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Nr. 547 Ministerrat, Wien, 27. August 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 29. 8.), P. Krauß 8. 9., Bach 9. 9., Thinnfeld 5. 9., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 5. 9.; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 2960 – KZ. 2949 –

Protokoll der am 27. August 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Wirkungskreise der Minister und Statthaltereien

Der Ministerpräsident brachte ein Ah. Kabinettschreiben vom heutigen Tage zur Kenntnis des Ministerrates, womit Se. Majestät mit Beziehung auf die Ah. Beschlüsse vom 20. d. M.1 hinsichtlich der künftigen politischen Stellung Allerhöchstihres Ministeriums dem vortragenden Minister aufzutragen geruhten, durch das Ministerium unverzüglich in Beratung ziehen zu lassen, welcher Bereich der Wirksamkeit den einzelnen Ministerien sowohl als dem Gesamtministerium, dann den Statthaltereien zu bezeichnen, und welche Einrichtungen zum Behufe der genauen Einhaltung erforderlich wären2.

Der Ministerpräsident lud die Minister ein, diese Angelegenheit in Überlegung zu nehmen und ihm darüber ihre Ansichten mitzuteilen. Er werde dann Sorge tragen, daß das ganze zusammengestellt und in eine bestimmte Norm gebracht werde. Diese Erwägungen wären auch auf die Personalernennungen auszudehnen, welche nämlich den Ministern und welche Se. Majestät dem Kaiser vorzubehalten wären3.

II. Steuerausschreibung pro 1852

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß eröffnete, daß es nun notwendig werde, Sr. Majestät einen au. Vortrag wegen Ausschreibung der direkten Steuern für das Verwaltungsjahr 1852 zu erstatten. Da an der Einrichtung der direkten Steuern in diesem Jahre nichts geändert wurde, so wäre deren Ausschreibung für das Jahr 1852 in derselben Art wie für das Jahr 1851 in Antrag zu bringen, wogegen sich keine Erinnerung ergab4.

III. Einführung der österreichischen Steuern in Krakau

Derselbe Minister bemerkte weiter, daß, da nunmehr der stabile Kataster auch in Dalmatien und in Krakau zustandegebracht ist, im letzteren Lande aber noch die polnische Steuer besteht, diese nun aufzuhören und auch dort die österreichische Steuer in Anwendung zu kommen hätte, wogegen gleichfalls nichts erinnert wurde5.

IV. Umtriebe der Juden aus Anlaß der Ah. Erlässe vom 20. August d. J

Der Finanzminister machte ferner die Mitteilung, daß die gestrige Börse gut, die von heute aber schlecht war, und daß ihm von mehreren verläßlichen Seiten eröffnet wurde, es werde gegen die Ah. Erlässe von 20. August d. J.6 (wie sie die Wiener Zeitung vom 26. d. M. bringt) besonders von den Juden in der Besorgnis agitiert, daß sie dadurch der Emanzipation wieder verlustig werden dürften. Hiedurch treten die finanziellen Rücksichten in den Hintergrund und die Sache gewinne eine politische Tendenz, welche man nicht aufkommen lassen dürfe.

Der Minister des Inneren , welchem übrigens durch telegraphische Depeschen von allen Seiten übereinstimmend gemeldet wird, daß nichts zu besorgen sei, wird aus Anlaß dieser Mitteilung des Finanzministers sich über die erwähnten Tendenzen unterrichten und behält sich den weiteren Vorgang nach dem Befunde vor7.

V. Anleihe

Der Finanzminister brachte hierauf die Frage, ob das schon öfter besprochene Anlehen nun aufzulegen sei, oder ob damit noch zugewartet werden solle, zur Sprache8. Er bemerkte, daß sich Stimmen für das eine und das andere ausgesprochen haben. Baron Rothschild und sein Bruder waren für den unmittelbaren Vorgang, Baron Sina und Baron Eskeles sprachen sich für die Verschiebung auf einige Wochen aus, weil man früher im reinen sein müsse, was die neuen Erlässe vom 20. d. M.9 für eine Wirkung im Auslande hervorbringen werden. Baron Kübeck, mit welchem der Finanzminister darüber gesprochen, erklärte sich für den unmittelbaren Vorgang.

