ Millionen Gulden, welche die erste Post dieser Deckung bilden. 2. Die zweite Post der Deckung machen die bei 1. erwähnten, noch nicht untergebrachten 25 Millionen des Anlehens vom Jahre 1851. Durch die Veräußerung der auf diesen Teil bezüglichen Obligationen im In- und Auslande glaubt der referierende Minister wenigstens 20 Millionen und davon wenigstens die Hälfte in Silber hereinzubringen. 3. Hofft der Minister, da an nicht rückzahlbaren Monte-Obligationen noch acht Millionen Lire ausgegeben werden können, durch den bereits eingeleiteten Verkauf derselben im Auslande weitere 2 ½ Millionen Gulden Bankvaluta hereinzubringen. 4. Sollen die von der Depositenkasse des Tilgungsfonds mit den ihr zugeflossenen|| S. 592 PDF || Militärdienstbefreiungstaxen per fünf Millionen angekauften Obligationen allmählig auf unaufsichtigem Wege wieder verkauft und so fünf Millionen erzielt werden. 5. S ind 13 ½ Millionen 2 ½ % Obligationen des Anlehens vom Jahre 1847 zur Verfügung, welche im Auslande verkauft und dadurch wieder sechs Millionen Gulden hereingebracht werden sollen.

Werden diese Posten zusammengestellt, so ergeben sich 43 Millionen, welche nicht bloß zur Deckung des erwähnten Defizits von 35 Millionen hinreichen, sondern überdies noch einen mäßigen Spielraum für Vorschüsse auf Urbarialentschädigungen in den Ländern, wo noch keine Entlastungsfonds bestehen, und für vorherzusehende Ausfälle in den Staatseinahmen gewähren werden.

Das mit Zwangskurs im Umlaufe befindliche, auf 200 Millionen beschränkte Staatspapiergeld beträgt mit Zuziehung der 18 Millionen Münzscheine 218 Millionen.

Werden hievon, der Zusage gemäß, aus dem Anlehen vom Jahre 1851 43 Millionen und zwar, wie der Minister anträgt, 25 Millionen Staatspapiergeld mit Zwangskurs und 18 Millionen in Münzscheinen getilgt, so bleiben noch 175 Millionen im Umlaufe.

Der Minister legt einen besonderen Wert darauf, daß die Münzscheine, deren wir deutsche und ungarische haben und von denen die ersteren verlosbar sind, so bald als möglich aus der Zirkulation verschwinden. Sie erfüllen die kleinsten Kanäle des täglichen Verkehrs, sind leicht der Verfälschung unterworfen und werden durch das Zurückströmen der 6-Kreuzer-Silberstücke aus dem lombardisch-venezianischen Königreiche entbehrlich.

Die Verwendung eines Teils des Anlehens vom Jahre 1851 zur Tilgung der Münzscheine neben dem mit Zwangskurs belegten Papiergelde ist der bei diesem Anlehen gegebenen öffentlichen Zusicherung nicht entgegen, weil dabei keine spezielle Gattung von Papiergeld genannt wurde.

In dieser Absicht hat der Minister Ritter v. Baumgartner die weitere Hinausgabe der verlosbaren deutschen Münzscheine bereits eingestellt. Die nicht verlosbaren ungarischen Münzscheine werden durch Einwechslung und nicht weitere Ausgabe von selbst verschwinden.

Zu B: Was die Veröffentlichung des Staatsvoranschlages für heuer und die künftigen Jahre anbelangt, äußerte der referierende Minister die Ansicht, daß außer der Mitteilung der Ah. festgesetzten einzelnen Teile dieses Voranschlages an die Ministerien zur Richtschnur der Behörden dermal keine solche Veröffentlichung stattzufinden hätte, nicht wegen des darin vorkommenden Defizits allein, dessen Veröffentlichung nicht ohne nachteilige Folgen bleiben würde, sondern vorzüglich darum, weil unter den gegenwärtigen Umständen der ganze Voranschlag keineswegs als verläßlich gelten kann. Wir sind nämlich in der Neubildung des ganzen Staatsorganismus begriffen, alle diesfälligen Kostenannahmen sind zu unsicher, um einen festen Anhaltspunkt der Berechnung zu geben; die Einnahmen für das Jahr 1852 sind der in den ersten Monaten gemachten Erfahrung zufolge zu hoch angesetzt, und das zu veröffentlichende wirkliche Gebarungsresultat dürfte demnach nicht befriedigend erscheinen, was dann scharfe Kritiken zur Folge haben würde. Ferner würde es auffallen und vielfältig getadelt werden, daß der Voranschlag statt bei dem Anfange erst nach Ablauf von vier Monaten des Verwaltungsjahres festgestellt wird. Die Finanzen besorgen daher von einer solchen Veröffentlichung|| S. 593 PDF || nur einen ungünstigen Eindruck in der öffentlichen Meinung und somit eine nachteilige Wirkung für den Kredit. Den größten Wert in den Augen der Kenner haben nicht die schwankenden Ziffern eines Voranschlages, sondern die Tatsachen der Gebarungsresultate; und mit deren Veröffentlichung werde in angemessenen Zeiträumen fortgefahren werden.

