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Nr. 446 Ministerrat, Wien, 24. Jänner 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 25. 1.), P. Krauß 27. 1., Bach 26. 1., Bruck, K. Krauß, Thinnfeld, Thun, Kulmer 27. 1.; anw. Csorich; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 253 –

Protokoll der am 24. Jänner 1851 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Ausweisung August Zangs

Der Ministerpräsident eröffnete mit Beziehung auf den Ministerratsbeschluß vom 22. d. M., MRZ. 234, dem Militärgouverneur Baron Welden hinsichtlich der von ihm angeordneten Ausweisung des ehemaligen Redakteurs des Zeitungsblattes „Die Presse“ A. Zang aus Wien, geschrieben und von ihm die Antwort erhalten zu haben, daß er seinerseits den gefaßten Beschluß nicht zurücknehmen könne, es jedoch dem Ermessen des Ministeriums anheim stelle, ob Zang als nach Wien zuständig hier belassen werden wolle1.

Hiernach wäre diese Angelegenheit durch die Weisung zu erledigen, daß nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Militärgouverneur Baron Welden A. Zang als nach Wien zuständig hier bleiben könne2.

II. Aufnahme österreichischer Truppen in Hamburg

Weiter teilte der Ministerpräsident mit, daß erhaltener telegraphischer Nachricht zufolge die Stadt Hamburg sich geweigert habe, österreichische Truppen aufzunehmen3, daß sie aber, nachdem ihr erwidert wurde, daß diese Truppen Bundestruppen und in Verfolgung von Bundeszwecken begriffen sind, von diesem Vorhaben wohlweislich abgegangen sei4.

III. Aufnahme der Militärliquidierungskosten in den deutschen Bundesländern

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß er es für notwendig halte, behufs der Aufnahme der Militärliquidierungskosten in|| S. 214 PDF || den deutschen Bundesländern einen höheren Finanzbeamten in der Person des Sektionsrates v. Neuwall zur Aufnahme dieser Liquidierungen dahin zu senden5. Der Finanzminister wird demselben eine Instruktion mitgeben und ihn anweisen, sich zu dem Armeekorps des FML. v. Legeditsch zu verfügen und sich mit dem Kommandanten hinsichtlich der gedachten Liquidierungen zu besprechen. Baron Legeditsch dürfte ihm einen Kommissariatsbeamten beigeben, mit welchem einverständlich dann die Liquidierungen vorzunehmen sein werden.

Gegen dieses Vorhaben des Finanzministers wurde von keiner Seite etwas erinnert6.

IV. Budget des Ministeriums des Inneren

Der Minister des Inneren Dr. Bach bemerkte mit Beziehung auf das in dem Ministerratsprotokolle vom 20. Jänner d. J., MRZ. 222, besprochene Budget für das Verwaltungsjahr 1851 und die dort bezüglich seines Ministeriums gemachten Bemerkungen des Finanzministers, die einzelnen Ansätze seines Präliminars für das gedachte Jahr noch einmal durchgegangen und reiflich erwogen zu haben7. Nach dieser nochmaligen Prüfung sei er nun der Ansicht, daß der in dem Präliminare auf Grundentlastung vorkommende Ansatz (20,691.550 fr.) mit Ausnahme der Regiekosten per 1,100.000 fr. aus dem Budget ganz ausgelassen werden könne. Es werden im Jahre 1851 nur die schon ausgemittelten und die im Laufe des Jahres noch auszumittelnden und zu liquidierenden Renten zur Zahlung gelangen, und die Bedeckung dieser Auslage kann durch Zuschlag auf die direkten oder die indirekten Steuern oder auf beide zugleich hereingebracht werden. Zu diesem Ende wird ein eigenes Präliminare mit Zuziehung der Präsidenten der Grundentlastungskommissionen (mit Ausnahme jenes von Tirol, wo der Betrag nur geringfügig ist) entworfen und festgestellt werden.

Der Finanzminister machte hier die Bemerkung, daß die Post auf Grundentlastung auch künftig aus dem Präliminare auszulassen wäre, weil der Staat darauf nur Vorschüsse leistet.

Was den mit 1,378.000 fr. angenommenen Reservefonds anbelangt, so gedenkt der Minister Dr. Bach denselben um circa eine Million zu vermindern und nur den Rest in dem Präliminare beizubehalten.