Der Finanzminister würde vom finanziellen Standpunkte aus keinen Anstand nehmen, das gedachte Anlehen sogleich aufzulegen, wenn nicht etwa politische Rücksichten, dieses zu tun, widerraten.

Nachdem jedoch der Minister des Inneren auch aus politischen Rücksichten sich für das unmittelbare Vorgehen mit dem Anlehen aussprach, weil die Kundgebungen von|| S. 196 PDF || allen Seiten befriedigend sind, weil die Haltung der Hauptstadt maßgebend für die Provinzen sein wird, von welchen wiederholte Wünsche nach der baldigen Ordnung unserer Valutaverhältnisse geäußert wurden, so einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß mit dem Anlehen nun vorgegangen werden solle.

Der Finanzminister hielt sich jedoch verpflichtet zu bemerken, daß er hierbei von der Voraussetzung ausgegangen sei, daß Se. Majestät Sich geneigt finden dürften, mit der Reduktion der Armee vorzugehen. Auf diesen finanziell ebenso als politisch wichtigen Umstand komme alles an. Die Finanzen seien nicht länger imstande, einen so großen Militäraufwand, wie er jetzt ist, zu bestreiten. Politisch wichtig wäre die Reduktion des Militärs wegen ihres guten Eindruckes und weil dadurch gezeigt würde, daß Se. Majestät im Inneren Ihrer Sache so gewiß sind, daß Allerhöchstdieselben einer so großen Armee nicht mehr benötigen. Es wäre allerdings ein großes Korrektivmittel für das Anlehen, wenn die Ankündigung von der Reduktion der Armee vor oder mit der Auflegung desselben hätte erfolgen können, und es wird jetzt nur der Wunsch ausgedrückt, daß diese Reduktion bald erfolgen möge.

Hinsichtlich der Bedingungen des Anlehens bemerkte der Finanzminister, daß man in der öffentlichen Meinung daran Anstoß gefunden habe, daß zweierlei Währungen für die Verzinsung angenommen werden wollen, nämlich für die eine Serie in Papiergeld und für die andere in Metallmünze. Die Einwendung dagegen sei dahin gerichtet, daß die Regierung nicht anerkennen soll, das Papiergeld sei verschieden von der Münze.

Der Finanzminister erinnerte, daß, wenn er nicht in dem Falle wäre, dringende, im Inlande allein nicht zu deckende Bedürfnisse bestreiten und zugleich die Währung herstellen zu müssen, er nur eine Valuta gewählt und das Anlehen auf das Inland beschränkt haben würde. Allein, dieses sei unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht möglich.

Die oberwähnte Bemerkung wolle er indessen durch eine Änderung in der Stilisierung berücksichtigen. Es sei, bemerkte derselbe, für die eine Serie die Verzinsung bei der Staatsschuldenkasse in Wien und einigen anderen Kassen in Papiergeld, für die andere Serie die Verzinsung in Silbermünze bei den genannten Kassen in Wien und in Amsterdam, Paris, Frankfurt und Brüssel beabsichtiget. Durch die Weglassung der Worte: „in Silbermünze bei den genannten Kassen in Wien“, in welchen eigentlich der Anstoß liege, werde der obige Einwurf entfallen.

Endlich besprach der Finanzminister den Emissionspreis und die Vorteile, die denjenigen gewährt werden dürften, die in den ersten Wochen der Subskriptionszeit einzeichnen, auf größere Summen subskribieren oder Subskriptionen sammeln.

