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Nr. 479 Ministerrat, Wien, 2. April 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 3. 4.), P. Krauß 9. 4., Bach 7. 4., Bruck (BdE. fehlt), Thun, Csorich, Ritter v. Krauß, Kulmer; abw. Stadion, Thinnfeld.

MRZ. – KZ. 1109 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 2. April 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Pensionsgesuch der Josepha Freiin v. Ottenfels-Gschwind

Der Ministerpräsident brachte das Pensionsgesuch der geheimen und Staats- und Konferenzratswitwe Freiin v. Ottenfels zur Kenntnis des Ministerrats, mit dem Bemerken, daß die Vermögensverhältnisse der Familie als günstig angesehen werden müssen.

Da nach der dermaligen Vorschrift bei Pensionsansprüchen der Witwen von Staatsbeamten die Vermögensverhältnisse nicht mehr in Anschlag kommen, so wäre das Gesuch der Freiin v. Ottenfels nach dem Erachten des Finanzministers in die Verhandlung zu nehmen1.

II. Unterstützung für Joseph Ritter v. Cischini

Der Handelsminister referierte über das Einschreiten des k. k. Konsuls in Trapezunt Ritter v. Cischini um eine Unterstützung, welcher infolge einer Feuersbrunst um seine ganze Habe, geschätzt auf ca. 5000 fr., gekommen ist, die Konsulatsakten aber glücklich gerettet hat. Nachdem für einen solchen Fall den Konsulatsbeamten durch eine Ah. Entschließung von 1804 die Vergütung eines Drittels des Schadens zugesichert2, Cischini ein sehr verdienstvoller Mann und in seiner itzigen Lage aller Rücksicht würdig ist, so trug der Handelsminister für ihn auf Bewilligung einer Unterstützung von 3000 fr. an, womit sich auch der Ministerrat einverstanden erklärte3.

Ebenso erhielt dieser Minister

III. Auszeichnung für Marco Starcich

die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Merkantilkapitän Marco Starcich für dessen Erfindung eines Notsteuerruders, welches sich nach dem Erkenntnisse der Sachverständigen als vollkommen praktisch anwendbar bewährt hat4.

IV. Strafrestnachsicht für Michael Bauer

erklärte sich der Ministerrat einverstanden mit dem Antrage des Justizministers, bei Sr. Majestät für Michael Bauer auf Nachsicht des Restes der demselben wegen Totschlags zuerkannten Kerkerstrafe5 und

V. Todesurteil gegen Alexa Vukassovich

auf Nachsicht der bereits im Jahre 1847 wider Alexa Vukassovich wegen Raubmordes erkannten Todesstrafe einzuraten, nachdem derselbe ohne sein Verschulden nun schon vier Jahre auf die endliche Entscheidung seines Schicksals im Kerker harret6.

VI. Wahl des Laibacher Bürgermeisters

Der Minister des Inneren referierte über die dritte Bürgermeisterwahl in Laibach, welche endlich auf einen Mann, Dr. Burger, gefallen ist, dessen Bestätigung von Sr. Majestät keinem Anstande unterliegt, auf die daher mit Zustimmung des Ministerrats angetragen werden wird7.

VII. Auszeichnung für Stephan Márton

Mit eben dieser Zustimmung wird der Antrag auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Richter Márton unterlegt8.

VIII. Vorschrift über Militäreinquartierung (2. Beratung)

brachte der Minister des Inneren den von einer Kommission aus Abgeordneten der Ministerien des Inneren, Kriegs und der Finanzen bearbeiteten Entwurf des neuen Bequartierungsreglements für sämtliche Kronländer mit Ausnahme der Militärgrenze in Vortrag, mit dem Beisatze, daß Se. Majestät zu bitten wären, diese neue Vorschrift mit 1. Mai 1851 ins Leben treten zu lassen9.

Bei Durchgehung der einzelnen Paragraphe haben sich folgende Modifikationen und Bemerkungen ergeben:

§ 1. ward statt „von Sr. Majestät“ beliebt „vom Ah. Armeeoberkommando“.

§ 2. Hier wünschte der Finanzminister , daß auch die vorübergehende Einquartierung, welche nicht auf drei Monate vorhinein gefordert wird, bei einer gewissen längeren Dauer in ihrer Wirkung der dauernden Einquartierung gleichgesetzt werden möge, weil bei der nicht unbedeutenden Vergütung, welche das Ärar für die Durchzüge nach dieser neuen Vorschrift zu leisten haben wird, die Sache in finanzieller Hinsicht wichtig ist, und auch der Quartiergeber bei den Durchzügen zu Mehrerem als bei der dauernden Einquartierung verpflichtet wird.