Hinsichtlich der Bemerkung, ob zur Verminderung der Auslagen nicht die Kreisregierungen in den einzelnen Kronländern der Zahl nach herabgesetzt werden könnten, äußerte sich der Minister Dr. Bach, daß die Möglichkeit hierzu nur in den Kronländern Steiermark und Böhmen vorhanden wäre, daß er es aber nicht für angemessen hielte, schon in dem Präliminare für das Jahr 1851 darauf irgend eine Rücksicht zu nehmen, teils weil die dadurch zu erzielende Ersparung von keinem Belange wäre, teils weil es einen üblen Eindruck machen würde, wenn die erst unlängst ergriffenen Regierungsmaßregeln|| S. 215 PDF || schon jetzt geändert werden wollten. Wenn nähere Erfahrungen darüber gemacht und festgestellt sein werden, dann könnte nach Vernehmung der Statthalter ein Beschluß gefaßt werden, welcher sich aber nicht bloß auf die Kreisregierungen zu beschränken, sondern auch auf andere Zweige zu erstrecken hätte.

Was die Ansätze auf Baulichkeiten bei den Wohltätigkeits- und anderen Anstalten betrifft, wird sich daran nach der Ansicht des Ministers Dr. Bach nicht wohl etwas ersparen lassen, weil sie dringend, daher unverschieblich und in dem angetragenen Maße notwendig sind.

Bei dem Irrenhause seien circa 450.000 fr. als die letzte Baurate fällig und 200.000 fr. zur Einrichtung erforderlich.

Bei den Strafanstalten, welche infolge der letzten politischen Ereignisse überfüllt sind und auch zu militärischen Zwecken verwendet werden, wird die veranschlagte Summe von 110.818 fr. zu den Bauten in Garsten bei Linz und in Stein notwendig sein; auch werden die verwahrlosten ungarischen Strafhäuser Auslagen erfordern.

Für die Wohltätigkeitsanstalten, für deren Bauten 663.988 fr. veranschlagt sind, stehen bedeutende Auslagen in Aussicht, da in Kroatien und Slawonien fasst noch keine solche Anstalten bestehen und auch in Ungarn in dieser Beziehung noch viel zu tun ist.

Der Ansatz auf Baulichkeiten der Stände in Kärnten (welche so wie die Stände von Krain und Tirol aus dem Staatsschatze dotiert werden) dürfte für jetzt noch im Präliminare belassen werden. Wenn in der Folge die Landesvertretungen aktiviert werden, dann wird es an der Zeit sein, diese Auslagen auf die Landeskonkurrenz zu verweisen und aus dem Staatsvoranschlage auszuscheiden.

Für das Generalgouvernement im lombardisch-venezianischen Königreiche seien 86.000 fr., darunter 18.000 fr. für den Feldmarschall Grafen Radetzky angesetzt. Diese Ziffer dürfte einstweilen belassen werden, bis sich der Stand dieses Gouvernements, was nahe bevorsteht, im ganzen reguliert.

Hiernach würde sich der Bedarf des Ministeriums des Inneren für das Verwaltungsjahr 1851 auf ungefähr 25,000.000 fr. stellen, worunter 16,758.000 fr. auf den kurrenten Verwaltungsdienst begriffen sind.

Der Minister Dr. Bach wird diese Veränderungen im Budget von dem Chef des Departements zusammenstellen lassen und selbe mit einer nachträglichen Note dem Finanzministerium mitteilen8.

V. Pester Ehrenbürgerrechtverleihung an den Fürsten Paskiewitsch

Der Minister des Inneren referierte weiter, daß die Stadt Pest dem Fürsten Paskiewitsch das Ehrenbürgerrecht verliehen habe, und fand es auffallend, daß sie ihm das Diplom eher überschicke, als das für den Feldmarschall Grafen Radetzky bestimmte diesem übersendet wird. Auch hätte die Stadtgemeinde, da das Bürgerrecht einer inländischen Stadt bisher keinem Ausländer verliehen worden ist, früher um die Bewilligung zu dieser|| S. 216 PDF || Verleihung ansuchen sollen9. Dieser Fall wäre zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät mit dem au. Antrage zu bringen, Allerhöchstdieselben geruhen ausnahmsweise die Bewilligung zur Übersendung des Diploms zu erteilen, bis wohin mit der Übersendung zurückzuhalten wäre. Dieser Fall der Stadt Pest hätte jedoch in keiner Beziehung als Norm zu dienen, auch wäre der Stadt auszustellen, daß sie nicht früher um die Bewilligung zu einer solchen neuen Ehrenbürgerrechtsverleihung eingeschritten ist10.