Der Finanzminister bemerkte weiter, das Haus Rothschild stelle das Verlangen, daß bei jenen, welche in den ersten zwei Wochen subskribiert haben, der Subskriptionsbetrag nicht verringert werden solle. Der Finanzminister erklärte sich damit einverstanden. Hiernach wäre in die Ausschreibung des Anlehens ein Punkt hinsichtlich der Reduktion dahin aufzunehmen, daß nur jene Subskribenten einer Reduktion unterliegen sollen, welchen sie nicht zugesichert worden ist.

Die anfangs mit 80 Millionen bestimmte Summe trug der Finanzminister jetzt auf 85 Millionen zu erhöhen an, um für größere Bedürfnisse größere Mittel zu besitzen, weil ferner das Haus Arnstein und Eskeles die in Silber verzinslichen und rückzahlbaren Obligationen für die Comer Eisenbahn zurückgeben will, deren Einziehung der Finanzminister|| S. 197 PDF || als wünschenswert erkennt10, und weil diese Ziffer nicht mit jener zusammentrifft, die der bestandene Reichstag für das Anlehen ausgesprochen hatte11, daher allen Beziehungen auf diese reichstägliche Bewilligung begegnet wird.

Hinsichtlich des Verhältnisses zum Hause Rothschild erwähnte der Finanzminister, daß dasselbe, aufgefordert, einen Betrag zu subskribieren, erklärt habe, erst dann subskribieren zu wollen, wenn der Emissionspreis bekannt sein wird. Indessen habe es durch seinen Einfluß in Frankfurt, Paris, Amsterdam und durch seine Agenten in Berlin, Brüssel, Antwerpen etc. das Anlehen zu unterstützen und für die bei ihm subskribierten Beträge haften zu wollen versprochen unter der Bedingung, daß ihm eine Provision von 1 % zugestanden werde, wogegen der Finanzminister nichts einzuwenden fand12.

Das Haus Rothschild würde einen Wert darauf legen, wenn erklärt werden wollte, die Zinsen werden bei dem Hause Rothschild gezahlt. Mit dieser Erklärung gedenkt jedoch der Finanzminister zurückzuhalten, bis ihm der Subskriptionsbetrag dieses Hauses bekannt sein wird.

Mit den sämtlichen vorstehenden Anträgen des Finanzministers erklärte sich der Ministerrat einverstanden13.

VI. Schleichhandel an der polnischen Grenze

Der Finanzminister referierte schließlich, daß bereits seit dem Jahre 1846 Verhandlungen mit Rußland im Zuge seien, gemeinschaftliche Maßregeln zur Verhinderung des Schleichhandels an der Grenze von Polen zu treffen. Diese beschränkten sich bis nun lediglich auf die Transitoversendungen auf der Weichsel. Hierüber wurde ein Protokoll mit dem russischen Staatsrate Tegoborski aufgenommen und mit den Ministerien des Äußern und des Handels Rücksprache gepflogen14. Tegoborski, von Ischl zurückgekehrt, wünscht nun eine Entscheidung darüber und trägt an, um einen Schritt weiter zu gehen, nämlich diese Maßregeln nicht bloß auf die Transitosendungen auf der Weichsel zu beschränken, sondern auf alle Transitosendungen auf dem trockenen Wege über die Grenze von Krakau und anderen Punkten auszudehnen. Die Sendungen wären von dem Amte des einen Staates an das Amt des anderen zu begleiten und nicht eher als vollbracht anzusehen, bis die Auswechslung der Bolletten geschehen ist15.

Der Finanzminister findet vom finanziellen Standpunkte keinen Anstand dagegen. Es wäre der Würde der Regierung nicht angemessen, dem Schleichhandel nicht überall, wo|| S. 198 PDF || er vorkommen könnte, hindernd in den Weg zu treten. Auch wären diese Maßregeln für das Land selbst vorteilhaft, weil, wenn man bei Transitosendungen strenger ist, fremde Waren nicht so leicht hereingebracht werden können.

Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, nur fügte der Minister für Handel etc., Ritter v. Baumgartner , den Wunsch bei, daß die Begleitung der Transitosendungen nicht an die Ämter der letzten Kategorie, sondern an ein Amt wenigstens des zweiten Ranges zu geschehen hätte, um die sonst leicht möglichen Einverständnisse zu hindern oder doch zu erschweren.

