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Nr. 616 Ministerrat, Wien, 21. Jänner 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg, BdE. fehlt), Bach (bei I und II abw.) 28. 1., Thinnfeld 23. 1., Thun, Csorich, Krauß, Baumgartner 25. 1., Kulmer (BdE. fehlt); abw. Stadion.

MRZ. 224 – KZ. 67 –

Protokoll der am 21. Jänner 1852 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Auszeichnung für Wenzel Pokorný v. Kornberg

Der Minister der Finanzen und des Handels Ritter v. Baumgartner brachte das Ah. bezeichnete, vom Generalrechnungsdirektorium unterstützte Gesuch des pensionierten Hofbuchhalters der Kreditshofbuchhaltung Reichsrates Wenzel Pokorný v. Kornberg zum Vortrage, worin dieser um Ag. Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone für seine mehr als fünfzigjährige Dienstleistung und für seine in wichtigen außerordentlichen Finanzgeschäften zum Teile im Auslande erworbenen Verdienste bittet.

Pokorný wurde bereits im Februar 1844 nach 51 Dienstjahren mit einer Personalzulage vom 300 f. pensioniert und während seiner Dienstleistung wiederholt mit Ehrentiteln ausgezeichnet.

Da hiernach die Verdienste des Pokorný bereits Ah. anerkannt und belohnt wurden und eine weitere Anerkennung derselben nach acht Jahren des Pensionsstandes nicht mehr zukömmlich zu sein scheint, so glaubte der referierende Minister, nicht auf diese neue Auszeichnung bei Sr. Majestät antragen zu sollen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte1.

II. Auszeichnung für Peter Negri

Dagegen hält der Finanzminister ebenfalls mit Zustimmung des Ministerrates das Gesuch des Vizedirektors der Venediger Staatsbuchhaltung Peter Negri, ihm bei Gelegenheit seiner Versetzung in den Ruhestand nach einer 45-jährigen Dienstleistung eine Ah. Auszeichnung zu erwirken, welche das Generalrechnungsdirektorium mit dem goldenen Verdienstkreuze in Antrag bringt, in Berücksichtigung seiner langen, treuen und ersprießlichen Dienstleistung, seiner Anhänglichkeit an die Regierung und seiner Verdienste, die er sich als Departementsvorsteher und Vizedirektor der Buchhaltung erworben, zur Unterstützung bei Sr. Majestät vollkommen geeignet2.a

III. Eisenbahnbaukontrakt mit den Brüdern Fleischmann

Der Minister für Landeskultur und Bergwesen Edler v. Thinnfeld brachte hierauf den von den Gebrüdern Fleischmann übernommenen Unterbau der Eisenbahn von Báziás nach Lissava und ihr diesfälliges Vertragsverhältnis zum Vortrage. Er bemerkte, daß die Brüder Fleischmann den gedachten Bau um bestimmte Einheitspreise übernommen haben. Während der ungarischen Wirren unterblieb der Bau und wurde erst wieder aufgenommen, als die Ruhe hergestellt worden ist. Mittlerweile haben sich die Preise wesentlich geändert. Die Brüder Fleischmann baten, da sie Materialien und Leute nur um ganz andere, viel höhere Preise und Arbeitslohn erhalten können, ihnen neue Einheitspreise zuzugestehen, in welches Ansinnen jedoch der Minister v. Thinnfeld nicht eingehen wollte (obgleich, wenn sie darauf bestanden hätten, dieses nicht wohl hätte verweigert werden können) und die Auflösung des Vertrages mit den Bauunternehmern Fleischmann für das Ärar als weit vorteilhafter ansah.

Er hat daher mit ihnen unterhandelt, ob sie nicht von dem Vertrage zurücktreten wollen, wozu sie sich gegen dem bereit erklärten, daß ihnen die vorhandnen Materialien abgenommen werden und für die großen Verluste, welche sie bei diesem Baue durch Arbeitsunterbrechung, Kriegsereignisse etc. gehabt, eine angemessene Entschädigung zuteil werde.