VI. Ergebnisse der Gendarmerietätigkeit im Jahre 1850

Derselbe Minister teilte einen Ausweis der Ergebnisse der Gendarmerietätigkeit im Jahre 185011 mit dem Beifügen mit, daß, obgleich die Gendarmerie noch nicht vollständig organisiert ist, zu dem ursprünglich genehmigten Stande derselben noch 2140 Mann und viele Pferde fehlen und ihre Tätigkeit zum Teil erst in den Monaten Mai, Juni, August und September begonnen hat, diese Ergebnisse als sehr erfreulich angesehen werden müssen. Die von der Gendarmerie behandelten Gegenstände erreichen die Zahl 52.024; darunter sind Steueramtshandlungen 6531, zustande gebrachte Straßenräuber 320, Einbrüche 274, Diebe und Hehler 6455, Falschmünzer 121, Schwärzer 343, Aufwiegler 208, Besitzfälle verbotener Waffen 1484, Deserteure 1089, Jagdfrevel 343 etc. etc.

In diesen Amtshandlungen hat sich vorzüglich das böhmische Gendarmerieregiment durch Genauigkeit und Tätigkeit ausgezeichnet.

Der Minister Dr. Bach wird diese Ergebnisse zur Ah. Kenntnis Se. Majestät bringen und hierbei die Ah. Aufmerksamkeit auf den Obersten des erwähnten Regimentes, Kronenberg, au. leiten12.

VII. Budget des Ministeriums des Handels etc

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck brachte hierauf mit Beziehung auf das richtigzustellende Staatsbudget für 1851 jene Verminderungen der Auslagen zur Sprache, welche in seinem Ressort ohne wesentliche Benachteilung des Dienstes statthaben könnten13. Nach nochmaliger Prüfung der Ansätze gedenkt er das Präliminare im ganzen um sechs Millionen (adrei Millionen bei dem Eisenbahnbau, eine Million beim Bau und Betrieb und zwei Millionen bei den Straßen- und Wasserbautena ) herabzusetzen, wornach sich der Bedarf seines Ministeriums auf ungefähr 32,000.000 fr. stellen würde. Weiter zu gehen, hält er nicht für rätlich, weil|| S. 217 PDF || jetzt alle Kronländer Anforderungen stellen, für die nicht zu beanständenden Straßenbauten in Ungarn bedeutende Auslagen werden gemacht werden müssen und viel daran liegt, die im Bau begriffenen Kommunikationsstrecken ihrem Ziel zuzuführen.

Der Minister Freiherr v. Bruck wird hiernach sein Präliminare richtigstellen lassen und es dem Finanzministerium mitteilen14.

VIII. Armeereduktion

Ebenso besprach der Kriegsminister Freiherr v. Csorich die Anträge, welche er an Se. Majestät behufs der Reduktion der Armee und der dadurch zu erzielenden Verminderung der Staatsausgaben au. zu stellen gedenket15.

Nachdem die 4. Bataillons der deutsch-erbländischen Werbbezirke und deren 1. Landwehrbataillons, dann die 3. und 4. Grenzbataillons bereits auf 60 Mann per Kompanie herabgesetzt sind, so wären nach der Ansicht des Kriegsministers noch folgende Anträge Sr. Majestät zu unterbreiten: Die zum 4. Armeekorps in Deutschland gehörigen sowie die zu ihrer Unterstützung bestimmten Truppen, dann die in Ulm, Mainz und Rastatt kommandierten Truppen hätten im vollen Kriegszustande zu bleiben. Dasselbe wäre der Fall bei den zum 2. Armeekorps gehörigen und bei den Truppen im lombardisch-venezianischen Königreiche. Außer den soeben erwähnten Truppen wären alle übrigen Truppenkörper in Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, Kroatien, Slawonien, Dalmatien, Triest, im Görzer Gebiete etc. etc. auf den Friedensfuß zu setzen. Die Offiziere und Beamte sollen 14 Tage nach dem Einrücken in ihre Stationen oder 14 Tage nach dem erhaltenen Befehle auf den Friedensfuß zurückversetzt werden, jedoch soll den Offizieren vom Hauptmann abwärts, den Oberärzten, Auditoren, welche die Zulage verlieren, eine monatliche Sustentations(Teuerungs-)zulage von 4 fr., den Parteien von 2 fr. auf so lange gewährt werden, bis die Teuerungsverhältnisse sich ändern oder die Gebühren wieder in Konventionsmünze gezahlt werden.

