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Nr. 544 Ministerrat, Wien, 22. August 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 23. 8.), P. Krauß 23. 8., Bach 23. 8., Thinnfeld 23. 8., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 2876 – KZ. 2945 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 22. August 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Auflösung der Nationalgarde

Der Ministerpräsident teilte dem Ministerrate diejenigen Modifikationen mit, welche Se. Majestät in dem Allerhöchstdenselben vorgelegten Patentsentwurf über die Auflösung der Nationalgarde zu beschließen geruhten, und übergab sofort den Akt zur weiteren Ausfertigung, wogegen nichts erinnert wurde1.

II. Begnadigungsgesuche und -anträge

Der Justizminister referierte über nachstehende Begnadigungsgesuche nachstehender wegen Teilnahme an der ungrischen Revolution Verurteilter: a) des Johann Buócz, gewesenen Stuhlrichters, verurteilt auf acht Jahre, seit eineinhalb Jahren bereits in der Strafe, mit dem Antrage auf Abweisung, welchem sich der Kriegs- und Finanzminister anschlossen. Die Minister für Landeskultur, Kultus und Handel schlossen sich dagegen dem Antrage des Ministers des Inneren an: die Herabsetzung der Strafe auf die Hälfte, also auf vier Jahre, bei Sr. Majestät zu beantragen, weil bei der letzten Sichtung der Verurteilten viele, bedeutend schwerer Gravierte begnadigt worden sind, und Buócz in seiner untergeordneten Stellung mehr auf höheren Antrieb als aus eigener Bewegung gehandelt haben mag.

In diesem, dem Antrage der Majorität entsprechenden Sinne wird demnach der Justizminister den Vortrag an Se. Majestät erstatten2. b) des Michael Ronay, gewesener erster Vizegespan, verurteilt auf acht Jahre, ebenfalls eineinhalb Jahre in Strafe, mit dem Antrage auf Abweisung, welchem dieses Mal, in Rücksicht der geschilderten hervorragenderen Stellung und Tätigkeit des Verurteilten, die Stimmenmehrheit – bis auf die Minister des Inneren und des Handels – beitrat3. c) des Joseph Hellman, verurteilt auf|| S. 181 PDF || 20 J ahre, gleichfalls mit dem Antrage auf Abweisung, wogen nichts eingewendet wurde, weil der Verurteilte auch des Raubes und der Plünderung überwiesen ist4; ferner

III. Begnadigungsgesuche und -anträge

über das Begnadigungsgesuch der Therese Pock in Erlau für ihren Gatten, welcher wegen Veranstaltung einer Feier der 1848er Märztage in seinem Hause im heurigen Jahre auf zwei Jahre kondemniert wurde, mit dem Antrage auf Abweisung, insofern die Bitte auf Strafnachlaß gerichtet ist; insofern jedoch gebeten wird, daß der Verurteilte nicht nach Josefstadt abgeführt werde, sondern seine Strafe im Neugebäude zu Pest wegen Nähe der Bittstellerin erstehen dürfe, war der Justizminister der Meinung, daß ihm nach dem Antrage des Kriegsgerichts etc. erlaubt werde, seine Strafe in Ofen abzusitzen5.

Gegen diese Anträge wurde ebensowenig eingewandt als gegen den ferneren Antrag:

IV. Begnadigungsgesuche und -anträge

auf Nachsicht der Todesstrafe, zu welcher Josef Raczky wegen Nachmachung öffentlicher, als Münze geltender Kreditspapiere im Wege rechtens verurteilt worden ist6.

V. Auszeichnung für Joseph Maksziány

Der Finanzminister erhielt die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes für den bei Einführung des Grundsteuerprovisorii in Ungern ausgezeichnet tätig gewesenen Kommissär Maksziány7.

VI. Einkommensteuer im lombardisch-venezianischen Königreiche

Derselbe Minister referierte über die Bitte der lombardisch-venezianischen Städte um Befreiung von der Entrichtung der Einkommensteuer für das erste Halbjahr oder um Pauschalierung derselben8.

Dem Begehren um Befreiung könnte gegenüber der allgemeinen Verpflichtung in keinem Falle eine Folge gegeben werden; ohnehin liegt schon darin eine Begünstigung, daß die Einbringung des Einkommensbekenntnisses auf der Basis des Durchschnitts der Jahre 1848, 1849 und 1850 gestattet ist, von denen die beiden ersteren jedenfalls sehr ungünstig für das Steuerärar sind.

Dagegen würde der Finanzminister keinen Anstand nehmen, die Behörden anzuweisen, daß sie auch im lombardisch-venezianischen Königreiche nach denjenigen Bestimmungen vorgehen, welche zur Erleichterung der einzelnen Kontribuenten in Ansehung der korporativen Fassionen für die anderen Kronländer erlassen worden sind.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden9.

