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Nr. 550 Ministerrat, Wien, 7. September 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Schwarzenberg 10. 9.), P. Krauß, Bach 13. 9., Thinnfeld 13. 9., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3083 – KZ. 3207 –

Protokoll des am 7. September 1851 zu Wien stattgefundenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Eidesformel für die Staatsbeamten

Gegenstand der heutigen, von Sr. Majestät dem Kaiser Ah. angeordneten Beratung war die Fassung, welche den Formeln jener Eide zu geben wäre, welche die Beamten etc. zufolge des in der Sitzung vom 28. August 1851 ausgesprochenen Ah. Beschlusses abzulegen haben werden1.

Der Minister des Inneren las den Entwurf der allgemeinen Eidesformel, welche durch Einschaltungen nach Maßgabe der Diensteskategorie jedes schwörenden Beamten näher präzisiert werden könnte2.

Nachdem die Ah. Willensmeinung dahin geht, daß alle Beamten ohne Verzug Sr. Majestät einen durch keinen Vorbehalt auf die Reichsverfassung beschränkten Eid der Treue ablegen, und nachdem wohl alle Beamten bereits auf ihre speziellen Amtspflichten beeidigt sind, so daß eine abermalige Beschwörung der letzteren aus dem gegenwärtigen Anlasse nicht erforderlich scheint, glaubte der Kultusminister vorschlagen zu sollen, daß für dermal bloß eine kurze unbedingte Eidesformel vorzuschreiben wäre, nach welcher alle Beamten zu schwören hätten. Die Formeln für die Diensteide bei Eintritt in den Staatsdienst, Beförderungen, Versetzungen etc. wären aber sofort mit Rücksicht auf die mit den verschiedenen Dienstposten verbundenen wichtigsten Amtspflichten einer neuen Redaktion zu unterziehen.

Se. Majestät der Kaiser geruhten dieser Modalität die Ah. Genehmigung zu erteilen. Die Frage, ob der frühere Beisatz wegen Nichtteilnahme an geheimen Gesellschaften wieder einzuführen sei3, wurde Allerhöchstenortes verneinend entschieden, nachdem der Minister des Inneren bemerkt hatte, der beabsichtigte Zweck werde weit sicherer durch das gesetzliche Verbot geheimer Gesellschaften und durch die Bestimmung der Dienstpragmatik erreicht werden, daß durch Teilnahme an verbotenen Gesellschaften der Dienst verwirkt werde4.

Über die Frage, ob in der Formel für den neuen, jetzt allgemein abzulegenden Eid auch die Ah. Enthebung von dem auf die Verfassung geleisteten Eid ausdrücklich zu erwähnen sei, äußerte Minister Graf Thun , daß ihm dies weder rätlich noch überhaupt nötig|| S. 210 PDF || erscheine, zumal in der Ablegung eines engeren und unbedingte Verpflichtungen zur Treue und Gehorsam enthaltenden Eides die Zurücknahme des früheren bedingten Gelöbnisses gelegen sein dürfte.

Se. Majestät geruhten hierauf nach dem Vorschlage des Ministers des Inneren Ah. zu bestimmen, daß die Enthebung von der Eidespflicht auf die Verfassung in dem Ah. Handbillet auszusprechen wäre, womit die allgemeine Eidesformel dem Ministerpräsidenten zur weiteren Verfügung mitgeteilt werden wird. Auch werde zugleich Allerhöchstenortes erklärt werden, daß diejenigen Beamten, welche sich den neuen allgemeinen Eid abzulegen weigern, ihres Dienstes verlustig werden.

Auf Grundlage der allgemeinen Eidesformel werden die einzelnen Minister die neuen Eidesformeln für die höheren Dienstposten der Ah. Schlußfassung zu unterziehen, jene für die Subalternen aber selbst vorzuschreiben haben.

Mit der Vorlage der Entwürfe zu dem Ah. Handschreiben und zu der allgemeinen Eidesformel geruhten Se. Majestät den Ministerpräsidenten Ah. zu beauftragen5.

II. Waffenablieferung der aufgelösten Nationalgarden

Der Minister des Inneren richtete an Se. Majestät die au. Anfrage, welche Waffen der aufgelösten Nationalgarden als Ärarialwaffen an die k. k. Magazine auszuliefern kämen6.

Se. Majestät geruhten zu bestimmen, daß nebst den Kanonen alle Ärarialschußwaffen und Bajonette, dann die Armeetrommeln einzuliefern seien. Die Säbel und eigenen Stutzen könnten den Exgarden belassen werden. Die Militärmusikinstrumente seien nicht einzuliefern, dagegen wären die Fahnen in den Zeughäusern aufzubewahren.

Der Minister des Inneren wird gemäß dieser Ah. Weisungen die Landesbehörden zu ihrer Richtschnur belehren7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 3. Oktober 1851.