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Nr. 494 Ministerrat, Wien, 5. Mai 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 6. 5.), P. Krauß 7. 5., Bach 7. 5., Bruck, Thinnfeld 7. 5., Thun, Csorich 7. 5., K. Krauß, Kulmer 7. 5.; abw. Stadion.

MRZ. 1565 – KZ. 1655 –

Protokoll der am 5. Mai 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Dienstesresignation des oberösterreichischen Statthalters Aloys Fischer und Ernennung Eduard Bachs an dessen Stelle

Der Minister des Inneren Dr. Alexander Bach teilte dem Ministerrate mit, daß Se. Majestät, nachdem der Zivil- und Militärgouverneur für Siebenbürgen in der Person des FML. Carl Fürsten v. Schwarzenberg bereits bestimmt ist1, der dortige Zivilkommissär einzugehen hat, und von dem obderennsischen Statthalter Dr. Fischer die Resignation auf diesen Posten eingereicht wurde, den bisherigen Zivilkommissär von Siebenbürgen Ministerialrat Eduard Bach zum Statthalter von Österreich ob der Enns zu ernennen geruhet haben2.

II. Bezüge des Zivil- und Militärgouverneurs in Siebenbürgen Carl Fürst zu Schwarzenberg

Derselbe Minister bemerkte hierauf, daß, da der neu ernannte Zivil- und Militärgouverneur von Siebenbürgen seinen Posten so bald als möglich anzutreten wünsche, es vor allem drauf ankomme, seine Bezüge festzusetzen3. Die Bezüge für Siebenbürgen waren früher auf 8000 f. Gehalt und 6000 f. Funktionszulage bestimmt. Bei der Größe von Siebenbürgen und der Wichtigkeit der Stellung eines dortigen Zivil- und Militärgouverneurs wurde jedoch angetragen, die letzteren auf 8000 f. zu erhöhen, adagegen den Gehalt gleich dem Gehalte des Statthalters von Böhmen auf 6000 f. zu bestimmen,a welcher Antrag sich in den Händen Sr. Majestät befinde. Diese letzteren Ziffern dürften sonach gleich für den Fürsten Carl v. Schwarzenberg Geltung erhalten.|| S. 448 PDF ||

An Einrichtungspauschale für denselben wäre derselbe Betrag, welchen Baron Wohlgemuth beim Antritte seines Amtes erhielt, nämlich 10.000 f., von Se. Majestät zu erbitten. Der Minister Dr. Bach behielt sich übrigens vor, für die Zukunft wegen Bestimmung der Einrichtungspauschalien überhaupt eine spezielle Verhandlung einzuleiten.

Gegen diese Anträge ergab sich ebensowenig eine Erinnerung4 als

III. Einrichtungspauschale für Eduard Bach

gegen den weiteren Antrag des Ministers des Inneren, für den Statthalter in Oberösterreich ein Einrichtungspauschale im Betrage von 3000 f. bei Sr. Majestät zu befürworten5.

IV. Instruktion für den Zivil- und Militärgouverneur in Siebenbürgen

Die Ernennung des Carl Fürsten v. Schwarzenberg zum Zivil- und Militärgouverneur von Siebenbürgen macht es, wie der Minister Dr. Bach weiter bemerkte, notwendig, wegen seiner angemessenen ämtlichen Stellung die erforderlichen Verfügungen zu treffen6.

Der Minister Dr. Bach hat den Entwurf zu einer diesfälligen Instruktion verfaßt, bwelcher vorgelesen wurdeb, und der Minister des Inneren wird denselben mit Rücksichtnahme auf die heute von den einzelnen Ministern gemachten Andeutungen zusammenstellen und bei denselben in Zirkulation setzen, um sie dadurch in den Stand zu setzen, ihre allenfälligen Bemerkungen noch beizufügen7.

V. Darlehen für Anton Grafen de la Motte

Der Minister Dr. Bach brachte weiter die Darlehensangelegenheit des Grafen de la Motte mit dem Bemerken zur Sprache, daß zwischen ihm und dem Finanzminister in Ansehung der Verzinsung dieses Darlehens eine Meinungsverschiedenheit bestehe8. Er (Dr. Bach) habe angetragen, dem Grafen de la Motte ein Darlehen von 32.000 f. auf fünf Jahre unverzinslich, dann aber bis zu dessen vollständiger Tilgung gegen eine 4%ige Verzinsung zu bewilligen, der Finanzministerium meine aber, daß schon die Bewilligung einer 4%igen Verzinsung in einem Lande, wo 6 % allgemein üblich sind, eine hinlängliche Begünstigung für den Grafen de la Motte sei. Zuletzt einigte man sich, auch mit Zustimmung des Finanzministers, in dem Antrage, Se. Majestät zu bitten, daß dem Grafen de la Motte das gedachte Darlehen für das erste Jahr unverzinslich gewährt werden wolle, wodurch demselben ein weiterer Vorteil von 1280 f. zuteil würde9.