Der Minister v. Thinnfeld hat in der Überzeugung, die er von den namhaften Verlusten der Brüder Fleischmann hat, daß ferner das Ärar durch die Auflösung des Vertrages nur gewönne, da bes in eigener Regie diesen Bau unter der Leitung des ausgezeichneten, vollkommen verläßlichen Bergverwalters Dulnigb wohlfeiler als die Brüder Fleischmann ausführen würde und wesentliche Billigkeitsrücksichten für eine Entschädigung sprechen, die Absicht ausgesprochen, diese Entschädigung mit dem Pauschalbetrage von 45.000 f. bei Sr. Majestät au. in Antrag bringen zu wollen.

Dieser Antrag fand jedoch die Zustimmung des Ministerrates nicht. Nach dem Vertrage sind nämlich die Bauunternehmer verpflichtet, den Bau um die festgesetzten Preise auszuführen. Haben sich die Umstände mittlerweile zu ihren Nachteilen geändert, so müssen sie sich das ebenso gefallen lassen, als ihnen auch im entgegengesetzten Falle die Vorteile ungeschmälert zugute gekommen wären. Das höchste, was ihnen unter den geänderten Umständen aus Billigkeit zugestanden werden könnte, ist, daß man sie nicht zur Fortsetzung des Baus verhalte, aber ihnen dafür, daß ein ihnen nachteiliger Vertrag aufgelöst wird, eine Entschädigung zu geben, schiene durchaus nicht angemessen. Der Staat müsse als großer Arbeitsgeber angesehen werden, und jeder müsse sich die aus diesem Verhältnisse durch Verträge entspringenden Vor- und Nachteile gefallen lassen. Das Ärar habe keinen Grund, die früheren Einheitspreise zu erhöhen, da, wie bemerkt wurde, cdiese Arbeiten noch um billigere Preise in eigener Regie vollführt werden könnenc . Auch schiene es vom rechtlichen Standpunkte angemessen, ihre allenfälligen Ansprüche dem Rechtswege zu überlassen, als sich zu einer Abfindung mit einer Quote zu verstehen, die keinen festen Anhaltspunkt hat.|| S. 501 PDF ||

Der Minister v. Thinnfeld dglaubt, daß dieser Gegenstand und die darüber geäußerten Ansichten zur Ah. Entscheidung Sr. Majestät vorlegen werded [sic!], da es sich hier, wie auch er erkennt, lediglich um Wahrung von Billigkeitsrücksichten gegen die Brüder Fleischmann handelt, efür die er auf die Ah. Bewilligung irgendeiner, wenn auch niedrigerer Summe als 45.000 f. antragen müssee .3

IV. Stiftung des Marchese Federico Fagnani zu Gunsten der Jesuiten

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun hat folgende, die Jesuiten im lombardisch-venezianischen Königreiche näher angehende Stiftungsangelegenheit zum Vortrage gebracht.

Der am 8. Oktober 1840 zu Mailand verstorbene Marchese Federico Fagnani hat in seinem Testamente vom 23. März 1838 eine bedeutende Stiftung gemacht, welcher gemäß er den Jesuiten das Nutzeigentum mehrerer unbeweglicher Güter und Grundzinse zu dem Ende hinterließ, damit sie längstens binnen zehn Jahren nach seinem Tode ein Kollegium mit Konvikt zur Erziehung von Söhnen adeliger und ein anderes zur Erziehung von Söhnen unadeliger Grundbesitzer im lombardisch-venezianischen Königreiche errichten.

Sollten sie wegen gesetzlicher Hindernisse dieses nicht ausführen können, so sollen sie verpflichtet sein, die Errichtung dieser zwei Kollegien in einem anderen Teile von Italien zu bewirken, und wenn auch dieses nicht ginge, Profeß- und Ordenshäuser in besagtem Königreiche zu errichten, und sollte auch dieses nicht gestattet sein, so soll, wenn seit dem Tode des Erblassers schon ein Zeitraum von 15 Jahren verflossen wäre, das Nutzeigentum mit dem Obereigentume (welches letztere der Erblasser dem Könige von Sardinien übertrug) vereiniget und das Vermögen diesem mit der Bitte übertragen werden, daß von den ursprünglichen Bestimmungen des Erblassers so viel als möglich analoger, frommer Gebrauch gemacht werden möge.|| S. 502 PDF ||

Mit Ah. Entschließung vom 19. Juli 1842 wurden die Jesuiten zur Annahme dieses Legats berechtiget, und mit der weiteren Ah. Entschließung vom 11. Juli 1843 geruhten Se. Majestät der Kaiser die Annahme des Obereigentums von Seite des Königs von Sardinien zur Wissenschaft zu nehmen4.

