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Nr. 574 Ministerrat, Wien, 24. Oktober 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 25. 10.), P. Krauß 29. 10., Bach 27. 10., Thinnfeld 29. 10., Thun, Csorich, P. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3595 – KZ. 3794 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 24. Oktober 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Vortrag wegen des Prädikats „apostolische Majestät“

Der Ministerpräsident las den Entwurf des Vortrags des Ministerrats in betreff der in der Sitzung vom 20. d. [M.], I., angetragenen Ausdehnung des Gebrauches der Ah. Titulatur „apostolische Majestät“, wogegen nichts erinnert wurde1.

II. Ernennung eines Vorstehers der Bankescompteanstalt in Pest

Der Vortrag vom 14. d. [M.], MRZ. 3524, wegen Ernennung des Grafen Lažanský zum Vorsteher und des Großhändlers Malvieux zu dessen Stellvertreter bei der Bankfilialescompteanstalt in Pest2 war vom Ministerpräsidenten dem Finanzminister mit dem Bemerken zurückgegeben worden, sich zu äußern, ob nicht der Vorlage desselben an Se. Majestät der Ah. Befehl vom 3. Oktober 1851, 3506, wegen Sistierung aller Dienstbesetzungen entgegenstehe3.

Der Finanzminister äußerte, daß er nicht glaube, daß der vorbelobte Ah. Befehl auf den hier in Rede stehenden Gegenstand Bezug haben dürfte, weil es sich nicht um die Besetzung von Staatsverwaltungsdienstposten handelt und es Sr. Majestät jedenfalls vorbehalten bleibt, Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Albrecht auch hierüber, wenn Allerhöchstdieselben es nötig fänden, einzuvernehmen.

Nach dieser Äußerung nahm der Ministerpräsident keinen Anstand, den besprochenen Vortrag zur Ah. Schlußfassung Sr. Majestät vorzulegen4.

III. Sammlung für verunglückte Christen in Aleppo

Der Antrag des Ministers des Inneren , das Einschreiten des Erzbischofs von Tripolis um Bewilligung zur Einleitung von Sammlungen milder Beiträge für die beim Aufstande in Aleppo vorigen Jahres verunglückten Christen in den k. k. Staaten bei Sr. Majestät zu unterstützen, erhielt die Beistimmung des Ministerrates5, ebenso

IV. Korrespondenzsprache mit der Gendarmerie in Kroatien

dessen Vorhaben, daß aus Anlaß vorgekommener kroatischer Zuschriften an die Gendarmeriekommanden der Banus von Kroatien angegangen werde, die Landesbehörden anzuweisen, daß sie sich in der Korrespondenz mit der Gendarmerie der deutschen Sprache bedienen, nachdem die Gendarmerie ein Bestandteil der k. k. Armee, in dieser aber die Dienstsprache die deutsche, und in dem Ah. genehmigten Grenzgrundgesetze ausdrücklich enthalten ist, wienach Se. Majestät sich versehen, daß durch den zugestandenen Gebrauch der Landessprache in den innern Angelegenheiten der dienstliche Verkehr mit den anderen Behörden nicht leide6.

V. Erneuerung eines Drittels des Prager Gemeinderates

Der Statthalter von Böhmen hat sich angefragt, ob die im Gemeindegesetze vorgeschriebene Erneuerung des Drittels des Gemeinderates in Prag heuer vorzunehmen oder aber zu sistieren sei, nachdem die Revision des Gemeindegesetzes bevorsteht. Diese letztere und die weitere Rücksicht wegen Vermeidung der mit Wahlhandlungen gewöhnlich verbundenen Agitation in dem gegenwärtigen Augenblicke bestimmte den Minister des Inneren – unter Zustimmung des Ministerpräsidenten – zu dem Antrage, die Erneuerung des dritten Teils des Prager Gemeinderates auf ein Jahr zu suspendieren.

Der Finanzminister fand dagegen diese Rücksichten nicht so überwiegend, um den Vollzug eines derzeit noch gültigen Gesetzes zu hemmen; es würde seines Erachtens durch eine solche Sistierung gewissermaßen die Haftung übernommen, daß das Gemeindegesetz binnen einem Jahre revidiert und gerade in diesem Punkte werde geändert werden, was sich doch in keinem Falle vorherbestimmen ließe. Er war demnach – unter Beitritt der mehreren Stimmen – der Meinung, daß nach der bisherigen Vorschrift vorgegangen werde7.

