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Nr. 503 Ministerrat, Wien, 21. Mai 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 22. 5.), P. Krauß 23. 5., Bach 23. 5., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Kulmer 23. 5.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 1785 – KZ. 1796 –

Protokoll der am 21. Mai 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Demission des Ministers Karl Ludwig Freiherr v. Bruck

Der Ministerpräsident eröffnete dem Ministerrate, daß der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck sich veranlaßt gefunden habe, Se. Majestät um Enthebung von seinem Dienstposten zu bitten, und daß Se. Majestät dieser Bitte zu willfahren geruhet haben1.

Da Se. Majestät zu gleicher Zeit dem Ministerpräsidenten aufzutragen geruhet haben, für einen Ersatz nach Freiherrn v. Bruck zu sorgen, so wird, nach einer Besprechung im Ministerrate darüber, Allerhöchstdenselben der gegenwärtige Reichsrat Andreas Freiherr v. Baumgartner als ein für diesen Posten ganz geeigneter, im administrativen Fache vielfach erfahrener Mann angedeutet.

Die Entwürfe der diesfälligen Ah. Kabinettschreiben an Freiherrn v. Bruck, an den Ministerpräsidenten, an den Reichsrat Freiherrn v. Baumgartner, den Präsidenten des Reichsrates Freiherrn v. Kübeck und an die sämtlichen Minister werden ohne Verzug Sr. Majestät zur Ah. Genehmigung vorgelegt werden2.

II. Unterbringung ausgedienter Militärs in Zivildienststellen

Der Minister des Inneren Dr. Bach brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß auf Ah. Befehl Sr. Majestät eine Kommission zur Ausarbeitung der Vorschriften über die Unterbringung von ausgedienten Militärs auf Zivilbedienstungen unter seinem Vorsitze|| S. 498 PDF || zusammentreten soll3. Der Minister bemerkte, daß er sich diesfalls vor allem mit dem FML. Grafen v. Degenfeld ins Einvernehmen setzen und eine Instruktion entwerfen werde, an welche sich bei den betreffenden Arbeiten zu halten wäre4.

III. Venediger Freihafen

Derselbe Minister teilte weiter mit, daß ihm das Kommissionsoperat, die kommissionellen Erörterungen zur Ausführung des Ah. Patentes über den Freihafen von Venedig zugekommen seien5. Der Generalgouverneur Feldmarschall Graf v. Radetzky erklärte sich mit den Anträgen der Kommission einverstanden. Die Doganallinie wurde auf den kleinsten, für die Wahrung der finanziellen Rücksichten sehr günstigen Umfang beschränkt, bei welcher Beschränkung Burano aus dem Bereiche des Feihafengebietes ausgeschlossen sein würde. Die Hafenfreiheiten sollen mit dem 1. Juli d. J. ins Leben treten.

Der Minister des Inneren wird sich über diese Angelegenheit vor allem mit dem hierbei wesentlich interessierten Finanzministerium durch Mitteilung der Akten ins Einvernehmen setzen6.

IV. Behandlung der Offiziere der Forza Territoriale in Dalmatien

Der Minister Dr. Bach referierte hierauf noch über eine zwischen ihm und dem Finanzministerium bestehende kleine Meinungsdifferenz in Ansehung der Behandlung der Offiziere (Sardari, Vice-Sardari, Arambasse) der aufgelassenen Forza territoriale in Dalmatien7.

Diese Meinungsverschiedenheit besteht darin, daß die dalmatinischen Landesbehörden, mit welchen sich der Minister Dr. Bach vereinigte, meinen, daß diesen Offizieren, welche beeidet, aber nicht besoldet waren, das Begünstigungsjahr gewährt werden dürfte, damit ihre Dienstzeit, wenn sie in dem Begünstigungsjahre bei der Gendarmerie oder bei untergeordneten Stellen untergebracht würden, nicht als unterbrochen erscheine, während das Finanzministerium dafür hält, daß man hierüber keine Verfügung im allgemeinen treffen, sondern die vorkommenden Fälle einzeln behandeln sollte.

Da, wie bemerkt wurde, nur wenige Offiziere der ehemaligen Forza territoriale in Dalmatien an der erwähnten Begünstigung teilnehmen würden, die Sache an sich also von keinem Belange und die Meinungsverschiedenheit der beiden Ministerien nur unwesentlich ist, so wurde sich, auch mit Zustimmung des Finanzministers, dahin geeiniget, es bei dem Antrage des Ministers des Inneren bewenden zu lassen8.

