Nr. 569 Ministerrat, Wien, 13. Oktober 1851 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 14. 10.), P. Krauß 15. 10., Bach 15. 10., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw.abwesend Stadion, Kulmer.
MRZ. 3507 – KZ. 3609 –
- I. Forderungen Parmas an Österreich
- II. Besetzung der Kammerprokuratorsstelle in Mailand
- III. Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Sardinien
- IV. Sammlungen für Wohltätigkeitszwecke
- V. Pensionserhöhung der Witwe nach Johann Nepomuk Fischer
- VI. Gnadengabe für Maria Trynkani
- VII. Aufbewahrung des dem Angelo Gariboldi abgenommenen Ordens der Eisernen Krone
- VIII. Zuschuß für das Kärntnertortheater
Protokoll der am 13. Oktober 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
I. Forderungen Parmas an Österreich
Der Ministerpräsident Fürst v. Schwarzenberg brachte die seit mehr als einem Jahre anhängige Verhandlung mit Parma über dessen Forderungen an Österreich aus Anlaß der letzten italienischen Wirren zum Vortrage1.
Er bemerkte, daß nach der letzten, sehr umfassenden Äußerung Parmas sich seine Forderungen in mehreren Posten deductis deducendis auf den Gesamtbetrag von 1,872.262 Lire belaufen. Unter diesem Betrage befinde sich eine Post von 869.200 Lire für Auslagen, welche Parma auf dem Durchzuge österreichischer Truppen nach Toskana zugunsten dieser Truppen bestritten hat.
Von Seite Österreichs wurde Parma bereits ein Betrag von 1,200.000 Lire bewilliget, und es handelt sich gegenwärtig nur noch um die Bewilligung des Restbetrages.
Der parmesanische Minister habe zuletzt erklärt, daß sich Parma mit seiner Gesamtforderung als befriediget ansehen werde, wenn demselben über die bereits bewilligten 1,200.000 Lire noch 200.000 Lire zugestanden werden (daher im ganzen 1,400.000 Lire2) und wenn diese Schuld an Parma in 14 Raten abgetragen wird.
Der Ministerpräsident erachtete, daß man in diesen Antrag und in diese bedeutend ermäßigte Forderung Parmas eingehen dürfte, um gegen diesen Preis von diesem unliebsamen Geschäfte, das überdies bezüglich des allenfälligen Ersatzanspruches Parmas an Toskana keinen praktischen Erfolg verspreche und sich auch nicht wohl mit der bereits bestehenden Konvention vereinbaren lasse, für immer los zu sein. Was allenfalls noch versucht werden könnte, wäre das, ob nicht der angesprochene obige Betrag noch um etwas herabgesetzt werden wolle.
Der hierbei zunächst interessierte Finanzminister bemerkte, daß die obige Auslage von 869.000 Lire für österreichische Truppen von Seite Parmas zu Gunsten Toskanas geschehen ist und daß Parma einen Ersatzanspruch dafür gegen Toskana stellen könne. Er sei|| S. 280 PDF || nicht entgegen, daß man Parma über die bereits bewilligten 1,200.000 Lire noch etwas mehr zugestehe, nur müßte er darauf antragen, daß Parma alle Forderungen an Österreich abtrete, welche es aus diesem Titel gegen Toskana stellen könnte, und daß diese Rechtsabtretung in den diesfalls mit Parma abzuschließenden Vertrag aufgenommen werde. Man dürfe wenigstens nicht formell aufgeben, was man zu fordern das Recht hat. Dieses Recht werde nicht aus der bestehenden Konvention vom Jahre 1847 (welche durch das feindliche Auftreten der italienischen Staaten gegen Österreich als aufgehoben angesehen werden könne), sondern aus dem allgemeinen Rechtsbegriffe abgeleitet, einen Ersatz dafür zu fordern, was man für andere geleistet hat.
Der Ansicht des Finanzministers stimmten bei die Minister der Justiz, der Landeskultur und des Handels , insbesondere was den Rechtspunkt anbelangt, die Würdigung der politischen Rücksichten dem Ministerpräsidenten überlassend, wobei nur noch der Wunsch ausgesprochen wurde, diese Angelegenheit so bald als möglich beendiget zu sehen.
