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Nr. 597 Ministerrat, Wien, 12. Dezember 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw., (Schwarzenberg, BdE. fehlt), P. Krauß, Bach (bei III und IV abw.) 13. 12., Thinnfeld 13. 12., Csorich, K. Krauß, Baumgartner (bei I abw.); abw. Thun, Stadion, Kulmer.

MRZ. 4176 – KZ. 4451 –

Protokoll der am 12. Dezember 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Unterstützung für Gemeinden in Krain

Der Minister des Inneren Dr. Bach referierte über die Anträge des Statthalters von Krain auf Unterstützung der durch den Hagelschlag und die Überschwemmungen des letzten Sommers und Herbstes verunglückten zahlreichen Gemeinden des Landes1. Nach dem Berichte des Statthaltes übersteigt der diesen Gemeinden durch jene Elementarereignisse zugegangene Schaden weit 260.000 f., und die Gemeinden sind, wenn ihnen nicht ausgiebige Hilfe zuteil wird, dadurch in ihrer Existenz sehr bedroht.

Se. Majestät haben zwar diesen und anderen verunglückten Gemeinden bereits das Ah. Augenmerk zugewendet, und der General v. Kellner ist mit den entsprechenden Aufträgen in die Gegenden des Unglücks entsendet worden, auch sind Sammlungen im Lande aus Anlaß der erwähnten Unglücksfälle eingeleitet worden; bei der Größe des Unglücks und bei den vielfältigen anderen Sammlungen für Stiftungen, Fonds, wohltätige Anstalten etc. bleibt aber, da die letzteren Sammlungen kaum einen bedeutenden Betrag abwerfen werden, eine weitere Hilfe und Unterstützung noch immer dringend notwendig.

Der Statthalter trägt demnach an: a) daß den verunglückten Gemeinden 1000 f. aus dem ständischen Fonds, und b) daß denselben 10–12.000 f. aus den Staatsmitteln zur Milderung ihres Elendes bewilliget werden.

Der Minister Dr. Bach beabsichtiget, diese Anträge, den letzteren mit der Beschränkung auf 10.000 f. bei Sr. Majestät zu unterstützen, und würde im Falle der Ah. Bewilligung dem Statthalter bedeuten, bei der Verteilung dieser Unterstützungen auf die vom General Kellner im Ah. Auftrage bereits vorgenommenen Beteilungen die entsprechende Rücksicht zu nehmen, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte2.

Bei dem Vortrage und Beschlusse über Nr. I war der Handelsminister Ritter v. Baumgartner nicht gegenwärtig.

II. Pensionsbemessung für Sylvester v. Rosa

Der Justizminister Ritter v. Krauß brachte hierauf das Quieszierungsgesuch des Prätors erster Klasse von Piazzola, Sylvester v. Rosa, zum Vortrage, wobei es sich darum handelt, ob derselbe, wie das Finanzministerium meint, bloß normalmäßig mit der Hälfte seines letzten Gehaltes von 1000 f., d. i. mit 500 f., oder, worauf der Justizminister anträgt, mit zwei Drittel, d. i. mit 666 f. 40 Kreuzer, in den Quieszentenstand versetzt werden soll.

Sylvester v. Rosa hat sich die Krankheit, die ihn dienstunfähig macht, im Dienste zugezogen, ist 53 Jahre alt, dient über 30 Jahre und seit dem Jahre 1841 als Prätor erster Klasse mit 1000 f. Gehalt. Seine politischen und religiösen Grundsätze sind musterhaft, er hat sich in keiner Weise an den revolutionären Umtrieben beteiligt und stets klug und mäßig benommen, und es liegt ihm die Sorge für vier Kinder ob.

Der Ministerrat erklärte sich bei dem Umstande, daß die belobte Dienstzeit des Rosa 30 J ahre übersteigt, auch mit Zustimmung des Finanzministers mit dem Antrage des Justizministers einverstanden3.

III. Pension für Karoline Stiller

Weiter referierte dieser Minister über das mit der Bezeichnung ab imperatore hinabgelangte Gesuch der Amtsdienerswitwe Karoline Stiller um eine Gnadenprovision.