VI. Disziplinargewalt der politischen Behörden

cDer Minister des Inneren bemerkte weiter, daß er einen bereits vorläufig im Ministerrate besprochenen und mit dessen Zustimmung an den kaiserlichen Reichsrat geleiteten legislativen Gegenstand (nämlich die Bestimmungen hinsichtlich der Disziplinargewalt der politischen Behörden zur Durchführung ihrer Anordnungen) vom Reichsratec begutachtet zurückerhalten habe10. Minister Dr. Bach habe selbst der Beratung des Reichsrates über diesen Gegenstand beigewohnt und sich mit den vom dReichsrate geteiltend Anträgen des dortigen Referenten (des Reichsrates Freiherrn v. Krieg) in allen Punkten vereiniget, weil die in Antrag gebrachten Änderungen eund Zusätzee das Wesen des Gesetzes in keiner Beziehung alterieren und fallerdings zweckmäßigef Redaktionsverbesserungen u. dgl. betreffen. Der Minister Dr. Bach hat diese Änderungen dem Ministerrate vorgelesen, ggegen deren Vornahmeg auch dieser nichts zu erinnern fand. Minister Dr. Bach wird nunmehr diesen Gegenstand Se. Majestät hzur Ah. Schlußfassung au.h vorlegeni .11

VII. Organisierung der Polizeibehörden in Tirol, Oberösterreich und Schlesien

Über die von demselben Minister hierauf besprochene Organisierung der Polizeibehörden in Tirol, Oberösterreich und Schlesien, bei welchen mit kleinen Änderungen der vorige Bestand gewahrt wird, ergab sich keine Erinnerung.

In Tirol soll hiernach das Personale nur um einen Adjunkten vermehrt, dann ein exponierter Kommissär in Feldkirch und ein Polizeikommissariat in Bregenz bestellt werden.

In Oberösterreich bleibt der Stand wie bis jetzt, mit der kleinen Änderung, daß für die Badesaison in Ischl ein Polizeikommissariat daselbst aktiviert wird.

In Schlesien wird ein Oberkommissariat in Troppau und ein Polizeikommissariat in Freiwaldau bestehen. Für Bielitz, wo während der ungarischen Wirren ein Polizeikommissariat bestand, wird keines angetragen, weil dort ein tüchtiger Bezirkshauptmann ist und dieser die Polizeiaufsicht daselbst mit gutem Erfolge wahren wird12.

VIII. Neue Emission von Donauschiffahrtsaktien

Die Donaudampfschiffahrtsgesellschaft hat in ihrer letzten Generalversammlung beschlossen, um Mittel für ihre Bedürfnisse zu gewinnen und den eingegangenen Zahlungsverbindlichkeiten genügen zu können, Aktien bis zum Belaufe von drei Millionen herauszugeben, welche sie zunächst den gegenwärtigen Aktienbesitzern dieser Gesellschaft in fünf Raten bis zum Jahre 1853 zu überlassen gedenket13.

Der Referent, Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck , bemerkte hierüber, daß das Bedürfnis der Emission von Aktien zu dem gedachten Zwecke bestehe und kein Grund vorhanden sei, die Bitte der Gesellschaft nicht zugewähren, zumal nicht zu besorgen sei, daß diese Aktien den Geldmarkt beirren werden, indem erwartet werden könne, daß sie von den gegenwärtigen Aktienbesitzern der Gesellschaft werden übernommen werden.

Der Ministerrat fand gegen die beabsichtigte Gewährung der gedachten Bitte der Donaudampfschif­fahrtsgesellschaft nichts zu erinnern14.

IX. Bauherstellung am Triebitzer Tunnel

Weiter referierte der Minister Freiherr v. Bruck über die unabweisliche Notwendigkeit von Bauherstellungen im Triebitzer Tunnel auf der nördlichen Staatseisenbahn zwischen Olmütz und Prag. Der Minister habe eine historische Darstellung des Baues dieses Tunnels zusammenstellen lassen, aus welcher sich im wesentlichen ergebe, daß man sich nach langen Beratungen endlich für den Bau eines Tunnels bei Triebitz zu einer Zeit ausgesprochen habe, als die Eisenbahn in der dortigen Gegend bereits ziemlich weit vorgeschritten war. Man baute den Tunnel von Quadersteinen aus einem in der Nähe befindlichen Steinbruche, und dieser Bau wurde sehr eilig betrieben, ja man setzte sogar einen Termin fest, bis zu welchem der Tunnel fertig sein müßte. Schon während des Baues zeigten sich Verschiebungen. Im Jahre 1847 wurden Untersuchungen dieses Baues gepflogen, und es zeigte sich die Gefahr bereits so groß, daß man den Tunnel in seiner ganzen Länge durch Gerüste zu stützen für notwenig fand. Der Bau ist gegenwärtig so verschoben, daß man jetzt kaum mit einer Lokomotive durchkommen kann, während der Tunnel doch für zwei Geleise hergestellt war.