Bei diesem Anlasse brachte der Finanzminister auch das besondere Verhältnis der Besteuerung der Hausnutzungen in der Lombardie mit dem Bemerken zur Sprache, daß, nachdem dort das alte System der Besteuerung nach der 100jährigen Schätzung behoben|| S. 182 PDF || und die Besteuerung nach dem Zinsertrage eingeführt worden, zugleich erklärt wurde, die Häuser der Kolonen, so außer den Städten und Märkten sich befinden, von der Besteuerung nach dem Zinsertrage frei zu lassen10. Weil aber der Begriff von „Märkten“ in der Lombardie keine agesetzlich festgesetztea Bedeutung hat, so würde die bezügliche Unterscheidung aufgehoben und die Freilassung der Kolonenhäuser überhaupt von der in Rede stehenden Besteuerung ausgesprochen werden.

Der Ministerpräsident bezweifelte, ob hiermit den Kolonen selbst irgend eine Erleichterung verschafft werden wird, da in der Regel der Obereigentümer die Steuern etc. entrichtet; indessen würde – nach der Bemerkung des Finanzministers – hiermit wenigstens dem Grundherrn jeder Vorwand zu mehrerer Bedrückung seiner Kolonen benommen werden11.

VII. Militärassistenz für den Karlstädter griechisch-nichtunierten Bischof

Der Kriegsminister referierte über die Anfrage des Landesmilitärkommandos in Agram, ob dem griechisch-nichtunierten Bischofe Joanovics in Karlstadt die verlangte Militärassistenz zur Durchsetzung eines Konsistorialbeschlusses wegen Entfernung eines Archimandriten aus seinem Kloster zu gewähren sei.

Der Kultusminister erkannte einstimmig mit dem Kriegsminister, daß der Bischof durch genaue Nachweisung des Tatbestandes seine Forderung gehörig zu begründen hätte, wornach dann der Banus als Kommandierender und politischer Landeschef sein Amt zu handeln haben würde. In diesem Sinne wird ihm der Kriegsminister antworten12.

VIII. Auszeichnungsanträge

Der Minister des Inneren erhielt die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit und beziehungsweise ohne Krone an die Gendarmen Ambrus und Moldovan13, dann

IX. Auszeichnungsanträge

an den Richter der Gemeinde Brand Hrdliczka14, endlich

X. Auszeichnungsanträge

bzur Ablehnung des Antrags auf Ausspruchb der Ah. Zufriedenheitsbezeigung an den Großhändler Gastl in Brünn, da der Antrag des Statthalters auf eine größere Auszeichnung für denselben als nicht gerechtfertigt sich darstellt.

XI. Auszeichnungs­anträge

Ebenso erhielt der Unterrichts- und Kultusminister die Beistimmung des Ministerrates zu dem Antrage auf das silberne Verdienstkreuz mit Krone an den Schullehrer Franz Edelbacher15 und

XII. Auszeichnungsanträge

des goldenen Verdienstkreuzes an den Basilianer Ordenspriester und Gymnasialdirektor Ignaz Singilewicz16.

XIII. Diätenklasse für außerordentliche Professoren

Über die vorgekommene Anfrage, welcher Diätenklasse die außerordentlichen Professoren angehören, wurde übereinstimmend mit dem Unterrichtsminister erkannt, daß kein Unterschied zwischen diesen und den ordentlichen Professoren zu bestehen habe17.

XIV. Suspendierung der philosophischen Fakultät an der Olmützer Universität

Bei der Olmützer Universität bestanden bisher nur drei Fakultäten: die theologische, juridische und philosophische. Durch die Vereinigung des philosophischen Studiums mit dem Obergymnasium ist die philosophische Fakultät daselbst, die von jeher nicht am besten bestellt war, noch mehr herabgekommen. Der Unterrichtsminister gedächte daher, dieselbe bei der ganz unbedeutenden Frequenz vorderhand zu suspendieren und nur den Professor der Geschichte fortbestehen zu lassen, welcher sodann der juridischen Fakultät beizugesellen wäre.

Der Ministerrat fand nichts dagegen zu erinnern18.

XV. Zolltarifsentwurf (1. Beratung)

Der Ministerpräsident machte den Ministerrat auf die Dringlichkeit der Beratung des Entwurfs des neuen Zolltarifs aufmerksam und lud den Handelsminister ein, denselben nunmehr zum Vortrage zu bringen19. Der Finanzminister war zwar der Meinung, daß man sich vorerst über die Hauptgrundsätze einigen möge, ob der itzige Zeitpunkt geeignet ist, mit der Einführung desselben vorzugehen, dann ob er auf ein Mal oder in welchen Abstufungen einzuführen sei.

Auf die Erwiderung des Handelsministers aber, daß Schnelligkeit des Vorgehens vor allem hier nottue, um sich nicht durch etwaige Verlängerung des Abschlusses des Zollvereines auf neue zwölf Jahre den Rang ablaufen zu lassen, daß die Grundsätze des Tarifs von dem vorigen cMinisterium genehmigt, der Tarif sofort von der Tarifkommissionc ausgearbeitet worden sei, mithin, wenn die Grundsätze abermal in Frage gestellt würden,|| S. 184 PDF || die zweijährige Arbeit umsonst wäre, daß endlich die Durchgehung der Vorerinnerungen Gelegenheit bieten werde, auf die Grundsätze zurückzukommen, ward die Vornahme der Beratung des gedachten Entwurfs für die nächste Sitzung beschlossen20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 25. August 1851.