VI. Maßnahmen gegen die Deutschkatholiken

Der Minister des Inneren entwickelte seine im Einvernehmen mit dem Kultusminister ausgearbeiteten, bei Sr. Majestät zu stellenden Anträge über die Maßregeln zur Unterdrückung der sogenannten Deutschkatholiken, freien Gemeinden etc.8 || S. 303 PDF ||

Leitender Grundsatz dabei war, daß diese Vereine unter dem Deckmantel religiöser Form politische, und zwar staatsgefährliche Zwecke verfolgen, also nach dem bestehenden Vereinsgesetze zu verbieten und, wenn sie demungeachtet noch fortbeständen, darnach zu behandeln und zu bestrafen seien; daß ferner – ohne den Bestimmungen der Art. 1 und 2 des Ah. Patents vom 4. März 1849 9 bezüglich der Gewissensfreiheit zu nahe zu treten – die sogenannten Deutschkatholiken doch alsdann, wenn sie aus ihrem staatlich nicht anerkannten Glaubensbekenntnisse Ansprüche auf gewisse besonderea äußerliche und bürgerliche Rechte bezüglich der Taufen, Trauungen und Begräbnisse machen wollen, bals Renitenten gegen die diesfalls bestehenden allgemeinen gesetzlichen Anordnungenb nach den Bestimmungen zu behandeln seien, welche für das Glaubensbekenntnis gelten, dem sie früher angehörten.

Der Ministerrat erklärte sich mit den Anträgen einverstanden, und der Justizminister hob noch insbesondere die die Rechtsverhältnisse betreffenden Momente hervor, bemerkend, daß Ehen, von Deutschkatholiken geschlossen, ungültig, ihre Kinder als unehelig zu betrachten und daher bezüglich des Namens, Erbrechts und Vormundsbestellung als nach den für solche bestehenden Gesetzen zu behandeln, ja Kinder, die vor dem Übertritt der Eltern zum Deutschkatholizism[us] ehelig erzeugt wurden, selbst der väterlichen Gewalt zu entziehen seien, wenn der Vater die Pflichten der Erziehung vernachlässigt, worunter insbesondere die Unterweisung in einer staatsgültig anerkannten Religion gehört.

cDer Kultusminister erklärte, daß er der Ansicht gewesen sei, es wären einige gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Personen, welche keiner gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören (unter welche Kategorie auch die Deutschkatholiken fallen würden) zu erlassen, welche früher oder später unerläßlich sein dürften. Nachdem jedoch der Minister des Inneren der Ansicht war, daß auf dem bisherigen Wege des faktischen Vorgangs gegen die Deutschkatholiken das Erlöschen dieser Sekte im kurzen zu bewirken sein dürfte und die Wirkung dieses Vorgangs durch Erlassung gesetzlicher Bestimmungen in diesem Augenblicke eher beeinträchtigt als gefördert würde, so sei der Kultusminister damit einverstanden, daß mit gesetzlichen Bestimmungen noch innezuhalten und gegen die Deutschkatholiken in der vom Minister des Inneren gewünschten Weise vorgegangen werde; nur wünschte der Kultusminister, von dem Sr. Majestät zu erstattenden Vortrage vorläufig Mitteilung zu erhalten, was auch von dem Minister des Inneren zugesichert wurde.c Der Kultusminister erklärte, daß er der Ansicht gewesen sei, es wären einige gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Personen, welche keiner gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören (unter welche Kategorie auch die Deutschkatholiken fallen würden) zu erlassen, welche früher oder später unerläßlich sein dürften. Nachdem jedoch der Minister des Inneren der Ansicht war, daß auf dem bisherigen Wege des faktischen Vorgangs gegen die Deutschkatholiken das Erlöschen dieser Sekte im kurzen zu bewirken sein dürfte und die Wirkung dieses Vorgangs durch Erlassung gesetzlicher Bestimmungen in diesem Augenblicke eher beeinträchtigt als gefördert würde, so sei der Kultusminister damit einverstanden, daß mit gesetzlichen Bestimmungen noch innezuhalten und gegen die Deutschkatholiken in der vom Minister des Inneren gewünschten Weise vorgegangen werde; nur wünschte der Kultusminister, von dem Sr. Majestät zu erstattenden Vortrage vorläufig Mitteilung zu erhalten, was auch von dem Minister des Inneren zugesichert wurde.

