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Nr. 487 Ministerrat, Wien, 19. April 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 20. 4.), P. Krauß 22. 4., Bach 24. 4., Bruck, Thun, Csorich, K. Krauß, Kulmer; abw. Stadion, Thinnfeld a .

MRZ. – KZ. 1490 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 19. April 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Berufung ausländischer Professoren für klassische Philologie nach Lemberg, Pest und Prag

Der Unterrichtsminister erbat sich die Zustimmung des Ministerrats zur Berufung von drei Ausländern als Professoren der lateinischen und griechischen Philologie, und zwar: für Lemberg den Bernhard Jülg aus Rastatt, für Prag den Dr. Bezzenberger, Lehrer am Blochmannschen Erziehungsinstitute in Dresden, und für Pesth den Dr. Becker, Lehrer am Gymnasium in Hadamar, nachdem unter den Inländern schlechterdings keine so tüchtigen Philologen zu finden sind, welche geeignet wären, das in früherer Zeit so sehr herabgekommene Studium der klassischen Literatur zu heben und eine Schule für tüchtige Gymnasiallehrer zu gründen.

Die Mehrheit des Ministerrats, im Prinzip gegen alle Berufung von Ausländern auf inländische Lehrkanzeln (wie schon wiederholt erklärt worden1) gab nur in der Voraussetzung seine Zustimmung zu dem Antrage, daß wirklich keine geeigneten Inländer zu finden waren und von den vorgeschlagenen Ausländern genügende Beweise ihrer ausgezeichneten Fähigkeit sowohl als ihrer tadellosen moralischen und politischen Haltung vorliegen. Dabei konnte insbesondere der Justizminister den Zweifel nicht unterdrücken, ob denn nicht, wenn ein Konkurs für die fraglichen Lehrkanzeln ausgeschrieben würde, geeignete inländische Kompetenten, zumal aus dem geistlichen Stande, welcher die klassische Literatur von jeher mit Vorliebe und Erfolg gepflegt hat, sich würden gemeldet haben. Und wenn nach dem gegenwärtigen System die Konkursprüfungen für Universitätsprofessoren nicht mehr bestehen, so müsse der Justiz- sowie der Finanzminister bedauern, daß dieses ihrer Meinung nach sehr wirksame Mittel zur Erforschung der Tüchtigkeit der Lehramtskandidaten aufgegeben worden sei2.

II. Vorschläge zur Verbesserung der Valuta

Der Finanzminister entwickelte in einem umständlichen Vortrage die Anträge, welche die Bankkommission zur Verbesserung der Valutaverhältnisse und der Einrichtung der Nationalbank selbst erstattet hat3.|| S. 422 PDF ||

Diese Anträge sind zweierlei. Die einen, welche mit den dringenden Maßregeln zur Verbesserung der Valutaverhältnisse sich beschäftigen, die anderen, welche sich auf die Reorganisierung des Bankinstituts selbst beziehen.

Letztere, als nicht so dringend, bleiben dermal außer Anschlag, und was die ersteren betrifft, so hätte der Finanzminister sich schon früher für deren Ausführung bestimmt, wenn nicht das eben im Zuge befindlich gewesene lombardisch-venezianische Anleihen dem Beginnen einer zweiten, weiter greifenden Kreditsoperation ein wesentliches Hindernis entgegengesetzt haben würde4.

Gegenwärtig, nachdem dieses Hindernis durch die bis auf ein Geringes zustande gebrachte Aufbringung des lombardisch-venezianischen Anleihens gehoben ist, hält der Finanzminister es an der Zeit, in die Vorschläge der Bankkommission einzugehen.

Nach umständlicher und genauer Würdigung derselben glaubte er folgende Anträge bei Sr. Majestät stellen zu sollen5:

1. Die Ausgabe von 1 und 2 fr. Noten durch die Bank wird eingestellt, die vorhandenen im Umlaufe befindlichen (62 Millionen) auf den Staat übernommen und entweder gegen Reichsschatzscheine oder gegen Banknoten höherer Kategorie umgewechselt.