Der Finanzminister meinte hier, daß für diese Begünstigung ein Zeitraum von sechs Monaten, in welchem sich die Verhältnisse wesentlich ändern können, festzusetzen wäre.

Ferner bemerkte der Kriegsminister , daß bei allen deutschen Regimentern der Stand per Kompanie auf 100 Mann herabzusetzen, bei den ungarischen aber mit 140 Mann per Kompanie beizubehalten wäre. Bei den Jäger- und Grenadierbataillons hätte die Kompanie in 120 Mann zu bestehen. Bei den schweren Kavallerieregimentern wäre die Eskadron um 20 Mann, bei der leichten Kavallerie um 30 Mann, zu vermindern. Bei den 4. Bataillons der ungarischen und italienischen Regimenter hätte wegen der nötigen Abrichtung keine Verminderung einzutreten. Der Kriegsminister zeigte weiter, daß auch bei den Depots, Feldspitälern, den böhmischen und mährischen Festungen, bei der Feldpost etc. etc. Ersparungen beziehungsweise Kostenverminderungen eintreten können, welche er in dem au. Vortrage andeuten werde.|| S. 218 PDF ||

Wenn Se. Majestät diese Verminderungen zu genehmigen geruhen sollten, dann würde der Kriegsminister einen Ausweis über den für das Militär im Jahre 1851 erforderlichen Kostenbetrag verfassen lassen und denselben dem Finanzminister zur Aufnahme in das Staatsbudget zukommen machen16.

IX. Auflösung der siebenbürgischen Militärgrenze

Der Kriegsminister brachte hierauf zur Kenntnis des Ministerrates, daß Se. Majestät infolge des gestellten Antrages die Ah. Ermächtigung zur Auflösung der siebenbürgischen Grenze und zur Formierung von siebenbürgischen Infanterie- und Kavallerieregimentern zu erteilen geruhet haben17. Die Modalitäten der Ausführung werden mit den Ministern des Inneren und der Finanzen zu besprechen sein18. Ferner,

X. Klagen über die hohe Fürstliche Taxische Brieftaxe

daß nach einer Anzeige des FML. v. Legeditsch über die hohe Brieftaxe des Fürsten Taxis, wodurch die Mannschaft eine Verkürzung erleide, sehr geklagt werde19.

Der Minister Freiherr v. Bruck fügte hier zur Aufklärung bei, daß Fürst Taxis und Württemberg dem österreichischen Postverein nicht beigetreten sind20.

XI. Auszeichnung für Buchhaltungsbeamte und Diener

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte über einige von dem Generalrechnungsdirektorium für Buchhaltungsbeamte und Diener in Antrag gebrachte Auszeichnungen. Diese sind:

a) für den Venediger Staatsbuchhalter Gubernialrat Pioltini, welcher 43 Jahre sehr ausgezeichnet dient, seit zehn Jahren die fragliche Buchhaltung mit der größten Umsicht und Energie leitet und während der Revolutionsepoche sich sehr gut benommen und die Ordnung bei seiner Buchhaltung aufrechterhalten hat, das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens;

b) für den Amtsdiener der genannten Buchhaltung Theobald Suchan, welcher 36 Jahre im Militär und Zivile zur besonderen Zufriedenheit gedient hat, keine Gehaltsverbesserung zu erwarten hat und der immer Treue und Anhänglichkeit an den Tag legte, das silberne Verdienstkreuz mit der Krone;

c) für den Vizedirektor der Venediger Staatsbuchhaltung Basil Pasco, der nun nach einer 41 8/12-jährigen, sehr belobten Dienstleistung in den Ruhestand treten will und der sich|| S. 219 PDF || während der Revolutionsperiode durch seine ehrenhafte Haltung hervorgetan, das goldene Verdienstkreuz mit der Krone.

Der Finanzminister erklärte sich zwar mit diesen Anträgen auf eine Auszeichnung für die genannten Individuen einverstanden, glaubte aber, daß, der Analogie in mehreren früheren Fällen mehr entsprechend, dem Pioltini bloß das goldene Verdienstkreuz mit der Krone, dem Suchan das silberne Verdienstkreuz (ohne Krone) und dem Pasco das goldene Verdienstkreuz (ohne Krone) von Sr. Majestät zu erwirken wäre, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte21.