Der Minister des Inneren erörterte die Rücksichten, welche die Kommission bestimmten, das Hauptkriterium der dauernden Einquartierung in die vorläufige Anforderung der Unterkunft zu setzen; er erklärte indessen, auch nicht entgegen zu sein, wenn die vorübergehende, also nicht früher angeforderte Einquartierung über aeine bestimmte Zeit, allenfalls acht oder vierzehn Tage dauert, dieselbe rücksichtlich der in der Menage befindlichen Mannschaft als bleibende angesehen und dann die ärarische Verpflegung der Mannschaft, wie sie bei der stabilen Einquartierung stattzufinden hat, einzutreten hätte, wenn dies die militärischen Rücksichten erlauben.a eine bestimmte|| S. 384 PDF || Zeit, allenfalls acht oder vierzehn Tage dauert, dieselbe rücksichtlich der in der Menage befindlichen Mannschaft als bleibende angesehen und dann die ärarische Verpflegung der Mannschaft, wie sie bei der stabilen Einquartierung stattzufinden hat, einzutreten hätte, wenn dies die militärischen Rücksichten erlauben.

bDer Minister des Inneren glaubt aber, daß eine solche Bestimmung nicht in die allgemeine Verordnung gehöre, sondern nur im Wege besonderer Weisungen von Seite des Kriegsministeriums mit Beachtung der militärischen Rücksichten erfolgen könne. Die Feststellung einer vierteljährigen Frist sei insbesondere wegen der Offiziersquartiere nötig, weil sonst die Gemeinden mit Rücksicht auf die landesübliche Wohnungsaufkündigungsfrist nicht in der Lage sind, für die unbeschwersame Beischaffung der diesfälligen Kompetenz bei der stabilen Einquartierung rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Bei der Mannschaft sei ohnehin kein Unterschied in der den Gemeinden bewilligten Vergütung, in der sowohl bei stabiler als transemer Bequartierung der Schlafkreuzer eintritt. Nur die Verpflegung sei bei stabiler von der Militärverwaltung, bei transemer vom Quartierträger zu stellen, und es sei daher Sache der Militärbehörde, diesfalls Sorge zu tragen, daß bei länger dauernder Transemalbequartierung sobald als möglich die Ärarialverpflegung eintrete, wo dann alle Besorgnisse aus dem Standpunkte der Finanzen verschwinden dürften.b

§ 7 wurde statt „dieses Gesetzes“ der Überschrift gemäß gesetzt „dieser Verordnung“.

§ 8 ward über Antrag des Justizministers der Beisatz nach „Staatsgebäuden“ aufgenommen: „oder in eigens dazu von der Gemeinde bestimmten verwendbaren Gebäuden“.

cDer Minister des Inneren bemerkt, daß in diesen Paragraphen nur von den Staatskasernen die Rede sei, während die späteren Paragraphe von den Gemeindekasernen handeln, wo daher die Bemerkung des Herrn Justizministers bei der endlichen Redaktion die geeignete Berücksichtigung finden wird.c

§ 10 muss der durch den Abschreiber entstellte Eingang also lauten: „Jeder Orts-, Bezirks-, Kreis-, Gemeinde- etc.“.

Zu den §§ 8–10 behielt sich übrigens der Minister des Inneren vor, wegen Errichtung von zur Aufnahme von Truppen geeigneten Gebäuden an den Eisenbahnhauptstationen die Verhandlung mit den einschlägigen Behörden einzuleiten, und ad § 10 insbesondere der Bildung und Verwendung der Bequartierungsfonds Erwähnung zu tun.

Zu § 11 ward über Antrag des Kriegsministers der Zusatz am Schlusse beigefügt, daß „über den Mietzins und die sonstigen Bedingungen“, oder wie der Minister des Inneren formulierte, „über das bezügliche Rechtsverhältnis jedes Mal ein Kontrakt abgeschlossen werde“.

