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Nr. 485 Ministerrat, Wien, 16. April 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 17. 4.), P. Krauß 18. 4., Bach 18. 4., Bruck, Thun (I–III abw.), Csorich, K. Krauß, Kulmer; abw. Stadion, Thinnfeld a .

MRZ. – KZ. 1251 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 16. April 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Begnadigung Joseph Fontanas und Lucian Partefottis

Der Justizminister unterstützte den von den Gerichten gestellten Antrag auf Begnadigung der beiden nach Ablauf des Amnestietermins in ihr Vaterland zurückgekehrten Lombarden Joseph Fontana und Lucian Partefotti, welche im Rechtswege wegen Hochverrats zum Tode verurteilt worden waren.

Als Hauptmotiv wird der Umstand geltend gemacht, daß sie, wären sie in tempore utili zurückgekehrt, ganz straffrei geblieben, ja nicht einmal in Untersuchung würden gezogen worden sein, und daß plausible Gründe zur Entschuldigung ihrer Versäumnis angeführt werden.

Der Ministerrat trat dem Begnadigungsantrage bei1; ebenso

II. Todesurteil gegen Rosina Gradt

dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe für die Gattenmörderin Rosina Gradt, welche bereits im fünften Jahre im Untersuchungsgefängnisse sich befindet, obwohl sie ihre Tat gleich eingestanden hat2.

III. Organisierung des Betriebsdienstes der Eisenbahn

Der Handelsminister übergab seinen Vortrag an Se. Majestät wegen Organisierung des Betriebsdienstes auf den Eisenbahnen3.

Ein Punkt ist, über welchen der Handelsminister die Zustimmung des Ministerrats einzuholen für nötig erachtete, und zwar, daß für das Betriebspersonale, welchem der Charakter als Staatsdiener nicht eingeräumt wird, ein Pensionsfonds aus Abzügen von den Besoldungen und mit einem Zuschusse aus Staatsmitteln gebildet werde.

Der Ministerrat fand gegen diesen im Prinzipe bereits zwischen dem Handels- und Finanzminister vereinbarten Antrag nichts zu erinnern und überließ die Veranstaltung der Detailbestimmungen hierüber dem Einvernehmen der genannten Minister.|| S. 413 PDF ||

Bei diesem Anlasse äußerte der Minister des Inneren den auch vom Kriegsminister lebhaft unterstützten Wunsch, daß womöglich lauter gediente Militärs beim Bahnbetriebe angestellt werden möchten, in welcher Beziehung der Handelsminister erklärte, daß denselben die vorzugsweise Berücksichtigung zugesichert ist, von einer ausschließlichen Verwendung der Militärs aber nicht die Rede sein könnte, weil bei einzelnen Bediensteten besondere technische oder kommerzielle Kenntnisse gefordert werden, deren Besitz bei Militärpersonen als solchen allein nicht vorausgesetzt werden kann4.b

IV. Stipulationen beim Anschluß an die München-Salzburger und Rosenheim-Kufsteiner Eisenbahn

Es steht gegenwärtig die Unterhandlung wegen des Anschlusses an die München-Salzburger und Rosenheim-Kuefsteiner Eisenbahn bevor5. Bayern wünschet, daß österreichischerseits die Eisenbahn­verbindung bei ersterer von Salzburg nach Bruck [an der Mur], bei letzterer von Kuefstein nach Innsbruck hergestellt werde. Dagegen wäre österreichischerseits als Hauptstipulation bei der diesfälligen Unterhandlung zur vollständigen Sicherung unseres Verkehrs zu bedingen, daß die auf bairischem Staatsgebiete cvon Bayern herzustellenden Bahnteile, welche die österreichischen Staatsgebiete verbinden, bezüglich aller Ärarialgüter- und Truppentransporte ohne Hindernis und Aufenthalt auchc mit österreichischen Waggons befahren werden sollen.

Der Handelsminister gedenkt, mit Zustimmung des Ministerrats die österreichischen Abgeordneten zu der diesfälligen Unterhandlung in diesem Sinne anzuweisen6.

V. Einrichtung des Guberniumfestsaals in Lemberg

Der Minister des Inneren erhielt die Beistimmung des Ministerrates zur Einrichtung des Festsaales im Gouvernementsgebäude in Lemberg im beiläufigen Kostenaufwande von 50.000 fr.7

VI. Organisierung der politischen Verwaltung Siebenbürgens

Derselbe Minister referierte über die Organisierung der politischen Verwaltung in Siebenbürgen8.