Am 8. Mai 1848 erschien in dem ämtlichen Teile der Wiener Zeitung die Kundmachung, daß der Ministerrat die Aufhebung der Kongregation der Redemptoristen, der Redemptoristinnen und des Ordens der Jesuiten angetragen habe, welchem Antrage Se. Majestät die Ah. Genehmigung zu erteilen geruhten5.

Dieses wurde von der damaligen Hofkanzlei unterm 12. Mai 1848 allen Länderstellen, auf welche sich damals ihre Wirksamkeit erstreckte, somit nicht für das lombardischvenezianische Königreich, zur Darnachachtung mitgeteilt. Auch später wurde diese Ah. Entschließung für das lombardisch-venezianische Königreich nicht vorgeschrieben.

Unterm 20. Dezember 1848 erging lediglich vom Minister des Inneren an den bevollmächtigten kaiserlichen Kommissär Grafen Montecuccoli die Anordnung, daß die Jesuitenfrage bei Gelegenheit der Landesorganisierung werde in Erwägung gezogen werden und daß bis dahin in dieser Angelegenheit keine Verfügungen zu treffen seien6.

Die revolutionäre provisorische Regierung im lombardisch-venezianischen Königreiche hat das Vermögen der Jesuiten, nachdem sie dieselben ebenfalls aufgehoben, unter Sequester gestellt und eine Administration dafür eingesetzt, welche, als die siegreiche kaiserliche Armee von dem Lande wieder Besitz nahm, von der Armeeintendanz und dem kaiserlichen Kommissär bestätigt worden ist. Diese Administration besteht noch, aber vereinigt mit der Finanzintendanz in Mailand.

In den venezianischen Provinzen, wo die Jesuiten ebenfalls Eigentum besitzen, hat der Feldmarschall Graf Radetzky denselben die Gebäude (in Venedig und Verona) wieder zurückgestellt. Hierdurch wollte er den Zustand, wie er vor der Revolution war, wieder herstellen. Nach seiner Ansicht könne die Ah. Entschließung über die Aufhebung des Jesuitenordens nicht als ein für das lombardisch-venezianische Königreich giltig promulgiertes Gesetz gelten, weil es dort nicht offiziell durch die Landeszeitung und in der Landessprache kundgemacht wurde, und es sei durch den Erlaß vom 20. Dezember 1848, nach welchem die Frage über die Jesuiten bei der Landesorganisierung in Erwägung gezogen werden soll, auch der Status quo beibehalten worden. Die Jesuiten in Venedig und Verona hatten in Folge der Märzereignisse und keineswegs über höheren Auftrag ihre Konvente etc. verlassen, haben nur der Gewalt nachgegeben, ohne auf ihre Rechte ausdrücklich oder stillschweigend zu verzichten, und diesen habe Graf Radetzky als einer gesetzlich noch bestehenden Korporation nur das Ihrige zurückgegeben.

Nach Vorausschickung dieses Sachverhaltes äußerte der Minister Graf Thun die Ansicht, daß es ihm behufs der Erledigung der obschwebenden Fragen, nämlich der von den|| S. 503 PDF || Jesuiten angesuchten Auflassung des auf dem Vermögen des Ordens haftenden Sequesters, Anerkennung der Zurückstellung des Besitztums an die Jesuiten (in Venedig und Verona) etc., am angemessensten zu sein schiene, den Zustand, wie er in Italien vor der Revolution des Jahres 1848 war, anzunehmen. Hiernach würden die Jesuiten daselbst, da ihre Aufhebung nicht rechtlich erfolgt ist, als bestehend anzusehen sein, und es würde keinem Anstande unterliegen, den auf ihr Vermögen gelegten Sequester aufzuheben und das Vermögen den zurückgekehrten Jesuiten auszufolgen. Hierdurch würde auch die fagnanische Stiftungsangelegenheit erledigt werden, indem die Jesuiten in die Lage gesetzt würden, den Testamentsbestimmungen gemäß vorzugehen.