Desgleichen ward zur Hintanhaltung von Gewerbsbeeinträchtigungen über Antrag des Handelsministers dnach der vom Minister des Inneren vorgeschlagenen Fassung die Beschränkung der Marketender auf die Feilschaften und Getränke, „zu deren Führung sie befugt sind“, statt der von dem Minister des Handels beantragten:d „auf die ihnen zustehenden Feilschaften“ad § 12 beschlossen.|| S. 385 PDF ||

Zu § 13 machte der Kultusminister darauf aufmerksam, daß, nachdem die Militäreinquartierung als eine Naturallast erscheint, die Ausgleichung nicht auf den freien Vertrag zwischen der Gemeinde und ihren Gliedern allein überwiesen werden könne; vielmehr müsse dieselbe, und zwar insbesondere rücksichtlich der zwischen dem wahren Werte des beigestellten Objektes und der dafür vom Ärar geleisteten Vergütung sich ergebenden Differenz, einer weitern Umlage auf die ganze Gemeinde oder Landeskonkurrenz umso mehr vorbehalten werden, als sonst mancher große Grundbesitzer, der zufällig wenig bewohnbare Räume besitzt, gegenüber andern Häuserbesitzern sehr im Vorteil sein würde.

Der Minister des Inneren glaubt zwar nicht, daß diese Auslage zum Gegenstande einer Umlage auf die ohnehin schon sehr in Anspruch genommene Landeskonkurrenz zu machen wäre, wovor auch der Ministerpräsident warnte, nachdem dadurch die Beköstigung des Soldaten erhöht und wegen der mit der Mobilisierung desselben dem Lande erwachsenden Auslagen der Beweglichkeit der Truppen manches Hindernis erwächst. Zudem dürfe nicht vergessen werden, wie durch die Einquartierung den Gemeinden manche indirekte Vorteile zugehen. Indessen behielt sich der Minister des Inneren vor, in betreff des vom Kultusminister gewünschten Ausdrucks des Prinzips der allgemeinen Verpflichtung aller Gemeindeglieder zur Teilnahme an der diesfälligen Last die entsprechende Textesmodifikation zu veranlassen und auch die weitere Bemerkung des Finanzministers, daß den politischen Behörden der unumgängliche Einfluß auf die Bequartierungsangelegenheiten gewahrt werde, an geeigneter Stelle zu berücksichtigen.

Zum § 14 wurde über Antrag des Kriegsministers nach „angebotene“ der Beisatz „entsprechende“ Unterkunft gemacht, dagegen der Zwischensatz: „wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen“ gestrichen; das „usw.“ endlich in „samt Nebenerfordernissen“ abgeändert.

Im § 15, 1. Absatz, vorletzte Zeile, muss es statt „derselbe“ heißen „dieser“, und im § 16 ward der Zusatz „zwangsweise“ vor „in Anspruch zu nehmen“ eingeschaltet.

§ 18 schien dem Justiz- und Finanzminister die Hinweglassung des „Besitzes“ wünschenswert.

§ 20 ward die Weglassung der Motive im Eingange, die nähere Bezeichnung der betreffenden Staatsbehörde sub Nr. 3 und 8 mittelst des Dienstzweiges, den sie verwaltet, so wie ad 4 der Gemeindeamtsräume, endlich die Trennung der Gefangenen- von den Erziehungs- etc. Häusern, also die Erweiterung der diesfälligen Nummern beschlossen.

§ 27. Hier erklärte der Minister des Inneren , daß zur eSchonung der Finanzen nach dem Wunsche des Herrn Finanzministers nur drei Kategorien statt vier anzunehmen wären, und er schlägt hierfür als Vergütung der Offizierszimmer die Gebühr mit 20, 15 und 8 Kreuzer vord .

Der Finanzminister bevorwortete von seinem Standpunkte faus die Herabsetzung dieser Ansätze auf 18, 12 und 6 Kreuzer (oder allenfalls dieses letztern mit 8 Kreuzer), weil bisher in allen Ländern mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreiches, Küstenlandes und Dalmatiense aus die Herabsetzung dieser Ansätze auf 18, 12 und 6 Kreuzer (oder allenfalls dieses letztern mit 8 Kreuzer),|| S. 386 PDF || weil bisher in allen Ländern mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreiches, Küstenlandes und Dalmatiens gar nichts vergütet worden und die Auslage im ganzen doch sehr beträchtlich ist.

Der Minister des Inneren dagegen verharrte mit Rücksicht auf das in den Ländern Bestehende, wo das italienische Konskriptions- und Bequartierungssystem besteht, auf den von ihm angetragenen Sätzen.

Die weitere Diskussion ward wegen vorgerückter Stunde abgebrochen10.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 10. April 1851.