Was schließlich die bisher stattgehabte Veröffentlichung der wirklichen Ergebnisse der Gebarung durch die Wiener Zeitung anbelangt, so erachtet der Finanzminister, daß solche auch für die Zukunft, aber nicht wie bisher vierteljährig, sondern nur halb- und ganzjährig zu geschehen hätte, weil darauf gewisse Termine der Entrichtung von Steuern und der Zahlungen von Interessen der Staatsschulden großen Einfluß nehmen; indem es Monate und ganze Vierteljahre gibt, wo verhältnismäßig wenige Interessen gezahlt werden, diese Ausweise sich daher nur für die größere halbjährige Periode mit einiger Sicherheit der Ansätze geben lassen.

Mit den Anträgen des referierenden Ministers, soweit sie sich auf die Mittel zur Deckung des Abganges vom Jahre 1852 beziehen, erklärten sich alle Stimmführer des Ministerrates einverstanden. Was aber die Veröffentlichung des Voranschlages anbelangt, glaubten die Minister des Inneren, der Justiz und des Kultus sich gegen die Unterlassung einer solchen Veröffentlichung aussprechen zu sollen. Sie besorgen, daß das Publikum dadurch, daß es keine nähere Kenntnis von dem Präliminare erhält, was in den Jahren seit 1848 mit gutem Erfolge geschehen ist, sich die Lage der Finanzen nur noch weit mißlicher vorstellen dürfte als sie wirklich ist; diese Verheimlichung dürfte gerade das Entgegengesetzte von dem hervorbringen, was man beabsichtiget; unsere Verhältnisse seien bekannt, und die Regierung könne durch eine offene Darlegung des Standes nur gewinnen, indem sie zeigt, daß es ihr Ernst ist, die Sache in Ordnung zu bringen, und daß das Defizit von Jahr zu Jahr herabsinkt. Andererseits wirkt es auf die Stimmung der Steuerpflichtigen vorteilhaft, wenn sie sehen, welche Verwendung die von ihnen entrichteten beträchtlich höheren Abgaben erhalten haben.

Diese Stimmführer erklärten sich daher für die Veröffentlichung des summarischen Ausweises der Einnahmen und Ausgaben (auch der einzelnen Ministerien) mit den bezüglichen Erläuterungen.

Die Minister Edler v. Thinnfeld und Freiherr v. Csorich vereinigten sich dagegen mit der von dem referierenden Finanzminister zuletzt vorgeschlagenen Modifikation, daß es genügen dürfte, den Voranschlag durch einen räsonierenden Artikel in der Wiener Zeitung in seinen Hauptresultaten zu veröffentlichen und z. B. zu sagen, daß 52 Millionen als Defizit erscheinen, daß 227 Millionen als Bedeckung veranschlagt sind, daß aber die Ansätze, da sie sich auf die alte Organisierung gründen, der Staat aber in der Reorganisierung begriffen ist, keine sichern Anhaltspunkte gewähren u. dgl. Überhaupt wäre der Voranschlag so zu charakterisieren, wie er wegen der Unzulänglichkeit seiner Elemente wirklich ist. Eine solche Darstellung könnte sich der Veröffentlichung der wirklichen Jahresergebnisse der Gebarung für 1851 am füglichsten anschließen.

Die oberwähnten drei Stimmführer beharrten jedoch bei ihrer Ansicht, indem die zuletzt vorgeschlagene Modifikation doch nur eine halbe Maßregel wäre, das Publikum das Verschweigen der einzelnen Positionen der Einnahme und Ausgabe in einem nachteiligen Sinne deuten würde und es in weiten Kreisen einen niederschlagenden Eindruck hervorbringen|| S. 594 PDF || würde, wenn man den seit vier Jahren selbst unter den mißlichsten Verhältnissen eingehaltenen Weg der Öffentlichkeit des Staatshaushaltes ohne augenfälligen Grund wieder verläßt2.