Nach dem einstimmigen Antrage des Baron Wohlgemuth und des Zivilkommissärs, endlich des Ministers des Inneren, würde das Land unter der Statthalterei in Hermannstadt von fünf Distrikts- oder Kreisregierungen und der angemessenen Anzahl von Bezirkshauptmannschaften verwaltet werden. Die einzige Differenz, welche sich zwischen den Anträgen des Zivilkommissärs und des Generalmilitärgouverneurs ergab, besteht rücksichtlich der Bezirkseinteilung darin, daß letzterer den Fogarascher Bezirk dem Hermannstädter Distrikte zugewiesen und aus diesem letzteren den Bistritzer Bezirk ausgeschieden haben will, wogegen der Zivilkommissär den Bistritzer Bezirk, der von jeher zu|| S. 414 PDF || Hermannstadt gehörte, bei dem Hermannstädter Distrikte belassen und den Fogarascher dem Karlsburger Distrikte zuzuweisen vermeinte.

Der Minister des Inneren trat dieser letzteren Ansicht aus politischen und Konvenienzrücksichten bei, indem Bistritz schon gegenwärtig zum Hermannstädter Distrikte gehört und eine andere Einteilung nur wieder zu Konflikten der Nationalitäten Anlaß geben würde, deren Neutralisierung doch die Aufgabe der Regierung sein muß, wenn sie anders die Einheit des Landes als einer österreichischen Provinz aufrechterhalten will.

Der Finanzminister würde mit Rücksicht auf die in anderen Kronländern gemachten Erfahrungen über die Entbehrlichkeit der Kreisregierungen auch in Siebenbürgen, da es sich nun um die neue Organisierung handelt, die Einteilung des Landes in fünf Regierungsdistrikte unter eigenen Chefs nicht in Antrag dbringen, vielmehr die politische Verwaltung auf die Statthalterei als Zentral­landesbehörde mit unmittelbarer Unterordnung der Bezirkshauptmannschaften unter dieselbe beschränkt, dagegen unter den Bezirkshauptmannschaften in ähnlicher Art, als es in Ungarn besteht, Stuhlrichter als erste Instanz zum nächsten Verkehr mit der Bevölkerung in erforderlicher Zahl bestimmen.d Es würde damit nicht nur dem Bedürfnisse der letzteren mehr entsprochen, sondern auch der sicherere Weg zur allmähligen Verschmelzung der Nationalitäten gebahnt werden. eDie den Sachsen in Siebenbürgen erteilten Versprechungen dürften dadurch vollständig erfüllt werden, daß bei den Statthaltereien ein Vizepräsident der sächsischen Nation bestellt werde und daß die Verwaltung des Vermögens dieser Nation und überhaupt ihrer inneren Angelegenheiten wie bisher zu führen sei.e

Allein, der Minister des Inneren erklärte, die Aufgebung der fünf Distrikte umso weniger annehmen zu können, als dieselben schon gegenwärtig, wie es sich zeigt, mit dem besten Erfolge bestehen, ihre Auflösung und die unmittelbare Unterordnung der Bezirkshauptmannschaften unter die Statthalterei, der letzteren eine besonders für die bevorstehenden neuen Einrichtungen unerschwingliche Geschäftslast aufbürden, dagegen eine Vermehrung der unteren Organe aus Mangel geeigneter Bewerber für derlei mindere, jedoch gerade wegen des unmittelbaren Einflusses auf das Volk so wichtige Stellen die Regierung in nicht geringe Verlegenheit setzen würde.

Der Minister des Inneren wird demnach die Organisierungsanträge in seinem Sinne erstatten, wogegen von Seite der übrigen Stimmen nichts erinnert wurde9.

Anknüpfend an diesen Vortrag brachte

VII. Organisierung der Justizverwaltung Siebenbürgens

der Justizminister die Justizorganisation Siebenbürgens zur Sprache10.

Nach seinen diesfälligen ermäßigten Anträgen würde ein Oberlandesgericht in Hermannstadt (mit einem Senatspräsidenten und einem Rat weniger als von den Behörden angetragen war), fünf Landesgerichte, in jedem Regierungsdistrikte eines, endlich 22 Bezirksgerichte zu bestellen sein. Die vom Justizminister hiebei fim Vergleich mit dem Antrage der Behörden erzielte Ersparung beträgt überf 100.000 fr.

Der Ministerrat fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern11; dagegen erachtete er

VIII. Valutaberechnung im Strafgesetze

daß es gegenwärtig, wo nach Versicherung des Finanzministers Maßregeln zur Regelung unserer Valutaverhältnisse bevorstehen, nicht an der Zeit wäre, die vom Justizminister beantragte Erläuterung hinauszugeben, daß von den Gerichten in Anwendung des Strafgesetzes alle Wertbeträge in dem die Konventionsmünze vertretenden Papier nach dessen vollem Nennwerte angesetzt werden sollen12.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 29. April 1851.