XII. Personalvermehrung bei der niederösterreichischen Provinzialstaatsbuchhaltung

Das Generalrechnungsdirektorium hat für die hiesige Provinzialstaatsbuchhaltung wegen der bei derselben außerordentlich vermehrten Geschäfte auf die Vermehrung des Personals um einen Rechnungsrat der mindesten Kategorie mit 1200 fr., dann zehn subalternen Beamten (fünf Rechnungsoffiziale, drei Ingrossisten und zwei Akzessisten), nämlich einen Rechnungsoffizial mit 800 fr., einen mit 700 fr. und drei mit 600 fr.; einen Ingrossisten mit 500 fr. und zwei mit 400 fr., dann einen Akzessisten mit 350 fr. und einen mit 300 fr. angetragen.

Das Finanzministerium erklärte sich wohl mit dieser Personalvermehrung einverstanden, glaubte aber, daß die Gehaltsabstufungen nicht zu bewilligen, sondern diese Stellen alle in die letzte Klasse der betreffenden Kategorie einzureihen wären.

Gegenwärtig schließt sich der Finanzminister dem Antrage des Generalrechnungsdirektoriums aus dem Grunde an, weil die hier besprochene Personalvermehrung wohl als eine bleibende angesehen werden kann und durch die Einreihung der Beamten in die unterste Stufe ihrer Kategorie die ursprünglich genehmigte Gehaltsabstufung bei den Buchhaltungen ganz in Unordnung geriete.

Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden22.

XIII. Einführung der Einkommensteuer in Triest

Schließlich brachte der Finanzminister noch die Einführung der Einkommensteuer für Triest zum Vortrage. Er bemerkte, daß dieser Gegenstand schon einmal im Ministerrate besprochen und bei dieser Gelegenheit erklärt wurde, auch in Triest die Einkommensteuer, jedoch mit Modifikationen, welche die dortigen Steuerverhältnisse notwendig machen, durchzuführen23. Die Einkommensteuer ist nämlich mit der Erwerbsteuer zusammenhängend, und die Erwerbsteuer besteht in Triest nicht in der Form, wie in den übrigen Kronländern, sondern es wird dafür ein Pauschale von 60.000 fr. jährlich entrichtet.

Bei den wegen Einführung der Einkommensteuer gepflogenen Vernehmungen trug der Gemeinderat von Triest an, es bei dem erwähnten Pauschale zu belassen, dasselbe aber zu verdreifachen, nämlich auf 180.000 fr. zu setzen, wovon dann 120.000 fr. als Einkommensteuer anzusehen wären.|| S. 220 PDF ||

Die Mehrheit der Stimmen der Statthalterei, wobei auch Räte der Finanzdirektion waren, erklärte sich für das Jahr 1850 für die angetragenen 180.000 fr24.

Da das Verwaltungsjahr 1850 bereits verstrichen ist, erklärte sich der Finanzminister in Ansehung des Jahres 1850 mit dem Antrage der Stimmenmehrheit der Statthalterei einverstanden; für das Jahr 1851 aber und weiterhin hätten die Gewerbetreibenden etc. in Triest ihre Fassionen ebenso einzureichen, wie es in anderen Kronländern geschieht. Diejenigen, welche nach den Vorschriften in die unterste Erwerbsklasse fallen, bleiben mit der Einkommensteuer verschont, die in die höheren Klassen gehören, werden dagegen wie anderwärts besteuert.

Zur Leitung der Einkommensteuerkommission in Triest gedenket der Finanzminister den Bezirkshauptmann von Görz Baron Sterneck zu berufen.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen vollkommen einverstanden, wobei der Minister Freiherr v. Bruck nur noch ausdrücklich erklärte, daß gar kein Grund vorhanden ist, Triest bei irgend einer Steuer anders zu behandeln, als die anderen Kronländer. So lange Triest Freihafen bleibt, werde es wohl notwendig sein, in Ansehung der Zölle und bder Verzehrungssteuer die Modalität der Reluition bestehen zu lassen, wofür schon jetzt eine bedeutende Summe jährlich an den Staatsschatz bezahlt werde und deren Richtigstellung auch wieder verfügt werden könnteb, aber in jeder anderen Hinsicht wäre es so wie jedes andere Kronland zu behandeln25.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. Februar 1851.