2. Als nicht zu überschreitendes Maximum des gesamten im Umlaufe zu haltenden Papiergeldes wird die Summe von 400 Millionen Gulden festgesetzt, wovon die Hälfte auf Rechnung der Nationalbank, die andere Hälfte auf Rechnung des Staates zu kommen hat.

3. Es wird ein Anleihen von 120–150 Millionen Gulden behufs der Tilgung des zu viel im Umlaufe befindlichen Papiergelds rücksichtlich der Umwandlung eines Teils der schwebenden in eine verzinsliche Schuld im Wege der Subskription (ohne Zwangsandrohung) eröffnet und die Bestimmung der Details und Modalitäten desselben, welche heute noch nicht in Frage stehen, dem Finanzminister vorbehalten; grundsätzlich wird die Einzahlung in Papiergeld gefordert, aber auch klingende Münzen nicht ausgeschlossen.

4. bBei der Tilgungsfondsdirektion wird eine Kommissionb bestellt, welche die Evidenzhaltung und Überwachung der Hinausgabe und Einziehung des Papiergelds aller Art besorgt.

5. Die Nationalbank wird ermächtigt, einen Teil ihres Münzvorrats (etwa fünf Millionen) zu dem Zwecke zu widmen, um inländischen Handelsleuten und Industriellen, welche Zahlungen im Auslande in klingender Münze zu leisten haben, die Erlangung dazu geeigneter Wechselbriefe zu erleichtern.

6. Nach Maßgabe der von den vorstehenden Maßregeln zu gewärtigenden Ergebnisse wird zur Einleitung der Reorganisierung des Bankinstituts, zur Erörterung der Frage, in welchem Verhältnisse der Notenumlauf zum Barschatze überhaupt zu stehen habe, und|| S. 423 PDF || ob nicht auch zur Einziehung der Banknoten à 5 fr. zu schreiten sei, endlich zu den Vorbereitungen behufs der Wiederaufnahme der Barzahlungen der Bank und Aufhebung des Zwangskurses übergegangen werde.

7. Zu der sub 3. erwähnten Kreditoperation wird die Vermittlung der Nationalbank in Anspruch genommen.

Von diesen, im Einvernehmen mit dem Handelsminister und dem Reichsratspräsidenten beratenen Vorschlägen weicht der Handelsminister insofern ab6, als er

ad 1. gleich jetzt schon zur Einziehung der 5 fr. Banknoten und deren Übernahme auf den Staat raten würde, weil die Schuld des Staats an die Bank (die ältere ausgenommen) beiläufig die Summer aller zirkulierenden 1, 2, und 5 fr. Banknoten ausmacht, der Staat also in die Lage käme, sich mit einem Male derselben zu entledigen und sein Verhältnis zur Bank vollständig zu regeln. Das Recht des Staats zur Einziehung der Fünfer ist dasselbe, wie bei den Einsern und Zweiern, denn auch diese konnten nur mit Genehmigung der Regierung ausgegeben werden; die Bank aber käme umso eher wieder in die Lage, ihren Notenumlauf in das gehörige Verhältnis zum Barschatze zu stellen und ihre Barzahlungen wieder aufzunehmen, zumal wenn ihr, wie der Handelsminister erachtete, alsdann auch zur Pflicht gemacht würde, ihren Münzvorrat durch Anschaffung von Silber zu vermehren.

Ad 2. würde der Handelsminister die Summe des gesamten der Zirkulation zu überlassenden Papiergeldes auf 300 Millionen (150 Millionen Banknoten, 150 Millionen Staatspapiergeld) beschränken, letzteres mit der zu erklärenden Absicht der sukzessiven Konvertierung in eine fundierte Schuld und mit der (auch in anderen Staaten üblichen) Anordnung, daß alle Giebigkeiten des Staates von den Kontribuenten zur Hälfte in Staatspapiergeld entrichtet werden müssen, wodurch die Nachfrage nach demselben gesichert und dessen Kurs gehalten wird.