Da die Jesuiten in Italien nicht bloß faktisch, sondern auch rechtlich bestehen, so sei es nicht notwendig, die Erledigung der erwähnten Gegenstände von der weiteren Frage abhängig zu machen, ob die in den anderen Provinzen Österreichs und von der provisorischen Regierung hinsichtlich der Jesuiten getroffenen Verfügungen in Italien gelten oder auf dasselbe auszudehnen seien.

Dieser Ansicht des Grafen Thun traten nur die Minister des Inneren und des Kriegswesens mit der Bemerkung bei, daß durch die Aufhebung des Sequesters und die Erledigung der Stiftungssache der Frage über den Bestand oder Nichtbestand der Jesuiten in Italien oder ihre Aufnahme in den anderen Provinzen auf keine Weise präjudiziert wird. Nur hätte das Kultus- und Unterrichtsministerium bei dem Umstande, daß nach 15 Jahren das Vermögen an den König von Sardinien übergehen würde, dafür zu sorgen, daß die Realisierung der Stiftung sofort eingeleitet werde, damit das Vermögen im Lande bleibe.

Die übrigen Stimmführer meinten jedoch, daß vor allem die wichtige Frage über den Bestand oder Nichtbestand der Jesuiten in Italien zur Ah. Entscheidung Sr. Majestät zu bringen wäre. Ist diese Frage einmal entschieden, so ergebe sich die Erledigung des übrigen von selbst. Die Jesuiten bestehen zwar in Italien fort, weil ihre erwähnte Aufhebung daselbst nicht publiziert wurde, nicht aber deshalb, weil sie nicht publiziert werden wollte, sondern weil sie nicht publiziert werden konnte. Die Erledigung des Sequesters und der Stiftungssache würde nach der Ansicht dieser Stimmführer der prinzipiellen Frage über den Bestand der Jesuiten in Italien präjudizieren, und da die Sache nun im Ministerrate zur Sprache kommt, so könne die Entscheidung über die Hauptsache wohl nicht mehr umgangen, sondern müsse zur Ah. Schlußfassung Sr. Majestät gebracht werden.

Nach längerer Besprechung über diesen Gegenstand wurde endlich der vorläufige Beschluß gefaßt, der Kultusminister möge einen umständlichen au. Vortrag an Se. Majestät unter Darstellung des Sachverhaltes entwerfen, denselben den sämtlichen Ministern zur Durchsicht und Beisetzung ihrer allenfälligen besonderen Meinungen mitteilen, und endlich zu einer Schlußberatung im Ministerrate bringen7.

V. Berufung des Oscar Freiherr v. Redwitz-Schmölz an die Wiener Universität

Dem Antrage des Kultus- und Unterrichtsministers Grafen Thun auf Ah. Ernennung des Ausländers Dr. Oscar Freiherrn v. Redwitz zum außerordentlichen Professor an der Wiener Universität für die Lehrkanzel der allgemeinen Literaturgeschichte|| S. 504 PDF || und Ästhetik mit einem jährlichen Gehalte von 1000 f. und dem Quartiergelde von 100 f., dann Bewilligung eines Übersiedlungspauschales von 300 f. und Nachsicht der Karenztaxe einzuraten, wurde vom Ministerrate beigestimmt.

Freiherr v. Redwitz ist als ausgezeichneter Dichter bekannt. Sein erstes Werk „Amarant“ erhielt in zwei Jahren elf Auflagen, sein zweites „Ein Märchen“ binnen einem Jahre drei Auflagen. Diese Schriften zeichnen sich durch Reinheit des Inhaltes und echt religiösen Geist aus. Die Berufung dieses Mannes wird vom Grafen Thun als ein Gewinn für die Universität erklärt8.

VI. Dotation des Hofoperntheaters

Schließlich brachte der Minister des Inneren die Subventionsangelegenheit des Kärntnertortheaters mit der Bemerkung zur Sprache9, daß er sich mit dem Antrage des Finanzministers, diese von ihm (Dr. Bach) früher angetragene Subvention von 40.000 f. auf 35.000 f. herabzusetzen und zur Reglung der Administration des Kärntnertortheaters eine gemischte Kommission zu aktivieren, vereinige.

Hierbei wurde nichts zu erinnern gefunden9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 29. Jänner 1852.