Der letzten, aus lauter tüchtigen Technikern zusammengesetzten Kommission wurde unter andern auch die Frage zur Erörterung vorgelegt, ob es nicht möglich sei, den Tunnel ganz zu umgehen. Diese Frage wurde verneint, weil die Umlegung unverhältnismäßig große Kosten verursachen würde. Die Kommission stellte den Antrag, in den Tunnel hinein ein neues tunnelartiges Gewölbe, für ein Geleise benützbar, zu bauen, den Bau|| S. 451 PDF || aus guten Quadersteinen nur langsam und in eigener Regie fortzuführen, damit der Betrieb auf der Eisenbahn dadurch nicht gestört werde, und die ganze Arbeit in dem Zeitraume von drei Jahren zu vollenden. Die Kosten dieses Baues werden auf zirka 280.000 f. veranschlagt und dürften, auf drei Jahre abgeteilt, den Finanzen nicht beschwerlich fallen.

Der Ministerrat erteilte dem referierenden Minister bei dem Umstande, wo kein anderer Ausweg erübriget, die angesuchte Zustimmungj, in der angedeuteten Art vorzugehen15.

X. Installation des Großwardeiner Bischofes Franz Szaniszló

Der Minister des Kultus Graf Leo Thun bemerkte, es habe ihm der Bischof von Großwardein Szaniszló eröffnet, daß er konsekriert werden solle, aber den Tag zu seiner Installation nicht festsetzen könne, weil seine einzige Residenz in Großwardein von dem Militär besetzt sei16. Er habe im Monate Jänner schon eine Vorstellung dagegen eingereicht, von den Militärbehörden aber keine Antwort erhalten. Er bittet nun um die nötige Einleitung, daß seine Residenz freigemacht werde17.

Der Minister Graf Thun fände es sehr wünschenswert, daß das Bistum in Großwardein (nach dem Bischofe Bémer) bald angetreten werde.

Es wird die nötige Einleitung getroffen werden, um dem Wunsche des Bischofes Szaniszló zu genügen18.

XI. Auszeichnung für Johann Wenoss und Georg Hellmer

Dem Antrage desselben Ministers auf Auszeichnung mit dem silbernen Verdienstkreuze mit der Krone für die zwei Schullehrer a) Johann Wenoss zu Sebastiansberg in Böhmen und b) Georg Hellmer zu Göttlesbrunn in Niederösterreich wurde von dem Ministerrate beigestimmt.

Der erstere, 75 Jahre alt, dient bereits durch volle 58 Jahre im Schulfache, der zweite, 70 Jahre alt, dient 52 Jahre, beide mit Auszeichnung, und beide werden von sämtlichen betreffenden Landesautoritäten auf das wärmste empfohlen. Beide haben sich in dem Jahre 1848 durch Treue und Anhänglichkeit an das Ah. Kaiserhaus, durch gutes Beispiel und durch feste, männliche Haltung ausgezeichnet19.

XII. Auszeichnung für Maximilian Edler v. Wunderbaldinger

Ebenso ist der Ministerrat dem Antrage des Ministers für Landeskultur und Bergwesen Edler v. Thinnfeld beigetreten, für den hochverdienten Forstrat in Gmunden Wunderbaldinger das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens von der Ah. Gnade Sr. Majestät zu erwirken. Wunderbaldinger ist einer der ausgezeichnetsten Forstbeamten und hat sich ein vorzügliches Verdienst dadurch erworben, daß er die ausgedehnten Forste kvon Ausseek nur mit einem sehr geringen Aufwande von Geld und ohne alle Remuneration für sich aufgenommen und dadurch eine vollkommen entsprechende Arbeit geliefert hat, welche sonst dem Ärar ohne Vergleich mehr gekostet haben würde20.

XIII. Auszeichnung für Josef Herzog

Der Justizminister Ritter v. Krauß trug auf eine Auszeichnung für den im Jahre 1847 pensionierten Kanzleidiener des Stadt- und Landrechtes in Salzburg Joseph Herzog an.

Derselbe diente 31 Jahre beim Militär, hat mehrere Feldzüge mitgemacht und mehrere Blessuren erhalten. Vom Jahre 1828 an bis zu seiner Pensionierung diente er bei dem Stadt- und Landrechte in Salzburg, zuletzt als Kanzleidiener, zur vollsten Zufriedenheit. Seine Gesamtdienstzeit beläuft sich sonach über 50 Jahre.