Dagegen waren die Minister des Inneren, des Kultus und des Kriegswesens mit dem Ministerpräsidenten für die Annahme des Anbotes, mit dem Versuche, auf weitere Verminderung des Kostenbetrages vorzüglich aus dem Grunde einverstanden, weil höhere politische Rücksichten für die baldige zufriedenstellende Beendigung dieser unangenehmen Angelegenheit sprechen, weil es für uns wichtig ist, den Einfluß auf die kleinen italienischen Staaten fortan ungeschmälert zu erhalten und weil der Rechtstitel Parmas gegen Toskana aus dem erwähnten Anlasse nicht über jede Einwendung erhaben ist, auch mit vieler Wahrscheinlichkeit vorausgesehen werden kann, daß die Sache keinen praktischen Erfolg haben wird3.
II. Besetzung der Kammerprokuratorsstelle in Mailand
Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte hierauf über die Bestellung des Vertreters für den Kammerprokurator in Mailand.
Er bemerkte, daß der für diesen Posten anfangs bestellte Lamperti pensioniert wurde4 und sein Nachfolger de Vincenti Statthaltereirat geworden ist, welcher nun dieses Amt übernehmen soll.
Der Präsident der Finanzpräfektur und der Appellations[gerichts]präsident, mit welchem sich der Finanzminister wegen der gedachten Bestellung ins Einvernehmen setzte, schlagen vor: den im Quieszentenzustande befindlichen Gubernialrat Angelo Decio und die Appelationsräte Monti und Carcano.
Der Statthalter Graf Strassoldo legte diese Angelegenheit mit dem Bemerken vor, daß gegen Decio in politischer Hinsicht Anstände vorgekommen seien, indem derselbe zur|| S. 281 PDF || Zeit des italienischen Aufstandes sich in die Schweiz und an die französische Grenze begeben sollte, um den Marschall Oudinot zu bewegen, den Italienern zu Hilfe zu kommen. Strassoldo bemerkt aber weiter, daß Decio weder in der Schweiz noch an der französischen Grenze war, daß das gedachte Vorgeben nur eine Ausflucht war, um sich auf diese Weise den Nachstellungen der Revolutionäre durch seine Reise nach Piemont zu entziehen und daß in diesem Umstande kein Hindernis liegen dürfte, ihn als Kammerprokurator in Mailand zu bestellen.
Der Generalgouverneur Graf Radetzky ist derselben Ansicht5.
Der Finanzminister hat hierüber auch Rücksprache mit den Ministern des Inneren und der Justiz gepflogen6.
Der erstere teilte die Ansicht des Statthalters und des Feldmarschalls Grafen Radetzky, während der Justizminister gegen die Bestellung des Decio als Kammerprokurator sich erklärte, weil, wenn auch dessen erwähntes Vorhaben nicht konstatiert wurde, ihm jedenfalls Mangel an Charakterfestigkeit zur Last falle, welcher ihn zum Vorsteher eines so wichtigen Amtes, als die Kammerprokuratur ist, ungeeignet machen dürfte.
Der Finanzminister teilte diese geäußerten Ansichten dem Ministerrate mit der Bemerkung mit, daß die hohe Polizei im lombardisch-venezianischen Königreiche dem Grafen Radetzky anvertraut sei, welcher gegen die Bestellung Decios als Kammerprokurator nichts zu erinnern fand, und daß demzufolge auch er sich für den sonst als geschickt geschilderten Decio erklären müsse.
Dieser Ansicht traten mit Ausnahme des Justizministers, welcher bei seiner Meinung verharrte, und des ihm beistimmenden Ministerpräsidenten die übrigen Stimmführer des Ministerrates bei7.
III. Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Sardinien
Der Finanzminister machte weiter mit Beziehung auf den mit Sardinien abzuschließenden Handels- und Schiffahrtsvertrag auf folgenden, nicht unwesentlichen Umstand aufmerksam8. Nach diesem Vertrage soll Österreich von Sardinien alle jene Begünstigungen zugestanden erhalten, welche das letztere anderen Mächten bereits zugestanden hat oder noch zugestehen wird. Nun genießen Parma und Modena von Seite Piemonts die Zollfreiheit für Getreide und Reis, und es wäre nicht vom geringen Belange, wenn sie diese Erleichterungen von uns ansprechen sollten.
Der Finanzminister glaubt, daß diesem dadurch begegnet werden könnte, wenn in dem Schlußabsatze des Vertrages, welcher besagt, daß jene Begünstigungen für Mächte, welche sich dem Zollvereine anschließen, nicht zu gelten haben, ausdrücklich aufgenommen|| S. 282 PDF || würde, daß die Parma und Modena vorläufig zugestandenen Begünstigungen auch nicht darunter begriffen sind, wogegen sich, als in dem Sinne der Konvention ohnehin gelegen, keine Erinnerung ergab9.