Der Finanzminister endlich würde vorgezogen haben, wenn die hier beantragte Maßregel nicht bloß gegen die Deutschkatholiken, sondern allgemein aufgefaßt gegen alle Vereine von nicht staatlich anerkannten Religionsgesellschaften in Ausführung käme, wogegen jedoch bemerkt wurde, daß es sich hier zunächst nur um die Beseitigung der wirklich bestehenden Deutschkatholiken im polizeilichen Wege handle und allgemeine|| S. 304 PDF || Kultusbestimmungen, wenn auch etwa in der Folge, gegenwärtig zu treffen nicht nötig sei10.

VII. Wirkungskreis des Lazarus Freiherr v. Mamula in Dalmatien

Nachdem Se. Majestät den Generalmajor Mamula zum Stellvertreter des Banus von Kroatien, Dalmatien und Slawonien für das Kronland Dalmatien zu ernennen geruht haben11, so dürfte die Bestimmung seines Wirkungskreises notwendig sein.

Von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß der Banus in Dalmatien nur dann einen Einfluß auf die Verwaltung des Lands zu nehmen habe, wenn er sich wirklich im Lande befindet, würde der Minister des Inneren glauben, daß dem Stellvertreter des Banus in Dalmatien außer dem oben bemerkten Falle die vollkommen selbständige Leitung der Landesverwaltung wie einem Statthalter zustehe, und würde daher in diesem Sinne, nachdem der Ministerrat hierzu grundsätzlich seine Beistimmung erklärt hatte, die Instruktion für Mamula entwerfen und in Vortrag bringen12.

VIII. Eingabe des Franz Gebhart

Der Finanzminister referierte über die ans Ministerium gerichtete Vorstellung des gewesenen Akzessisten der galizischen Provinzialstaatsbuchhaltung Franz Gebhart gegen seine vom Generalrechnungsdirektorium unterm 22. Juli 1851 verfügte Dienstentlassung13.

Nachdem sich aus den brevi manu erhobenen Verhandlungsakten gezeigt hat, daß hiebei vollkommen ordnungsmäßig vorgegangen worden sei, so beschloß der Ministerrat nach dem Einraten des Finanzministers, dieser Vorstellung keine weitere Folge zu geben, sondern sie einfach dem Generalrechnungsdirektorium (mittelst Note des Ministerpräsidenten) zur Erledigung abzutreten14.

IX. Eingabe der Stadt Triest gegen die Fatierung der Einkommensteuer

Der Finanzminister referierte über das an Se. Majestät stilisierte, aber nicht selbst Allerhöchstenortes eingereichte Gesuch der Stadt Triest um Loszählung von der Fatierung ihrer Bevölkerung zur Einkommensteuer und um abermalige Zugestehung einer Pauschaleinkommen­steuer15.

Da die zur Unterstützung dieser Bitte angeführten Gründe überall geltend gemacht werden könnten, wo ein zahlreicher Handelsstand besteht, mithin eine Ausnahme vom|| S. 305 PDF || Gesetze hier nur zu Konsequenzen führen würde, so gedenkt der Finanzminister unter vollkommener Beistimmung des Ministerrates, dem Gesuche keine Folge zu geben16.

X. Kriminal- und Schrannenhaus in Wien

brachte derselbe Minister die endliche Ausgleichung zwischen dem Ärar und der Stadt Wien in betreff des Kriminalinquisitions- und des Schrannenhauses (wegen des Polizeihauses ist die Unterhandlung noch im Zuge) zur Kenntnis des Ministerrates17 mit der Anfrage, welcher der beiden Minister, jener des Inneren oder der Finanzen, den bezüglichen Vortrag an Se. Majestät zu erstatten habe, nachdem hier gleichmäßig politische und finanzielle Beziehungen eintreten.

Nachdem der Minister des Inneren die finanzielle Beziehung hier für die vorwaltende, übrigens seine volle Beistimmung zu dem der Kommune sehr vorteilhaften Übereinkommen erklärt hatte, übernahm der Finanzminister die Erstattung des bezüglichen Vortrags18.

XI. Verdienstkreuz für Thomas Cwrček

Der Kultus- und Unterrichtsminister erhielt die Zustimmung des Ministerrates zu seinem an Se. Majestät erstattetend Vortrage vom 8. Oktober d. J., KZ. 3757, wegen Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Ortsschulaufseher Thomas Cwrček19 und

XII. Verdienstkreuz für Franz Kaufold

des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Pfarrer und Schuldisktriktsaufseher Franz Kaufold20.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 6. November 1851.