MRP-1-2-05-0-18510718-P-0529.xml

|

Nr. 529 Ministerrat, Wien, 18. Juli 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 21. 7.), P. Krauß 25. 7. (nur bei I anw.), Bach 28. 7., Thinnfeld 21. 7., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 2475 – KZ. 2418 –

Protokoll des am 18. Juli 1851 zu Wien abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Ausschreibung einer Anleihe

Der Finanzminister entwickelte umständlich die Modalitäten, unter welchen das Anlehen zur Herstellung der Ordnung in den Geldverhältnissen des Kaiserreiches zu kontrahieren wäre1. Baron Krauß gab im Laufe der hierüber gepflogenen Beratungen die von den übrigen Ministern gewünschten näheren Aufklärungen über mehrere Punkte, und sämtliche Stimmführer erklärten sich schließlich vollkommen einverstanden, daß auf diesen Grundlagen durch die im Ministerrate vorgelesene Kundmachung ein Anlehen ausgeschrieben werde und der Finanzminister diesfalls mit dem Handlungshause Rothschild vorläufig Rücksprache pflege. Infolge dieser Ermächtigung entfernte sich Baron Krauß, um sofort mit den Repräsentanten des genannten Hauses Verhandlungen zu pflegen2.

II. Industrieausstellung in Wien anno 1853

Über die von dem Handelsminister gemachte Auseinandersetzung der Schwierigkeiten, welche der Abhaltung einer österreichischen Industrieausstellung im Jahre 1852 im Wege stehen würden, vereinigte man sich zu dem bei Sr. Majestät au. zu stellenden Antrage auf einen Aufschub bis zum Jahre 18533.

III. Übersiedlungsgebühren für den Zivil- und Militärgouverneur in Siebenbürgen

Über Antrag des Ministers des Inneren wurde beschlossen, bei Sr. Majestät darauf anzutragen, daß dem Militär- und Zivilgouverneur Fürsten Schwarzenberg die Übersiedlungsgebühren anach Hermannstadta Ag. bewilligt würden4.

IV. Auszeichnung für die Bürgermeister zu Meran und Ischl

Den weitern Anträgen desselben Ministers auf Ag. Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an die Bürgermeister Haller zu Meran und Seeauer zu Ischl wurde allseitig beigestimmt5.

V. Bestätigung der neugewählten Bürgermeister zu Olmütz und Agram

Ebenso ergab sich keine Erinnerung gegen die au. Anträge des Ministers Dr. Bach auf Ah. Bestätigung der neugewählten Bürgermeister Kreiml zu Olmütz und Kamauf zu Agram6.

VI. Verwendung des Ludoviceums in Pest

Der Minister des Inneren brachte die dem großen, auf Landeskosten in Pest erbauten Gebäude, das „Ludoviceum“ genannt, zu gebende Widmung zur Sprache. Ursprünglich war es bestimmt, eine großartige ungarische Militärerziehungsanstalt aufzunehmen7. Wenn die Regierung bereits vor dem Jahre 1848 das Inslebentreten dieses nationalen Militärinstitutes nicht begünstigte, so kann hievon unter den gegenwärtig eingetretenen Verhältnissen umso weniger die Rede sein. Da jedoch dieses, mit großen Kosten hergestellte Gebäude, welches dermal provisorisch als Militärspital benützt wird, doch bleibend zu einer Humanitätsanstalt zum Besten des ganzen Landes Ungarn gewidmet werden sollte, so schlägt Minister Dr. Bach vor, dasselbe zu einem Irrenhause zu verwenden, zumal es an einer solchen, den bescheidensten Forderungen entsprechenden Anstalt in Ungarn gänzlich gebricht.

Diesem Antrage wurde allerseits beigepflichtet8.

VII. Teilbarkeit unbeweglicher Güter in Ungarn (2. Beratung)

Hierauf wurde die Beratung über das für Ungarn, Kroatien, Slawonien und die Woiwodschaft zu erlassende Gesetz über die Grenzen der Teilbarkeit unbeweglicher Güter und über „die Erbfolge in unteilbaren Besitzungen“ fortgesetzt und die Fassung der §§ 5 bis zum Schluß (§ 13) einstimmig gutgeheißen9.

Man vereinigte sich jedoch nach dem Vorschlag des Ministers Dr. Bach über die Notwendigkeit, durch einen Zusatz zum § 12 auszusprechen, daß zur Hinauszahlung der Erbteile dem billig auszumittelnden Werte der Realität angemessene Raten zuzugestehen seien und nicht auf die streng pupillarische Sicherstellung der Erbteile minderjähriger|| S. 112 PDF || Erben zu dringen wäre, um nicht den Übernehmer der Realität zum alsogleichen Verkauf derselben zu zwingen10.

VIII. Auszeichnung für Joseph Mest

Gegen den au. Antrag des Ministers der Landeskultur auf Auszeichnung des Ministerialamtsdieners Mest mit dem silbernen Verdienstkreuze in Anbetracht seiner vieljährigen belobten Militär- und Zivildienstleistung ergab sich keine Erinnerung11.

IX. Auszeichnung für Justus Freiherr v. Liebig

Nachdem der Unterrichtsminister die Verdienste herausgehoben hatte, welche der große Chemiker Freiherr Justus Liebig sich um die Ausbildung österreichischer Untertanen in seinem Fache erworben hat, sodaß die ausgezeichnetsten Professoren der Chemie an unseren Lehranstalten aus seiner Schule hervorgegangen sind, wurde einstimmig beschlossen, bei Sr. Majestät auf die Ag. Verleihung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens an diesen gefeierten Gelehrten anzutragen12.