Der Finanzminister wird diese letztere Bemerkung des Handelsministers gehörig berücksichtigen16.

VII. Auszeichnungen

Der Minister des Inneren Dr. Bach erhielt die Zustimmung des Ministerrates, für einige Individuen, welche sich bei der letzten Überschwemmung zu Hermannstadt in Siebenbürgen besonders hervorgetan haben und deshalb von den Landesautoritäten empfohlen werden, Auszeichnungen bei Sr. Majestät in Antrag zu bringen, und zwar für den Zimmermeister Joseph Hain das silberne Verdienstkreuz mit der Krone und für drei andere Individuen die Ah. Zufriedenheitsbezeugung17.

VIII. Bestimmungen über den Grundentlastungsfonds

Derselbe Minister referierte mit Beziehung auf das Ah. Patent vom 11. April 1851, womit Bestimmungen über den Grundentlastungsfonds angeordnet werden, und zwar den § 5 desselben, welcher aussagt18: „Alle Kapitalien und Restbeträge von Kapitalien, welche den vom Ministerrate über Anhörung der Grundentlastungskommission und des Statthalters für jedes Kronland festzusetzenden Minimalbetrag nicht erreichen, müssen von den Verpflichteten binnen zwei Jahren bar bezahlt werden, etc.“, welcher Betrag von dem Ministerrate als solcher festzusetzen und zur Einzahlung zu bestimmen wäre.

Nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach wären in der Regel alle Beträge unter 10 f. oder die bei der Teilung des Kapitals durch zehn verbleibenden Restbeträge als die zu der erwähnten Einzahlung bestimmten anzusehen. Nach den von den Grundentlastungskommissionen und den Statthaltern eingelangten Berichten und Anträgen, bemerkte der Minister, haben Österreich ob der Enns und Salzburg bereits das, was das durch zehn Teilbare übersteigt, und zwar schon im ersten Jahre eingezahlt. Diese beschränkte Auffassung wäre nach der Ansicht des Ministers aufrechtzuerhalten.

Für 10 f. erklärten sich Mähren, Schlesien, Niederösterreich, Steiermark, Görz und Tirol, für 5 f. Krain und Triest, für 2 f. Istrien, für 20 f. Böhmen, für 12 f. Kärnten.|| S. 199 PDF ||

Der Minister Dr. Bach meint, daß jene Kronländer, welche 10 f. antragen, dabei zu belassen und denselben auch Kärnten (wo 12 f. angetragen werden), dann Böhmen (wo 20 f. angetragen sind) anzureihen wäre, das letztere deshalb, weil in Mähren und Schlesien, wo gleiche Verhältnisse wie in Böhmen obwalten, nur 10 f. angetragen worden sind und kein Grund besteht, diese Nachbarprovinzen verschieden zu behandeln.

Bei den anderen (Krain und Triest) wäre es bei den angetragenen 5 f. zu belassen und dieser Kategorie auch Istrien, wo nur 2 f. in Antrag kamen, anzureihen.

Was die weiteren Anträge hinsichtlich der Einzahlung der Restbeträge anbelangt (Mähren und Steiermark meinen, daß sie von jeder einzelnen Entlastungsurkunde, andere, daß sie von der ganzen Schuldigkeit, Görz und Tirol, daß sie von der Gesamtschuldigkeit des Komplexes zu nehmen wären), glaubt der Minister, daß sich diesfalls den mit den Landesverhältnissen genau bekannten Grundentlastungskommissionen anzuschließen wäre.

Der Ministerrat teilte diese Ansicht, und nur der Finanzminister glaubte bemerken zu sollen, daß jene, welche verschiedene Arten von Dienst oder an verschiedene Personen zu zahlen hatten und auf die hiernach eine vielleicht zu drückende Zahlung entfallen würde, dazu nicht verhalten werden sollten19.

