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Nr. 576 Ministerrat, Wien, 29. Oktober 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 30. 10.), P. Krauß 12. 11., Bach 4. 11., Thinnfeld 5. 11., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3670 – KZ. 3796 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 29. Oktober 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Wirkungskreis der Ministerien

Der Ministerpräsident las die Relation des Kanzleidirektors des Ministerrates über den Stand der bisher von den einzelnen Ministerien gelieferten Ausarbeitungen in betreff des Wirkungskreises der Ministerien und die aus der Vergleichung der bereits vorliegenden Elaborate sich ergebenden Anfragen über die Art und Weise, wodurch die nötige Übereinstimmung dabei erzielt werden könnte1.

Hierauf wurde von dem Finanzminister in Antrag gebracht, 1. den diesfälligen Ausarbeitungen den Wirkungskreis zum Grunde zu legen, welcher mit Ah. Entschließung v. 26. Jänner 1829 für die Hofstellen2 und durch Ah. Entschließung von 1848 für das Justizministerium3 vorgeschrieben worden ist, und wie sich derselbe im Verlaufe der Zeit weiters ausgebildet hat; 2. die Agenda der einzelnen Ministerien darin nicht aufzunehmen, weil dieselben wandelbar sind; 3. die Detailabgrenzung des Wirkungskreises der Ministerien gegenüber den Unterbehörden ebenfalls nicht aufzunehmen, weil dieselben hier nicht in Frage stehen; 4. rücksichtlich der Geschäftsbehandlung den Grundsatz auszusprechen, daß wichtige Angelegenheiten nach wie vor der Kollegialberatung unterzogen werden, der Minister aber mit Rücksicht auf seine durch das Ah. Kabinettschreiben vom 20. August 1851 ausgesprochene Verantwortlichkeit gegen Se. Majestät in keiner Weise an den Beschluß der Majorität gebunden sein soll.

Der Ministerrat vereinigte sich vorläufig mit den Anträgen zu 1 und 3.

Auf Grundlage dieser Weisungen hätte eine aus Abgeordneten sämtlicher Ministerien zusammenzusetzende Kommission unter der Leitung des Ministerratskanzleidirektors sich mit der übereinstimmenden Ausarbeitung der in Rede stehenden Wirkungskreise zu beschäftigen4.

II. Neue Eidesformeln

Weiters kam das Resultat der kommissionellen Verhandlung über den Entwurf übereinstimmender Eidesformeln bei den verschiedenen Ministerien (Ministerratsbeschluß|| S. 311 PDF || vom 15. d. [M.] I.) mit den vor der endlichen Vereinbarung noch zu lösenden Fragen zum Vortrage5. Die Fragen beziehen sich

a) auf den Gebrauch des Titels Sr. Majestät in der Eidesformel.

Da es wünschenswert ist, daß darin alle Kronländer genannt werden, im kleinen und mittleren Titel aber nicht alle vorkommen, so wurde beschlossen, den großen Titel in den Eid aufzunehmen.

b) auf die Aufnahme der Verpflichtung zur Schonung des Staatsschatzes und

c) zur Steigerung des Ertrags der Staatseinkünfte nach Kräften beizutragen.

Hierbei ist auf den wesentlichen Unterschied zwischen Leitenden und Untergeordneten, zwischen Verrechnenden und nicht Verrechnenden Rücksicht zu nehmen.

d) auf die Verpflichtung der Beamten der Hof- und Staatskanzlei zur besonderen Bewahrung des Amtsgeheimnisses, welche Verpflichtung beizubehalten, sowie

e) der geheime Ratseid unverändert zu belassen ist;

f ) auf die besonderen Verhältnisse des Kriegsministeriums, wo der Unterstaatssekretär zwei Vorgesetzte, den Kriegsminister und dessen Stellvertreter, hat und wo weder dieser letztere selbst, noch die Sektionschefs, noch die Präsidenten des Obersten Militärgerichtshofs und des Militärappellationsgerichts als solche beeidet sind.