Der Ministerrat einigte sich in dem an Se. Majestät zu stellenden Antrage, Allerhöchstdieselben wollen diesem alten treuen Diener das silberne Verdienstkreuz mit der Krone zu verleihen geruhen21.

XIV. Todesurteil gegen Lukas Likaćić

Gegen den weiteren Antrag desselben Ministers auf Nachsicht der Todesstrafe für den 25 Jahre alten, wegen des Verbrechens des Mordes zum Tode verurteilten Lukas Likaćić, auf welche Nachsicht auch der Oberste Gerichtshof einstimmig wegen der gänzlichen Verwahrlosung des Likaćić und weil derselbe mit dem Ermordeten im Streite begriffen war, antrug22, dann

XV. Todesurteil gegen Fabian Begović

auf gleiche Nachsicht für den bereits im Jahre 1846 zum Tode verurteilten Mörder Fabian Begović (dessen Akten während der ungarischen Wirren bei dem Arader Komitate liegen geblieben sind) ergab sich von Seite des Ministerrates keine Erinnerung23.

XVI. Zollbegünstigung bei der Eiseneinfuhr im lombardischvenezianischen Königreich

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte schließlich, für das lombardisch-venezianische Königreich habe für die Dauer von fünf Jahren die Bewilligung bestanden, das Roheisen aus dem Auslande gegen einen Einfuhrszoll von 6 Lire per Zentner zu beziehen24. Diese Bewilligung sei mit dem Jahre 1849 abgelaufen. Gegenwärtig werde von den Landesbehörden der Antrag gestellt, dieselbe Bewilligung unter denselben|| S. 453 PDF || Vorsichten wieder eintreten zu lassen25. Der Finanzminister habe über diesen Gegenstand mit den Ministern für Landeskultur und Bergwesen, dann für Handel etc. Rücksprache gepflogen. Der erstere habe sich gegen die Bewilligung der früheren Zollbegünstigung für die Einfuhr von Roheisen im lombardisch-venezianischen Königreiche erklärt, weil die Erlassung des neuen Zolltarifs nicht mehr sehr entfernt sein dürfte und bis dahin jede diesfällige Änderung auf sich zu beruhen hätte. Der Handelsminister war dagegen der entgegengesetzten Ansicht, weil die Ursachen der früher erteilten Zollbegünstigung für das lombardisch-venezianische Königreich fortan bestehen und die in der Ausnahme begriffene lombardisch-venezianische Eisenindustrie es hart empfinden würde, sich dieser Begünstigung wieder entzogen zu sehen26.

Der Finanzminister erklärte sich mit dem Handelsminister einverstanden. Die gegenwärtig angesprochene Zollbegünstigung sei nicht ein neues Zugeständnis, sondern eines, das wegen der besonderen Verhältnisse des lombardisch-venezianischen Königreiches sich schon früher als notwendig darstellte und auch zugestanden ward. Der Fortschritt der Eisenfabrikation im lombardisch-venezianischen Königreiche sei nicht zu verkennen, und da diese Fabriken kein einheimisches Eisen haben, so müssen sie es aus den deutschen Provinzen oder aus dem Auslande beziehen. Die Gründe, welche für die Zollbegünstigung im Bezuge des ausländischen Roheisens sprechen, seien im Jahre 1842 reiflich erwogen worden und sie bestehen noch. Der Finanzminister sprach sich daher für die Gewährung der in der Rede stehenden Zollbegünstigung abermals für die Dauer von fünf Jahren und dafür aus, daß statt der früher angenommenen 6 Lire 7 Lire und 15 Centesimi zu bestimmen wären, weil die frühere Annahme von 6 Lire darauf gegründet war, daß von dem Wiener Zentner sporco eingehenden Roheisens ein Eingangszoll von 1 f. 30 Kreuzer entrichtet werde, diese Umstände sich aber jetzt anders gestalteten.

Diese Begünstigung wäre übrigens nicht von dem zu erlassenden neuen Zolltarife abhängig zu lassen, weil diese Erlassung sich vielleicht noch längere Zeit verziehen dürfte.

Der Ministerrat erklärte sich auch mit Zustimmung des Ministers v. Thinnfeld damit einverstanden, wobei der letztere nur noch bemerkte, daß seine frühere abweichende Meinung vorzüglich darauf gegründet war, daß der neue Zolltarif bald erscheinen dürfte. Wenn dieses nicht der Fall ist, so habe er gegen die sogleiche Gewährung jener Begünstigung nichts weiter zu erinnern.

In diesem Sinne wird nun der Finanzminister den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten27.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 12. Mai 1851.