V. Rekurs eines Geistlichen in Arad wegen Wiedereinsetzung in seine Pfründe

Der Minister des Kultus Graf Leo Thun brachte den ihm übergebenen Rekurs gegen eine angebliche Ministerialentscheidung (die Wiedereinsetzung eines Geistlichen in Arad in seine Pfründe betreffend) mit dem Beifügen zur Sprache, daß eine eigentliche Ministerialentscheidung in dieser Angelegenheit noch nicht erfolgt sei9. Der provisorische Statthalter von Ungarn, Baron Geringer, habe erst in dieser Sache entschieden, und die getroffene Verfügung dem Ministerium des Kultus angezeigt, welches darüber nichts zu erinnern fand und die getroffene Verfügung lediglich zur Kenntnis nahm.

Graf Thun wird demnach über den oberwähnten Rekurs vor allem den Baron Geringer vernehmen und dann in dieser Sache ordnungsmäßig weiter vorgehen10.

VI. Robotabolitionsverträge auf einigen Herrschaften des Prager Erzbistumes

Derselbe Minister referierte weiter, daß auf einigen Herrschaften des Prager Erzbistums noch vor dem Jahre 1848 die Robot aboliert, die diesfälligen Verträge abgeschlossen und das Kapital eingezahlt wurde. Der vorige Prager Erzbischof Baron Schrenk, durch die Ereignisse des Jahres 1848 sehr beunruhigt, habe den Untertanen dieser Herrschaften durch seine Beamten erklären lassen, daß, wenn infolge der im Jahre 1848 ausgesprochenen Grundentlastung für die von ihnen bereits abgelöste Robotschuldigkeit geringere Beträge entfallen sollten, ihnen das Mehrgezahlte zurückerstattet werden würde. Der gegenwärtige Prager Erzbischof Kardinal Fürst v. Schwarzenberg wünscht auf der Grundlage des von seinem Vorgänger gemachten Versprechens vorzugehen und das Plus des Kapitals gegenüber des nach den Grundentlastungsvorschriften entfallenden Betrages den ehemaligen Untertanen zurückzustellen, wozu sich der erforderliche höhere Konsens erbeten wird11.

Graf Thun hält dafür, daß ein solcher Konsens nicht zu erteilten wäre, weil das vor dem Jahre 1848 eingezahlte Kapital ein Eigentum des Prager Erzbistums geworden ist, und, wie der Finanzminister Feiherr v. Krauß hinzufügte, der Erzbischof Freiherr v. Schrenk gar nicht berechtiget war, ohne höhere Bewilligung ein solches Versprechen zu machen.

Nachdem jedoch, wie der Minister Dr. Bach bemerkte, hierbei vorzüglich und zunächst der politische Standpunkt ins Auge zu fassen wäre und der böhmische Statthalter gerade von diesem Gesichtspunkte aus auf die Erteilung des erwähnten Konsenses anträgt, so wird der Minister Graf Thun mit Zustimmung des Ministerrates diese Angelegenheit noch vorläufig schriftlich an den Minister des Inneren leiten12.

VII. Auszeichnung für Alexander Titsovics

Dem Antrage des Ministers Grafen Thun , für den vom Baron Geringer warm empfohlenen Csabaer Kaufmann Alexander Titsovics, welcher sich als Ortsschulaufseher|| S. 500 PDF || ausgezeichnet und um die wohltätigen Anstalten große Verdienste erworben hat und dessen politische Haltung in den letzten Wirren vollkommen loyal war, die Auszeichnung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erbitten, wurde von dem Ministerrate ebenso beigestimmt13 wie dem weiteren Antrage

VIII. Auszeichnung für Jakob Feith

des Kriegsministers Freiherrn v. Csorich auf die Auszeichnung mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone für den Dampfschiffskapitän J. H. Feith. Derselbe hat sich im Jahre 1848, zur Zeit als die Stadt und Kommunitäta Pantschowa von den Insurgenten hart bedrängt war, durch seine werktätige Hilfeleistung, indem er den Rückzug der kaiserlichen Truppen über die geschlagene Brücke sicherte, die Abtransportierung der Kriegsvorräte in die Walachei besorgte und eine gefährliche Rekognoszierung ausführte, besonders ausgezeichnet. Der Magistrat von Pantschowa und die Militärautoritäten bestätigen diese seine Verdienste, und auch der vernommene Handelsminister erklärte sich mit dieser Auszeichnung einverstanden14.