In dieser Beziehung wurde beschlossen, auf das Verhältnis des Unterstaatssekretärs zu seinen Chefs im Eide Rücksicht zu nehmen sowie die vorgedachten Präsidenten und den Stellvertreter des Kriegsministers als solche, die Sektionschefs aber nur insoferne als solche besonders zu beeidigen, als sie insbesondere als Sektionschef stabil ernannt worden sind.

Endlich g) brachte der Minister des Inneren auch die Notwendigkeit der förmlichen Beeidigung des Generalinspektors der Gendarmerie als solchen zur Sprache, womit man sich ebenfalls einverstanden erklärte6.

III. Änderung der Titel „Ministerialrat“ etc.; Hofratstitel für Ladislaus v. Czindery

Der Ministerpräsident las den Entwurf des Vortrags an Se. Majestät wegen Änderung des Titels „Ministerial“ Räte, Sekretäre etc. in „Hof- und Ministerialräte“ etc. infolge der Beratung vom 27. d. [M.] sub II.

Er erkannte diesen Antrag weder für so notwendig, noch für so wichtig, um denselben dem gerade bei unwichtigen Dingen lebhafteren Gerede im Publikum auszusetzen, welches, wie auch der Handelsminister bemerkte, in einer solchen Titeländerung einen Rückschritt der Regierung vorauszusetzen geneigt sein würde.

Indem daher für angemessen befunden wurde, diesen Antrag auf sich beruhen zu lassen7, glaubte der Justizminister seinen Antrag auf Verleihung des Hofratstitels an Ladislaus Czindery (MRProt. v. 27. d. [M.] II.) reproduzieren zu sollen, weil dieser, welcher damals (27. d. [M.] II.) von jenem, nämlich von dem Antrage auf die Rückkehr zur Hofratstitulatur, abhängig gemacht wurde, sonst nicht zur Vorlage kommen dürfte und seine Begründung in den ersprießlichen Diensten Czinderys und in dem Umstande findet,|| S. 312 PDF || daß Hofräte noch wirklich bei den Hofstäben, der Obersten Justizstelle und beim Generalrechnungsdirektorium bestehen.

Die Stimmenmehrheit vereinigte sich auch mit dem Antrage des Justizministersa ; nur der Finanzminister und der Minister des Inneren beharrten auf dem früheren Antrage vom 27. d. [M.], letzterer insbesondere aus der Rücksicht, daß Amtstitel überhaupt, mit Ausnahme des mit keinem Amte verbundenen k. k. Ratstitels, nicht verliehen werden sollen, ohne daß damit zugleich die zuständige Funktion angetreten wird8.

IV. Vorratsankauf für die nördliche Gegend Ungarns

Aus Anlaß des ungünstigen Ernteausfalls im nördlichen Ungern9 glaubte der provisorische Statthalter eine Vorsorge für etwaigen Notstand der dortigen Bevölkerung beantragen und vorschlagen zu sollen, daß Brotfrüchte und Kartoffeln von der Regierung zu diesem Endzwecke vorgekauft werden mögen.

Der Minister des Inneren erbat sich die Ermächtigung zu dieser Maßregel, welche etwa 20–30.000 fr. erfordern würde.

Nachdem sich aber der Finanzminister gegen dieselbe als vorzeitig und bedenklich erklärte und der Kultusminister den Einkauf der Vorräte durch die Regierung widerraten, hierzu vielmehr einen verläßlichen Privatmann auszuwählen angedeutet hatte, zog der Minister des Inneren seinen Antrag mit dem Vorbehalte zurück, hierwegen noch vorläufig mit dem demnächst hierher kommenden Distriktsobergespan Grafen Attems Rücksprache nehmen zu wollen10.

V. Behandlung des Anton Esch

Der Justizminister referierte über die Behandlung des wegen eines Vergehens gegen die öffentliche Sittlichkeit mit achttägigem Arreste abgestraften, durch § 70 der Gerichtsordnung11 mit der Dienstesentsetzung bedrohten, inzwischen um seine Pensionierung bittenden Oberlandesgerichtsrats Esch.