IV. Sammlungen für Wohltätigkeitszwecke
Über die von dem Minister des Kultus Grafen Thun angeregte Frage, in welchem Ministerium Bewilligungen zu Sammlungen erteilt werden sollen, wurde sich im Grundsatze dahin ausgesprochen, daß alle Sammlungen zu Wohltätigkeitszwecken von dem Ministerium des Inneren zu bewilligen seien.
V. Pensionserhöhung der Witwe nach Johann Nepomuk Fischer
Der Minister Graf Thun referierte weiter über das Ah. bezeichnete Gesuch der Witwe des Professors der Augenheilkunde zu Prag Fischer, welche eine Pension von 333 f. 20 Kreuzer genießt, arm und krank ist, um Erhöhung dieser Pension. Der Professor Fischer hatte einen Gehalt von 1200 f. und eine Personalzulage von 500 f. Die Behörden unterstützen das erwähnte Gesuch und tragen auf eine Pension von 500 f. an. Der Ministerrat einigte sich in dem Beschlusse, für diese Witwe eine Pension von 400 f. von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erbitten10.
VI. Gnadengabe für Maria Trynkani
Dem Antrage des Justizministers Ritter v. Krauß , für die Lemberger Landratswitwe Marianna Trynkani11 eine Gnadengabe von 300 f. bei Sr. Majestät in Antrag zu bringen, wurde von dem Ministerrate beigestimmt. Der Landrat Trynkani hat über 30 Jahre gut gedient, dessen Witwe ist 71 Jahre alt, krank und gegenwärtig am Bettelstab12.
VII. Aufbewahrung des dem Angelo Gariboldi abgenommenen Ordens der Eisernen Krone
Das Kriegsministerium hat eine Dekoration des ehemaligen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse, welche dem pensionierten, im politischen Wege (unter Verlust der Pension) entlassenen Obersten Gariboldi abgenommen worden war13, an die Ordenskanzlei gesendet, welche sie jedoch mit der Erklärung zurückstellte, daß die Ordenskanzlei zur Übernahme dieser Dekoration nicht berechtiget sei, da Gariboldi Ritter des ehemaligen Ordens der Eisernen Krone war und die Ritter des gedachten ehemaligen Ordens Eigentümer der bezüglichen Dekorationen sind14.|| S. 283 PDF ||
Da der gedachte Orden dem Gariboldi gesetzlich und kriegsrechtlich abgenommen wurde, und wenn er ihm wieder (als Eigentum) zurückgestellt würde, er dadurch leicht zu der Ansicht verleitet werden könnte, daß er das Ordenszeichen wieder tragen dürfe, so wurde beschlossen, ihm die Dekoration in keinem Falle zurückzustellen, sondern dieselbe, als eine Art Konfiskation ad depositum des Kriegsgerichtes zu nehmen15.
VIII. Zuschuß für das Kärntnertortheater
Der Minister des Inneren Dr. Bach besprach schließlich die Dotation des Kärntnertortheaters16. Er bemerkte, daß sich dieses Theater in eigener Regie unter der Leitung des Regirungsrates Holbein und unter der Oberleitung des Oberstkämmereramtes befinde.
Was die finanzielle Lage dieses Theaters anbelangt, so sei es bekannt, daß es einen jährlichen Zuschuß von 70.000 f. erhalte. Diese Dotation sinke aber auf 20.000 f. herab, wenn die Logen für den Ah. Hof, die Sperrsitze, Freikarten, Militärbillets etc., wodurch der Einnahme bei 50.000 f. entgehen, in Abrechnung gebracht werden.
Für die Gegenwart stelle sich über die erwähnte Dotation ein Defizit von 56.000 f. in Aussicht17. An eine Verpachtung dieses Theaters sei nicht zu denken, da sich niemand finden würde, dieses gewagte Geschäft zu übernehmen, und so erübrige nichts, als die eigene Regie unter der Leitung des Holbein für das nächste Jahr zu belassen, übrigens aber ihm nach dem Antrage des Oberstkämmerers Sparsamkeit und Einschränkung zu empfehlen.
Da nach dem Angeführten die Dotation von 70.000 f. eigentlich nur 20.000 f. beträgt, und ein so bedeutendes Defizit in Aussicht steht, so wäre nach dem Antrage des Oberstkämmerers zu der Dotation von 70.000 f. ein Zuschuß von 40.000 f. von Sr. Majestät zu erbitten18.
Über diesen Gegenstand (welcher einer künftigen Beratung vorbehalten wurde) ist kein Beschluß gefaßt worden, weil die Sitzung wegen vorgerückter Stunde aufgehoben werden mußte19.
Wien, am 14. Oktober 1851. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Radautz, den 25. Oktober 1851.