X. Anspruch des Jesuitenordens auf ein Stiftungskapital des Erzherzogs Ferdinand

Der Kultusminister brachteb den Anspruch des Jesuitenordens auf Hinauszahlung des demselben von Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Ferdinand für den Fall der Aufhebung des Jesuitenordenskonvents cin Lemberg zugewendeten Kapitals von 40.000 fl. zur Sprache, nachdem die Ausfolgung dieses Kapitals zwar im Rechte gegründet sei, aber der im Jahre 1848 von dem damaligen Minister des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf eigenmächtig erlassenen Anordnung, daß das gesamte Vermögen der aufgehobenen Klöster der Jesuiten, Redemptoristen und Redemptoristinnen ungeschmälert einzuziehen sei, widerstreite. Der Ministerrat erklärte sich für die Hinauszahlung als eine Rechtspflichtc in Lemberg zugewendeten Kapitals von 40.000 fl. zur Sprache, nachdem die Ausfolgung dieses Kapitals zwar im Rechte gegründet sei, aber der im Jahre 1848 von dem damaligen Minister des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf eigenmächtig erlassenen Anordnung, daß das gesamte Vermögen der aufgehobenen Klöster der Jesuiten, Redemptoristen und Redemptoristinnen ungeschmälert einzuziehen sei, widerstreite13. Der Ministerrat erklärte sich für die Hinauszahlung als eine Rechtspflicht.14

|| S. 113 PDF || Auf den weiteren Antrag des Kultusministers, ddaß obige, mit der Gerechtigkeit nicht vereinbare Verfügung Sr. Majestät mit dem Antrage vorgelegt werde, auszusprechen, daß dieselbe nur auf dasjenige Vermögen obiger aufgehobener Klöster anzuwenden sei, welches ein herrenloses Gut gewordend, und hiernach den Behörden die Amtshandlung übertragen werden sollte, wurde jedoch von den mehreren Stimmen nicht eingegangen, nachdem die Verhältnisse noch nicht gehörig aufgeklärt seien, die Sache somit zur Entscheidung noch nicht reif scheine und man mit dem Aufstellen von Prinzipien in so delikaten Angelegenheiten, wobei die seit 80 Jahren in Österreich stattgefundene Säkularisation von Klostergütern in die Frage gestellt werden könnte, sehr vorsichtig sein müsse15.

XI. Versetzung Georg Philipps nach Wien

Über Antrag des Unterrichtsministers wurde durch Stimmenmehrheit beschlossen, bei Sr. Majestät darauf anzutragen, daß Professor Philipps von Innsbruck nach Wien auf die Lehrkanzel der Rechtsgeschichte und der quieszierende bayerische Professor und Appellationsrat Moy an Philipps Stelle nach Innsbruck mit 2000 fl. Gehalt und dem bayerischen Pensionsanspruch für eihn unde seine Witwe berufen werde, nachdem der letztere eine Spezialität in seinem Fache (Kirchenrecht und Rechtsgeschichtef ) ist und Graf Thun keinen für diese Position ebenso geeigneten Inländer vorzuschlagen im Stande sei16.

Die Minister Ritter v. Baumgartner, Baron Csorich und Ritter Karl v. Krauß bedauerten, daß in diesem Falle wieder ein Ausländer mit relativ sehr günstigen Bedingungen angestellt werde. Dies mache schlimmen Eindruck. Ritter v. Krauß glaubte, es dürfte doch durch Ausschreibung eines Konkurses noch eher der Versuch zu machen sein, ob wirklich kein für diese Lehrkanzel geeigneter Österreicher vorhanden sei. Graf Thun äußerte hierauf, daß der Konkursweg zur Besetzung von Lehrkanzeln nicht ganz verlassen worden sei. Im gegenwärtigen Fall aber würde die Ergreifung dieses Weges zur Auffindung eines Mannes, der nicht bloß die erforderlichen Kenntnisse, sondern auch gewisse moralische Eigenschaften besitzt, nicht führen17.

XII. Berufung Konstantin Höflers nach Prag

Aus demselben Grunde sehe sich der Unterrichtsminister auch genötigt, für die Stelle eines Professors der Geschichte an der Prager Universität einen ausgezeichneten bayerischen Gelehrten, Professor Höfler in Bamberg, vorzuschlagen. Die völlig entsprechende Besetzung dieser Lehrkanzel in Prag sei bei den sich dort geltend machenden politischen, nationalen und religiösen Umtrieben sehr notwendig und Höfler ganz der Mann dafür. Ein gleich befähigter Inländer sei nicht vorhanden. Als Gehalt wären ihm 2500 fl. zu bewilligen.

Gegen diesen Antrag wurden im wesentlichen keine Erinnerungen erhoben18.

XIII. Auszeichnung für Josef Kraus

Dem weiteren Antrage des Unterrichtsministers auf Ag. Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den Gymnasialdirektor Kraus zu Teschen wurde allseitig beigepflichtet19.

XIV. Auszeichnung für Ignaz Fabry

Für die hierauf vom Kultusminister zur Sprache gebrachte Auszeichnung des Titularbischofes Fabry durch einen Orden in Anbetracht seiner treuen Gesinnung, welche ihm die Schmach zuzog, von den ungarischen Insurgenten unter den Galgen gestellt zu werden, erklärte sich der Justizminister20. Die übrigen Stimmen sprachen sich aber dagegen aus, indem dieser Bischof zu den treu ergebenen, aber furchtsamen Gutgesinnten gehört, welche der guten Sache zwar nicht geschadet, aber durchaus nicht in hervorstechender Weise genützt haben.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 26. Juli 1851.