Dem Antrage, diesem Unglücklichen, der dies Vergehen wohl nur in einem Anfalle von Geisteszerrüttung hat verüben können, eine Gnadengabe im Betrage der ihm nach 37jähriger ausgezeichneter Dienstleistung zukommenden normalmäßigen Pension bei Sr. Majestät zu erbitten, erklärte der Finanzminister , des Prinzips und der Konsequenzen wegen nicht beitreten zu können. Dagegen würde seine normalmäßige Behandlung keinem Anstande unterliegen, wenn bei Sr. Majestät auf Nachsicht der gesetzlichen Folgen seines Vergehens mit Hindeutung auf obige Umstände eingeschritten und diese erwirkt würde.

Der Justizminister und die Mehrheit des Ministerrats schloß sich dieser Modifikation an; der Kultusminister würde dagegen die Bewilligung einer Gnadengabe für minder bedenklich als die Nachsicht der rechtlichen Folgen des Vergehens gehalten haben12.

VI. Maßnahmen zur Verbesserung der Landeswährung

Der Finanzminister erbat sich die Beistimmung des Ministerrats zur Aufforderung der Nationalbank, die geeigneten Vorschläge zu erstatten, wie ihrerseits zur Hebung der Valuta beigetragen werden könne.

Nachdem nämlich von Seite des Staats das Mögliche zu diesem Endzweck getan, der Erfolg aber gleichwohl durch die Ränke der Agioteurs vereitelt worden ist13, so scheint dem Finanzminister der Zeitpunkt gekommen, wo auch von Seite der Bank etwas getan werden sollte, um zur Verbesserung der Valutaverhältnisse zu wirken. Der Finanzminister hat dabei vorzüglich drei Maßregeln vor Augen, welche darauf abzielen, das Verhältnis zwischen Silber und Banknoten günstiger zu stellen und den Silberschatz der Bank benützbar zu machen.

Sie sind a) die Ordnung der Angelegenheit in betreff der ausländischen Wechsel auf Münze, b) die Emission eines Teils der Reserveaktien und c) die Beschränkung des Wechselportefeuilles der Bank.

Er würde daher die Bankdirektion hierwegen einvernehmen und dann, nach dem Vortrage im Ministerrate, die weiteren Anträge bei Sr. Majestät erstatten.

Der Ministerrat erklärte sich mit der beabsichtigten Einleitung dieser Maßregeln einverstanden, der Handelsminister jedoch mit der besonderen Bemerkung, daß die sub b) und c) angedeuteten Maßregeln sogleich vom Finanzminister angeordnet oder bei Sr. Majestät beantragt werden möchten, ohne die Bank darüber vorläufig zu vernehmen, weil eine solche Einvernehmung, abgesehen davon, daß die Bankdirektion sich kaum gegen ihr eigenes Interesse für diese Maßregeln erklären wird, leicht durch das Bekanntwerden der Absicht der Regierung zu einer Reaktion, nämlich zum plötzlichen Verkaufe der vielen im Auslande befindlichen Aktien Anlaß geben dürfte.

Der Finanzminister erklärte dagegen, weder diese Besorgnis bei dem immer bedeutenden Gewinne der Bankgeschäfte teilen, noch es auf sich nehmen zu können, in einer so wichtigen und folgenreichen Sache ohne Vernehmung der Vertreter der Bank vorzugehen, zumal selbst die Bankstatuten gegen ein solches Vorgehen sprechen.

Übrigens wäre die Absicht keineswegs, der Bank schon [im] vorhinein die Maßregel zu bezeichnen, welche zu treffen sein werden, sondern nur sie aufzufordern, nunmehr auf Grund der Vorschläge der Bankkommission das Gutachten zu erstatten, was nun auch ihrerseits zur besseren Einrichtung und Hebung ihres Instituts sowie für die Valutaverhältnisse überhaupt vorzukehren oder zu beantragen sei14.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 8. November 1851.