II. Voranschlag der Telegraphenbauten im Jahre 1853

Der Minister der Finanzen und des Handels Ritter v. Baumgartner brachte den Voranschlag für 1853 über jene Telegraphenlinien zum Vortrage, welche zur Vervollständigung des Telegraphennetzes im genannten Jahre zum Baue kommen dürften. Es sind die Linien: a) von Agram über Karlstadt nach Zara; b) von Mailand bis zur Brücke von Buffalora; c) von Como nach Chiasso; d) von Feldkirch an die Appenzeller Grenze, und e) von Bregenz gleichfalls an die Grenze.

Gegen diese Anträge wurde nichts zu erinnern gefunden3.

III. Besetzung der Vizepräsidentenstelle bei der Zentralseebehörde in Triest

Dem Antrage desselben Ministers, für die Vizepräsidentenstelle bei der Zentralseebehörde in Triest den Generalkonsul in Odessa, Dr. Ludwig v. Gutmannsthal, als den für diesen Posten vollkommen geeigneten Mann bei Sr. Majestät au. in Vorschlag zu bringen, hat der Ministerrat beigestimmt4.

IV. Grundzüge der Gemeindeordnung

Der Minister des Inneren Dr. Bach brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß er im Laufe dieser Woche mit den allgemeinen Grundzügen der Gemeindeordnung für das Land und die Stadt fertig zu werden hoffe5.

In dieser Gemeindeordnung werden auch Bestimmungen über die Ausscheidung des großen Grundbesitzes aus dem Gemeindeverbande und seine Wirksamkeit, dann über den Wirkungskreis der Ausschüsse im allgemeinen etc. aufzunehmen sein. Wenn diese Grundzüge die Ah. Genehmigung Sr. Majestät erhalten haben werden, wird zur Aktivierung der Landesausschüsse geschritten und erwogen werden, aus welchen Faktoren die Ausschüsse sowohl bei den Kreis- als bei den Landesregierungen zu bestehen haben werden und wie deren Ernennung zu geschehen habe. Diesen Ausschüssen wird sodann die Verfassung und Vorlegung der Gemeindeordnungen jedes Kronlandes zu überlassen sein.

Dies ist beiläufig der Weg, welchen der Minister des Inneren bei dieser Arbeit einzuhalten gedenket, wogegen nichts erinnert wurde6.

V. Auszeichnung für Andreas Winkler

Dem Antrage des Ministers des Inneren auf Auszeichnung für den Ortsrichter in Kärnten Winkler mit dem silbernen Verdienstkreuze für die Rettung mehrerer Personen bei der dort eingetretenen großen Überschwemmung wurde vom Ministerrat ebenso beigestimmt7 wie dem weiteren Antrage

VI. Auszeichnung für Salomon Leitner

desselben Ministers, für den von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzoge Albrecht warm empfohlenen Vorstand der israelitischen Gemeinde in Preßburg Salomon Leitner wegen seiner vielfältigen Verdienste das goldene Verdienstkreuz von Sr. Majestät zu erbitten8.

VII. Wirkungskreis und Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen

Der Justizminister Ritter v. Krauß bemerkte mit Beziehung auf das Ministerratsprotokoll vom 5. März d. J., Z. 675 Nr. II., den ersten Teil des § 87 des Gesetzentwurfes über den Wirkungskreis und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen in der dort angedeuteten Art modifiziert zu haben, meinte aber, daß der Schlußsatz dieses Paragraphes, so wie er ursprünglich angetragen war, unverändert beibehalten werden dürfte, weil bei den neuen Fideikommissen nach dem Hofdekrete vom Jahre 1784 die Personalbehörden einzuschreiten haben9. Hiernach hätte der § 87 in folgender Art zu lauten: „Verhandlungen in nicht streitigen Fideikommißangelegenheiten, wohin auch die Abhandlung des Fideikommißvermögens bei Todfällen der Besitzer etc. etc. gehört, sind in Ansehung der schon bestehenden Fideikommisse von demjenigen Kollegialgerichte, in dessen Sprengel die bisherige Fideikommißbehörde ihren Sitz hatte, in Ansehung der künftig etwa zu stiftenden Fideikommisse aber von demjenigen Kollegialgerichte zu pflegen, in dessen Sprengel der Fideikommißstifter seinen Wohnsitz hatte.“

Es wurde nichts dagegen erinnerta .10

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 28. März 1852.