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Nr. 467 Ministerrat, Wien, 12. März 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 13. 3.), P. Krauß 14. 3., Bach 17. 3., Bruck, Thinnfeld 13. 3., Thun, Csorich 14. 3., K. Krauß, Kulmer 13. 3.; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 846 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 12. März 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Besetzung der Appellationsgerichtspräsidentenstelle in Mailand und der Senatspräsidentenstelle in Brescia

Der Justizminister referierte über die Besetzung der Appellationsgerichtspräsidentenstelle in Mailand und der Senatspräsidentenstelle in Brescia und brachte nach vorläufiger Einvernehmung des Zivil- und Militärgouverneurs des lombardisch-venezianischen Königreiches für die erste den provisorisch mit der Leitung des Appellationsgerichts betrauten Albert Beretta und für die letztere den Hofrat Lanfranchi in Antrag, wogegen nichts zu erinnern war1.

II. Orden für Vinzenz Schrott und Johann Nepomuk Alber

erhielt er die Beistimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Ordens der eisernen Krone I. Klasse an den Venediger Appellationsgerichtspräsidenten Schrott und des Ritterkreuzes des Leopoldordens an den Präsidenten des Ziviltribunals in Verona Johann Alber2.

III. Neue Emission von Hypothekaranweisungen

Die im Jahre 1848 hinausgegebenen 5%igen, auf die Saline Gmunden versicherten Hypothekar­anweisungen haben in letzterer Zeit einen solchen raschen Abgang gefunden, daß demnächst die ursprünglich für deren Emission bestimmte Summe von 30 Millionen erschöpft sein wird3. Es handelt sich nun um die Frage, ob eine weitere Hinausgabe derselben über die festgesetzten 30 Millionen zu veranlassen sei oder nicht. Da diese Papiere im Publikum beliebt geworden sind, so erachtete der Finanzminister , daß der Nachfrage darnach keine Beschränkung entgegengesetzt und mit Rücksicht auf den Wert des verpfändeten Objekts eine neue Emission bis zum Belaufe weitrer 30 Millionen eingeleitet werde, umso mehr, als damit die ohnehin in Aussicht stehende Aufnahme eines Staatsanleihens vorbereitet werden wird. Zugleich würde der Finanzminister es für angemessen erachten, daß das für die neu hinauszugebenden Hypothekaranweisungen eingehende Geld an die Nationalbank auf Abschlag ihrer Forderungen an das Ärar abgeführt|| S. 324 PDF || und um diesen Betrag die Zirkulation des Papiergelds vermindert werde. Da hierzu aber auch die beitretende Erklärung der Bank erforderlich ist, so erbat und erhielt der Finanzminister die Ermächtigung des Ministerrats, hierwegen mit der Bankdirektion in Rücksprache zu treten und nach Maßgabe der Erklärung derselben das weitere vorzukehren4.

IV. Entschädigung für aufgehobene Urbarialleistungen (3. Beratung)

Fortsetzung der Beratung über den Entwurf der kaiserlichen Verordnung zur Durchführung des § 22 des Ah. Patents vom 25. September 1850 in betreff der Grundentlastungsentschädigungs­kapitalien5.

Nach den in den früheren Sitzungen vom 7. und 11. d. [M.] (812 und 833) vorgekommenen umständlichen Abstimmungen handelt es sich um folgende Differenzen zwischen den Ansichten der Minister des Inneren und der Finanzen:

1. ob die für die Entschädigungskapitalien hinauszugebenden Obligationen aufkündbar sein sollen oder nicht.

Der Finanzminister war für deren Aufkündbarkeit oder wenigstens für deren Zulassung in dem beschränkten Maße, daß aus der zur jährlichen Abtragung bestimmten Tilgungsquote zunächst diejenigen Obligationsinhaber befriedigt werden, welche ihr Kapital aufgekündigt haben, wie dies auch in der Sitzung vom 11. d. [M.], IV., vom Justizminister beantragt und umständlich auseinandergesetzt worden ist.

Das Hauptargument, welches den Finanzminister bestimmt, sich für die, wenn nicht vollkommene, doch mindestens teilweise Aufkündbarkeit auszusprechen, besteht adarin, daß Papiere, die aufkündbar sind, ihrer Natur nach nicht unter den Nennwert derselben fallen können, sich daher sehr wesentlich von den Effekten unterscheiden, welche den Gegenstand des Börsespieles ausmachen.a Die Besorgnis, daß eine außerordentliche Menge von Aufkündigungen auf einmal vorkommen und den Staat in Verlegenheit setzen werde, zerfällt vor der Betrachtung der großen Vorteile, mit denen diese Papiere ausgestattet sind; sie werden darum gern in festen Händen bleiben, und mehr als die Hälfte des Gesamtentschädigungskapitals betrifft Hypothekargläubiger, öffentliche Fonds- und Anstalten, Sparkassen etc., von denen eine Aufkündigung gar nicht zu erwarten ist; überdies kommen diese Papiere nicht auf einem einzigen Platze allein vor, sondern in allen Teilen der Monarchie zerstreut, wodurch selbst eine Aufkündigung in größerem|| S. 325 PDF || Maße nicht bemerkbar, mithin auf den Kredit der Papiere nicht rückwirkend sein wird. Erfolgt aber wirklich eine außerordentliche Aufkündigung auf einmal, so ist sie sicher nicht die Ursache, sondern vielmehr die Wirkung der schon vorausgegangenen Diskreditierung des Papiers, welche dann in andern, dermal außer aller Berechnung liegenden, aber auch wieder, gleich anderen Krisen, vorübergehenden Verhältnissen ihren Grund hat.