IX. Strafnachsicht für Juliana Hidvéghi

Der Justizminister Ritter v. Krauß trägt einverständlich mit den sämtlichen Justizbehörden auf Strafnachsicht für die Juliana Hidvéghi, deren Mann und sie wegen betrügerischer Krida, eigentlich wegen nicht angegebenen Vermögens und Versäumung der diesfalls wiederholt erhaltenen Termine, zu sechsmonatlicher Kerkerstrafe verurteilt worden sind. Das Urteil in betreff des Mannes ist bereits in Vollzug gesetzt worden. Was die Juliana Hidvéghi anbelangt, so wird von allen Behörden auf die Nachsicht der gedachten Strafe angetragen, weil sie kränklich ist, für fünf unmündige Kinder zu sorgen hat und bei dem gedachten Kridafalle ihr gewiß ein minderes Verschulden bals dem Manneb zur Last fallen dürfte.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden15.

X. Auszeichnung für Franz v. Vaghy, Johann Andreas Conrad v. Conradsheim und Leopold Peller

Derselbe Minister referierte hierauf über den Antrag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Grafen v. Taaffe, drei Hofräten des gedachten Gerichtshofes Auszeichnungen von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken, und zwar:

a) für den Hofrat Vaghy, welcher bereits über 46 Jahre und ungeachtet seines hohen Alters noch immer mit aller Tätigkeit dient und beim Obersten Gerichtshofe zu Gesetzgebungssachen verwendet wird, das Ritterkreuz des österreichischen kaiserlichen Leopoldordens;

b) für den Hofrat Conrad v. Conradsheim, der bereits 51 Jahre, und obgleich 71 Jahre alt, noch immer mit Jugendfrische und mit ausgiebigem Erfolge dient, das Ritterkreuz des St. Stephansordens; endlich|| S. 501 PDF ||

c) für den Hofrat Peller das Ritterkreuz des österreichischen kaiserlichen Leopoldordens. Peller hat sich bereits als Appellationsrat ausgezeichnet, indem er die Kriminalgerichte regulierte. Beim Obersten Gerichtshofe, wo er sich bereits seit sieben Jahren befindet, wird er als Systemalreferent in Kriminalsachen, als Kanzleidirektor und zu Gesetzgebungsdeliberationen verwendet.

Der referierende Justizminister und der Ministerrat erklärten sich mit diesen Anträgen mit dem Beifügen einverstanden, daß den genannten Hofräten die gedachten Auszeichnungen, weil als Belohnungen ihrer erworbenen Verdienste, taxfrei verliehen werden dürften16.

XI. Nobilitierung Johann Schuberths

Der Justizminister unterstützt weiter den Antrag des Grafen Taaffe, dem Rats- und Präsidialsekretär des Obersten Gerichtshofes Schuberth die taxfreie Verleihung des österreichischen Adels mit dem Prädikate „Edler von“ von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erbitten. Schuberth dient unermüdet fleißig, hat durch 14 Jahre die Präsidial- und die Ratssekretärsstelle, also zwei Dienstposten gleichzeitig versehen und sich bei den Carbonariprozessen in Italien ausgezeichnet. Es wurde für ihn bereits früher auf die Verleihung des Adels angetragen, worüber aber unterm 18. April 1848 unter dem Einflusse der damaligen Verhältnisse die Ah. Entschließung hinabgelangte, den Schuberth für eine andere angemessene Auszeichnung in Antrag zu bringen17. Graf Taaffe kommt gegenwärtig auf den früheren Antrag wieder zurück.

Der Ministerrat nahm keinen Anstand, diesen Antrag zu unterstützen18.

XII. Auszeichnung für Joseph v. Remekházy

Schließlich brachte der Justizminister noch das der Ah. Bezeichnung gewürdigte Gesuch des Hofrates Remekházy zum Vortrage, worin derselbe um die Verleihung des St. Stephansordens bittet und zu diesem Behufe seine Dienste bei der ungarischen Hofkanzlei, bei der Staatskonferenz und bei dem Obersten Gerichtshofe und die sich erworbenen Verdienste sehr weitschichtig auseinandersetzt.

Graf Taaffe verkennt die gute Dienstleistung des Remekházy nicht, glaubt aber nicht auf den Orden, sondern bloß auf die Verleihung des Baronates für denselben anzutragen.

Der Ministerrat dagegen erklärte sich bei dem Umstande, daß um die Verleihung des St. Stephansordens wie der anderen Orden nicht eingeschritten werden darf, und daß die Verdienste des Remekházy bei seiner Ernennung zum Hofrate gewürdiget worden sind, für die Abweisung des Gesuches, in welchem Sinne der Justizminister den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten wird19.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Olmütz, den 31. Mai 1851.