Ihr Gatte diente seit 4. Juli 1841 zu Pisek als substituierter Gerichtsdiener, seit 18. Oktober 1844 als Rathausdiener, wurde im Mai 1850 als Amtsdiener beeidigt und starb in demselben Jahre an der Cholera, mit Hinterlassung von acht Kindern, von denen fünf noch in der Versorgung der Mutter sind.

Da derselbe im ganzen nur neun 2/12 Jahre diente, glaubte das Finanzministerium nur für die Abfertigung der Witwe mit dem vierten Teile aus seinem letzten Bezuge von 250 f., d. i. für 62 f. 30 Kreuzer, stimmen zu sollen, während der Justizminister auf eine Gnadenpension von 8 Kreuzer täglich anträgt.

Bei der hierüber erfolgten Abstimmung des Ministerrates beharrte der Finanzminister bei der ausgesprochenen Ansicht des Finanzministeriums, weil der Amtsdiener Stiller nur kurze Zeit im eigentlichen Staatsdienste stand und es unter solchen Umständen wegen der zu besorgenden Folgen gefährlich wäre, von den bestehenden Normen abzugehen.

Dieser Ansicht trat der Minister Edler v. Thinnfeld bei, während die Minister Ritter v. Baumgartner und Freiherr v. Csorich, also die Stimmenmehrheit, dem milderen Antrage des Justizministers ihre Beistimmung gaben, welcher sonach zum Beschlusse erwuchs4.a

IV. Gnadengabe für Antonia Rosinger

Schließlich trug der Justizminister das Ah. bezeichnete Gnadengabegesuch der Zaraer Gefangenenwärterswitwe Antonia Rosinger vor, deren Gatte nach einer 16jährigen Militärdienst­leistung (in der Artillerie) und kurzer Unterbrechung im Jahre 1841 Gefangenenwärter beim Kollegialgerichte in Zara, im Jahre 1846 Amtsdiener wurde und am|| S. 407 PDF || 8. Dezember 1848 nach einer Zivildienstleistung von siebeneinhalb Jahren mit Hinterlassung von zwei unmündigen Kindern gestorben ist.

Das Finanzministerium erklärte sich auch hier nur für eine Abfertigung mit dem vierten Teile aus der letzte Besoldung des Rosinger per 200 f. mit 50 f., während der Justizminister in Berücksichtigung der oberwähnten Verhältnisse auf die Ah. Bewilligung einer Gandengabe von 66 f. 40 Kreuzer als des dritten Teiles des Gehaltes des Rosinger bei Sr. Majestät anzutragen beabsichtiget.

Der Ministerrat erklärte sich mit Einschluß des Finanzministers in Rücksicht der hier obwaltenden längeren Militärdienstzeit des Rosinger für den Antrag des Justizministers5.

V. Unterstaatssekretärsstelle im Ministerium für Landeskultur und Bergwesen

Der Minister für Landeskultur und Bergwesen Edler v. Thinnfeld brachtebei dem Umstande, daß der Unterstaatssekretär seines Ministeriums Layer mit Tod abgegangen ist6, einen Ersatz für denselben in Antrag. Derselbe beabsichtiget, da die Ministerialräte Graf v. Breuner und Sigmund v. Kéler nicht alle für den gedachten Posten erforderlichen Eigenschaften besitzen bund dem letzterenb insbesondere die notwendigen technischen Kenntnisse für die gehörige Verwaltung dieses Amtes abgehen, den mit allen erforderlichen Eigenschaften ausgerüsteten provisorischen Sektionschef Ministerialrat Carl v. Scheuchenstuel Sr. Majestät dafür umso mehr in Vorschlag zu bringen, als v. Scheuchenstuel neben seinen vielen sonstigen sehr schätzbaren Eigenschaften auch sehr ausgebreitete Kenntnisse der Berggesetzgebung besitzt.

Der Ministerrat fand gegen die vorzuschlagende Person nichts zu erinnern, nur wäre v. Scheuchenstuel vorläufig bloß zum wirklichen Sektionschef, mit welchem Posten gleichfalls 6000 f. verbunden sind, Sr. Majestät in Antrag zu bringen7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 14. Dezember 1851.