Ad 3. Die Anleihe wäre auf 100 Millionen zu beschränken und lediglich im Inlande zu negoziieren; die Teilnahme des Auslandes wäre dem Zeitpunkte eines etwa eintretenden späteren Bedarfs zu reservieren. In der Überzeugung, daß nur durch ein Anleihen den gegenwärtigen mißlichen Geldverhältnissen abzuhelfen sei, wird sich das Inland gern dabei beteiligen, und der Betrag von 100 Millionen bald aufgebracht sein. Ausländische Konkurrenz würde dabei ungünstig auf die Kursverhältnisse einwirken, dagegen die volle Aufbringung der Summe im Inlande den Kredit Österreichs dem Auslande gegenüber zu befestigen und dieses etwaigen späteren Geschäften geneigt zu machen geeignet sein.

Der Finanzminister bemerkte dagegen ad 1., die Einziehung der 5 fr. Noten und deren Übernahme auf den Staat gegenwärtig nicht anraten zu können. Denn die Summe der kursierenden 1 und 2 fr. Noten per 62 Millionen und jene der Fünfer per 60 Millionen, zusammen also 122 Millionen, würde die gesamte neuere Schuld des Staats an die Bank übersteigen, mithin ohne Notwendigkeit mehr an letztere abgetragen werden, als in der Absicht liegt; die Summe der itzt mit 249 Millionen im Umlaufe befindlichen Banknoten würde sodann auf 127 Millionen reduziert und hiermit ihr Verhältnis zu den || S. 424 PDF || Staatsnoten derart alteriert, daß erstere gegen die letzteren mit Agio gehen dürften. Auch bezüglich des Rechtes zur Einziehung der Fünfer ist die Gleichheit der Verhältnisse gegenüber den 1 und 2 fr. Noten nicht so ausgemacht, weil die Bank zur Ausgabe von 5 fr. Noten durch das ursprüngliche Privilegium berechtigt ist, während die Einser und Zweier, Ergebnissec der Revolution, infolge der damaligen Bedrängnisse, freilich auch mit Genehmigung der Regierung, aber eben darum ausgegeben werden mußten, weil die Regierung für ihre Zwecke den Kredit der Bank über die Gebühr in Anspruch genommen hatte.

Ad 2. besteht zwischen der Meinung des Handels- und des Finanzministers eigentlich keine Differenz, insoferne nämlich die Fixierung des Maximums des umlaufenden Papiergelds vom Handelsminister in dem Momente gedacht ist, wo durch Einzahlung der Anleihe auch das vom Finanzminister angenommene Maximum von 400 auf 300 Millionen wird herabgebracht worden sein, indem ja schon der gegenwärtige Papierumlauf (Bank- und Staatnoten) die Summe von 360 Millionen nicht übersteigt.

Was endlich den Betrag des ad 3. besprochenen Anleihens betrifft, so ist auch hier keine so wesentliche Differenz zwischen den Anträgen des Handels- und des Finanzministers, indem es die Absicht des letzteren ist, das vorgesteckte Ziel mit den möglichst geringsten Opfern zu erreichen, dabei aber doch den nötigen Spielraum zur Ausdehnung der Summe bis 150 Millionen sich freizuhalten, um für mögliche Eventualitäten gesichert zu sein. Belangend die vom Handelsminister beanständete Konkurrenz des Auslandes bei dem Anleihen, so gedächte der Finanzminister das letztere zwar weder im Auslande zu negoziieren, noch aber die Beteiligung der Ausländer daran im Inlande auszuschließen, denn ohne Zweifel wird hierdurch Gelegenheit geboten, fremdes Silber hierher zu ziehen.

Nach diesen Erörterungen schloß der Finanzminister mit dem auch allseitig angenommenen Antrage, in dieser wichtigen Angelegenheit das Gutachten des Reichsrates einzuholen, um über die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Maßregeln die vollkommene Beruhigung zu gewinnen. Zu diesem Ende wäre der Entwurf des diesfalls vom Finanzminister an Se. Majestät zu erstattenden au. Vortrags und der damit beantragten kaiserlichen Verordnung durch den Ministerpräsidenten an den Präsidenten des Reichsrates mit dem Ersuchen um dessen – mit möglichster Beschleunigung zu erstattenden – Gutachtens zu leiten7.

Am 20. April 1851. Schwarzenberg. Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 29. April 1851.