Der Minister des Inneren beharrte dagegen auf seinem Antrage für die Unaufkündbarkeit und für die bloße Verlosung. Denn die unbedingte Kündbarkeit setzt den Staat offenbar der Gefahr aus, plötzlich mit einer Masse von Aufkündigungen überrascht zu werden, denen im festgesetzten Termine nicht genügt werden könnte, was sodann natürlich höchst nachteilig auf den öffentlichen Kredit einwirken würde. Eine auf eine jährliche Tilgungsquote beschränke Aufkündbarkeit aber würde die ganze Operation bedeutend komplizierter machen, und zuversichtlich auch zur Diskreditierung der Papiere in dem Falle führen, wenn, was sehr leicht geschehen kann, die Summe der auf einmal angemeldeten Aufkündigungen die für das Jahr bestimmte Tilgungsquote übersteigt, mithin ein Teil der Gläubiger, trotz der Aufkündigung, in dem festgesetzten Termin unbefriedigt bleiben muß. Diese würden dann gezwungen sein, ihre Papiere auf der Börse zu verkaufen, während die vom Finanzminister im allgemeinen bei der Unaufkündbarkeit derselben vorausgesetzte Überflutung der Börse damit sich die eigene Bemerkung desselben beheben dürfte, daß mehr als die Hälfte der Obligationen in festen Händen sein wird.

Bei der Abstimmung über diesen Punkt haben sich nur der Justiz- und Kultusminister dem Antrage des Finanzministers angeschlossen; die übrigen, also mehreren Stimmen traten der Ansicht des Minister des Inneren bei, nachdem noch der Handelsminister bemerkte hatte, daß es bei dieser ganzen, bloß auf das Wohl der Bezugsberechtigten berechneten Operation vornehmlich darauf ankommen dürfte, durch möglichst klare, bmöglichst sicherstellendeb und einfache Bestimmungen bei den ersteren die beruhigende Überzeugung zu begründen, daß cjede Besorgnis vor weiterer Beeinträchtigung oder Schmälerung wohl erworbener Rechte beseitigt undc das Geschäft mit der durch die einfache Verlosung am besten verbürgten Klarheit und Einfachheit werde abgewickelt werden.

Der zweite Differenzpunkt betrifft die vom Finanzminister beantragte Prämie von 5 % bei der Verlosung.

Der Finanzminister geht dabei von der Ansicht aus, daß die Staatsverwaltung, verpflichtet, den Urbarialberechtigten den vollen Ersatz des Entgangs in Barem zu leisten, nur vermittelst der Prämie der hinauszugebenden Obligation den al pari-Wert, d. i. denjenigen Wert zu verschaffen vermag, welchen sie zu ersetzten schuldig ist.

Dagegen bemerkte der Minister des Inneren , daß eine solche Prämie weder im Patent vom 25. September zugesichert sei, noch selbst von den Berechtigten erwartet werde,|| S. 326 PDF || und daß sie eher darauf berechnet sein dürfte, dem neuen Papier auf der Börse einen höheren Kurs zu sichern und somit zu Spekulationen anzulocken.

Er und die übrigen Stimmen (mit Ausnahme des Justizministers, der übrigens auch die Vermeidung der Prämie gewünscht hätte) erklärten sich daher gegen die Prämie.

Ein dritter Differenzpunkt ergab sich hinsichtlich der Modalität der Abtragung der Urbarialentschädigungs-Renterückstände für die Jahre 1849, 1850 und 1851.

Der Finanzminister hätte nämlich gewünscht, diese Rückstände zur Schonung des Barfonds und eventuell der Finanzen, nach Abschlag der bereits geleisteten Vorschüsse, statt in Barem abzuzahlen, zum Kapital zu schlagen und hiefür Obligationen hinauszugeben; wodurch die binnen einem Jahre zu leistende Zahlung dieser Reste mit circa neun Millionen auf die zur Tilgung des ganzen bestimmten 40 Jahre verteilt werden würde.

Da jedoch der Minister des Inneren dagegen das Bedenken erhob, daß es nicht gerecht wäre, nachdem man einem Teile der Berechtigten Vorschüsse in Barem gegeben, nunmehr den andern, die bisher von der gleichen Befugnis, sie anzusprechen, keinen Gebrauch gemacht, statt barem Gelde Obligationen hinauszugeben, so modifizierte der Finanzminister seinen Antrag dahin, daß es den Parteien freigestellt werde, die Rückstände (über Abschlag des Erhaltenen) entweder in Barem oder in Obligationen anzunehmen, womit man sich allseitig einverstanden erklärte6.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 20. März 1851.