IX. Eidesleistung der Beamten

Der Minister des Inneren brachte aus Anlaß der gestern kundgemachten Ah. Erlässe vom 20. d. M. den Eid der Beamten zur Sprache20. Nach seiner Ansicht wäre a) für die Zukunft eine den Verhältnissen angemessene Eidesformel festzusetzen, b) die Beamten, welche den Eid auf die Verfassung geleistet haben, wären dessen zu entbinden, und c) diese Beamten hätten den Eid nach der neuen Formel zu schwören.

Ein Beschluß wurde hierüber nicht gefaßt, indem nach längerer Besprechung über diesen Gegenstand der Minister des Inneren sich vorbehielt, mit Beibringung der Eidesformeln diese Sache neuerdings vorzubringen21.

X. Deutschkatholiken; Modifizierung des Vereinsgesetzes

Derselbe Minister leitete ferner die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf die in Österreich befindlichen sogenannten Deutschkatholiken22, rücksichtlich welcher, da sie ihr Dasein zu Agitationen benützen, irgend eine Verfügung als notwendig erscheine.

Die Deutschkatholiken, bemerkte derselbe, seien keine anerkannte Religionsgesellschaft, ihre rituellen Gebräuche (Taufen, Trauungen, Begräbnisse) werden nur geduldet, und eine rechtliche Stellung im Staate sei ihnen nicht angewiesen. Als Vereine könne man sie|| S. 200 PDF || auch nicht gelten lassen, da unsere Regierung Vereine, welche Akte wie die oberwähnten vornehmen dürften, nicht kennt. Nachdem nun eine nicht anerkannte Religionsgesellschaft keine Religionsgesellschaft ist und die Deutschkatholiken auch nicht als gesetzliche Vereine angesehen werden können, so schiene es dem Minister des Inneren am einfachsten, diese Gesellschaft als verbotenen Verein aufzulösen. In religiöser Beziehung würden dann die Deutschkatholiken jener Konfession anzugehören haben, welcher sie früher angehörten, da bei ihnen die zum Übertritte zu einer anderen anerkannten Konfession gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingetreten sind. Würden sie dann noch rituelle Akte vornehmen, so würden diese als nach den allgemeinen Strafgesetzen zu ahndende Handlungen zu behandeln sein, und ihren Zusammenkünften würde die polizeiliche Gewalt entgegenzutreten haben.

Bei diesem Anlasse, meinte der Minister, wäre auch dem Vereinsgesetze eine wesentliche Modifikation zu geben, und es schiene ihm angedeutet, das Vereinsgesetz vom März 1849 außer Wirksamkeit zu setzen und jenes vom Jahre 1843 wieder zu aktivieren und dasselbe für Ungarn, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen, überhaupt für die Länder, für welche es damals nicht erlassen wurde, auszudehnen23.

Ob das die angemessene Richtung wäre, in diesen Sachen so vorzugehen, darüber wünschte der Minister Dr. Bach die Ansichten des Ministerrates zu vernehmen24.

Über die Bemerkung des Kultusministers Grafen v. Thun , daß der Punkt, die Deutschkatholiken hätten nach Auflösung ihres Vereins wieder derjenigen Religionsgesellschaft anzugehören, zu welcher sie sich früher bekannten, auf faktische Schwierigkeiten stoßen dürfte, behielt sich der Minister Dr. Bach vor, diesen Gegenstand noch früher mit dem Grafen Thun zu besprechen25.

XI. Reise des Kaisers nach Ischl

Schließlich brachte der Ministerpräsident zur Kenntnis des Ministerrates, daß Se. Majestät der König von Preußen Ende dieser Woche nach Ischl kommen und daß Se. Majestät der Kaiser ihn dort begrüßen wollen.

Da der König von Preußen den Ministerpräsidenten v. Manteuffel mitnimmt, so werde sich auch der referierende Ministerpräsident im Ah. Auftrage Sr. Majestät des Kaisers morgen früh gleichfalls auf einige Tage nach Ischl begeben26.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 6. August 1851.